Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.05.2012

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12   

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https://dejure.org/2012,45402
BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12 (https://dejure.org/2012,45402)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2012 - 4 StR 292/12 (https://dejure.org/2012,45402)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12 (https://dejure.org/2012,45402)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 240 Abs. 1 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer Zusammenhang zwischen Werkzeugeinsatz und Körperverletzungserfolg); Nötigung (Vollendung erst bei Vornahme der erstrebten Handlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Fahrendes Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug; Körperverletzung durch Auslösen von Panikgefühlen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmäßigkeit einer Körperverletzung "mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs" i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch Auffahren auf einen Motorroller mit einem Pkw

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Fahrendes Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug; Körperverletzung durch Auslösen von Panikgefühlen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 Abs. 1; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1, 2
    Tatbestandsmäßigkeit einer Körperverletzung "mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs" i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch Auffahren auf einen Motorroller mit einem Pkw

  • rechtsportal.de

    StGB § 223 Abs. 1 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1, 2
    Tatbestandsmäßigkeit einer Körperverletzung "mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs" i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch Auffahren auf einen Motorroller mit einem Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auffahren auf einen Motorroller mit einem Pkw - Körperverletzung?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die gefährliche Körperverletzung per Kfz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto rammt Roller - Vater jagte seine Tochter und ihren Freund: Gefährliche Körperverletzung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2013, 438
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99

    Körperverletzung; Körperverletzungsvorsatz; Tateinheit Nötigung und Raub;

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12
    Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn diese psychischen Einwirkungen zu einem pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand geführt haben (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36 f.; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12
    Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn diese psychischen Einwirkungen zu einem pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand geführt haben (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36 f.; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einwirkung

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, in der Regel als ein solches gefährliches Werkzeug anzusehen (Senatsbeschluss aaO; Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 441/08

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gefahr für die Gesundheit eines Menschen;

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12
    Der Angeklagte M. C. ist wegen derselben Tat verurteilt worden wie der Angeklagte A. C. Der sachlich-rechtliche Fehler, der zur Aufhebung des Urteils gegen den Angeklagten A. C. führt, hat sich im Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten M. C. ausgewirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, Tz. 12).
  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs; das Leben

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12
    a) Eine Körperverletzung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirken des gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5).
  • BGH, 19.06.2012 - 4 StR 139/12

    Nötigung (Vollendung: kein Teilerfolg bei nicht ernst gemeinter Erklärung);

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12
    Ein Teilerfolg, der mit Blick auf ein weiter gehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, kann für die Annahme einer vollendeten Nötigung nur dann ausreichen, wenn die abgenötigte Handlung des Opfers nach der Vorstellung des Täters eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolges darstellt (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12, Tz. 5 mwN).
  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12
    Da der Eintritt des planmäßigen Vorsitzenden eines richterlichen Spruchkörpers in den Ruhestand der in § 21f GVG geregelten Verhinderung gleichsteht (BVerfGE 18, 423, 426; RGSt 56, 63; 62, 273), ist mit dem Eintritt des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann in den Ruhestand mit Wirkung zum 30. Juni 2012 im 4. Strafsenat ein Verhinderungsfall eingetreten.
  • RG, 05.10.1928 - I 740/28

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine "Verhinderung" (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GVG.)

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12
    Da der Eintritt des planmäßigen Vorsitzenden eines richterlichen Spruchkörpers in den Ruhestand der in § 21f GVG geregelten Verhinderung gleichsteht (BVerfGE 18, 423, 426; RGSt 56, 63; 62, 273), ist mit dem Eintritt des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann in den Ruhestand mit Wirkung zum 30. Juni 2012 im 4. Strafsenat ein Verhinderungsfall eingetreten.
  • RG, 04.05.1921 - 80/21

    Ist die Unkenntnis des Inhalts der Prozeßakten ein Hinderungsgrund für die

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12
    Da der Eintritt des planmäßigen Vorsitzenden eines richterlichen Spruchkörpers in den Ruhestand der in § 21f GVG geregelten Verhinderung gleichsteht (BVerfGE 18, 423, 426; RGSt 56, 63; 62, 273), ist mit dem Eintritt des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann in den Ruhestand mit Wirkung zum 30. Juni 2012 im 4. Strafsenat ein Verhinderungsfall eingetreten.
  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen, sodass eine Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB allein darauf nicht gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12 Rn. 10 mwN).
  • OLG Hamm, 20.02.2014 - 1 RVs 15/14

    Keine gefährliche Körperverletzung bei lediglich mittelbarer Einwirkung des

    Eine bloße mittelbare Einwirkung des gefährlichen Werkzeugs reicht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht (BGH, Beschl. v. 20.12.2012 - 4 StR 292/12 = BeckRS 2013, 03156; BGH NStZ 2010, 512, BGH NStZ 2007, 405; Fischer a.a.O. § 224 Rdn. 7a).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17

    Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder;

    Erst mittelbar, infolge eines anschließenden Sturzes erlittene Schäden sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Schlagwerkzeug und Körper zurückzuführen, so dass eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung allein hierauf nicht gestützt werden kann (vgl. KG, Beschluss vom 13. Mai 2011 - 1 Ss 20/11, NStZ 2012, 326, 327; S/S/Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 3a; ferner - entsprechend für einen Anstoß mit dem Kraftfahrzeug - BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12, juris Rn. 10 f.; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37; vom 4. November 2014 - 4 StR 200/14, NStZ-RR 2015, 244).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    Eine gefährliche Körperverletzung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12 Rn. 10, StV 2013, 438 f.; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11 Tz. 5).

    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen, die nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen sind, können für sich allein die Beurteilung als gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht tragen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12 Rn. 10 aaO; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11 Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

  • OLG Zweibrücken, 18.10.2018 - 1 OLG 2 Ss 42/18

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Eingriffs in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 20.12.2012 - 4 StR 292/12, juris Rn. 10) reicht es für die Erfüllung dieses Tatbestandes aber nicht aus, wenn die Körperverletzung erst infolge des Sturzes und durch den Aufprall auf den Boden eintritt.
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Schaffung einer konkreten

    Eine Körperverletzung "mittels einer Waffe' begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572; Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12, StV 2013, 438 f., und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11).
  • BGH, 12.03.2019 - 4 StR 63/19

    Körperverletzung (Gesundheitsschädigung durch psychische Beeinträchtigungen:

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt aber für eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 StGB eine Einwirkung, die lediglich das seelische Wohlbefinden berührt, nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96, NStZ 1997, 123; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383 ff.; vgl. Fischer, StGB, 66. Aufl., § 223 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15

    Fehlerhafte Bestellung zum Pflichtverteidiger (Interessenkonflikt); gefährliche

    Vorliegend wurden die Schmerzen des Geschädigten aber erst durch den infolge des Anstoßes ausgelösten Schleudervorgang und den anschließenden frontalen Aufprall auf einen Mast verursacht (UA S. 58), sind demnach nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen und können daher die Beurteilung als gefährliche Körperverletzung nicht tragen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12 - mwN).' Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert.
  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

    Zwar kann eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nicht allein auf erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen gestützt werden, die nicht auf den direkten Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen sind (s. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12, juris Rn. 10; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37; vom 4. November 2014 - 4 StR 200/14, NStZ-RR 2015, 244; vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, JZ 2022, 364 Rn. 14; ferner BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 45).
  • LG Köln, 30.03.2020 - 111 Ks 3/16
    Bereits durch die Kollision mit dem Fahrzeug hat der Zeuge H1 Hämatome an der linken Hüfte erlitten (vgl. zu diesem Erfordernis in Abgrenzung zu Beeinträchtigungen, die erst durch nachfolgende Geschehnisse eintreten: BGH, Beschluss v. 20.12.2012 - 4 StR 292/12, BeckRS 2013, 3156 dort Rn. 10 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 03.02.2016 - 4 StR 594/15, NStZ 2016, 724 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 12.02.2015 - 4 StR 551/14, BeckRS 2015, 4331, dort Rn. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14646
BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12 (https://dejure.org/2012,14646)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - 3 StR 68/12 (https://dejure.org/2012,14646)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12 (https://dejure.org/2012,14646)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 249 StGB
    Beteiligung an einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung durch nicht am Tatort anwesenden Beschuldigten; Verknüpfung von qualifizierter Nötigung und Wegnahmeabsicht beim Raub

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 249 Abs 1 StGB
    Strafurteil: Mittäterschaft bei gefährlicher Körperverletzung trotz Abwesenheit; finale Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme beim Raub

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einordnung eines Abwesenden als Tatbeteiligten einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung; Notwendigkeit einer finalen Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und der Wegnahme für das Vorliegen eines Raubes

  • rewis.io

    Strafurteil: Mittäterschaft bei gefährlicher Körperverletzung trotz Abwesenheit; finale Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme beim Raub

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Einordnung eines Abwesenden als Tatbeteiligten einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung; Notwendigkeit einer finalen Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und der Wegnahme für das Vorliegen eines Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliche Körperverletzung - es gelten die allgemeinen Regeln.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 270
  • NStZ-RR 2012, 297
  • StV 2013, 438
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12
    Allein der Umstand, dass die Wirkungen der ohne Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt andauern und der Täter dies zur Wegnahme ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1997 - 4 StR 105/97, NStZ-RR 1997, 298; vom 29. April 1999 - 4 StR 44/99, NStZ 1999, 510).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99

    Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12
    Allein der Umstand, dass die Wirkungen der ohne Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt andauern und der Täter dies zur Wegnahme ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1997 - 4 StR 105/97, NStZ-RR 1997, 298; vom 29. April 1999 - 4 StR 44/99, NStZ 1999, 510).
  • BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99

    Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation;

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12
    Seine Mittäterschaft setzt somit zumindest voraus, dass er und seine Tatgenossen die Tat als gemeinschaftliche wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1999 - 4 StR 312/99, NStZ 2000, 194, 195).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich auch im Bereich des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB - sowohl hinsichtlich der an den Körperverletzungshandlungen unmittelbar Beteiligten, als auch der Außenstehenden und Abwesenden - nach den allgemeinen Regeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270).
  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher

    Ob ein in diesem Sinne Abwesender Tatbeteiligter der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung anderer ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Mittäterschaft, der Anstiftung oder der Beihilfe (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270).
  • BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12

    Rechtsfehlerhafte Annahme niedriger Beweggründe (Erfordernis einer alle äußeren

    Diese Feststellungen tragen den Schuldspruch (auch) wegen besonders schweren Raubes (§ 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB) nicht, da sich ihnen eine finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme nicht entnehmen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270 mwN).

    Allein der Umstand, dass die Wirkungen einer ohne Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt andauern und der Täter dies zur Wegnahme ausnutzt, genügt indes für die Annahme eines Raubes nicht (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12 aaO).

  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger

    Der von § 249 Abs. 1 StGB vorausgesetzte finale Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und der Wegnahme (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15. September 1964 - 1 StR 267/64, BGHSt 20, 32, 33; Beschlüsse vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270, jeweils mwN) lässt sich zumindest dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen.
  • BGH, 17.01.2019 - AK 58/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Ob ein in diesem Sinne Abwesender Tatbeteiligter der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung anderer ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Mittäterschaft, der Anstiftung oder der Beihilfe (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, juris Rn. 4; vom 26. Juli 2017 - 3 StR 165/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 12.11.2013 - 3 StR 313/13

    Unzureichende Feststellungen zu den Voraussetzungen einer finalen Verknüpfung von

    Nach ständiger Rechtsprechung muss zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub eine finale Verknüpfung bestehen; Gewalt oder Drohung müssen das Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, StV 2013, 438 mwN).
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