Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.01.2012

Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,280
BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11 (https://dejure.org/2012,280)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2012 - 2 StR 346/11 (https://dejure.org/2012,280)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 2 StR 346/11 (https://dejure.org/2012,280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 21e Abs. 1 Satz 1 GVG; § 66 StGB; § 337 StPO
    Gesetzlicher Richter (Doppelvorsitz Ernemann; Beschleunigungsgebot; Verbot der Rechtsschutzverweigerung); Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beruhen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 21e GVG, § 21f Abs 2 S 1 GVG
    Doppelvorsitz in zwei Strafsenaten des Bundesgerichtshofs: Überprüfung der ordnungsgemäßen Besetzung von Amts wegen; richterliche Unabhängigkeit im Licht von Beschleunigungsgebot und Rechtsschutzgewährungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Anforderungen an die Gefahrprognose und die gefährdeten Rechtsgüter

  • rewis.io

    Doppelvorsitz in zwei Strafsenaten des Bundesgerichtshofs: Überprüfung der ordnungsgemäßen Besetzung von Amts wegen; richterliche Unabhängigkeit im Licht von Beschleunigungsgebot und Rechtsschutzgewährungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 1; StGB § 66
    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Anforderungen an die Gefahrprognose und die gefährdeten Rechtsgüter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache trotz fortbestehender Bedenken gegen seine ordnungsgemäße Besetzung

  • faz.net (Pressebericht, 13.02.2012)

    Personalstreit am BGH: "Keine Inquisition am Bundesgerichtshof"

  • fla.de (Pressebericht, 08.02.2012)

    Richterstreit am Bundesgerichtshof

Besprechungen u.ä. (5)

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Machtkampf am BGH: "Mein persönliches Schicksal ist unerheblich”

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Von doppelten Vorsitzenden und doppelten Krisen

  • HRR Strafrecht (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verspieltes Vertrauen? Ein Kommentar zur Vorladung und Befragung einzelner Richter des 2. Strafsenats des BGH vor das Präsidium des BGH (RA'in Andrea Groß-Bölting; HRRS 2/2012, 89-91)

  • strafrecht-online.de (Kurzanmerkung und Diskussion)

    Das Theater beim BGH geht weiter ... - Spruchgruppe des 2. Strafsenats entscheidet in der Sache trotz fortbestehender Bedenken gegen die ordnungsgemäße Besetzung

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung und Diskussion)

    Mal wieder Besetzungsstreit beim BGH - 2. Strafsenat macht "Ätsch Präsidium”, aber auch ein wenig wie die Echternacher Springprozession

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • beck.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 08.02.2012)

    Streit um Stellenbesetzung: BGH-Richter wirft Präsidium versuchte Einflussnahme vor

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 170
  • StV 2012, 273
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 328/11

    Verfassungsgemäße Anwendung der Vorschriften über die Unterbringung in der

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11
    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11).

    Die Verbreitung und der Erwerb kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 1 und 4 StGB (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 StR 328/11) stellen aber keine ausreichend schwere Sexualstraftat im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts dar.

    Zwar stellen Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176a Abs. 2 StGB regelmäßig "schwere Sexualstraftaten" im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts dar (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11 und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11), doch liegt hier die Annahme, der Angeklagte werde gerade solche Delikte begehen, unter Beachtung des nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geltenden strengeren Maßstabs bei der Gefahrenprognose (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11) nicht hinreichend nahe.

  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11

    Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten);

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11
    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11
    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11
    Diese - möglicherweise aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1975 - VII C 47.73 (BVerwGE 50, 11) abgeleitete - Ansicht stünde - worauf der Senat in seinem Beschluss vom 18. Januar 2012 bereits tragend hingewiesen hat - in deutlichem Widerspruch zum Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, wonach jeder Spruchkörper bei auftretenden Bedenken die Ordnungsmäßigkeit seiner Besetzung von Amts wegen zu prüfen und darüber zu entscheiden hat (BVerfGE 95, 322, 330; vgl. schon BVerwG, Beschluss vom 7. April 1981 - 7 B 80/81, NJW 1982, 900).
  • BVerwG, 07.04.1981 - 7 B 80.81

