Weitere Entscheidung unten: LG Bochum, 07.03.2012

Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7951
BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10 (https://dejure.org/2011,7951)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2011 - 4 StR 338/10 (https://dejure.org/2011,7951)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10 (https://dejure.org/2011,7951)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 152b StGB; § 202a StGB; § 263a StGB; § 22 StGB
    Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Versuch: unmittelbares Ansetzen); bandenmäßige und gewerbsmäßiger Computerbetrug

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 152b Abs 2 StGB
    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch Weitergabe der ausgespähten Kartendaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 152b Abs 2 StGB
    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch Weitergabe der ausgespähten Kartendaten

  • Wolters Kluwer

    Versuch der bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion durch Ausspähen von Kartendaten der Bankkunden

  • online-und-recht.de

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch Weitergabe der ausgespähten Kartendaten

  • rewis.io

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch Weitergabe der ausgespähten Kartendaten

  • ra.de
  • rewis.io

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch Weitergabe der ausgespähten Kartendaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22; StGB § 152b
    Versuch der bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion durch Ausspähen von Kartendaten der Bankkunden

  • datenbank.nwb.de

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch Weitergabe der ausgespähten Kartendaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 517
  • StV 2012, 526
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
    Diese abstrakten Maßstäbe bedürfen angesichts der Vielzahl denkbarer Sachverhaltsgestaltungen stets der wertenden Konkretisierung unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057).

    Es bedurfte mithin keines neuen Willensimpulses bei einem der durch die Bandenabrede verbundenen Mittäter mehr, sondern die Angeklagten setzten mit der Weitergabe der Daten - was ihnen bewusst war - gleichsam einen automatisierten Ablauf in Gang, so dass auch unter dem Gesichtspunkt der konkreten nahen Rechtsgutsgefährdung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, aaO; Beschluss vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, BGHR StGB § 22 Ansetzen 11; Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93, StV 1994, 240) die Annahme eines unmittelbaren Ansetzens geboten ist.

  • BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80

    Unmittelbares Ansetzen durch das Einschlagen eines Nagels in einen Autoreifen, um

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
    Dass dem Beschreiben der Kartenrohlinge die Auswertung der Speichermedien durch Abgleich von Videoaufzeichnungen und ausgelesenen Kartendaten und die Übersendung der Daten nach Italien vorausgingen, stellt danach bei der gebotenen wertenden Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759) keine diese Annahme hindernden Zwischenschritte dar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 5 StR 4/91, BGHR StGB § 22 Ansetzen 14; Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10).
  • BGH, 24.05.1991 - 5 StR 4/91

    Diebstahl nach der "Tankdeckelmethode" - Zeitpunkt des Unmittelbaren Ansetzens

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
    Dass dem Beschreiben der Kartenrohlinge die Auswertung der Speichermedien durch Abgleich von Videoaufzeichnungen und ausgelesenen Kartendaten und die Übersendung der Daten nach Italien vorausgingen, stellt danach bei der gebotenen wertenden Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759) keine diese Annahme hindernden Zwischenschritte dar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 5 StR 4/91, BGHR StGB § 22 Ansetzen 14; Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren "Willensimpulses" nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestands übergeht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1993 - 4 StR 506/93

    Überschreitung der Versuchsschwelle einer Straftat bei Fehlen eines weiteren,

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
    Es bedurfte mithin keines neuen Willensimpulses bei einem der durch die Bandenabrede verbundenen Mittäter mehr, sondern die Angeklagten setzten mit der Weitergabe der Daten - was ihnen bewusst war - gleichsam einen automatisierten Ablauf in Gang, so dass auch unter dem Gesichtspunkt der konkreten nahen Rechtsgutsgefährdung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, aaO; Beschluss vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, BGHR StGB § 22 Ansetzen 11; Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93, StV 1994, 240) die Annahme eines unmittelbaren Ansetzens geboten ist.
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09

    Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
    b) Soweit der 2. Strafsenat in seinem Urteil vom 13. Januar 2010 (2 StR 439/09, NStZ 2010, 209) einen strafbaren Versuch des gewerbs- und bandenmäßigen Nachmachens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion verneint hat, lag der Entscheidung ein vollkommen anders gelagerter Sachverhalt zu Grunde: Dort hatten sich die Angeklagten, ohne bereits über die aufzuspielenden Daten zu verfügen, lediglich darum bemüht, Kartenrohlinge zu erhalten; die aus Spanien kommende Sendung mit Kreditkartenrohlingen war jedoch bei der Ausgabestelle des Kurierdienstes in Deutschland angehalten und die Angeklagten waren bei dem Versuch, das Päckchen abzuholen, festgenommen worden.
  • BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89

