Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.02.2013

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   BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13   

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https://dejure.org/2013,38708
BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13 (https://dejure.org/2013,38708)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2013 - 4 StR 471/13 (https://dejure.org/2013,38708)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 4 StR 471/13 (https://dejure.org/2013,38708)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 256 ZPO; § 116 SGB X; § 86 VVG; § 302 Nr. 1 InsO; § 174 Abs. 1 InsO
    Anforderungen an den Adhäsionsausspruch (Feststellungsinteresse); Legalzession; unerlaubte Handlung (alkoholbedingte Straßenverkehrsgefährdung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 SGB 10, § 406 StPO, § 86 VVG
    Adhäsionsverfahren: Vorbehalt des Forderungsübergangs auf Versicherungsträger in der Adhäsionsentscheidung über einen Schadensersatzanspruch

  • Wolters Kluwer

    Feststelung von Ansprüchen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bei vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Vorbehalt des Forderungsübergangs auf Versicherungsträger in der Adhäsionsentscheidung über einen Schadensersatzanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststelung von Ansprüchen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bei vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 196
  • StV 2014, 269
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 6/06

    Begriff des Schadens und Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Anmeldung

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13
    Für die Feststellungsklage mangelt es daher am Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 6/06; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 256 Rn. 7a mwN).
  • BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13

    Ablehnung eines Beweisantrags; Adhäsionsanspruch (Umfang: Ersatzpflicht für

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13
    b) Hinsichtlich der künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden besteht zwar aufgrund der vorgelegten Atteste und Gutachten das Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13, Rn. 12).
  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06

    Schadenersatzforderungen aus einer Alkoholfahrt sind von der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13
    Denn die Schadensersatzverbindlichkeiten desjenigen, der - wie hier - vorsätzlich im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt hat, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet hat, beruhen nicht auf Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung im Sinne des § 302 Nr. 1, § 174 Abs. 1 InsO (BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - IX ZR 29/06, NJW 2007, 2854, 2855).
  • BGH, 18.09.2013 - 5 StR 373/13

    Bestehen einer Ersatzpflicht für alle infolge der Straftat erwachsenden

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13
    Jedoch ist die Adhäsionsentscheidung insofern im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (st. Rspr., vgl. etwa 2 3 4 5 BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12; vom 18. September 2013 - 5 StR 373/13).
  • BGH, 17.01.2013 - 4 StR 459/12

    Entscheidung über den Adhäsionsanspruch (Tenorierung; Vorbehalt der Legalzession

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13
    Jedoch ist die Adhäsionsentscheidung insofern im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (st. Rspr., vgl. etwa 2 3 4 5 BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12; vom 18. September 2013 - 5 StR 373/13).
  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17

    Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall durch Vornahme des Beischlafs

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN).
  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 444/14

    Fortsetzung der Hauptverhandlung nach einem Befangenheitsgesuch

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269; vgl. Beschluss vom 13. August 2014 - 4 StR 211/14, Rn. 2 mwN).
  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Die Adhäsionsentscheidung war insofern - aber auch wegen der obigen Ansprüche zu 1. Buchst. a) und b) - im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschluss v. 03.12.2013 - 4 StR 471/13, zit. nach juris).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 690/18

    Adhäsionsklage auf Schmerzensgeld (Feststellungsklage auf Pflicht zum Ersatz

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher auch insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2017 - 1 StR 365/17; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 169/15; vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN; vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14; vom 5. Mai 2015 - 4 StR 605/14).'.
  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16

    Änderung des Urteils hinsichtlich der Entscheidung über den Adhäsionsantrag;

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit am Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2015 - 2 StR 585/15, juris Rn. 6 f.; vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269, Rn. 4; BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 6/06; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 256 Rn. 7a mwN), zumal eine Fallgestaltung derart, dass bereits ein Feststellungsurteil - etwa wegen Beteiligung einer Versicherung oder der öffentlichen Hand auf Schuldnerseite - zu endgültiger Streitbeilegung führen würde (vgl. Zöller/Greger, aaO Rn. 8 mwN), im vorliegenden Fall weder dargetan noch sonst ersichtlich ist.
  • BGH, 05.05.2015 - 4 StR 605/14

    Anforderung an die Revisionsbegründung (Darlegungspflichten)

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN; vom 13. August 2014 - 4 StR 211/14; vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14).
  • LG Aachen, 10.03.2021 - 95 KLs 4/20
    Der Feststellungsausspruch war im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschluss v. 03.12.2013 - 4 StR 471/13).
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 169/15

    Verpflichtung zum Ersatz von künftig entstehenden materiellen und immateriellen

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher auch insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN; vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14; vom 5. Mai 2015 - 4 StR 605/14).
  • BGH, 13.08.2014 - 4 StR 211/14

    Adhäsionsverfahren (Feststellungsantrag auf das Bestehen von Ansprüchen dem

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher am Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 6/06; Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, Rn. 4, StV 2014, 127; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 256 Rn. 7a mwN).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 208/16

