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   OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10   

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https://dejure.org/2010,5483
OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10 (https://dejure.org/2010,5483)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.08.2010 - 32 Ss 101/10 (https://dejure.org/2010,5483)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. August 2010 - 32 Ss 101/10 (https://dejure.org/2010,5483)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertung einer ohne richterliche Anordnung entnommenen Blutprobe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme; Anforderungen an die Ausführung des Verfahrensverstoßes in einer Verfahrensrüge

  • verkehrslexikon.de

    Notwendige Rechtzeitigkeit der erstmaligen Rüge der Verwertbarkeit einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme; Anforderungen an die Ausführung des Verfahrensverstoßes in einer Verfahrensrüge

  • blutalkohol PDF, S. 538
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81
    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme; Anforderungen an die Ausführung des Verfahrensverstoßes in einer Verfahrensrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 446
  • NStZ-RR 2014, 332
  • NZV 2011, 48
  • StV 2011, 82
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05

    Widerspruchslösung: Bindung an den unterlassenen oder verspäteten Widerspruch bei

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Die Ausübung des Widerspruchsrechts oder deren fristgerechtes Unterlassen gestaltet die prozessuale Rechtslage unabhängig vom Verfahrensstand und wirkt daher auch in einer neuen Hauptverhandlung fort, sei es in der Berufungsinstanz (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2009, 32 Ss 188/09; OLG Karlsruhe, NJW-Spezial 2010, 442, zitiert nach juris), sei es nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revisionsinstanz (vgl. BGHSt 50, 272, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Diesen hat er spätestens zu dem in § 257 Abs. 2 StPO genannten Zeitpunkt nach der Einführung des Beweises in der Hauptverhandlung direkt im Anschluss zu formulieren (vgl. statt vieler BGHSt 38, 214 Rn. 26, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 1442; NJW 2007, 1444) verlangt für die Anordnung von Durchsuchungsmaßnahmen zur Tagzeit nach § 104 Abs. 3 StPO die Entscheidung eines Richters.
  • OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ss 113/01

    Hauptverhandlung; Widerspruch; Verwertung von Aussagen; Belehrungspflicht;

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Ebenso ist es nicht nötig, einen in einer ausgesetzten Hauptverhandlung erhobenen Widerspruch in der neuen Hauptverhandlung zu wiederholen (OLG Stuttgart, StV 2001, 388, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 1442; NJW 2007, 1444) verlangt für die Anordnung von Durchsuchungsmaßnahmen zur Tagzeit nach § 104 Abs. 3 StPO die Entscheidung eines Richters.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2010 - 2 (9) Ss 18/10

    Verfahrensrüge: Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung einer

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Die Ausübung des Widerspruchsrechts oder deren fristgerechtes Unterlassen gestaltet die prozessuale Rechtslage unabhängig vom Verfahrensstand und wirkt daher auch in einer neuen Hauptverhandlung fort, sei es in der Berufungsinstanz (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2009, 32 Ss 188/09; OLG Karlsruhe, NJW-Spezial 2010, 442, zitiert nach juris), sei es nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revisionsinstanz (vgl. BGHSt 50, 272, zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Denn durch den unterlassenen - weder nach einer Verfahrensaussetzung oder in der Berufungsinstanz (auch bei einem Freispruch in erster oder zweiter Instanz) oder nach einer Urteilsaufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nachholbaren - und ebenso wie die Zustimmung zur Blutentnahme der Dispositionsfreiheit des Angeklagten unterliegenden Widerspruch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung könnte eine dauerhafte Umgestaltung der prozessualen Rechtslage eingetreten sein, so dass es dem Senat auch von Amts wegen verwehrt wäre, von einem Beweisverwertungsverbot ausgehen (vgl. in diesem Sinne zuletzt - u.a. unter Hinweis auf BGHSt 50, 272/274 f.; OLG Celle NZV 2011, 48 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2010 - 2 Ss 18/10, bei Juris und OLG Stuttgart NStZ 1997, 405 f. - dezidiert insbesondere OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 = NStZ-RR 2011, 46 ff. m. krit. Anm. Kudlich HRRS 2011, 114 ff.; zur sog. 'Widerspruchslösung' vgl. im Übrigen u.a. BGHSt 38, 214/225 f.; 42, 15/22; 51, 1/2 ff.; BGH NJW 2007, 2269/2273 f.; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Celle StraFo 2009, 330 f.; OLG Rostock VRS 119, Nr. 10; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff.; vom 22.12.2009 - 3 Ss 497/09 = NStZ-RR 2010, 148 f. und vom 25.10.2010 - 3 RVs 85/10 = NJW 2011, 469 ff. sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2010 - 3 Ss 147/10 = NStZ-RR 2011, 45 f.).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10

    Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

    Unterlässt er die Erhebung des Widerspruchs in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, so wird hierdurch die prozessuale Rechtslage dauerhaft umgestaltet (OLG Celle, Beschl. v. 11.08.2010 - 32 Ss 101/10 = BeckRs 2010, 21500; OLG Karlsruhe aaO): Der Angeklagte ist mit seinem Rügerechts endgültig präkludiert (BGHSt 50, 572; OLG Stuttgart aaO, OLG Karlsruhe aaO), das Gericht darf auch von Amtswegen nicht mehr vom Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes ausgehen (vgl. OLG Hamburg aaO).
  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

    Die Frage, ob die fehlende Einrichtung eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes ein Organisationsdefizit der Justiz darstellt (vgl. zum Meinungsstand: OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 2 SsBs 59/10 - offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 - juris - einen Organisationsmangel bejahend: OLG Celle, Beschluss vom 11. August 2010 - 32 Ss 101/10 - 3. Senat des OLG Hamm, Urteil vom 18. August 2009 - 3 Ss 293/08 - demgegenüber verneinend: 4. Senat des OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 2009 - 4 Ss 316/09 - OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2010 - III-1 RVs 5/10, 1 RVs 5/10 -), beantwortet der Senat dahingehend, dass jedenfalls für den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg ein Bedürfnis für die Einrichtung eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes nicht besteht, weswegen insoweit auch kein Organisationsdefizit der Justiz vorliegt.
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