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   BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10   

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https://dejure.org/2010,8235
BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10 (https://dejure.org/2010,8235)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2010 - 3 StR 169/10 (https://dejure.org/2010,8235)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10 (https://dejure.org/2010,8235)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 246a StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg); Rückfallrisiko (Tauglichkeit statistisch-psychologischer Prognoseinstrumente; Vergleichbarkeit des Probanden)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefährlichkeitsprognose auf der Grundlage eines standardisierten Prognoseinstruments

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefährlichkeitsprognose auf der Grundlage eines standardisierten Prognoseinstruments

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Bezeichnung der Unterbringung als "nicht von vorneherein aussichtslos"

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefährlichkeitsprognose auf der Grundlage eines standardisierten Prognoseinstruments

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefährlichkeitsprognose auf der Grundlage eines standardisierten Prognoseinstruments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Rechtmäßigkeit einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Bezeichnung der Unterbringung als "nicht von vorneherein aussichtslos"

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Rechtmäßigkeit einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Bezeichnung der Unterbringung als "nicht von vorneherein aussichtslos"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 198
  • StV 2011, 271
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 350/08

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (rechtlicher Hinweis; keine zu geringen

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10
    Stützt der Tatrichter seine Gefährlichkeitsprognose auf ein von einem Sachverständigen verwendetes standardisiertes Prognoseinstrument, hat er deshalb darauf zu achten, dass es im jeweiligen Einzelfall tauglich ist (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08, StV 2009, 118).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10
    Selbst dann bedarf es zur individuellen Prognose über die Anwendung derartiger Instrumente hinaus einer differenzierten Einzelfallanalyse durch den Sachverständigen (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 mwN).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10
    a) Das Landgericht hat die Unterbringung als "nicht von vorneherein aussichtslos" bezeichnet und damit einen Maßstab angelegt, der vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1994 (BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 (u. a.), BVerfGE 91, 1 ff.) für verfassungswidrig erklärt worden ist.
  • BGH, 26.10.2007 - 2 StR 393/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vollzugsreihenfolge (Vorwegvollzug)

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10
    Es lässt sich den Urteilsgründen in ihrer Gesamtheit nicht sicher entnehmen, dass der Tatrichter gleichwohl von der notwendigen hinreichend konkreten Erfolgsaussicht ausgegangen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 2 StR 393/07).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Zwar kann die Bewertung der Erfolgsaussichten aufgrund der unterschiedlichen Maßstäbe, die an die Behandlungsprognose anzulegen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StV 2011, 271, 272), auseinanderfallen und eine Entscheidung dahin in Betracht kommen, dass eine Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG möglich erscheint, während eine Anordnung gemäß § 64 StGB in Ermangelung hinreichender Erfolgsaussicht zu verneinen sein kann.
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 38/17

    Unzureichende Auseinandersetzung mit der Erfolgsprognose beim Absehen von der

    Im Einzelfall kann zwar nach Bewertung der Erfolgsaussicht - auf Grund der unterschiedlichen Maßstäbe, die an die Behandlungsprognose anzulegen sind (s. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StV 2011, 271, 272; MüKoStGB/van Gemmeren aaO, Rn. 76) - eine Entscheidung dahin in Betracht kommen, dass allein eine Zurückstellung der Vollstreckung gemäß § 35 BtMG möglich ist, wohingegen eine Maßregel nach § 64 StGB ausscheidet.
  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 17/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen)

    Dies genügt den Anforderungen an die Gefahrenprognose schon deshalb nicht, weil sich die Ausführungen des Sachverständigen in dieser allgemeinen Erwägung erschöpfen, ohne die Umstände des vorliegenden Falls in den Blick zu nehmen (BGH, Beschlüsse vom 25. März 2009 - 5 StR 7/09, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 2, Rn. 4; vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204; vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StV 2011, 271; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42, jeweils mwN).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13

    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht bei der Prognose zukünftigen Verhaltens einseitig das Ergebnis des vom Sachverständigen genutzten statistischen Prognoseinstruments in den Blick genommen und dabei außer Acht gelassen hat, dass solche Instrumente zwar Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern, indes nicht in der Lage sind, eine fundierte Einzelbetrachtung zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204; Urteil vom 11. Mai 2010 - 1 StR 40/10, NStZ 2010, 504, 506; Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StraFo 2011, 62; Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 83/13 - juris).
  • BGH, 16.12.2015 - 2 StR 469/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Selbst dann bedarf es zur individuellen Prognose über die Anwendung derartiger Instrumente hinaus einer differenzierten Einzelfallanalyse (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 8).
  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als

    Standardisierte Prognoseinstrumente allein können indes eine Gefährlichkeitsbeurteilung nicht tragfähig begründen, erforderlich ist vielmehr eine differenzierte Analyse des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 17. März 2021, 2 StR 434/20, juris; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010, 3 StR 169/10, NStZ-RR 2010, 203; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008, 3 StR 350/08, NStZ 2009, 227).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 434/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (allgemeine

    bb) Abgesehen davon, dass das Landgericht seine Prognose im Wesentlichen auf ein von der Sachverständigen verwendetes standardisiertes Prognoseinstrument gestützt hat (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 8, und vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08, StV 2009, 118), bedarf es zur individuellen Prognose über die Anwendung derartiger Instrumente hinaus einer - hier sehr knapp gehaltenen - differenzierten Einzelfallanalyse durch den Sachverständigen (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 24.10.2013 - 5 StR 492/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (fehlende Einzelstrafenfestsetzung;

    Das Landgericht hat den Erfolg der Entziehungskur jedoch lediglich als "nicht von vornherein aussichtslos" bezeichnet und damit einen Maßstab angelegt, der durch das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1994 (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) für verfassungswidrig erklärt worden ist (vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10; vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 420/07; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rdnr. 18 m. w. N.).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 131/15

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die Strafkammer hat schon im Ausgangspunkt einen rechtlich unzutreffenden Maßstab zugrunde gelegt, in dem sie auf das Kriterium der Aussichtslosigkeit abgestellt hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StV 2011, 271 mwN).
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