Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.05.2011

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10   

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BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10 (https://dejure.org/2010,6587)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 StR 422/10 (https://dejure.org/2010,6587)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10 (https://dejure.org/2010,6587)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 15 UStG; § 15 StGB; § 267 StPO; Art. 6 EMRK; § 249 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
    Anordnung eines Selbstleseverfahrens bei einem Analphabeten als Angeklagtem (Widerspruch; herbeizuführender Gerichtsbeschluss; Wechsel des Verteidigers; Zwischenrechtsbehelf); im Einzelfall entbehrliche Berechnungsdarstellung und Angabe der Schadenshöhe bei der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 238 Abs 2 StPO, § 249 Abs 2 S 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge eines des Lesens unkundigen Angeklagten wegen Anordnung und Durchführung des Selbstleseverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 238 Abs 2 StPO, § 249 Abs 2 S 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge eines des Lesens unkundigen Angeklagten wegen Anordnung und Durchführung des Selbstleseverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit der Revision aufgrund eines Verfahrensfehlers bei unterlassenem Widerspruch gegen die Durchführung eines Selbstleseverfahrens mit einem leseunkundigen Angeklagten; Bestand einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bei Unterlassen von ...

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge eines des Lesens unkundigen Angeklagten wegen Anordnung und Durchführung des Selbstleseverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge eines des Lesens unkundigen Angeklagten wegen Anordnung und Durchführung des Selbstleseverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetheit der Revision aufgrund eines Verfahrensfehlers bei unterlassenem Widerspruch gegen die Durchführung eines Selbstleseverfahrens mit einem leseunkundigen Angeklagten; Bestand einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bei Unterlassen von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 300
  • StV 2011, 458
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10
    Angaben von Beamten der Finanzverwaltung zu tatsächlichen Gegebenheiten können - wie bei sonstigen Zeugen auch - taugliche Grundlage der Überzeugung des Tatgerichts sein (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546 Rn. 18 f.).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 420/10

    Strafurteil wegen Steuerhinterziehung: Bezifferung der Steuerverkürzung bei

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10
    a) Soweit unberechtigter Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) auf der Grundlage von Scheinrechnungen erfolgte, reichte es für die Sachdarstellung in den Urteilsgründen aus, dass dessen Höhe beziffert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 420/10).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10
    Soweit keine Entscheidung gemäß § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt wurde, ist ergänzend auf folgendes hinzuweisen: Der Bundesgerichtshof hat offen gelassen, ob eine Rüge auch dann daran scheitert, dass keine Entscheidung gemäß § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt wurde, wenn die behauptete Rechtsverletzung durch den Vorsitzenden nicht mehr mit der Einhaltung "der unumstößlichen, eindeutigen Grenzen zulässiger Verfahrensgestaltung" vereinbar wäre (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, JR 2007, 381, 384).
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Der Begriff "Vorlesen" wird in der Regel dann gebraucht, wenn die Bekanntgabe gegenüber einer bestimmten Person wegen bei ihr vorhandener Einschränkungen in dieser Weise erfolgen soll (vgl. auch Duden - Das große Wörterbuch der deutsche Sprache - 3. Aufl. 1999, Band 10, S. 4373), z.B. bei Inhaftierung (§ 35 Abs. 3 StPO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10 Rn. 7 bei Analphabetismus), oder wenn das Vorlesen eines Protokolls zur Genehmigung an die Stelle der ebenfalls möglichen Vorlage des Protokolls tritt (§ 168a Abs. 3 Satz 1 StPO).
  • BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über

    Das wäre aber erforderlich gewesen, um die Art und Weise der Durchführung des Selbstleseverfahrens noch mit der Revision beanstanden zu können (BGH aaO sowie BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 1 StR 422/10, NStZ 2011, 300, 301).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Sowohl zur Erhebung des Widerspruchs in der Hauptverhandlung als auch regelmäßig zu seinem Zeitpunkt muss der Revisionsführer gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO vollständig vortragen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, NStZ 2011, 300 f.; LR/Mosbacher, StPO, 27. Aufl., § 249 Rn. 114; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 249 Rn. 31 f.; MüKoStPO/Kreicker, § 249 Rn. 82 f.).
  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 197/20

    Regelmäßig kein Beruhen des Urteils bei unterlassener Bescheidung eines

    Anderes kann lediglich gelten, wenn sich gerade die besondere Form der Urkundeneinführung auswirkt, etwa weil der Angeklagte nicht lesen kann, er nicht auf die Kenntnisnahme vom Urkundeninhalt verzichtet hat und dieses Defizit auch nicht (etwa durch einen "Vorleser', vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, NStZ 2011, 300; LRStPO/Mosbacher, 27. Aufl., § 249 Rn. 80a f.) kompensiert worden ist.
  • BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17

    Betrug (Irrtum: erforderliche Feststellungen im Urteil bei gleichförmigen,

    Geht es, wie hier, um die vom Vorsitzenden zu bestimmende Art der Durchführung des Verfahrens nach § 249 Abs. 2 StPO, ist eine solche Entscheidung des erkennenden Gerichts gemäß § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, StV 2011, 458; vom 9. November 2017 - 1 StR 554/16).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    (2) Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsprechung des 1. Strafsenats zuzustimmen wäre, wonach die Verletzung eines Rechts, auf das der Angeklagte nach seinem Belieben verzichten kann, mit der Revision nur rügbar ist, wenn der Angeklagte zuvor nach § 238 Abs. 2 StPO auf eine Entscheidung des gesamten Spruchkörpers angetragen hat (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, NStZ 2011, 300, 301).
  • BGH, 23.05.2012 - 1 StR 208/12

