Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.08.2013

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.04.2013 - III-3 RVs 45/13   

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https://dejure.org/2013,29727
OLG Düsseldorf, 29.04.2013 - III-3 RVs 45/13 (https://dejure.org/2013,29727)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2013 - III-3 RVs 45/13 (https://dejure.org/2013,29727)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2013 - III-3 RVs 45/13 (https://dejure.org/2013,29727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit von Erwerb, Konsum und Besitz von Cannabisprodukten in einem niederländischen Coffeeshop durch einen Deutschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Strafbarkeit von Erwerb, Konsum und Besitz von Cannabisprodukten in einem niederländischen Coffeeshop durch einen Deutschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urteil im BTM-Strafrecht Ist das Kiffen in niederländischen Coffeeshops strafbar?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Cannabiskonsums in niederländischen Coffeeshops

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Drogentourist - Konsumfahrt in die Niederlande strafbar?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Rechtslage beim Erwerb von Cannabis durch einen Deutschen in einem Coffeeshop

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Der Genießer schweigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Drogentourist macht sich allein durch Konsum von Marihuana in niederländischem Coffeeshop nicht strafbar

Papierfundstellen

  • StV 2013, 707
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 13.05.2005 - 4St RR 75/05

    Kein unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln bei Hingabe zum Mitgenuss oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2013 - 3 RVs 45/13
    Zwar ist das Hauptkriterium des Erwerbs, dass der Erwerber die tatsächliche Möglichkeit erlangt, über das Betäubungsmittel wie ein Eigentümer zu verfügen (OLG München NStZ 2006, 579).
  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 113/18

    Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht (tatsächliches Herrschaftsverhältnis;

    Soweit die Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte sowie Teile der Kommentarliteratur davon ausgehen, Besitz von Betäubungsmitteln setze "objektiv eine tatsächliche Sachherrschaft für einen nennenswerten Zeitraum' voraus (vgl. bspw. Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29, Teil 13 Rn. 13 u. 19; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 1321; KG, Beschlüsse vom 23. Juli 1996 - (4) 1 Ss 165/95 (72/96), NStZ-RR 1996, 345; vom 8. Juli 1991 - 1 Ss 85/91, StV 1991, 520; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2013 - III-3 RVs 45/13, juris Rn. 6), ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen (ebenfalls kritisch: MüKoStGB/Kotz/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1123):.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20973
BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13 (https://dejure.org/2013,20973)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2013 - 5 StR 327/13 (https://dejure.org/2013,20973)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2013 - 5 StR 327/13 (https://dejure.org/2013,20973)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 30a BtMG; § 31 BtMG
    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; vertypte Milderungsgründe); Voraussetzungen der Aufklärungshilfe ("autonomer Tatbegriff" bei rechtlicher Selbständigkeit der aufgedeckten Taten; Erfordernis eines Zusammenhangs zur Beteiligungshandlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 S 2 StGB, § 49 Abs 1 Nr 3 StGB, § 31 S 1 Nr 1 BtMG
    Betäubungsmittelhandel: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe in rechtlich selbstständigen Taten

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderung hinsichtlich der Einzelstrafaussprüche wegem Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe in rechtlich selbstständigen Taten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderung hinsichtlich der Einzelstrafaussprüche wegem Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 167
  • StV 2013, 707
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90

    Aufklärungsbeitrag hinsichtlich der eigenen Tat

    Auszug aus BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13
    Ein solcher Zusammenhang ist vorliegend gegeben, weil der Angeklagte seine fortlaufende Kurier- und Verkaufstätigkeit strikt im Auftrag und nach Anweisung nur eines Auftraggebers, nämlich des Bandenmitglieds S., verrichtet hat (vgl. BGH aaO, sowie Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1).
  • BGH, 15.03.1995 - 3 StR 77/95

    Rauschgifthandel - Fortgesetzte Tat - Hilfe bei der Aufdeckung - Tätige Reue -

    Auszug aus BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Gesetzgeber mit der am 1. August 2013 in Kraft getretenen Neufassung des § 31 Satz 1 BtMG durch das 46. Strafrechtsänderungsgesetz vom 10. Juni 2013 (BGBl. I S. 1497) Rechnung getragen hat (vgl. BTDrucks. 17/9695 S. 9), scheitert die Anwendung des § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG indessen nicht daran, dass die aufgedeckten Taten als rechtlich selbständig zu bewerten sind, sofern sie nur mit der strafbaren Beteiligung des Angeklagten an der Handelstätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 3 mwN; eingehend Weber, BtMG, 4. Aufl., § 31 Rn. 40 ff.: "autonomer Begriff der Tat").
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Er wird auch angenommen für weitere Taten eines Betäubungsmittelkuriers im Auftrag desselben Hintermannes (BGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 3 StR 77/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 3; Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StV 2013, 707) oder für den Fall, dass neben einer Vielzahl von Taten mit geleisteter Aufklärungshilfe bei zwei Taten der erforderliche Aufklärungserfolg nicht eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, StV 2013, 705, 706).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 241/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen)