    Revisionsgerichtliche Überprüfung des im Rahmen der Adhäsionsentscheidung

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN, vom 13. August 2014 - 4 StR 211/14, vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14 und vom 5. Mai 2015 - 4 StR 605/14).
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 154/18

    Adhäsionsentscheidung (mangelndes rechtliches Feststellungsinteresse)

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 542/16

    Rechtsfehlerhafter Adhäsionsausspruch (kein Hinausgehen über den Antrag;

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 179/15

    Festellung der Verpflichtung des Angeklagten zur Zahlung von Schadensersatz und

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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12   

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https://dejure.org/2013,6963
BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12 (https://dejure.org/2013,6963)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2013 - 3 StR 468/12 (https://dejure.org/2013,6963)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 3 StR 468/12 (https://dejure.org/2013,6963)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 55 StGB; § 64 StGB; § 403 StPO
    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung; unzutreffende Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (überzogene Anforderungen an den Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat); keine Adhäsionsentscheidung zum Nachteil des Angeklagten bei diesem aufgrund eines ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 403 StPO, § 406 StPO, § 830 Abs 1 BGB, § 840 Abs 1 BGB
    Adhäsionsverfahren: Gesamtschuldnerhaftung mehrerer Angeklagten bei Mittäterexzess

  • Wolters Kluwer

    Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Tat und dem Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln als Voraussetzung des § 64 StGB i.R.e. gefährlichen Körperverletzung; Vorliegen einer zivilrechtlichen gesamtschuldnerischen Haftung als Mittäter bei Zurechnung des ...

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Gesamtschuldnerhaftung mehrerer Angeklagten bei Mittäterexzess

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64; BGB § 830 Abs. 1; BGB § 840 Abs. 1
    Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Tat und dem Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln als Voraussetzung des § 64 StGB i.R.e. gefährlichen Körperverletzung; Vorliegen einer zivilrechtlichen gesamtschuldnerischen Haftung als Mittäter bei Zurechnung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 269
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch den Tatrichter auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 53/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Teilnahme

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12
    Die wechselseitige Zurechnung der einzelnen Tatbeiträge reicht dabei nicht weiter als der gemeinsame Vorsatz und scheidet aus, wenn einer der Mittäter im Exzess Handlungen begeht, die vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz der anderen nicht gedeckt sind (BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8; BGH, Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2).
  • BGH, 08.11.2005 - 4 StR 321/05

    Strafrechtliche Beurteilung von Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12
    Die wechselseitige Zurechnung der einzelnen Tatbeiträge reicht dabei nicht weiter als der gemeinsame Vorsatz und scheidet aus, wenn einer der Mittäter im Exzess Handlungen begeht, die vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz der anderen nicht gedeckt sind (BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8; BGH, Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12
    Vielmehr ist ein solcher Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 309).".
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

    Die wechselseitige Zurechnung der einzelnen Tatbeiträge reicht dabei nicht weiter als der gemeinsame Vorsatz und scheidet aus, soweit einer der Mittäter im Exzess Handlungen begeht, die vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz der anderen nicht gedeckt sind (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 und vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12; Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Teilnahme 2).

    Die zur Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs gemachten Verletzungsfolgen aus dem Einsatz des Hammers können deshalb nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, den Angeklagten M. in gleicher Höhe wie den Mitangeklagten J. zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217 und vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 320).

  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15

    Adhäsionsentscheidung (Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung bei nicht vom

    Die wechselseitige Zurechnung der einzelnen Tatbeiträge reicht dabei nicht weiter als der gemeinsame Vorsatz und scheidet aus, soweit einer der Mittäter im Exzess Handlungen begeht, die vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz der anderen nicht gedeckt sind (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8; vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2).

    Die zur Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs gemachten Verletzungsfolgen - aus dem Einsatz des Schlagrings - können deshalb nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, den Angeklagten in gleicher Höhe wie den Mitangeklagten zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217).

  • BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16

    Tötungsvorsatz bei Mittätern (erforderliche Gesamtschau für jeden einzelnen

    Das gilt gegebenenfalls aber nicht, wenn Schadensfolgen den Schädigern in unterschiedlichem Umfang zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217).
  • BGH, 19.12.2017 - 3 StR 515/17

    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung für Schmerzensgeld bei

    Auch die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten kann - entgegen der Ansicht des Landgerichts - nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, die Angeklagten Ad. N. und A. N. in gleicher Höhe wie den Angeklagten K. zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 320).
  • LG Osnabrück, 16.09.2013 - 10 KLs 14/13

    Erlass eines ersten Urteils von einer Kammer mit besonderer Zuständigkeit (hier:

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.02.2013 -Aktenzeichen: 3 StR 468/12 - das Urteil vom 25.04.2012 im Ausspruch über die Gesamtstrafe, im Adhäsionsausspruch und soweit eine Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben war, auf.
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