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   BGH, 14.03.2012 - 5 StR 63/12   

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https://dejure.org/2012,9220
BGH, 14.03.2012 - 5 StR 63/12 (https://dejure.org/2012,9220)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2012 - 5 StR 63/12 (https://dejure.org/2012,9220)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2012 - 5 StR 63/12 (https://dejure.org/2012,9220)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 177 StGB
    Revision im Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Anforderungen an tatrichterliche Beweiswürdigung des Aussageverhaltens der einzigen Belastungszeugin

  • Wolters Kluwer

    Fehlende näherere Mitteilung des Aussageinhalts einer Zeugin im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung als Mangel in der Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Anforderungen an tatrichterliche Beweiswürdigung des Aussageverhaltens der einzigen Belastungszeugin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Fehlende näherere Mitteilung des Aussageinhalts einer Zeugin im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung als Mangel in der Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2013, 7
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 5 StR 63/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., und vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256; siehe auch Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - 5 StR 63/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., und vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256; siehe auch Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • OLG Koblenz, 02.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 32/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen bei der Beweiskonstellation

    Dem Revisionsgericht ist eine Überprüfung der Entscheidung nur dann möglich, wenn die Aussage des einzigen Belastungszeugen insbesondere zur Beurteilung der Aussageentwicklung und Aussagekonstanz wiedergegeben und erörtert wird (vgl. BGH, 5 StR 63/12 v. 14.03.2012 - StV 2013, 7 ; 4 StR 15/14 v. 13.03.2014 - StV 2014, 723 ).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 Ss 72/19

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Fällen

    Dem Revisionsgericht ist eine Überprüfung der Entscheidung nur dann möglich, wenn die Aussage des einzigen Belastungszeugen insbesondere zur Beurteilung der Aussageentwicklung und Aussagekonstanz wiedergegeben und erörtert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2012 - 5 StR 63/12 - StV 2013, 7; StV 2014, 723).
  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

    Dem Revisionsgericht ist eine Überprüfung der Entscheidung nur dann möglich, wenn die Aussage des einzigen Belastungszeugen insbesondere zur Beurteilung der Aussageentwicklung und Aussagekonstanz wiedergegeben und erörtert wird (vgl. BGH, 5 StR 63/12 v. 14.03.2012, juris Rn. 5; StV 2013, 7; 4 StR 15/14 v. 13.03.2014, juris Rn. 11, StV 2014, 723; Senat, 2 OLG 4 Ss 2/17 v. 06.02.2017).
  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 2 Ss 108/13

    Sexuelle Nötigung: Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage;

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen miteinbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14; Indizien 2, § 267 Abs. 1 S. 1 Beweisergebnis 8; StV 2013, 7; st. Rspr. OLG Koblenz, vgl. nur aaO).
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