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   BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10   

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https://dejure.org/2010,6231
BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10 (https://dejure.org/2010,6231)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2010 - 2 StR 371/10 (https://dejure.org/2010,6231)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2010 - 2 StR 371/10 (https://dejure.org/2010,6231)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 273 Abs. 1a S. 3 StPO; § 302 Abs. 1 S. 2 StPO
    Mangelnde Beweiskraft des zu einer etwaigen Verständigung schweigenden Protokolls (Negativattest; Darlegungsanforderungen für den Beleg einer nicht protokollierten Verständigung im Freibeweisverfahren); Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • lexetius.com

    StPO §§ 273 Abs. 1a S. 3, 302 Abs. 1 S. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 273 Abs 1a S 3 StPO, § 302 Abs 1 S 2 StPO
    Strafverfahren: Fehlen eines Vermerks über eine Verständigung im Hauptverhandlungsprotokoll; Anforderungen an das Vorbringen der Unwirksamkeit eines erklärten Rechtsmittelverzichts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiskraft eines Protokolls bei Fehlen einer Vermerkung über das Stattfinden oder Nichtstattfinden einer Verständigung; Darlegungslast bei Berufung auf eine Unwirksamkeit eines erklärten Rechtsmittelverzichts wegen einer vorausgegangenen Verständigung und Schweigen ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Fehlen eines Vermerks über eine Verständigung im Hauptverhandlungsprotokoll; Anforderungen an das Vorbringen der Unwirksamkeit eines erklärten Rechtsmittelverzichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Fehlen eines Vermerks über eine Verständigung im Hauptverhandlungsprotokoll; Anforderungen an das Vorbringen der Unwirksamkeit eines erklärten Rechtsmittelverzichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 273 Abs. 1a S. 3; StPO § 302 Abs. 1 S. 2
    Beweiskraft eines Protokolls bei Fehlen einer Vermerkung über das Stattfinden oder Nichtstattfinden einer Verständigung; Darlegungslast bei Berufung auf eine Unwirksamkeit eines erklärten Rechtsmittelverzichts wegen einer vorausgegangenen Verständigung und Schweigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verständigung ja oder nein - Widerspruch im Protokoll?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 3
  • NJW 2011, 321
  • NStZ 2011, 232
  • StV 2011, 340
  • StV 2011, 79
  • AnwBl 2011, 128
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.03.2010 - 2 StR 31/10

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Verständigung; Protokollierung als wesentliche

    Auszug aus BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10
    Der nach § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO zwingend vorgeschriebene Vermerk, dass eine Verständigung nicht stattgefunden habe, gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 274 Satz 1 StPO (BGH NStZ-RR 2010, 213; a.M. Meyer-Goßner, StPO 53 Aufl. § 273 Rn. 12c).
  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 528/09

    Verständigung (Prüfung auf Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; Dokumentation in den

    Auszug aus BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10
    a) Weder in der Urteilsurkunde (dazu BGH NStZ-RR 2010, 151) noch im Hauptverhandlungsprotokoll findet sich gemäß den §§ 267 Abs. 3 Satz 5, 273 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a Satz 1 und 2 StPO die Feststellung, dass eine Verständigung im Laufe des Verfahrens stattgefunden habe.
  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

    Die Vorschrift des § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO kann daher nicht als bloße Ordnungsvorschrift verstanden werden, sie gehört vielmehr zum Kern des gesetzlichen Regelungskonzepts (vgl. BVerfGE 133, 168 ; siehe auch BGHSt 56, 3 m.w.N.).

    Ihnen obliegt etwa die Entscheidung, dass die Revision konkret und im Einzelnen mitteilen muss, welche Kenntnisse sie - gegebenenfalls nach zumutbarer Einholung von Auskünften beim Instanzverteidiger (vgl. BVerfGK 6, 235 ) - von einer derartigen Absprache hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, NStZ 2013, S. 541; BGHSt 56, 3 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14 - NStZ 2015, S. 657 zu § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO).

