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   BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10   

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https://dejure.org/2011,4790
BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10 (https://dejure.org/2011,4790)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2011 - 2 StR 428/10 (https://dejure.org/2011,4790)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2011 - 2 StR 428/10 (https://dejure.org/2011,4790)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 257c StPO; § 263 StGB; § 267 StGB
    Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder Mindestfeststellungen bei Serientaten (Individualisierung); Urkundenfälschung (falsche Urkunde: Kopien und Computerausdrucke; Gebrauchen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 1 StGB, § 267 Abs 1 S 1 StPO
    Urkundenfälschung: Verwendung des Ausdrucks der manipulierten Bilddatei eines Personalausweises; Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verfahrensabsprache

  • Wolters Kluwer

    Unerlässliche Mindestvoraussetzung eines nach einer Verfahrensabsprache ergangenen Urteils hinsichtlich einer geschlossenen und für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Darstellung des verwirklichten strafbaren Verhaltens

  • online-und-recht.de

    Urkundenfälschung: Verwendung des Ausdrucks der manipulierten Bilddatei eines Personalausweises; Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verfahrensabsprache

  • rewis.io

    Urkundenfälschung: Verwendung des Ausdrucks der manipulierten Bilddatei eines Personalausweises; Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verfahrensabsprache

  • ra.de
  • rewis.io

    Urkundenfälschung: Verwendung des Ausdrucks der manipulierten Bilddatei eines Personalausweises; Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verfahrensabsprache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 Abs. 1
    Unerlässliche Mindestvoraussetzung eines nach einer Verfahrensabsprache ergangenen Urteils hinsichtlich einer geschlossenen und für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Darstellung des verwirklichten strafbaren Verhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Absprache/Verständigung: Ganz so einfach ist es mit den Urteilsgründen nicht…

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zu den Mindestanforderungen an die Urteilsgründe im Rahmen eines "Deals"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 213
  • StV 2011, 608
  • MMR 2011, 405
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 171/09

    Anforderungen an die Urteilsbegründung im Hinblick auf die einzelnen objektiven

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10
    Allein die Bereitschaft des Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet das Gericht nicht von der Pflicht zur Aufklärung und Darlegung des Sachverhalts, soweit dies für den Tatbestand der dem Angeklagten vorgeworfenen Gesetzesverletzung erforderlich ist (vgl. BGH, NStZ 2009, 467; NStZ-RR 2010, 54; Senat, NStZ-RR 2010, 336).

    Auch dann müssen die Urteilsgründe aber so abgefasst werden, dass sie erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. für den Fall einer Vielzahl von gleichgelagerten Betrugstaten BGH, NJW 1992, 1709; NStZ 2008, 352; NStZ-RR 2010, 54).

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10
    Auch dann müssen die Urteilsgründe aber so abgefasst werden, dass sie erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. für den Fall einer Vielzahl von gleichgelagerten Betrugstaten BGH, NJW 1992, 1709; NStZ 2008, 352; NStZ-RR 2010, 54).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09

    Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10
    Dafür muss die Reproduktion jedoch einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. mwN BGH, wistra 2010, 184, 185; Fischer, StGB 58. Aufl. § 267 Rn. 22).
  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08

    Beihilfe (neutrale, berufstypische Handlungen; objektive Zurechnung; deliktischer

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10
    Allein die Bereitschaft des Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet das Gericht nicht von der Pflicht zur Aufklärung und Darlegung des Sachverhalts, soweit dies für den Tatbestand der dem Angeklagten vorgeworfenen Gesetzesverletzung erforderlich ist (vgl. BGH, NStZ 2009, 467; NStZ-RR 2010, 54; Senat, NStZ-RR 2010, 336).
  • BGH, 04.09.1964 - 4 StR 324/64

    Strafbarkeit wegen Ausweispapiermissbrauchs durch Gebrauch einer unbeglaubigten

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10
    Einer bloßen Fotokopie ist, sofern sie nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers demgegenüber kein Urkundencharakter beizumessen (st. Rspr., vgl. BGHSt 20, 17, 18 f.; 24, 140, 141 f. mwN; BGH wistra 1993, 225; 341; 2010, 226).
  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 157/91

    Urteilsinhalt bei Tatbestandserfüllung durch zahlreiche Taten

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10
    Auch dann müssen die Urteilsgründe aber so abgefasst werden, dass sie erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. für den Fall einer Vielzahl von gleichgelagerten Betrugstaten BGH, NJW 1992, 1709; NStZ 2008, 352; NStZ-RR 2010, 54).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10
    Einer bloßen Fotokopie ist, sofern sie nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers demgegenüber kein Urkundencharakter beizumessen (st. Rspr., vgl. BGHSt 20, 17, 18 f.; 24, 140, 141 f. mwN; BGH wistra 1993, 225; 341; 2010, 226).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88

