Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 10.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.07.2011 - 1 Ws 615/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23380
OLG Naumburg, 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 (https://dejure.org/2011,23380)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 (https://dejure.org/2011,23380)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 1 Ws 615/11 (https://dejure.org/2011,23380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung drei Monate nach Eingang der Anklage in einer Haftsache bzgl. eines geständigen Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung drei Monate nach Eingang der Anklage in einer Haftsache bzgl. eines geständigen Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz)

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2, StGB § 263
    Haftgrund der Wiederholungsgefahr

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    StPO § 112
    Schadenshöhe gewerbsm. Betrug Wiederholungsgefahr

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Haftentscheidung des LG Dessau-Roßlau - da passte aber gar nichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 49
  • StV 2012, 353
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 01.04.2010 - 3 Ws 161/10

    Schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei Annahme von

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.07.2011 - 1 Ws 615/11
    Vermögensschäden im Einzelfall zwischen 500, - und 2.000, - Euro begründen jedoch nicht den erforderlichen Schweregrad für eine Anlaßtat i. S. d. Bestimmung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2010 - 3 Ws 161/10 -).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16

    Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl durch Wachestehen: Voraussetzungen für den Erlass

    Eine Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt insoweit (auch) bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum, dessen immaterielle Auswirkungen auf einen Geschädigten mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013, 1 Ws 561/13) typischerweise nicht zu vergleichen sind, eher fern, wenn die Schadenssumme im Einzelfall jedenfalls 1.000 Euro nicht übersteigt (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 143 f.; OLG Frankfurt, StV 2010, 583; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; siehe auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210, sowie - für Betrugstaten - OLG Hamm, StV 2010, 291, 292; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49; KG, NStZ-RR 2015, 115; weniger streng OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2008, 1 Ws 107/08).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigen Betrugstaten

    Diese Bewertung richtet sich insbesondere nach dem Unrechtsgehalt der Tat (BVerfG aaO.), der sich im Falle des § 263 StGB auch nach Art und Umfang des angerichteten Schadens bestimmt (vgl. OLG Hamm, StV 2011, 291 = NStZ-RR 2011, 124; OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Frankfurt, StV 2010, 141; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 in NStZ-RR 2013, 49).

    Sofern vertreten wird, dass Betrugstaten als mögliche Anlasstaten im Sinne von § 112a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO jedenfalls dann ausscheiden, wenn der im Einzelfall entstandene Vermögensschaden eine Wertgrenze von ca. 2.000,00 EUR nicht überschreitet (vgl. OLG Hamm, aaO., für Vermögensschäden in Höhe von 1.000,00 EUR bis 1.905,00 EUR; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49 für Vermögensschäden in Höhe von 500, 00 EUR bis 2.000,00 EUR), vermag der Senat dieser Ansicht nicht zu folgen.

  • OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 1 Ws 126/16

    Katalogtaten des § 112a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO als Haftgrund

    Der Senat geht daher auch in diesen Fällen unter Beachtung der Umstände, dass der Beschuldigte allenfalls einen Teil des Stehlgutes angekauft hat und einer durch den Tat- und Haftrichter vorzunehmenden Wertschätzung nur dieser Stücke in den Fällen 1 bis 3 von Schäden deutlich unter der Grenze der Erheblichkeit im Sinne des Haftgrundes aus (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011, 1 Ws 615/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2010, 3 Ws 161/10, juris).
  • OLG Celle, 14.02.2020 - 2 Ws 49/20

    Höhe des Vermögensschadens nur Teilaspekt neben Motiv oder Vor- und Nachtatleben

    Durch Betrugstaten verursachte Vermögensschäden unterhalb eines Betrages von 2.000,- EUR (vgl. OG Hamburg, Beschluss vom 20.07.2017 - 2 Ws 110/17 - OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.07.2011 - 1 Ws 615/11 -), von 1.000,- bis 1.905,- EUR (vgl. OLG Hamm, a.a.O.) sowie zwischen 100,- und 330,- EUR je Tat (vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.) gelten nach dieser Rechtsprechung in aller Regel als ungeeignet, den erforderlichen, überdurchschnittlichen Schweregrad zu begründen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.06.2011 - III-2 Ws 313/11, III-2 Ws 315/11, 2 Ws 313/11, 2 Ws 315/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16858
OLG Köln, 10.06.2011 - III-2 Ws 313/11, III-2 Ws 315/11, 2 Ws 313/11, 2 Ws 315/11 (https://dejure.org/2011,16858)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2011 - III-2 Ws 313/11, III-2 Ws 315/11, 2 Ws 313/11, 2 Ws 315/11 (https://dejure.org/2011,16858)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - III-2 Ws 313/11, III-2 Ws 315/11, 2 Ws 313/11, 2 Ws 315/11 (https://dejure.org/2011,16858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anwesenheitsrecht des Verteidigers eines Mitbeschuldigten bei Vernehmungen eines anderen Beschuldigten in dessen Haftprüfungstermin

  • rechtsportal.de

    StPO § 118; StPO § 118a
    Haftprüfung; Anwesenheitsrecht des Verteidigers eines Mitbeschuldigten bei Vernehmungen eines anderen Beschuldigten in dessen Haftprüfungstermin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vernehmung eines Mitbeschuldigten - Anwesenheitsrecht des Verteidigers?

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1240
  • NStZ 2012, 174
  • StV 2012, 353
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00

    Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidiger bei Vernehmung des

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11
    Die Auffassung, nach der dem Verteidiger eines Mitbeschuldigten kein Anwesenheitsrecht bei Vernehmungen eines anderen Beschuldigten zusteht, hat der BGH in der Entscheidung BGHSt 42, 391 ausdrücklich auch für Vernehmungen im Haftprüfungsverfahren gem. §§ 115 Abs. 3, 118 a Abs. 1 StPO vertreten und hieran in der in StV 2002, 584 veröffentlichten Entscheidung festgehalten.

    Artikel 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK und Artikel 14 Abs. 3 Buchst. e IPBPR garantieren das Fragerecht nur bei Fragen an den Belastungszeugen und nicht bei solchen an den Mitbeschuldigten (vgl BGH StV 2002, 584).

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11
    Die Auffassung, nach der dem Verteidiger eines Mitbeschuldigten kein Anwesenheitsrecht bei Vernehmungen eines anderen Beschuldigten zusteht, hat der BGH in der Entscheidung BGHSt 42, 391 ausdrücklich auch für Vernehmungen im Haftprüfungsverfahren gem. §§ 115 Abs. 3, 118 a Abs. 1 StPO vertreten und hieran in der in StV 2002, 584 veröffentlichten Entscheidung festgehalten.
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11
    Diese Auffassung ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, vgl für die gleich gelagerte Fragestellung des Anwesenheitsrechts bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten nach § 168 c Abs. 2 StPO: BVerfGE 96, 68 , und NJW 2007, 204.
  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11
    Diese Auffassung ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, vgl für die gleich gelagerte Fragestellung des Anwesenheitsrechts bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten nach § 168 c Abs. 2 StPO: BVerfGE 96, 68 , und NJW 2007, 204.
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11
    Eine Maßnahme, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann, ist daher grundsätzlich nicht anfechtbar (BGH, NJW 1973, 2035; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, vor § 296 Rdnr. 17).
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