    Verwaltungsrechtsweg - Geschäftsverteilung durch den Vorsitzenden -

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11
    Diese - möglicherweise aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1975 - VII C 47.73 (BVerwGE 50, 11) abgeleitete - Ansicht stünde - worauf der Senat in seinem Beschluss vom 18. Januar 2012 bereits tragend hingewiesen hat - in deutlichem Widerspruch zum Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, wonach jeder Spruchkörper bei auftretenden Bedenken die Ordnungsmäßigkeit seiner Besetzung von Amts wegen zu prüfen und darüber zu entscheiden hat (BVerfGE 95, 322, 330; vgl. schon BVerwG, Beschluss vom 7. April 1981 - 7 B 80/81, NJW 1982, 900).
  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11
    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11
    Zwar stellen Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176a Abs. 2 StGB regelmäßig "schwere Sexualstraftaten" im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts dar (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11 und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11), doch liegt hier die Annahme, der Angeklagte werde gerade solche Delikte begehen, unter Beachtung des nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geltenden strengeren Maßstabs bei der Gefahrenprognose (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11) nicht hinreichend nahe.
  • BGH, 11.08.2011 - 3 StR 221/11

    Sicherungsverwahrung; strenge Verhältnismäßigkeit (schwere Straftat; sexueller

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11
    Zwar stellen Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176a Abs. 2 StGB regelmäßig "schwere Sexualstraftaten" im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts dar (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11 und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11), doch liegt hier die Annahme, der Angeklagte werde gerade solche Delikte begehen, unter Beachtung des nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geltenden strengeren Maßstabs bei der Gefahrenprognose (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11) nicht hinreichend nahe.
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11
    Diese - möglicherweise aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1975 - VII C 47.73 (BVerwGE 50, 11) abgeleitete - Ansicht stünde - worauf der Senat in seinem Beschluss vom 18. Januar 2012 bereits tragend hingewiesen hat - in deutlichem Widerspruch zum Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, wonach jeder Spruchkörper bei auftretenden Bedenken die Ordnungsmäßigkeit seiner Besetzung von Amts wegen zu prüfen und darüber zu entscheiden hat (BVerfGE 95, 322, 330; vgl. schon BVerwG, Beschluss vom 7. April 1981 - 7 B 80/81, NJW 1982, 900).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Zu seiner Besetzung verwies der Senat auf seine Entscheidungen vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 482/11) und 8. Februar 2012 ( 2 StR 346/11).

    Der Beschwerdeführer zu 2) stellt - letztlich durch einen Gesamtverweis auf die Entscheidung des 2. Strafsenats vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 - hierzu im Wesentlichen darauf ab, dass die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG Minimalbedingungen für eine freie Ausübung der richterlichen Tätigkeit fordere und dies sowohl Maßnahmen entgegenstehe, die den Richter faktisch aus seiner Tätigkeit verdrängten, als auch solchen, die ihm ein Arbeitspensum zuwiesen, das sich in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lasse.

  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 465/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2012 (2 StR 346/11, StV 2012, 273) trifft das Landgericht die Wertung, der sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 1 StGB sei - unter Berücksichtigung der Strafdrohung - kein ausreichend schweres Sexualdelikt, wenn die Missbrauchshandlungen, wie hier, "in ihrer konkreten Gestalt ein eher geringfügiges Maß nicht überschritten" hätten.

    An dieser Einordnung ändert sich nichts, wenn dabei aggressives bzw. gewaltsames Verhalten nicht zu erwarten steht (BGH, Urteil vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239; zum Aspekt der Gewalt, vgl. aber auch Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11), da es häufig für Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung von kindlichen Opfern aufgrund deren unzureichender Verstandes- und Widerstandskräfte des Einsatzes von Gewalt nicht bedarf (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 93/11; Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12).

    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab als bisher (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11).

    Freilich kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall an (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11, StV 2012, 273: Rückfalltaten, die in ihrer konkreten Gestalt ein eher geringfügiges Maß nicht überschritten haben).

    Schon insoweit und auch mit Blick auf die Vorbelastungen des Angeklagten unterscheidet sich der Fall von dem Sachverhalt, die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11 (StV 2012, 273) zugrunde lag.

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12

    Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden

    Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" ist dahin zu verstehen, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12; BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren

    e) Zur Frage der Besetzung verweist der Senat auf seine Urteile vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11 - und vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11 -.
  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Dass der Angeklagte darüber hinaus - außer dem Auseinanderdrücken der Beine bei St. - keine Gewalt gegen seine Opfer angewandt hat und dies mithin auch zukünftig nicht hinreichend konkret zu erwarten steht, ist für die Einordnung der Delikte als schwere Sexualstraftaten unerheblich (BGH, Urteil vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239; zum Aspekt der Gewalt, vgl. aber auch Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11).
  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 629/11

    Konkurrenzen bei der Beihilfe

    Zur Rüge der Besetzung verweist der Senats auf seine Urteile vom 11. Januar 2012 (2 StR 482/11) und 8. Februar 2012 (2 StR 346/11).
  • BGH, 18.07.2018 - 1 StR 122/18

