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   BGH, 20.07.2011 - 5 StR 246/11   

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https://dejure.org/2011,13348
BGH, 20.07.2011 - 5 StR 246/11 (https://dejure.org/2011,13348)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2011 - 5 StR 246/11 (https://dejure.org/2011,13348)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 5 StR 246/11 (https://dejure.org/2011,13348)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO; § 212 StGB
    Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung aller Umstände; Mitteilung eines Sachverständigengutachtens in den Urteilsgründen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 212 StGB
    Totschlag: Indizien für verminderte Schuldunfähigkeit infolge einer Affekttat; Überprüfbarkeit des Ausschlusses der Schuldminderung durch den psychiatrischen Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellungen zur Ablehnung tiefgreifender Bewusstseinsstörungen i.R.d. Schuldfähigkeit in einem Urteil wegen Totschlags

  • rewis.io

    Totschlag: Indizien für verminderte Schuldunfähigkeit infolge einer Affekttat; Überprüfbarkeit des Ausschlusses der Schuldminderung durch den psychiatrischen Sachverständigen

  • ra.de
  • rewis.io

    Totschlag: Indizien für verminderte Schuldunfähigkeit infolge einer Affekttat; Überprüfbarkeit des Ausschlusses der Schuldminderung durch den psychiatrischen Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Anforderungen an die Feststellungen zur Ablehnung tiefgreifender Bewusstseinsstörungen i.R.d. Schuldfähigkeit in einem Urteil wegen Totschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 88
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 5 StR 246/11
    Deshalb kann der Senat nicht prüfen, ob der Gutachter und ihm folgend die Schwurgerichtskammer die schwierige Frage, ob ein etwaiger Affekt das Gewicht einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung erlangt hat, im Wege der gebotenen Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571, 572, und vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03, NStZ-RR 2004, 234, 235 mwN) rechtlich einwandfrei beantwortet hat.
  • BGH, 14.10.2010 - 5 StR 299/10

    Aussetzung der Hauptverhandlung (neu hervorgetretene Umstände); unzulässige

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 5 StR 246/11
    Im Hinblick auf die fortdauernde Untersuchungshaft wird er sich aufgrund der zwischenzeitlich weiter vollzogenen Untersuchungshaft wohl erübrigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 5 StR 299/10).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 5 StR 246/11
    Das angefochtene Urteil teilt die wesentlichen Grundlagen, an die die - für sie einleuchtenden - Schlussfolgerungen des Gutachters anknüpfen, nicht in einer für die revisionsgerichtliche Überprüfung ausreichenden Weise mit (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87, BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 3).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 5 StR 246/11
    Deshalb kann der Senat nicht prüfen, ob der Gutachter und ihm folgend die Schwurgerichtskammer die schwierige Frage, ob ein etwaiger Affekt das Gewicht einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung erlangt hat, im Wege der gebotenen Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571, 572, und vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03, NStZ-RR 2004, 234, 235 mwN) rechtlich einwandfrei beantwortet hat.
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20

    Mord (Heimtücke: Maßstab; bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit;

    Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass einem affektiven Durchbruch "in aller Regel Intimbeziehungen' vorgelagert seien, hat es sich zudem den Blick dafür verstellt, dass es auch außerhalb von Partnerkonstellationen zu Affektdelikten kommen kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 2 StR 175/08, NStZ 2008, 618 f.; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 246/11, StV 2012, 88).
  • BGH, 25.01.2012 - 5 StR 482/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Beweiswürdigung

    Abgesehen davon, dass der dem Angeklagten drohende Verlust seiner Tochter unter den hier gegebenen Umständen kaum als nichtiger Anlass bewertet werden kann, wäre ein Missverhältnis zwischen Anlass und Tat gerade Kennzeichen von Affekttaten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 246/11) und dürfte daher bei der Strafzumessung allenfalls nach dem Maß der verminderten Schuld herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104, 105; st. Rspr.).
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