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   OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10   

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https://dejure.org/2011,15887
OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10 (https://dejure.org/2011,15887)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.01.2011 - 1 AK 51/10 (https://dejure.org/2011,15887)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - 1 AK 51/10 (https://dejure.org/2011,15887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferung wegen Abwesenheitsurteil; Fehlen des Anspruchs auf ein neues Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 83 Nr. 2
    Auslieferung wegen Abwesenheitsurteil; Fehlen des Anspruchs auf ein neues Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 426
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2007 - 1 AK 48/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10
    Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG ) Ausprägung gefunden haben und denen die Vorschrift des § 83 Nr. 3 IRG Rechnung trägt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 13.07.2007 - 1 AK 48/06 = NStZ-RR 2008, 112), dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG ) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (BVerfGE 63, 332 ).

    Selbst wenn er sich aber in sicherer Kenntnis eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens einer Ladung zur Verhandlung vor dem Amtsgericht S. am 31.12.2009 durch Übersiedlung nach Spanien bewusst und zielgerichtet entzogen haben sollte, um sich in einem anderen Staat zu verbergen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 13.07.2007, 1 AK 48/06 = NStZ-RR 2208, 112) würde dies nicht zur Zulässigkeit der Auslieferung führen.

  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1403/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Haftentschädigung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ( StrEG ) für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ; BVerfG, Beschluss vom 05. Juni 1992, 2 BvR 1403/91).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10
    Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG ) Ausprägung gefunden haben und denen die Vorschrift des § 83 Nr. 3 IRG Rechnung trägt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 13.07.2007 - 1 AK 48/06 = NStZ-RR 2008, 112), dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG ) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (BVerfGE 63, 332 ).
  • OLG Oldenburg, 28.06.2010 - AuslA 34/10
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10
    Nach dem gegenwärtigen Sachstand besteht unter anderem die nicht ausschließbare Möglichkeit, dass nach rumänischem Recht die Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens deshalb abgelehnt werden kann, weil der Verfolgte während des gesamten Abwesenheitsverfahrens durch einen Rechtsanwalt vertreten war (so der Beschluss des Obersten Gerichtshofs von Rumänien vom 09.05.2007, zit. nach OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.06.2010, Ausl. A 34/10).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2004 - 1 AK 6/04

    Auslieferung aufgrund eines in einem Staat der Europäischen Union ergangenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10
    Zu einer solchen wirksamen Verteidigung im Nachtragsverfahren gehört es aber nicht nur, dass dem Verfolgten ein einfach gelagerter und für ihn handbarer Rechtsbehelf zur umfassenden Überprüfung des Anklagevorwurfs zur Verfügung steht (Senat StV 2004, 444 ), sondern auch, dass er nach Einlegung eines solchen mit der Durchführung des neuen Verfahrens auch wirklich rechnen kann, ohne dass dies für ihn mit der Auferlegung einer Beweislast verbunden ist (BGH aaO.; Senat StV 2004, 547; Vogel aaO.) oder dessen Durchsetzung nicht allein von seinem Willen abhängt, etwa weil die Gewährung des Rechts noch im Ermessen des zur Entscheidung berufenen Gerichts steht.
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10
    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (BVerfGE 59, 280 ).
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ( StrEG ) für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ; BVerfG, Beschluss vom 05. Juni 1992, 2 BvR 1403/91).
  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10
    Danach ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen ausländischen Strafurteils unzulässig, wenn der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des ihn betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war noch ihm die Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BVerfG NJW 1991, 1411 ; BGHSt 47, 120 ; Vogel in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., 1. Lieferung 2007, § 73 IRG Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Abwesenheitsurteil aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10
    Zu einer solchen wirksamen Verteidigung im Nachtragsverfahren gehört es aber nicht nur, dass dem Verfolgten ein einfach gelagerter und für ihn handbarer Rechtsbehelf zur umfassenden Überprüfung des Anklagevorwurfs zur Verfügung steht (Senat StV 2004, 444 ), sondern auch, dass er nach Einlegung eines solchen mit der Durchführung des neuen Verfahrens auch wirklich rechnen kann, ohne dass dies für ihn mit der Auferlegung einer Beweislast verbunden ist (BGH aaO.; Senat StV 2004, 547; Vogel aaO.) oder dessen Durchsetzung nicht allein von seinem Willen abhängt, etwa weil die Gewährung des Rechts noch im Ermessen des zur Entscheidung berufenen Gerichts steht.
  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10
    Danach ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen ausländischen Strafurteils unzulässig, wenn der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des ihn betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war noch ihm die Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BVerfG NJW 1991, 1411 ; BGHSt 47, 120 ; Vogel in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., 1. Lieferung 2007, § 73 IRG Rn. 8).
  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

  • BVerfG, 15.03.2023 - 2 BvR 325/23

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

    Auch insoweit hat der Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren unter Auseinandersetzung mit den Regelungen des polnischen Wiederaufnahmerechts umfangreiche rechtliche Ausführungen gemacht und seinem Standpunkt unter Verweis auf verfassungs- und obergerichtliche Rechtsprechung sowie Stimmen im Schrifttum (BVerfGE 140, 317; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 1 AK 51/10 -, juris; Hackner, in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl. 2020, § 83 IRG Rn. 24) Nachdruck verliehen.
  • OLG Oldenburg, 03.09.2013 - 1 Ausl 132/12

    Rechtmäßigkeit einer Auslieferung nach Rumänien bei einem dem Ersuchen zugrunde

    Nicht ausreichend ist es, wenn die Wiederaufnahme des Verfahrens im Ermessen des zuständigen Gerichts liegt (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 4.1.2011, Az. 1 AK 51/10 - nach juris).
  • OLG Köln, 21.02.2012 - 6 AuslA 129/11

    Rechtshilfeverkehr mit Rumänien; Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls;

    Für diesen Fall vermag der Senat der in der auslieferungsrechtlichen Rechtsprechung (OLG Oldenburg, Beschluss v. 28.06.2010 - AuslA 34/10; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 4.01.2011 - 1 AK 51/10).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19

    Einbeziehung früherer Straftaten in Europäischen Haftbefehl

    In Abweichung zur Entscheidung des KG vom 15.03.2019 (4 -151 Ausl A 167/18 abgedruckt in juris), welches Zweifel an der Auslegung der Vorschrift des Art. 466 Abs. 1 der rumänischen StPO im Sinne der Gewährung eines allein vom Willen des Verfolgten abhängigen Rechtsbehelfs hegt und insoweit eine Rechtsauskunft des Justizministerium Rumäniens erbeten hat, hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass es insoweit zur Sicherung der Rechte des Verfolgten entweder einer rechtsverbindlichen Zusicherung des ersuchenden Mitgliedstaates oder aber einer eindeutigen ergänzenden Information desselben bedarf, so dass die Zulässigkeitsentscheidung mit einer entsprechende Maßgabe versehen werden kann (vgl. hierzu Senat StV 2011, 426 ff zu Art. 522 der rumänischen StPO).
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