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   OLG Hamm, 09.06.2011 - III-4 Ws 207/10   

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https://dejure.org/2011,12414
OLG Hamm, 09.06.2011 - III-4 Ws 207/10 (https://dejure.org/2011,12414)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2011 - III-4 Ws 207/10 (https://dejure.org/2011,12414)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - III-4 Ws 207/10 (https://dejure.org/2011,12414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines hoch gefährlichen Straftäters auf Entlassung aus der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Höchstdauer von zehn Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung mangels Feststellbarkeit einer psychischen Störung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 681
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 4 Ws 207/10
    Der Senat hat nach Erlaß des Anfragebeschlusses des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10 und 5 StR 474/10 - ein Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. y zu der Frage eingeholt, ob "eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualverbrechen aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten" sei.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 04.05.2011 Rn. 152, 173) und der Bundesgerichtshof (5 StR 394/10 Rn 7) ausgeführt haben, die psychische Störung müsse nicht zur Einschränkung der Schuldfähigkeit gemäß §§ 20, 21 StGB geführt haben, bezieht sich dies nur auf den Zeitpunkt der Tat.

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 171/10

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der nachträglichen Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 4 Ws 207/10
    Dies hat der Senat auch bereits in der Entscheidung vom 22.07.2010 festgestellt (NStZ-RR 2010, 388).
  • EKMR, 12.07.1976 - 7493/76

    X. c. REPUBLIQUE FEDERALE D'ALLEMAGNE

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 4 Ws 207/10
    Schon die Menschenrechtskommission, so die Begründung weiter, habe unter diesen Begriff auch abnorme Persönlichkeitszüge gefaßt, die nicht einer Geisteskrankheit gleichkämen (Entscheidung der Menschenrechtskommission vom 12. Juli 1976, Nr. 7493/76, D.R. Band 6, Seite 182).
  • EGMR, 20.02.2003 - 50272/99

    HUTCHISON REID v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 4 Ws 207/10
    In einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2003 habe der EGMR klargestellt, daß auch ein weiterhin abnorm aggressives und ernsthaft unverantwortliches Verhalten eines verurteilten Straftäters ausreichen könne und habe betont, daß auch dessen Unbehandelbarkeit nicht zu einer Freilassung zwinge (######## ./. ##, Urteil des EGMR vom 20. Februar 2003, Nr. 50272/99).
  • EGMR, 11.05.2004 - 48865/99

    MORSINK v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 4 Ws 207/10
    2004 sei der EGMR zu der Feststellung gelangt, daß eine strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Straftäters eine (auch) auf Art. 5 Abs. 1 S: 2 e) EGMR gestützte Unterbringung nicht ausschließe (##### ./. ##, Urteil des EGMR vom 11. Mai 2004, Nr. 48865/99).
  • EGMR, 13.01.2011 - 6587/04

    Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch die nachträgliche

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 4 Ws 207/10
    Der ärztliche Nachweis einer "tatsächlichen psychischen Störung" (vgl. H ./. BRD, Urteil des EGMR vom 13. Januar 2011, Nr. 6587/04, Absatz 77) kann nicht geführt werden.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 4 Ws 207/10
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10 und 2 BvR 571/10 - verstößt diese Verlängerung gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 GG und gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und ist damit mit dem Grundgesetz unvereinbar.
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Bejahende Antworten auf die genannte Frage sind einerseits aus dem in Anlehnung an die in der Psychiatrie anerkannten Klassifikationssysteme auszufüllenden Begriff der "psychischen Störung" (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 4 Ws 207/10 -, juris, Rn. 29, 41 ff., dort zum Begriff der psychischen Störung im Recht der Sicherungsverwahrung; vgl. auch Morgenstern, ZIS 2011, S. 974 ; Mahler/Pfäfflin, R&P 2012, S. 130 ), andererseits aus dem in § 1 Abs. 1 ThUG verwendeten Verb "leidet" (vgl. Dessecker, ZIS 2011, S. 706 ) abgeleitet worden (auf beide Gesichtspunkte abstellend Krehl, StV 2012, S. 27 ; Kröber, FPPK 2012, S. 60 ).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Der Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 16. Juni 2010 - III StVK 608/08 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Juni 2011 - III - 4 Ws 207/10 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in

    Bei der Voraussetzung einer psychischen Störung, deren Vorliegen zuverlässig nachgewiesen werden muss (OLG Hamm B. v. 9.6.2011, 4 Ws 207/10; OLG Celle, B. v. 19.7.2011, 2 Ws 380/10; EGMR EuGRZ 1979, 650, 654; Entscheidung vom 20.5.2003, Nr. 50272/99; vom 13.1.2011, Nr. 17792/07), handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der vom Richter auszufüllen ist (BVerfG StraFo 2011, 416).

    Damit rechtfertigt die Rechtsprechung der Konventionsorgane es, eine psychische Störung auch bei Persönlichkeitsstörungen - einschließlich der dissozialen Persönlichkeitsstörung - anzunehmen (vgl. BVerfG NJW 2011, 1931ff.; StraFo 2011, 416; BGH NJW 2011, 2744ff.; auch OLG Hamm B.v. 9.6.2011, 4 Ws 207/10; EKMR, Entscheidung vom 12.7.1976, Nr. 7493/76; vgl. aber EGMR, Entscheidung vom 13.1.2011, Nr. 17792/07), wenn sie über eine bloße Persönlichkeitsprägung oder ein sozial abweichendes Verhalten hinausgehen, ohne dass sie den Grad erreichen müssten, bei dem von einer Einschränkung der Schuldfähigkeit nach den §§ 20, 21 StGB auszugehen ist (BVerfG NJW 2011, 1931ff.; StraFo 2011, 416; BGH StV 2011, 485; NJW 2011, 2744ff.).

    Die geforderte zuverlässige Feststellung einer solchen Störung kann aber nur in Anlehnung an die Begriffswahl der anerkannten Diagnoseklassifikationen ICD 10 und DSM IV erfolgen, wobei die dort umschriebene Symptomatik - auch um eine Abgrenzung zur Persönlichkeitsakzentuierung zu ermöglichen - für den Betroffenen mit einer Beeinträchtigung auf der individuellen, aber auch kollektiven und sozialen Ebene verbunden sein muss, die über das Begehen von Straftaten hinausgeht (BT-Drs. 17/3403 S. 54; BVerfG StraFo 2011, 416; OLG Hamm B. v. 9.6.2011, 4 Ws 207/10; vgl. auch OLG Celle B. v. 19.7.2011, 2 Ws 380/10).

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