Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.08.2010

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25792
BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 (https://dejure.org/2010,25792)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 (https://dejure.org/2010,25792)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 2 BvR 1528/10 (https://dejure.org/2010,25792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,25792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 119 Abs 3 StPO vom 07.04.1987, § 13 StPOEG, StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Gefahrenabwehr gegenüber Störern vor der Inanspruchnahme des Bedrohten auch bei Gefährdung von Häftlingen durch Dritte - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Geltendmachung der Grundrechtsverletzung vor den Fachgerichten ...

  • Wolters Kluwer

    Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Erforderlichkeit von Maßnahmen zum Schutz eines Gefangenen vor einer Bedrohung durch Dritte in einer Haftanstalt

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Gefahrenabwehr gegenüber Störern vor der Inanspruchnahme des Bedrohten auch bei Gefährdung von Häftlingen durch Dritte - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Geltendmachung der Grundrechtsverletzung vor den Fachgerichten ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Gefahrenabwehr gegenüber Störern vor der Inanspruchnahme des Bedrohten auch bei Gefährdung von Häftlingen durch Dritte - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Geltendmachung der Grundrechtsverletzung vor den Fachgerichten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO a.F. § 119 Abs. 3; EGStPO § 13
    Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Erforderlichkeit von Maßnahmen zum Schutz eines Gefangenen vor einer Bedrohung durch Dritte in einer Haftanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05

    Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10
    Mit diesen Grundsätzen ist es unvereinbar, wenn die Gefahr, dass bestimmte Personen sich in rechtswidriger Weise verhalten, nicht im Regelfall vorrangig diesen Personen zugerechnet und nach Möglichkeit durch ihnen gegenüber zu ergreifende Maßnahmen abgewehrt wird, sondern ohne weiteres Dritte oder gar die potentiellen Opfer des drohenden rechtswidrigen Verhaltens zum Objekt eingreifender Maßnahmen der Gefahrenabwehr gemacht werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfGK 8, 307 ).

  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10
    Mit diesen Grundsätzen ist es unvereinbar, wenn die Gefahr, dass bestimmte Personen sich in rechtswidriger Weise verhalten, nicht im Regelfall vorrangig diesen Personen zugerechnet und nach Möglichkeit durch ihnen gegenüber zu ergreifende Maßnahmen abgewehrt wird, sondern ohne weiteres Dritte oder gar die potentiellen Opfer des drohenden rechtswidrigen Verhaltens zum Objekt eingreifender Maßnahmen der Gefahrenabwehr gemacht werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10
    Mit diesen Grundsätzen ist es unvereinbar, wenn die Gefahr, dass bestimmte Personen sich in rechtswidriger Weise verhalten, nicht im Regelfall vorrangig diesen Personen zugerechnet und nach Möglichkeit durch ihnen gegenüber zu ergreifende Maßnahmen abgewehrt wird, sondern ohne weiteres Dritte oder gar die potentiellen Opfer des drohenden rechtswidrigen Verhaltens zum Objekt eingreifender Maßnahmen der Gefahrenabwehr gemacht werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10
    Nach diesem Grundsatz muss der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10
    Nach diesem Grundsatz muss der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10
    Rechtsstaatliche Zurechnung muss darauf ausgerichtet sein, nicht rechtswidriges, sondern rechtmäßiges Verhalten zu begünstigen (vgl. BVerfGE 116, 24 ).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf

    Es ist mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Zurechnung indessen unvereinbar, wenn die Gefahr, dass bestimmte Personen sich in rechtswidriger Weise verhalten, nicht im Regelfall vorrangig diesen Personen zugerechnet und nach Möglichkeit durch ihnen gegenüber zu ergreifende Maßnahmen abgewehrt wird, sondern ohne weiteres Dritte oder gar die potentiellen Opfer des drohenden rechtswidrigen Verhaltens zum Objekt eingreifender Maßnahmen der Gefahrenabwehr gemacht werden (vgl. BVerfG StV 2011, 35; BVerfGE 69, 315 (360)).

    Eingreifende Maßnahmen gegenüber dem Bedrohten dürfen die Gerichte nicht anordnen oder billigen, ohne geprüft zu haben, ob sie nach diesen Grundsätzen unentbehrlich sind (vgl. BVerfG StV 2011, 35).