    Anforderungen an die Überprüfung der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses nach

    Eine Entscheidung gemäß § 238 Abs. 2 StPO (vgl. allgemein zu Notwendigkeit der Herbeiführung eines Gerichtsbeschlusses als Zulässigkeitsvoraussetzung einer ein Selbstleseverfahren betreffenden Verfahrensrüge BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, NStZ 2011, 300, 301) ist nicht herbeigeführt worden.
  • BGH, 10.01.2012 - 1 StR 587/11

    Inbegriffsrüge (Selbstleseverfahren: Protokollierung der tatsächlichen

    Da sie aber auf die Kenntnisnahme vom Inhalt der Urkunden sogar ganz verzichten können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, NStZ 2011, 300 mwN), genügt - auch von der Revision nicht in Frage gestellt - die in der Hauptverhandlung unwidersprochen gebliebene Feststellung des Vorsitzenden, die übrigen Verfahrensbeteiligten hätten bereits ausreichende Gelegenheit zur Kenntnisnahme gehabt.
  • BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Weder auf etwaige Fehler bei der Anwendung noch bei der Durchführung des Selbstleseverfahrens kann aber mit Erfolg eine Verfahrensrüge gestützt werden, wenn zuvor kein Gerichtsbeschluss herbeigeführt wurde (§ 238 Abs. 2, § 249 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, NStZ 2011, 300 unter 1 b).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11

    Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot

    Dann sei, so folgert er aus dem Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2010 (1 StR 422/10), die Rüge unzulässig, da der Angeklagte nach der genannten Feststellung durch den Vorsitzenden keine Entscheidung des gesamten Spruchkörpers herbeigeführt hätte.
  • OLG Frankfurt, 20.12.2017 - 1 Ss 174/17

    Anforderung an Verfahrensrüge bei Verstoß gegen Vorschriften über

  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 554/16

    Selbstleseverfahren (Rüge eines nicht ausreichenden Zeitraums zum Lesen der

  • BGH, 24.03.2022 - 1 StR 480/21

    Steuerhinterziehung (strafmildernde Bedeutung einer verunglückten Selbstanzeige)

  • BGH, 07.03.2023 - 6 StR 514/22

    Verfahrensrüge (sichere Grundlage, Erwiesensein der tatsächlichen Richtigkeit von

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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11   

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https://dejure.org/2011,10983
BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11 (https://dejure.org/2011,10983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Revisionsrüge über die Behandlung des Beweisantrags eines Mitangeklagten

  • Wolters Kluwer

    Ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung kann wegen fehlender Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Aussageverhaltens eines Zeugen zurückverwiesen werden

  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge über die Behandlung des Beweisantrags eines Mitangeklagten

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge über die Behandlung des Beweisantrags eines Mitangeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Zurückverweisung eines wegen gefährlicher Körperverletzung ergangenen Urteils wegen fehlender Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Aussageverhaltens eines Zeugen; Rügeberechtigung eines die Beweiserhebung nicht selbst beantragenden Mitangeklagten in Bezug auf einen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 458
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94

    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11
    Der Senat verweist die Sache deshalb entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit in BGHSt 40, 251 nicht abgedruckt; Meyer-Goßner aaO § 354 Rn. 42).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11
    Die durch das Landgericht vorgenommene Beweiswürdigung begegnet auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387 mwN, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) durchgreifenden sachlichrechtlichen Bedenken.
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11
    Der Senat muss nicht entscheiden, ob er der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung folgen könnte, wonach allein schon bei übereinstimmender Interessenlage einem die Beweiserhebung nicht selbst beantragenden Mitangeklagten gleichwohl eine umfassende Rügeberechtigung zugebilligt wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82, BGHSt 32, 10, 12; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 244 Rn. 84 mwN).
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    cc) Losgelöst von der Frage der Rügeberechtigung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11, StV 2011, 458; Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82, BGHSt 32, 10, 12), erweist sich die Rüge schon aus anderen Gründen als unzulässig.
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 217/11

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines fremden Beweisantrags

    Der Senat hält allerdings die Auffassung des 5. Strafsenats für richtig, auch in Fällen einer übereinstimmenden Interessenlage einen die Beweiserhebung nicht selbst beantragenden Mitangeklagten oder sonst Beteiligten auf die Aufklärungsrüge nach § 244 Abs. 2 StPO zu verweisen, die je nach Fallgestaltung weitergehenden Vortrags im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bedarf, während ihm die Rüge einer Verletzung der Bestimmungen des § 244 Abs. 3 bis 6 StPO dagegen nicht eröffnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11, StraFo 2011, 280 f.; anders BGH, Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82, BGHSt 32, 10, 12; Urteil vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98, StraFo 1998, 375, 376, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 44, 138 ff.; MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 244 Rn. 84, § 337 Rn. 18).
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