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen)

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert es, hinsichtlich beider Elemente der Gefährlichkeitsprognose - der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengeren Maßstab anzulegen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 11. August 2016 - 2 StR 4/16; Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12; BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11; Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11).
  • BGH, 11.08.2016 - 2 StR 4/16

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert es, hinsichtlich beider Elemente der Gefährlichkeitsprognose - der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengeren Maßstab anzulegen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12; BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11).
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 64/12

    Sicherungsverwahrung: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des

    Es kann dahinstehen, ob die vom Landgericht gegebene Begründung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 594/11) gerecht wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,134
BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11 (https://dejure.org/2012,134)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2012 - 4 StR 523/11 (https://dejure.org/2012,134)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 4 StR 523/11 (https://dejure.org/2012,134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 21e GVG; § 21f GVG; § 160a StPO
    Gesetzlicher Richter (ordnungsgemäße Besetzung bei Übernahme zweier Strafsenate durch den Senatsvorsitzenden)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 21e GVG; § 21f GVG; § 160a StPO
    Gesetzlicher Richter (ordnungsgemäße Besetzung bei Übernahme zweier Strafsenate durch den Senatsvorsitzenden)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Es meldet sich im "Besetzungschaos” beim BGH der 4. Strafsenat - Wir sind richtig besetzt

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Ja, was denn nun: Richtig besetzt oder nicht - Echternacher Springprozession/Divergenz (?) beim BGH

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 209
  • StV 2012, 273
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11
    Ein Fall der Divergenz zu der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 - liegt nicht vor, weil der 2. Strafsenat in einem späteren Urteil vom gleichen Tag - 2 StR 482/11 - diese Rechtsprechung aufgegeben hat.

    Ein Fall der Divergenz zu der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 - liegt nicht vor, weil der 2. Strafsenat in einem späteren Urteil vom gleichen Tag - 2 StR 482/11 - diese Rechtsprechung aufgegeben hat.

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11
    Ein Fall der Divergenz zu der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 - liegt nicht vor, weil der 2. Strafsenat in einem späteren Urteil vom gleichen Tag - 2 StR 482/11 - diese Rechtsprechung aufgegeben hat.

    Ein Fall der Divergenz zu der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 - liegt nicht vor, weil der 2. Strafsenat in einem späteren Urteil vom gleichen Tag - 2 StR 482/11 - diese Rechtsprechung aufgegeben hat.

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85

    Geschäftsverteilung - Vorsitz - Spruchkörper - Besetzung - Vertretung - Ruhestand

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11
    Es hat diese Regelung in willkürfreier Auslegung des § 21f Absatz 2 Satz 1 GVG und unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2005 - VI ZR 137/04, NJW 2006, 154; BSG, Beschluss vom 29. November 2006 - B 6 KA 34/06 B, NJW 2007, 2717; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85, NJW 1986, 1366) getroffen.
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B

    Verhinderung des Vorsitzenden Richters

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11
    Es hat diese Regelung in willkürfreier Auslegung des § 21f Absatz 2 Satz 1 GVG und unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2005 - VI ZR 137/04, NJW 2006, 154; BSG, Beschluss vom 29. November 2006 - B 6 KA 34/06 B, NJW 2007, 2717; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85, NJW 1986, 1366) getroffen.
  • BGH, 25.06.2009 - 4 StR 610/08

    Fahrlässige Tötung (Sorgfaltspflichtverletzung und Sondernormen: Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11
    Der Tatrichter ist nicht gehalten, jede Einzelheit der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2009 - 4 StR 610/08 Rn. 27).
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11
    Es hat diese Regelung in willkürfreier Auslegung des § 21f Absatz 2 Satz 1 GVG und unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2005 - VI ZR 137/04, NJW 2006, 154; BSG, Beschluss vom 29. November 2006 - B 6 KA 34/06 B, NJW 2007, 2717; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85, NJW 1986, 1366) getroffen.
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    Zur Begründung wird auf den Senatsbeschluss vom 11. Januar 2012 ( 4 StR 523/11) Bezug genommen.
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 499/11

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs (Beweiswürdigung; überspannte

    Das Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Absatz 1 Satz 2 GG) ist gewahrt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 523/11).
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung

    Der Senat ist ordnungsgemäß besetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 523/11).
  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 27/12

    Rüge der ordnungsgemäßen Besetzung des Senats

    Soweit der Angeklagte die ordnungsgemäße Besetzung des Senats rügt, wird auf den Senatsbeschluss vom 11. Januar 2012 (4 StR 523/11) Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht