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   OLG Köln, 16.09.2013 - III-2 Ws 502/13   

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https://dejure.org/2013,45980
OLG Köln, 16.09.2013 - III-2 Ws 502/13 (https://dejure.org/2013,45980)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.09.2013 - III-2 Ws 502/13 (https://dejure.org/2013,45980)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. September 2013 - III-2 Ws 502/13 (https://dejure.org/2013,45980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Haftbefehls nach unentschuldigtem Ausbleiben im Verhandlungstermin bei nicht ordnungsgemäßer Ladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 230 Abs. 2; StPO § 216 Abs. 1 S. 1
    Unzulässigkeit eines Haftbefehls nach unentschuldigtem Ausbleiben im Verhandlungstermin bei nicht ordnungsgemäßer Ladung (hier: fehlender Hinweis auf die Folgen des unentschuldigten Ausbleibens)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 205
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 29.06.2004 - 2 Ws 328/04

    Besetzung des Gerichts bei Erlass eines Haftbefehls wegen Abwesenheit des

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2013 - 2 Ws 502/13
    Es kann daher dahinstehen, ob der Haftbefehl auch deshalb aufzuheben war, weil über die Anordnung der Hauptverhandlungshaft ausweislich des von der Vorsitzenden und der Urkundsbeamtin unterschriebenen Protokolls, dem die Wirkung der negativen Beweiskraft gemäß § 274 StPO zukommt, das erkennende Gericht nicht in der dafür maßgebenden Besetzung, also unter Mitwirkung der Schöffen, entschieden hat (SenE vom 29.06.2004, 2 Ws 328/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2010, III-3 Ws 175/10; OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2003, 3 Ws 306/03, Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, § 230 Rn. 24).
  • OLG Hamm, 05.08.2003 - 3 Ws 306/03

    Haftbefehl; Ausbleiben in der Hauptverhandlung, Erlass eines Haftbefehls in der

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2013 - 2 Ws 502/13
    Es kann daher dahinstehen, ob der Haftbefehl auch deshalb aufzuheben war, weil über die Anordnung der Hauptverhandlungshaft ausweislich des von der Vorsitzenden und der Urkundsbeamtin unterschriebenen Protokolls, dem die Wirkung der negativen Beweiskraft gemäß § 274 StPO zukommt, das erkennende Gericht nicht in der dafür maßgebenden Besetzung, also unter Mitwirkung der Schöffen, entschieden hat (SenE vom 29.06.2004, 2 Ws 328/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2010, III-3 Ws 175/10; OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2003, 3 Ws 306/03, Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, § 230 Rn. 24).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2013 - 2 Ws 502/13
    Insbesondere fordert dies auch Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK, der als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren dahingehend konkretisiert, dass alle ihm gegenüber vorgenommenen maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben sind (vgl. BGH NJW 2001, 309; OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - Ws 15/05, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2010 - 3 Ws 175/10

    Umwandlung eines Untersuchungshaftbefehls in einen Haftbefehl wegen

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2013 - 2 Ws 502/13
    Es kann daher dahinstehen, ob der Haftbefehl auch deshalb aufzuheben war, weil über die Anordnung der Hauptverhandlungshaft ausweislich des von der Vorsitzenden und der Urkundsbeamtin unterschriebenen Protokolls, dem die Wirkung der negativen Beweiskraft gemäß § 274 StPO zukommt, das erkennende Gericht nicht in der dafür maßgebenden Besetzung, also unter Mitwirkung der Schöffen, entschieden hat (SenE vom 29.06.2004, 2 Ws 328/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2010, III-3 Ws 175/10; OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2003, 3 Ws 306/03, Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, § 230 Rn. 24).
  • OLG Bremen, 28.04.2005 - Ws 15/05

    Belehrung über die Folgen des Ausbleibens in der Hauptverhandlung in einer dem

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2013 - 2 Ws 502/13
    Insbesondere fordert dies auch Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK, der als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren dahingehend konkretisiert, dass alle ihm gegenüber vorgenommenen maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben sind (vgl. BGH NJW 2001, 309; OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - Ws 15/05, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2013 - 2 Ws 502/13
    Danach muss der Angeklagte in die Lage versetzt werden, die ihn betreffenden wesentlichen Verfahrensvorgänge zu verstehen und sich im Verfahren verständlich zu machen (BVerfGE 64, 135).
  • OLG Dresden, 14.11.2007 - 1 Ws 288/07

    Ladung eines der deutschen Schriftsprache nicht mächtigen Ausländers zur

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2013 - 2 Ws 502/13
    Insbesondere fordert dies auch Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK, der als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren dahingehend konkretisiert, dass alle ihm gegenüber vorgenommenen maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben sind (vgl. BGH NJW 2001, 309; OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - Ws 15/05, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07, zitiert nach juris).
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