    Die Strafkammer hat indes übersehen, dass für die nach dem verdrängenden und dem verdrängten Strafgesetz zu vergleichenden Mindeststrafen eine konkrete Betrachtung vorzunehmen ist, so dass vorliegende spezialgesetzliche oder im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vorgesehene Strafmilderungsgründe bei den zu vergleichenden Strafrahmen jeweils zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 3 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StraFo 2013, 482).
  • BGH, 14.09.2016 - 4 StR 212/16

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (kein

    Hat der Angeklagte durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich zur Aufdeckung einer Tat nach den §§ 29 bis 30a BtMG beigetragen, liegen die Voraussetzungen für eine Strafmilderung nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG für alle Taten des Angeklagten vor, die mit der aufgedeckten Tat im Zusammenhang stehen, ohne dass es darauf ankommt, ob auch bezüglich dieser Taten ein wesentlicher Aufklärungserfolg bewirkt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 21/15, NStZ-RR 2015, 248; vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, NStZ 2014, 167; vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, StV 2013, 705 f.; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 31 Rn. 41; Maier in MK-StGB, 2. Aufl., § 31 BtMG Rn. 112).
  • BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht

    Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Anwendung des § 31 Satz 1 BtMG nicht daran scheitert, dass die angegebenen Taten als rechtlich selbständig zu werten sind, sofern sie nur mit der strafbaren Beteiligung des Angeklagten an der Handelstätigkeit in Zusammenhang stehen (BGH StV 2013, 707; Körner/Patzak/Volkmer BtMG 7. Aufl. § 31 Rn. 63), hat das Tatgericht die Voraussetzungen des § 31 Satz 1 BtMG auch im Fall 5 der Urteilsgründe erneut zu prüfen.
  • BGH, 06.07.2021 - 5 StR 160/21

    Reichweite der Strafmilderung bei Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht

    Hat ein Angeklagter durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich zur Aufdeckung einer Tat nach den §§ 29 bis 30a BtMG beigetragen, liegen die Voraussetzungen für eine Strafmilderung nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG für alle Taten des Angeklagten vor, die mit der aufgedeckten Tat im Zusammenhang stehen, ohne dass es darauf ankommt, ob auch bezüglich dieser Taten ein wesentlicher Aufklärungserfolg bewirkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619; Beschlüsse vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281 f.; vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, NStZ 2014, 167; vom 14. September 2016 - 4 StR 212/16 mwN).
  • BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18

    Konkurrenzen (unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)

    b) Nach diesen Maßstäben hat das Landgericht bei der Strafrahmenbestimmung nicht bedacht, dass für den Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG angesichts des von ihm abgelehnten minder schweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG und des damit nicht verbrauchten vertypten Strafmilderungsgrundes nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht gekommen wäre, mit der Folge, dass die gemilderte Mindestgrenze des § 29a Abs. 1 BtMG von drei Monaten Freiheitsstrafe keine Sperrwirkung für die Mindeststrafe aus § 30a Abs. 3 BtMG ausgelöst hätte (BGH, Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StraFo 2013, 482).
  • BGH, 25.05.2021 - 5 StR 72/21

    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Denn es hat nicht bedacht, dass angesichts des von ihm (rechtsfehlerfrei) abgelehnten minder schweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG und damit nicht verbrauchten vertypten Strafmilderungsgrundes des § 31 BtMG eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht gekommen wäre, mit der Folge, dass § 29a Abs. 1 BtMG keine Sperrwirkung für die Mindeststrafe aus § 30a Abs. 3 BtMG ausgelöst hätte (BGH, Beschlüsse vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18, NStZ-RR 2018, 217 f.; vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, NStZ 2014, 167 f.).
  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 251/14

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (Zusammentreffen

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 5. August 2013 (5 StR 327/13, NStZ 2014, 167) im gesamten Strafausspruch aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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