    Raub - Versuch - Gewalt - Gewaltanwendung - Raubüberfall - Geldbombe -

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
    Es bedurfte mithin keines neuen Willensimpulses bei einem der durch die Bandenabrede verbundenen Mittäter mehr, sondern die Angeklagten setzten mit der Weitergabe der Daten - was ihnen bewusst war - gleichsam einen automatisierten Ablauf in Gang, so dass auch unter dem Gesichtspunkt der konkreten nahen Rechtsgutsgefährdung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, aaO; Beschluss vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, BGHR StGB § 22 Ansetzen 11; Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93, StV 1994, 240) die Annahme eines unmittelbaren Ansetzens geboten ist.
  • BGH, 14.09.2010 - 5 StR 336/10

    Versuch (unmittelbares Ansetzen; Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen);

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
    Eine entsprechende Abgrenzung hat auch der 5. Strafsenat unter Bezugnahme auf das vorerwähnte Urteil des 2. Strafsenats vorgenommen (Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 336/10).
  • BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10

    Unbegründete Revision

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
    Dass dem Beschreiben der Kartenrohlinge die Auswertung der Speichermedien durch Abgleich von Videoaufzeichnungen und ausgelesenen Kartendaten und die Übersendung der Daten nach Italien vorausgingen, stellt danach bei der gebotenen wertenden Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759) keine diese Annahme hindernden Zwischenschritte dar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 5 StR 4/91, BGHR StGB § 22 Ansetzen 14; Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Wesentliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium ist das aus der Sicht des Täters erreichte Maß konkreter Gefährdung des geschützten Rechtsguts (BGH, Urteile vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517, 518; vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, aaO mwN).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Diese abstrakten Maßstäbe bedürfen angesichts der Vielzahl denkbarer Sachverhaltsgestaltungen jedoch stets der wertenden Konkretisierung unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles (BGH, Urteile vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517).
  • OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20

    Versuchsbeginn bei Cash Trapping

    Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 29.01.2014, 1 StR 654/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 15.03.2011, 3 StR 15/11, juris Rn. 5; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 6; BGH v. 14.03.2001, 3 StR 48/01, juris Rn. 6; Fischer , StGB, 67. Aufl. 2020, § 22 Rn. 10 f.).

    Der Senat verkennt nicht, dass es für die Beurteilung der Frage, ob Zwischenakte der Annahme eines unmittelbaren Ansetzens entgegenstehen, auch auf die Dichte des Tatplans ankommt (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 9; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 8).

    Dafür spricht vorliegend bereits das aus Sicht des Täters erreichte (konkrete) Maß der Gefährdung des geschützten Rechtsgutes, ein Kriterium, dem bei der Abgrenzung von Versuch und strafloser Vorbereitung eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 9; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 8).

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandlichen Ausführungshandlung dergestalt ansetzt, dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestands übergeht (BGH, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36 mwN; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517 Rn. 6; Beschlüsse vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300 Rn. 5; vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368).

    Die vorstehenden abstrakt-generellen Maßstäbe des Versuchsbeginns bedürfen angesichts der Vielzahl denkbarer Sachverhaltsgestaltungen stets einer wertenden Konkretisierung unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteile vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517 Rn. 6).

    Der 4. Strafsenat hat bei der geplanten Zahlungskartenfälschung unter Verwendung mittels "Skimming" erlangter Kartendaten die Übermittlung der gewonnenen, aber noch nicht ausgewerteten Daten an die für die Herstellung der Dubletten zuständigen Mittäter im Ausland als unmittelbares Ansetzen ausreichen lassen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517 f. Rn. 8).

    Der die Übersendung veranlassende Angeklagte habe damit "gleichsam einen automatisierten Ablauf" in Gang gesetzt, bei dem die Auswertung der Speichermedien durch Abgleich der Videoaufzeichnungen und der ausgelesenen Kartendaten als der Fälschung vorgelagerte Verhaltensweisen bei wertender Betrachtung keine dem Versuchsbeginn entgegen stehenden Zwischenschritte bedeuteten (BGH aaO, NStZ 2011, 517 f. Rn. 8).

  • LG Köln, 18.08.2014 - 114 KLs 12/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Diebstahls und Betruges; Gesamtwürdigung

    Es muss sich um Handlungen handeln, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren "Willensimpulses" nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestands übergeht (BGH NStZ 2011, 517 m.w.N).
  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11

    Skimming (Versuch; unmittelbares Ansetzen); Nachmachen von Zahlungskarten mit

    Da die Angeklagten in den fraglichen Fällen durch das Skimming jeweils keine Daten erlangten, kann dahinstehen, ob ein Versuch des gewerbs- und bandenmäßigen Fälschens von Zahlungskarten auch dann zu bejahen ist, wenn der Täter im Rahmen des bandenmäßig eingespielten Systems die von ihm ausgespähten Daten innerhalb der Bandenstruktur zur baldigen Verwendung beim Herstellen falscher Zahlungskarten weitergibt (so BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10).
  • BGH, 31.05.2012 - 2 StR 74/12

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

    Die Verurteilung des Angeklagten wegen mittäterschaftlich begangener gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion begegnet danach in den sieben Fällen, in denen es zur Auswertung der ausgespähten Daten und zur Erstellung von Kartendubletten kam (Fälle II. 1, 2, 5, 7, 9 bis 11 der Urteilsgründe), keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH NStZ 2011, 517; NJW 2011, 2375).
  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 123/12