    Anforderungen an die geschlossene Darstellung des Sachverhalts in den

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10
    Fehlt sie oder ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig oder widersprüchlich, so ist dies ein Mangel des Urteils, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3; BGH, NStZ 2008, 109).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 373/07

    Entscheidung über einen Beweisermittlungsantrag (Anordnung des Vorsitzenden;

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10
    Fehlt sie oder ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig oder widersprüchlich, so ist dies ein Mangel des Urteils, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3; BGH, NStZ 2008, 109).
  • BGH, 12.05.1993 - 2 StR 206/93

    Originalrechnung - Urkundenfälschung - Korrekturflüssigkeit - Rechnung -

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10
    Einer bloßen Fotokopie ist, sofern sie nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers demgegenüber kein Urkundencharakter beizumessen (st. Rspr., vgl. BGHSt 20, 17, 18 f.; 24, 140, 141 f. mwN; BGH wistra 1993, 225; 341; 2010, 226).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Mit computertechnischen Maßnahmen - wie der Veränderung eingescannter Dokumente - erstellten Schriftstücken ist mangels Beweiseignung kein Urkundencharakter beizumessen, wenn sie nach außen als bloße Reproduktion erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, wistra 2011, 307 mwN).
  • OLG Oldenburg, 16.06.2017 - 1 Ss 115/17

    Begriff des Führens eines nicht versicherten Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen;

    Fehlt sie oder ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig, so ist dies ein Mangel des Urteils, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, Rn. 5, juris; BGH, NStZ 2008, 109).
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass einer bloßen Fotokopie, die nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung kein Urkundencharakter beizumessen ist (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 213, 214 mwN).

    Die Strafkammer hat indes ausdrücklich keine Feststellungen dahin treffen können, ob überhaupt jemals eine (echte oder verfälschte) Urkunde vorgelegen hat (UA S. 77 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. März 2010 - 5 StR 7/10, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde, unechte 3; Senat, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 213, 214).

  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

    Selbst mit computertechnischen Maßnahmen - wie der Veränderung eingescannter Dokumente - erstellten Schriftstücken ist mangels Beweiseignung kein Urkundencharakter beizumessen, wenn sie nach außen als bloße Reproduktion erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, wistra 2017, 20 und Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, wistra 2011, 307 mwN).
  • BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23

    Rechtsfolgenausspruch, Urteilsgründe, Fälschung beweiserheblicher Daten,

    Allein die Bereitschaft des Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, entbindet das Gericht nicht von der Pflicht zur Aufklärung und Darlegung des Sachverhalts, soweit dies für den Tatbestand der dem Angeklagten vorgeworfenen Gesetzesverletzung erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    a) Grundsätzlich ist es dem Tatrichter nicht verwehrt, bei einer Vielzahl von Straftaten, die denselben Tatbestand erfüllen, davon abzusehen, die konkreten Sachverhalte der Einzeltaten ausführlich mitzuteilen, und diese stattdessen in einer Liste zusammenzufassen, in der die jeweiligen Taten individualisiert werden, sofern die Taten in allen wesentlichen tatsächlichen Umständen, die den Tatbestand erfüllen, gleich gelagert sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris Rn. 6).

    Einer bloßen Fotokopie ist, sofern sie nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers demgegenüber kein Urkundencharakter beizumessen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Auch sie stellen nicht ohne weiteres unechte oder gefälschte Urkunden dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10 -, juris; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554; Zieschang in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., §âEUR...267 Rn. 128 m.w.N.).

  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11

    Betrügerische Übertragung durch den Täter eines Versicherungsmissbrauchs

    Von der Beachtung dieser Anforderungen ist das Gericht auch dann nicht entbunden, wenn dem Urteil - wie hier - eine Verständigung vorausgegangen ist; auch in diesen Fällen ist ein Mindestmaß an Sorgfalt bei der Feststellung des Sachverhalts erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, NStZ-RR 2011, 52 (LS); vom 10. Februar 2011 - 5 StR 594/10, juris; vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, StV 2011, 608; vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, juris).
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11

    Unzureichende Beweiswürdigung nach Verständigung (Erstreckung des Erfolgs der

    Die Bereitschaft eines Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet nicht von dieser Pflicht (vgl. BGH, NStZ 2009, 467; NStZ-RR 2010, 54; Senat, NStZ-RR 2010, 336; Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10).
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