Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.04.2013 - III-2 Ws 207/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9467
OLG Köln, 18.04.2013 - III-2 Ws 207/13 (https://dejure.org/2013,9467)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.04.2013 - III-2 Ws 207/13 (https://dejure.org/2013,9467)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. April 2013 - III-2 Ws 207/13 (https://dejure.org/2013,9467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,9467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zumutbarkeit einer Gruppenvertretung durch denselben anwaltlichen Beistand bei mehreren Nebenklägern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142 Abs. 1; StPO § 397a Abs. 3
    Unzumutbarkeit einer Gruppenvertretung bei mehreren Nebenklägern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gruppenvertretung im Strafverfahren? Geht das?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nahe Angehörige müssen sich als Nebenkläger durch denselben Anwalt vertreten lassen

Papierfundstellen

  • StV 2014, 277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 22.02.2013 - 2 Ws 100/13

    Mehrfachvertretung im Nebenklagerecht

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2013 - 2 Ws 207/13
    SenE vom 22.02.2013 - 2 Ws 100/13 -), ist begründet.
  • OLG Hamburg, 17.12.2012 - 2 Ws 175/12

    Nebenklage: Bestellung desselben Rechtsbeistands für mehrere Nebenkläger;

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2013 - 2 Ws 207/13
    Es mag ( vgl zu einem solchen Fall OLG Hamburg Beschluss vom 17.12.2012 - 2 Ws 175/12 -, zitiert bei juris ) Fälle geben, in denen bei gleichgerichteten Interessen mehrerer Nebenkläger eine sog. Gruppenvertretung naheliegt und zumutbar ist und daher das berechtigte Interesse für eine Einzelvertretung näher dargelegt werden muß.
  • OLG Koblenz, 29.05.2001 - 2 Ws 369/01

    Rechtsanwaltsgebühren; Erinnerung; Vorverfahrensgebühr; Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2013 - 2 Ws 207/13
    Eine Kostentragung des Angeklagten scheidet aus, weil eine Verurteilung noch nicht erfolgt ist (vgl Meyer-Goßner a.a.O, § 473 Randnr. 2; Senat 17.5.2010 - 2 Ws 319-321/10 - und 23.08.2001 - 2 Ws 369/01 -) .
  • OLG Köln, 19.08.2009 - 2 Ws 377/09
    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2013 - 2 Ws 207/13
    Die in der angefochtenen Entscheidung angeführten fiskalischen Erwägungen genügen - anders als im Fall des Wechsels eines Beistands, vgl dazu Senat NStZ-RR 2010, 22 - bei der erstmaligen Beiordnung für sich genommen zur Ablehnung des vom Nebenkläger benannten Rechtsanwalts ebenfalls nicht.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2013 - 2 Ws 207/13
    NStZ-RR 2000, 285) und die wie prozessual erforderlich durch die sorgeberechtigte.
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2020 - 2 Ws 94/20

    Zulässigkeit der Anordnung von gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

    Dabei baut die Neuregelung nach den Gesetzesmaterialen auf der bestehenden Rechtsprechung auf, dass eine Mehrfachvertretung von Verletzten gerade bei mehreren Hinterbliebenen eines getöteten Tatopfers in Betracht kommen kann (siehe nur OLG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2012 - 2 Ws 175/12 -, NStZ-RR 2013, 153; OLG Köln, Beschluss vom 18.04.2013 - III-2 Ws 207/13 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2015 - III1 Ws 40 - 41/15 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2015 - 1 Ws 40/15

    Beiordnung eines einzigen Beistands für mehrere Nebenklageberechtigte derselben

    Ob persönliche Differenzen oder fehlende Kontakte zwischen mehreren Nebenklägern für sich allein schon einen sachlichen Grund darstellen, der einer gemeinsamen Vertretung entgegensteht (so offenbar OLG Köln StV 2014, 277 f.), mag zweifelhaft sein, kann hier aber auch dahinstehen, denn insoweit erschöpft sich das Vorbringen der Nebenklageberechtigten in dem nichtssagenden Hinweis auf "innerfamiliäre Besonderheiten".
  • KG, 06.08.2021 - 5 Ws 171/21

    Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung trotz persönlicher Differenzen der

    Wenn auch die Einzelheiten zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Bestellung oder Beiordnung eines Vertreters für mehrere Nebenkläger zulässig sein sollte, in der Rechtsprechung umstritten waren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2015 - III-1 Ws 40-41/15 - juris Rn. 10, 12; OLG Köln, Beschluss vom 18. April 2013 - III-2 Ws 207/13 - juris Rn. 10 ff.; OLG Hamburg, a.a.O, Rn. 14, 17; zusammenfassend: Berger, a.a.O., S. 254 f.), so bestand jedenfalls insoweit Übereinstimmung, dass bei mehreren Hinterbliebenen eines einzelnen Tatopfers eine Mehrfachvertretung in Betracht kommt (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 12; OLG Köln, a.a.O., Rn. 11; OLG Hamburg, a.a.O., Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht