Rechtsprechung
BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 250 StGB; § 52 StGB
Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das Opfer; Waffe; gefährliches Werkzeug); Idealkonkurrenz; Tateinheit (Drohung gegenüber mehreren Geschädigten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Idealkonkurrenz zwischen versuchtem und vollendetem Raub zum Nachteil verschiedener Personen - Wolters Kluwer
Überprüfung eines Strafurteils hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Annahme der Strafbarkeit nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB wegen des Einsatzes eines Teppichmessers als Drohmittel
- rewis.io
Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Idealkonkurrenz zwischen versuchtem und vollendetem Raub zum Nachteil verschiedener Personen
- ra.de
- rewis.io
Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Idealkonkurrenz zwischen versuchtem und vollendetem Raub zum Nachteil verschiedener Personen
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Überprüfung eines Strafurteils hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Annahme der Strafbarkeit nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB wegen des Einsatzes eines Teppichmessers als Drohmittel
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
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Messer nicht gesehen - kein besonders schwerer Raub - so einfach ist das…
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Wahrnehmung des Drohmittels durch das Opfer
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
"Verwenden" eines gefährlichen Werkzeugs nur dann, wenn das Opfer es bemerkt; Raub und Raubversuch in Tateinheit
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.05.2011 - 20 KLs 9/11
- BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 389
- NStZ-RR 2012, 299
- NStZ-RR 2012, 302
- NStZ-RR 2012, 304
- StV 2012, 153
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04
Raub (Gewaltbegriff bei der Nötigung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeug als …
Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11
Eine Waffe oder - wie hier - ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet", wenn der Täter den Gegenstand als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt und wenn das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5).Anders als in den Fällen, in denen sich die Tat nur gegen ein Opfer richtet (BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5), tritt hier der versuchte besonders schwere Raub nicht hinter dem vollendeten schweren Raub zurück.
- BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02
Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)
Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11
Die Tat ist im Schuldspruch als besonders schwerer Raub zu kennzeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 373/02, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4). - BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92
Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer …
Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11
Wer durch eine Handlung höchstpersönliche Rechtsgüter von mehreren Personen angreift, begeht dadurch die gleiche Tat mehrmals (BGH, Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
- BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten …
aa) In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, dass von einer sogenannten gleichartigen Tateinheit (Idealkonkurrenz) auszugehen ist, wenn der Täter durch eine Handlung denselben Tatbestand mehrfach verwirklicht und dabei höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger betroffen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389;… Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Konkurrenzen 2 mwN). - BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17
Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine …
Nimmt das Tatopfer die Drohung des Täters mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug nicht wahr, so wird es nicht in die von § 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 StGB vorausgesetzte qualifizierte Zwangslage versetzt und es fehlt an einem vollendeten Verwenden des Drohmittels (vgl. Senat…, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, aaO; BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 StR 351/14, NStZ-RR 2015, 13; Beschluss vom 12. Juli 2016 - 3 StR 157/16, NStZ 2017, 26). - BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für …
Ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt und das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN).
- BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21
Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung …
Wer durch eine einheitliche Handlung höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Menschen angreift, verwirklicht den Tatbestand mehrmals, mithin in gleichartiger Tateinheit (s. BGH…, Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2; Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 6;… MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 52 Rn. 105;… LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., § 52 Rn. 42 mwN). - BGH, 25.03.2015 - 4 StR 612/14
Verhältnis zwischen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und …
In Fällen, in denen sich der Angriff nur gegen ein Opfer richtet, tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die versuchte besonders schwere räuberische Erpressung nach §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB hinter die vollendete schwere räuberische Erpressung gemäß §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB zurück (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5; vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389). - BGH, 12.07.2016 - 3 StR 157/16
Besonders schwerer Raub (im Zeitpunkt der Begründung des Wegnahmevorsatzes …
Eine Waffe wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet', wenn der Täter sie als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und dadurch in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschüsse vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153; vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37). - BGH, 26.07.2023 - 3 StR 155/23
Schuldspruch wegen räuberischer Erpressung; Änderung des Schuldspruchs sowie …
Dies gilt auch für den Fall, dass in Bezug auf den konkreten Tatbestand noch ein weiterer, vom selben Schutzgut erfasster Taterfolg erstrebt war (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 2 Rn. 24; entsprechend zum Diebstahl BGH…, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Konkurrenzen 4 Rn. 3; demgegenüber zum Angriff auf unterschiedliche Personen bei höchstpersönlichen Rechtsgütern etwa BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 6 Rn. 7). - BGH, 06.03.2019 - 5 StR 526/18
Besonders schwerer Raub durch Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei zeitlich …
Soweit sich das Landgericht für seine Sicht der Dinge auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs berufen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389), lag dieser eine andere Fallgestaltung zugrunde, bei der zwei Passanten von den dortigen Tätern zwar gleichzeitig, aber jeder für sich überfallen worden waren. - BGH, 21.10.2014 - 4 StR 351/14
Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Abgrenzung zwischen …
Eine Waffe oder - wie hier - ein anderes gefährliches Werkzeug wird aber nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet", wenn das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389 mwN). - BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung …
aa) Eine Waffe oder - wie hier - ein Messer als ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel oder Mittel der räuberischen Erpressung zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN). - BGH, 08.05.2012 - 3 StR 97/12
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung …
- BGH, 19.06.2012 - 5 StR 256/12
Beweiswürdigung (Anforderungen an die Widerlegung einer bestreitenden Einlassung …
Rechtsprechung
BGH, 28.09.2011 - 4 StR 403/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3a StGB
Schwere räuberische Erpressung in der Beendigungsphase (Zueigungsabsicht; Beutesicherungsabsicht; schwere Misshandlung; Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 250 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 250 Abs 2 Nr 3 Buchst a StGB
Schwerer Raub: Qualifikation durch schwere Misshandlungen nach Vollendung der Raubtat; Erfordernis der Beutesicherungabsicht - Wolters Kluwer
Verwirklichung des Tatbestandes des schweren Raubes durch Verwendung einer Waffe nach Fehlschlag der Nötigungshandlung
- rewis.io
Schwerer Raub: Qualifikation durch schwere Misshandlungen nach Vollendung der Raubtat; Erfordernis der Beutesicherungabsicht
- ra.de
- rewis.io
Schwerer Raub: Qualifikation durch schwere Misshandlungen nach Vollendung der Raubtat; Erfordernis der Beutesicherungabsicht
- rechtsportal.de
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1, 3a
Verwirklichung des Tatbestandes des schweren Raubes durch Verwendung einer Waffe nach Fehlschlag der Nötigungshandlung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der späte(re) Schlag mit der Pistole und der Fußtritt
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Nötigung zur Ermöglichung der Wegnahme erforderlich - Computerbetrug
Verfahrensgang
- LG Hagen, 28.03.2011 - 46 KLs 27/10
- BGH, 28.09.2011 - 4 StR 403/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 301
- StV 2012, 153
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08
Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder …
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 4 StR 403/11
Dabei ist zu fordern, dass das gefährliche Tatmittel zur Verwirklichung der raubspezifischen Nötigung, also zur Ermöglichung der Wegnahme, verwendet oder - nach Vollendung des Raubes - als Mittel zur Sicherung des Besitzes an dem gestohlenen Gut eingesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 342 und vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376). - BGH, 25.03.2009 - 5 StR 31/09
Raub (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Gewalt …
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 4 StR 403/11
Sie erfüllen den Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 3a StGB nur dann, wenn sie weiterhin von Zueignungs- oder Bereicherungsabsicht getragen sind (BGH, Urteil vom 25. März 2009 - 5 StR 31/09, BGHSt 53, 234; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 4 StR 241/09, NStZ 2010, 150). - BGH, 16.07.2009 - 4 StR 241/09
Auslegung des Merkmals "bei der Tat" i.S.v. § 177 Abs. 4 Nr. 2a Strafgesetzbuch ( …
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 4 StR 403/11
Sie erfüllen den Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 3a StGB nur dann, wenn sie weiterhin von Zueignungs- oder Bereicherungsabsicht getragen sind (BGH, Urteil vom 25. März 2009 - 5 StR 31/09, BGHSt 53, 234; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 4 StR 241/09, NStZ 2010, 150). - BGH, 08.07.2008 - 3 StR 229/08
Schwerer Raub (Verwenden einer ungeladenen Schusswaffe; qualifizierte Drohung …
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 4 StR 403/11
Dabei ist zu fordern, dass das gefährliche Tatmittel zur Verwirklichung der raubspezifischen Nötigung, also zur Ermöglichung der Wegnahme, verwendet oder - nach Vollendung des Raubes - als Mittel zur Sicherung des Besitzes an dem gestohlenen Gut eingesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 342 und vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376).
- BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14
Räuberische Erpressung (kein Vermögensnachteil bei Zugriffsmöglichkeit auf …
Ein Vermögensnachteil im Sinne eines Gefährdungsschadens durch eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des berechtigten Kontoinhabers gegen die die EC-Karte akzeptierende Bank läge nur dann vor, wenn dem Täter die zutreffende Geheimzahl bekannt gemacht worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334, und Beschluss vom 28. September 2011 - 4 StR 403/11, StV 2012, 153).