Rechtsprechung
OLG Celle, 19.12.2012 - 32 Ss 164/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 20 S. 2 InsO; § 97 Abs. 1 S. 1, 3 InsO; § 97 Abs. 2 InsO
Vorliegen einer zulässigen Verfahrensrüge der Verletzung des Beweisverwendungsverbots aus § 97 Abs. 1 S. 3 InsO mit dem vorausgesetzten Vortrag der Verwendung einer aufgrund der Verpflichtung erteilten Auskunft ohne Zustimmung des Angeklagten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer zulässigen Verfahrensrüge der Verletzung des Beweisverwendungsverbots aus § 97 Abs. 1 S. 3 InsO mit dem vorausgesetzten Vortrag der Verwendung einer aufgrund der Verpflichtung erteilten Auskunft ohne Zustimmung des Angeklagten
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Beweisverwendungsverbot im Strafverfahren hinsichtlich der dem Insolvenzgutachter erteilten Auskünfte des Schuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer zulässigen Verfahrensrüge der Verletzung des Beweisverwendungsverbots aus § 97 Abs. 1 S. 3 InsO mit dem vorausgesetzten Vortrag der Verwendung einer aufgrund der Verpflichtung erteilten Auskunft ohne Zustimmung des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Beweisverwendungsverbot für Auskünfte, die der Schuldner dem Insolvenzverwalter erteilt
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1040
- NZI 2013, 9
- StV 2013, 555
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit …
- OLG Jena, 12.08.2010 - 1 Ss 45/10
Strafverfahren: Verwertungsverbot hinsichtlich der Angaben eines Gemeinschuldners …
Auszug aus OLG Celle, 19.12.2012 - 32 Ss 164/12
Die Pflicht des Insolvenzschuldners zur Vorlage von Unterlagen beruht auf der allgemeinen Mitwirkungspflicht nach § 97 Abs. 2 InsO (…Jaeger/Schilken, InsO, § 97 Rn. 25;… Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage, § 97, Rn. 13, jeweils m.w.N.; OLG Jena NJW 2010, 3673 -juris).
- OLG Karlsruhe, 27.02.2014 - 3 Ws 17/14
Strafbare Gebührenübererhebung durch einen Notar: Eindeutige Überschreitung des …
Die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfGE 131, 130) - Mitwirkungspflicht des § 93 Abs. 4 BNotO ist daher entgegen dem Beschwerdevorbringen auch nicht mit § 97 Abs. 1 Satz 1 InsO, sondern allenfalls mit der allgemeinen Mitwirkungspflicht des § 97 Abs. 2 InsO vergleichbar, auf die sich das Verwendungsverbot des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO gerade nicht bezieht (vgl. OLG Celle, wistra 2013, 247; OLG Thüringen, wistra 2010, 495). - OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - 2 Ws 299/16
Verwendungsverbot des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO bei falschen Angaben des Schuldners …
Vor diesem Hintergrund kommt es auch nicht darauf an, ob die im vorliegenden Verfahren erfolgte Übergabe von Geschäftsunterlagen, auf denen die Anklage ebenfalls wesentlich fußt, Ausfluss der Mitwirkungsverpflichtung nach § 97 Abs. 2 InsO ist mit der Folge, dass diese nicht Gegenstand eines Verwendungsverbotes sein können (so: OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 32 Ss 164/12, BeckRS 2013, 05161; LG Ulm, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 2 Qs 2002/07 Wik;… Kayser/Thole a.a.O. Rdnr. 18;… Schilken a.a.O. Rdnr. 25) oder Teil der Auskunftserteilung nach § 97 Abs. 1 InsO darstellen und deshalb vom Verwendungsverbot umfasst werden, soweit es sich nicht um solche Geschäftsunterlagen handelt, die von Gesetzes wegen anzufertigen und ohnehin als Beweis zu dienen bestimmt sind (…so aber: Zipperer, a.a.O. Rdnr. 13;… Stephan, a.a.O. Rdnr. 18a;… wohl Lüke a.a.O. Rdnr. 4a-6).