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion;

    Die Verurteilung des Angeklagten wegen mittäterschaftlich begangener gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion begegnet danach keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517 und vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10, NJW 2011, 2375).
  • KG, 03.09.2012 - 121 Ss 157/12

    Versuchsbeginn beim Diebstahl

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren "Willensimpulses" nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestands übergeht (vgl. BGH NStZ 2011, 517 mit weit. Nachweisen; std. Rspr.).
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Rechtsprechung
   LG Bochum, 07.03.2012 - 7 Qs 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24573
LG Bochum, 07.03.2012 - 7 Qs 3/12 (https://dejure.org/2012,24573)
LG Bochum, Entscheidung vom 07.03.2012 - 7 Qs 3/12 (https://dejure.org/2012,24573)
LG Bochum, Entscheidung vom 07. März 2012 - 7 Qs 3/12 (https://dejure.org/2012,24573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger aufgrund mangelnder Beteiligung eines Beschuldigten an der Auswahl des Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de

    StPO § 142 Abs. 1 S. 1
    Ermessensfehlerhaftigkeit der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger aufgrund mangelnder Beteiligung eines Beschuldigten an der Auswahl des Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ich einen neuen Pflichtverteidiger bekommen, wenn ich nicht vom Gericht angehört worden bin?

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 81 Ds 202/11
  • LG Bochum, 07.03.2012 - 7 Qs 3/12

Papierfundstellen

  • StV 2012, 526
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 23.08.2011 - 1 Ws 381/11

    Pflichtverteidigung: Nachträgliche Beiordnung eines vom Angeklagten gewählten

    Auszug aus LG Bochum, 07.03.2012 - 7 Qs 3/12
    Dieses Anhörungs- und Mitwirkungsrecht des Beschuldigten ist Ausprägung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, zu dem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010, Az: III-4 Ws 163/10, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011, Az: III-4 Ws 127/11 bei juris mwN; OLG Dresden StRR 2007, 305).

    Da es an der gebotenen Mitwirkungsmöglichkeit bei der Auswahl des Verteidigers fehlt, darf an der Bestellung des Pflichtverteidigers nicht festgehalten werden (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11 bei juris).

    Der beigeordnete Rechtsanwalt ist in diesem Fall auch dann zu entpflichten und ein von dem Angeklagten gewählter Verteidiger beizuordnen, wenn ernstzunehmende Anhaltspunkte für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem bisherigen Pflichtverteidiger nicht bestehen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11: OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.2011, Az: 2 Ws 50/11 bei juris).

  • OLG Dresden, 06.06.2007 - 3 Ws 38/07

    Voraussetzungen der Entpflichtung des bestellten Pflichtverteidigers; Bedeutung

    Auszug aus LG Bochum, 07.03.2012 - 7 Qs 3/12
    Dieses Anhörungs- und Mitwirkungsrecht des Beschuldigten ist Ausprägung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, zu dem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010, Az: III-4 Ws 163/10, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011, Az: III-4 Ws 127/11 bei juris mwN; OLG Dresden StRR 2007, 305).

    Von einer Anhörung darf daher nur in seltenen Ausnahmefällen abgesehen werden (vgl. KG Berlin StV 2007, 288; OLG Dresden StRR 2007, 305), etwa wenn eine Verfahrenslage vorliegt, in der die sofortige Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig erscheint oder wenn erkennbar ist, dass der Beschuldigte keinen Vorschlag machen wird (vgl. Meyer-Goßner, StPO,54. Aufl., § 142 StPO Rn. 9 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Beiordnungsverfahren, Entpflichtung

    Auszug aus LG Bochum, 07.03.2012 - 7 Qs 3/12
    Dieses Anhörungs- und Mitwirkungsrecht des Beschuldigten ist Ausprägung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, zu dem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010, Az: III-4 Ws 163/10, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011, Az: III-4 Ws 127/11 bei juris mwN; OLG Dresden StRR 2007, 305).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - 4 Ws 127/11

    Entscheidung des Gerichts über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den

    Auszug aus LG Bochum, 07.03.2012 - 7 Qs 3/12
    Dieses Anhörungs- und Mitwirkungsrecht des Beschuldigten ist Ausprägung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, zu dem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010, Az: III-4 Ws 163/10, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011, Az: III-4 Ws 127/11 bei juris mwN; OLG Dresden StRR 2007, 305).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Auszug aus LG Bochum, 07.03.2012 - 7 Qs 3/12
    Der beigeordnete Rechtsanwalt ist in diesem Fall auch dann zu entpflichten und ein von dem Angeklagten gewählter Verteidiger beizuordnen, wenn ernstzunehmende Anhaltspunkte für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem bisherigen Pflichtverteidiger nicht bestehen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11: OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.2011, Az: 2 Ws 50/11 bei juris).
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