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 1 Vollz (Ws) 695/12

    Störer im Strafvollzug; Sicherungsmaßnahmen gegen Nichtstörer

    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320;OLG Celle NStZ 2011, 704; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
  • LG Gießen, 13.03.2023 - 1 StVK 194/22
    Eingriffe gegenüber Nichtstörern als Adressaten dürfen deshalb nur ausnahmsweise, als ultima ratio erfolgen (BVerfG, Beschl v. 22.07.2010, 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.03.2019, 2 BvR 2294/18 = NStZ-RR 2019, 261, 263; OLG Celle, Beschl. v. 06 05 2021, 3 Ws 89/21 (StrVollz) = BeckRS 2021, 12012 Rn. 23; Beschl. v 09 02.2011, 1 Ws 29/11 StrVollz = NStZ 2011, 704, 706 Rn. 13; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2020, 1 Vollz (Ws) 18/20 = BeckRS 2020, 37710 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 16.09.2020 - 1 Vollz (Ws) 198/20

    Rechtmäßigkeit der Ablösung eines Strafgefangenen aus dem Wohngruppenvollzug

    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320; OLG Celle NStZ 2011, 704; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
  • OLG Hamm, 08.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 516/18

    Vorrangigkeit der Inanspruchnahme des Störers

    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320;OLG Celle NStZ 2011, 704; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 1 Vollz (Ws) 18/20

    Rechtmäßigkeit der Ablösung eines Strafgefangenen von einer Motivations- und

    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320; OLG Celle NStZ 2011, 704; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 Vollz (Ws) 344/19

    Strafvollzug; Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der

    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320; OLG Celle, NStZ 2011, 704, vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6746
OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10 (https://dejure.org/2010,6746)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.08.2010 - 2 Ws 498/10 (https://dejure.org/2010,6746)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. August 2010 - 2 Ws 498/10 (https://dejure.org/2010,6746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führung eines unüberwachten Ferngesprächs mit einem ausländischen Verteidiger in einem anderen Verfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 148 Abs. 1
    Führung eines unüberwachten Ferngesprächs mit einem ausländischen Verteidiger in einem anderen Verfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 148 Abs. 1
    Führung eines unüberwachten Ferngesprächs mit einem ausländischen Verteidiger in einem anderen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 55
  • StV 2011, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 3 Ws 29/10

    Vollzug der Untersuchungshaft: Anordnung von Beschränkungen zur Sicherung des

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10
    Beschränkungen gemäß § 119 Abs. 1 können nicht nur zur Sicherung des im Haftbefehl genannten Haftgrundes geboten sein (OLG Karlsruhe StV 2010, 198; OLG Celle NStZ-RR 2010, 159; BTDrucks 16/11644 S.24) Die vom Landgericht genannten Gefahren betreffen zudem bereits den Haftgrund der Fluchtgefahr, welche angesichts der vorgeworfenen bandenmäßig verübten Taten des Skimmings, zu deren Begehung der in Deutschland wohnsitzlose Angeklagte erst in das Bundesgebiet eingereist sein dürfte, und angesichts der Benutzung von Aliasnamen hier in besonders hohem Maße gegeben ist.
  • OLG Celle, 24.11.2009 - 2 Ws 276/09

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Besuchserlaubnis wegen

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10
    Beschränkungen gemäß § 119 Abs. 1 können nicht nur zur Sicherung des im Haftbefehl genannten Haftgrundes geboten sein (OLG Karlsruhe StV 2010, 198; OLG Celle NStZ-RR 2010, 159; BTDrucks 16/11644 S.24) Die vom Landgericht genannten Gefahren betreffen zudem bereits den Haftgrund der Fluchtgefahr, welche angesichts der vorgeworfenen bandenmäßig verübten Taten des Skimmings, zu deren Begehung der in Deutschland wohnsitzlose Angeklagte erst in das Bundesgebiet eingereist sein dürfte, und angesichts der Benutzung von Aliasnamen hier in besonders hohem Maße gegeben ist.
  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

    Unabhängig von der Frage, inwieweit dies Beschränkungen der Häufigkeit telefonischer Kontaktaufnahme zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger aus Gründen der Anstaltsordnung zulässt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. September 1994 - 1 Ws 197/94 -, StV 1995, S. 260 f.; KG, Beschluss vom 2. November 2001 - 1 AR 1192/00 u.a. -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 2. April 2003 - I Ws 118/03 -, juris; LG Dresden, Beschluss vom 6. September 2011 - 5 Qs 110/11 -, StraFo 2011, S. 393 ; zur notwendigen Sicherstellung der Verteidigereigenschaft OLG Köln, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 Ws 498/10 -, NStZ 2011, S. 55), ist danach für die nicht von § 148 Abs. 2 StPO erfassten Fälle jedenfalls eine Überwachung stattfindender Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem nicht selbst tat- oder teilnahmeverdächtigen Verteidiger ausgeschlossen (vgl. BGHSt 33, 347 m.w.N. zur Frage der Überwachung nach § 100a StPO; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 148 Rn. 16; Laufhütte, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 148 Rn. 7; Julius, in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 4. Aufl. 2009, § 148 Rn. 9; Lüderssen/Jahn, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 4, 26. Aufl. 2007, § 148 Rn. 14).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.02.2012 - 3 BGs 82/12

    Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft (gesetzliche Grundlage;

    Die aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft erforderlichen Beschränkungen bestimmen sich (auch) in diesem Fall nach § 119 StPO und nicht nach §§ 133 ff. NJVollzG (entgegen Oberlandesgericht Celle, StV 2010, 194; Anschluss an OLG Oldenburg, StV 2008, 195; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 294; OLG Rostock, NStZ 2010, 350; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 221 (3. Strafsenat) und NStZ-RR 2010, 292 (2. Strafsenat); KG, StV 2010, 370; OLG Köln, NStZ 2011, 55).