    Möglich wäre aber auch eine Entscheidung, mit Blick auf das gesetzliche Schutzkonzept pauschalere Behauptungen genügen zu lassen, die dann vom Revisionsgericht im Freibeweisverfahren überprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 -, juris, Rn. 61 f. und BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13 -, NStZ 2013, S. 724 f., jeweils zu § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; vgl. allgemein zur Möglichkeit des Freibeweisverfahrens beim Fehlen des Negativattestes BGHSt 56, 3 ).

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    b) Vor diesem Hintergrund muss ein Revisionsführer, der eine Verletzung des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO rügen will, - gegebenenfalls nach Einholung von Erkundigungen beim Instanzverteidiger (vgl. Meyer-Goßner, aaO, § 344 Rn. 22 mwN) - bestimmt behaupten und konkret darlegen, in welchem Verfahrensstadium, in welcher Form und mit welchem Inhalt Gespräche stattgefunden haben, die auf eine Verständigung abzielten (vgl. BGHSt 56, 3).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen

    Ob die prozessuale Handlungsfähigkeit besteht bzw. bestand, hat das jeweils zuständige Gericht im Freibeweisverfahren aufzuklären (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258, 259; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 Rn. 5 und vom 29. September 2010 - 2 StR 371/10, BGHSt 56, 3, 6 Rn. 7).
  • BGH, 24.07.2019 - 3 StR 214/19

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeitsvoraussetzungen; prozessuale

    Diese Feststellung zählt zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 274 Satz 1 StPO und nimmt an der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls teil (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2010 - 2 StR 371/10, BGHSt 56, 3 Rn. 4).
  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

    Notwendig ist daher, dass die eine Unwirksamkeit der Prozesshandlung bewirkenden Umstände erwiesen sind (vgl. Senatsbeschl. a.a.O; vgl. auch BGH, Beschl. v. 29. September 2010 - 2 StR 371/10, BGHSt 56, 3, 5; Beschl. v. 20. April 2004 - 5 StR 11/04, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 25; sowie OLG Braunschweig, Beschl. v. 2. Februar 2016 - 1 Ss 69/15, NStZ 2016, 563, 564; ferner bereits OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Mai 1996 - 2 Ss 150/96, NStZ-RR 1996, 307, 308; ähnl.
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

    Infolge dieser Widersprüchlichkeit des Protokolls, das insoweit nicht eindeutig und lückenhaft ist, verliert dieses seine Beweiskraft gemäß § 274 StPO (vgl. BGH, NJW 2011, 321; OLG Köln, NStZ 2014, 727).
  • OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei mangelbehafteter Verständigung

    Das Rechtsmittelgericht hat in diesem Fall im Wege des Freibeweisverfahrens aufzuklären, ob dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist, die zur Unwirksamkeit des nachfolgend erklärten Rechtsmittelverzichts führen würde (BGH NJW 2011, 321. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 213.
  • OLG Celle, 18.12.2013 - 31 Ss 35/13

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 4 S. 2 StPO

    Nur dann kann das Revisionsgericht beurteilen und gegebenenfalls im Freibeweisverfahren durch die Einholung dienstlicher Erklärungen überprüfen, ob eine dem Regelungsgehalt des 243 Abs. 4 Satz 1 StPO unterfallende Erörterung erfolgt war (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2010 - 2 StR 371/10, BGHSt 56, 3, 6).
  • OLG Köln, 07.08.2014 - 2 Ws 435/14

    Unzulässigkeit des Rechtsmittelverzichts bei informeller Verständigung über

    Die Verletzung der Protokollierungspflichten, zu denen auch das sog. "Negativattest" gehört, führt dazu, dass das Protokoll seine Beweiskraft verliert (BGH NJW 2011, 321; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 213).
  • BGH, 09.03.2017 - 3 StR 53/17

    Kein Widerruf des wirksamen Rechtsmittelverzichts (Erforderlichkeit

    Nur dann kann das Revisionsgericht prüfen, über welche Tatsachen im Freibeweisverfahren - etwa durch die Einholung dienstlicher Erklärungen - Beweis zu erheben ist und ob ein Unzulässigkeitsgrund vorliegt (vgl. BGH NStZ 2011, 232).
  • AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12

    Ordnungsgemäße Berechnung der Sachverständigenkosten

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