Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2011 - 4 StR 181/11   

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https://dejure.org/2011,14856
BGH, 13.07.2011 - 4 StR 181/11 (https://dejure.org/2011,14856)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2011 - 4 StR 181/11 (https://dejure.org/2011,14856)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11 (https://dejure.org/2011,14856)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 2, Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Unzulässige erhobene Rüge der Verletzung des § 52 Abs. 2 und 3 StPO (erforderliche Behauptung eines Verfahrensfehlers; Protokollrüge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Zulässigkeit einer auf das Hauptverhandlungsprotokoll gestützten Rüge

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet aufgrund fehlerhafter Form der Verfahrensrüge bei der Erhebung und mangelnder Begründung

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Zulässigkeit einer auf das Hauptverhandlungsprotokoll gestützten Rüge

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Zulässigkeit einer auf das Hauptverhandlungsprotokoll gestützten Rüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Revision als unbegründet aufgrund fehlerhafter Form der Verfahrensrüge bei der Erhebung und mangelnder Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 274 StPO
    Unzulässige Protokollrüge (Prof. Dr. Katharina Beckemper; ZIS 2/2012, S. 286-289)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 73
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 4 StR 181/11
    Ihre Reaktion darauf ist nicht protokolliert." Zwar kann eine Formulierung wie beispielsweise "ausweislich des Protokolls" im Revisionsvorbringen auch nur als ein Hinweis auf das geeignete Beweismittel zu verstehen sein, ohne dass dadurch die Ernsthaftigkeit der Tatsachenbehauptung selbst in Frage gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81, StV 1982, 4, 5).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Zwar ist eine Verfahrensrüge im Allgemeinen unzulässig, wenn sich dem Revisionsvorbringen nicht die bestimmte Behauptung entnehmen lässt, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, sondern nur, dass er sich aus dem Protokoll ergebe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, StV 2012, 73).
  • OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RVs 64/17

    Bestimmte Behauptung von Verfahrenstatsachen; Verfahrensrügen; Protokoll;

    Zwar kann eine Formulierung wie beispielsweise "ausweislich des Protokolls" im Revisionsvorbringen auch nur als ein Hinweis auf das geeignete Beweismittel zu verstehen sein, ohne dass dadurch die Ernsthaftigkeit der Tatsachenbehauptung selbst in Frage gestellt wird (vgl. nur: BGH, Beschl. v. 13.07.2011 - 4 StR 181/11 - juris).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13

    Anforderungen an die Darstellung und die Protokollierung von

    a) Es handelt sich nicht um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, StV 2012, 73); denn der Beschwerdeführer leitet einen Verfahrensfehler aus dem Umstand her, dass die Sitzungsniederschrift den Inhalt der Gespräche, die außerhalb der Hauptverhandlung mit dem Ziel einer Verständigung geführt wurden, nicht mitteilt.
  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit

    Da die Rüge somit schon unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, StV 2012, 73), kommt es nicht darauf an, dass eine Protokollberichtigung, die der Rüge den Boden entzogen hätte (zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2007, GSt 1/06, BGHSt 51, 298, 316 f.) bisher nicht vorliegt.
  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

    Eine Verfahrensrüge ist daher im Allgemeinen unzulässig, wenn sich dem Revisionsvorbringen nicht die bestimmte Behauptung entnehmen lässt, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, sondern nur, dass er sich aus dem Protokoll ergebe (vgl. BGH, Beschl. 4 StR 181/11 v. 13.07.2011 - juris).
  • BGH, 03.03.2020 - 3 StR 15/20

    Begründetheit einer Revision

    Ergänzend bemerkt der Senat zu zwei Verfahrensbeanstandungen, mit denen eine Verletzung des § 261 StPO geltend gemacht wird: Die Rüge, aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergebe sich eine Äußerung des Angeklagten "zur Sache', während sich der Angeklagte nach den Urteilsgründen nicht "zum Tatvorwurf' geäußert habe, ist bereits unzulässig; denn aus der Revisionsbegründung lässt sich nicht die bestimmte Behauptung im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entnehmen, der Angeklagte habe sich in der Hauptverhandlung entgegen den Urteilsgründen zum Tatvorwurf eingelassen (vgl. zur "Protokollrüge' BGH, Urteil vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, StV 2012, 73; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 86).
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 17/12

    Verwerfen der Revision wegen Nichtanwesenheit eines Verteidigers in der

    Die konkrete Behauptung, dass tatsächlich kein Verteidiger zugegen war, wird nicht aufgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, Rn. 3; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2010 - 3 StR 462/10   

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https://dejure.org/2010,21663
BGH, 21.12.2010 - 3 StR 462/10 (https://dejure.org/2010,21663)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2010 - 3 StR 462/10 (https://dejure.org/2010,21663)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 462/10 (https://dejure.org/2010,21663)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Unzulässige Revisionsrüge (Aufklärungsrüge; fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags; Darlegungsanforderungen; Unerreichbarkeit eines Zeugen); Mitteilung der den Fehler enthaltenden Tatsachen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweisantrags- und Aufklärungsrüge bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweisantrags- und Aufklärungsrüge bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision aufgrund der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit

  • rewis.io

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweisantrags- und Aufklärungsrüge bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweisantrags- und Aufklärungsrüge bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 2; StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Zulässigkeit der Revision aufgrund der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 3 StR 462/10
    Soweit der Generalbundesanwalt die Rüge auch deshalb für unzulässig hält, weil der Beschwerdeführer die Bemühungen der Polizei, den Zeugen zu erreichen, nicht mitgeteilt hat, gilt Folgendes: Diese Umstände, die gegebenenfalls den von der Revision behaupteten Rechtsfehler widerlegen könnten, muss der Beschwerdeführer im Rahmen der Rüge einer Verletzung des Beweisantragsrechts nicht vortragen (noch offen gelassen in BGH, Urteil vom 4. August 1992 - 1 StR 246/92, NStZ 1993, 50).
  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22

    BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels:

    Die hierfür maßgebenden Erwägungen hat die Strafkammer noch zureichend in ihrem Ablehnungsbeschluss niedergelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1; vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 462/10, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 22).
  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 84/15

    Rechtliches Gehör; Beweisantrag; Bescheidung; Hauptverhandlung; Aussetzung

    Jedoch gilt dies nur für die in der Hauptverhandlung durch mündlichen Vortrag gestellten Beweisanträge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1995 - 1 StR 247/95 -, juris Rn. 4, und vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 462/10 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Februar 1998 - 2 Ws (B) 53/98 -, NStZ-RR 1998, 210; Becker, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 244 Rn. 122; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 244 Rn. 18; Sättele, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2014, § 244 Rn. 103; Trüg/Habetha, in: Münchener Kommentar StPO, 2016, § 244 Rn. 146; Frister, in: SK-StPO, 4. Aufl. 2011, § 244 Rn. 62; Krehl, in: Karlsruher Kommentar StPO, § 244 Rn. 85; Güntge, in: Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl 2013, Rn. 717; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl. 2015, Rn. 176).
  • OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 7/17

    Revision; Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge; Beweisantrag; Ablehnung; Vortrag;

    Nur für in der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge gilt das Regelwerk des § 244 Abs. 3 bis Abs. 6 StPO (BGH, Beschl. v. 21.12.2010 - 3 StR 462/10 - juris; BGH, Beschl. v. 18.05.1995 - 1 StR 247/95 - juris; VerfGH Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2016 - 84/15 - juris m.w.N.).
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