    Von dieser Gesetzgebungsbefugnis hat der Bundesgesetzgeber bereits durch § 119 Abs. 3 Alt. 1 StPO aF vor der oben genannten Änderung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG und anschließend durch die seit dem 1. Januar 2010 geltende Neufassung des § 119 StPO Gebrauch gemacht, so dass sich Beschränkungen, die wegen des Zwecks der Untersuchungshaft erforderlich sind, nach § 119 StPO nF richten (siehe nur OLG Köln, NStZ 2011, 55; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 294; OLG Oldenburg, aaO S. 196 f.; Meyer-Goßner, aaO; Beck-OK-StPO/Krauß, aaO Rn. 1a und 2; König, aaO; Paeffgen, aaO; Kazele, aaO).

  • KG, 06.01.2016 - 2 Ws 5/16

    Absehen von der Vollstreckung des Verfalls

    Die Anordnung nach § 459 d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO setzt voraus, dass Wiedereingliederungsschwierigkeiten aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände zu erwarten sind, die das Tatgericht nicht berücksichtigen konnte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 150; KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 2 Ws 498/10 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 459 d Rn. 4).

    Die Vorschrift hat Ausnahmecharakter und bei der Ermessensentscheidung hat das Gericht auch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; KG, Beschlüsse vom 18. März 2013 - 2 Ws 102/13 -, 25. Oktober 2010 - 2 Ws 498/10 - und 14. Februar 2002 - 5 Ws 64-66/02 - Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., Rn. 6).

  • OLG Köln, 28.12.2012 - 2 Ws 896/12

    Voraussetzungen für Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO

    Es ist allerdings zulässig, zur Begründung der Beschränkungsanordnung auch auf die im Haftbefehl nicht herangezogenen Haftgründe zurückzugreifen, insbesondere sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verdunkelungsgefahr auch zulässig, wenn der Haftbefehl nur auf Fluchtgefahr gestützt ist (zu vgl. Entscheidung des OLG Köln - 2 Ws 498/10 = StV 2011, 35; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292).
  • KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft

    Bei einem auf Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl kann eine mögliche Verdunkelungsgefahr berücksichtigt werden, wenn konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass zwischen dem Untersuchungsgefangenen und seinen Gesprächspartnern Absprachen über Verdunkelungshandlungen getroffen werden könnten (vgl. Senat, jeweils a.a.O. und OLGSt StPO § 119 Nr. 40; KG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 Ws 17/10 - OLG Köln StV 2011, 35 und 743; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Köln, 15.03.2021 - 2 Ws 133/21

    Haftbeschränkungen nach § 119 StPO nicht aus der Norm an sich; Erforderlichkeit

    Jedoch ist es zulässig, die Anordnung nicht nur auf die im Haftbefehl genannten, sondern auf alle Haftgründe im Sinne der §§ 112, 112a StPO zu stützen (SenE vom 12.08.2010, 2 Ws 498/10, a.a.O.; vom 26.04.2011, 2 Ws 217/11, StV 2011, 743; vom 28.12.2012, 2 Ws 896/12, OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 292; OLG Frankfurt, StV 2016, 443; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 119 Rn. 5, m.w.N.).
  • OLG Köln, 31.05.2021 - 2 Ws 265/21

    Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft Erforderlichkeit von

    Jedoch ist es zulässig, die Anordnung nicht nur auf die im Haftbefehl genannten, sondern auf alle Haftgründe im Sinne der §§ 112, 112a StPO zu stützen (SenE vom 12.08.2010, 2 Ws 498/10, a.a.O.; vom 26.04.2011, 2 Ws 217/11, StV 2011, 743; vom 28.12.2012, 2 Ws 896/12, OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 292; OLG Frankfurt, StV 2016, 443; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, § 119 Rn. 5, m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.04.2011 - 2 Ws 217/11

    Beschränkungen während der Untersuchungshaft

    b) Es ist andererseits zulässig, die Anordnung nicht nur auf die im Haftbefehl genannten, sondern auf alle Haftgründe im Sinne der §§ 112, 112 a StPO zu stützen ( Senat 12.08.2010 - 2 Ws 498/10 = StV 2011, 35; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht