Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.01.2014

Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13   

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https://dejure.org/2014,5304
BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13 (https://dejure.org/2014,5304)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2014 - 4 StR 577/13 (https://dejure.org/2014,5304)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 4 StR 577/13 (https://dejure.org/2014,5304)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 StGB; § 248a StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 306 StGB
    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Subsumtion der Geringwertigkeit; Strafantragserfordernis; Tateinheit und Tatmehrheit mit Brandstiftung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 242 StGB, § 243 Abs 1 S 2 Nr 1 StGB, § 243 Abs 2 StGB
    Strafbarkeit wegen Diebstahls und Brandstiftung: Besonders schwerer Fall bei Diebstahl einer geringwertigen Sache mittels Einbruch; Konkurrenzverhältnis von Diebstahl und zur Verdeckung begangener Brandstiftung

  • Wolters Kluwer

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls bei Beziehen der Tat auf eine geringwertige Sache

  • archive.org PDF
  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen Diebstahls und Brandstiftung: Besonders schwerer Fall bei Diebstahl einer geringwertigen Sache mittels Einbruch; Konkurrenzverhältnis von Diebstahl und zur Verdeckung begangener Brandstiftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls bei Beziehen der Tat auf eine geringwertige Sache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mehrfache erfolglose Therapieversuche können auf mangelnde Erfolgsaussicht der Unterbringung hindeuten

Sonstiges

  • dorkawings.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Revision gewonnen, weil Gericht nicht 2 plus 2 ausrechnen kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 141
  • StV 2014, 482
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Eine Subsumtion zu den angewendeten Strafvorschriften enthält das Urteil nicht (vgl. dazu aber BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafgesetz 1).
  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 288/09

    Hinreichende konkrete Therapieaussicht i.S.d. § 64 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Jedoch können mehrfache erfolglose Therapieversuche darauf hindeuten, dass es an der erforderlichen Erfolgsaussicht der Unterbringung fehlt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 288/09 (juris)).
  • BGH, 18.12.2012 - 4 StR 453/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Die Prognoseentscheidung über den Behandlungserfolg erfordert eine Gesamtwürdigung, die auch die Persönlichkeit des Täters, die Art und das Stadium seiner Sucht sowie bereits eingetretene physische und psychische Veränderungen und Schädigungen in den Blick zu nehmen hat (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 4 StR 453/12 (juris Rn. 4)).
  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 700/85

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge des Freispruchs wegen einer Brandlegung -

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Denn sie diente nicht der Sicherung der Beute oder der Flucht, sondern der Verdeckung der Täterschaft des Angeklagten bzw. der Begehung des Diebstahls (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Januar 1986 - 2 StR 700/85, NStZ 1986, 314; zum Verdeckungsmord ferner BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13 (juris Rn. 8 ff.)).
  • BGH, 22.09.2010 - 2 StR 268/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (indizielle Bedeutung mangelnder

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Das Vorhandensein oder Fehlen einer Therapiebereitschaft des Angeklagten ist zwar ein Indiz, dem bei der Prüfung einer hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg eine - gegebenenfalls gewichtige - Bedeutung zukommt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307, und vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203).
  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 312/11

    Besonders schwerer Diebstahl (Voraussetzungen der Geringwertigkeit: Vorsatz und

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Hätte sich die Tat nämlich auf eine geringwertige Sache bezogen und hätte der Angeklagte auch tatsächlich eine geringwertige Sache entwendet, so wäre der Diebstahl - jedenfalls sofern auch kein unbenannter besonders schwerer Fall vorliegt - nur unter den Voraussetzungen des § 248a StGB strafbar (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 312/11; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 248a Rn. 2).
  • BGH, 29.06.2010 - 4 StR 241/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Das Vorhandensein oder Fehlen einer Therapiebereitschaft des Angeklagten ist zwar ein Indiz, dem bei der Prüfung einer hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg eine - gegebenenfalls gewichtige - Bedeutung zukommt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307, und vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
    Denn sie diente nicht der Sicherung der Beute oder der Flucht, sondern der Verdeckung der Täterschaft des Angeklagten bzw. der Begehung des Diebstahls (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Januar 1986 - 2 StR 700/85, NStZ 1986, 314; zum Verdeckungsmord ferner BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13 (juris Rn. 8 ff.)).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Dabei erfordert die Prognoseentscheidung über den Behandlungserfolg eine Gesamtwürdigung, die auch die Persönlichkeit des Täters, die Art und das Stadium seiner Sucht sowie bereits eingetretene physische und psychische Veränderungen und Schädigungen in den Blick zu nehmen hat (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2012 - 4 StR 453/12; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 577/13).
  • AG Villingen-Schwenningen, 08.05.2018 - 6 Ds 34 Js 4466/18

    Wann liegt ein besonders schwerer Fall eines Diebstahls vor?

    Dieser Auslegung steht auch BGH, Beschluss vom 26.2.2014 - 4 StR 577/13 = NStZ-RR 2014, 141 nicht entgegen.
  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 44/23

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    Angesichts dieser ungünstigen Ausgangsbedingungen, die gegen einen mehr als nur kurzfristigen Behandlungserfolg sprechen, sind allein das beim Angeklagten vorhandene Problembewusstsein und seine Abstinenzmotivation (UA S. 28) nicht geeignet, eine konkrete Erfolgsaussicht der angeordneten Maßregel im Sinne des § 64 Satz 2 StGB zu begründen (vgl. BGH, (...) Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 577/13 -, juris Rdnr. 14).(...) Die Strafkammer wäre insoweit gehalten gewesen, das Risiko eines Scheiterns der Behandlung - als mehr oder weniger hoch bzw. gering - konkret zu gewichten, um die Behandlungsaussichten nachvollziehbar zu bewerten.
  • BGH, 11.10.2022 - 5 StR 274/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlender Therapiewille;

    Ob der Mangel an Therapiebereitschaft den Schluss auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Maßregel rechtfertigt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände zu beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 4 StR 577/13 Rn. 13 mwN; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71, 73).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4198
BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13 (https://dejure.org/2014,4198)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2014 - 3 StR 372/13 (https://dejure.org/2014,4198)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 3 StR 372/13 (https://dejure.org/2014,4198)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 830 BGB, § 840 BGB, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO
    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich begangener Körperverletzung mit unterschiedlicher Tatbeteiligung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StGB, § 46 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 250 StGB
    Strafzumessung bei Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts und Vollendung eines schweren Raubs: Strafschärfende Berücksichtigung von Tatwille und Tatumständen

  • Wolters Kluwer

    Zurechenbarkeit einer besonders üblen Behandlung durch Mittäter i.R.d. Schmerzensgeldanspruchs im Adhäsionsverfahren; Gesamtschuldnerische Haftung von Mittätern i.R.d. Adhäsionsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ablehnung eines minder schweren Falles mit Hinweis auf den Tötungsvorsatz; Anforderungen an die Feststellung einer dissozialen Persönlichkeitsstörung bzgl. einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts und Vollendung eines schweren Raubs: Strafschärfende Berücksichtigung von Tatwille und Tatumständen

  • ra.de
  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich begangener Körperverletzung mit unterschiedlicher Tatbeteiligung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Ablehnung eines minder schweren Falles mit Hinweis auf den Tötungsvorsatz; Anforderungen an die Feststellung einer dissozialen Persönlichkeitsstörung bzgl. einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Opfer nach Raub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 137
  • StV 2014, 482
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
    Diese Begründung der Adhäsionsentscheidung hat schon deshalb keinen Bestand, weil nicht deutlich wird, ob die Kammer dabei, wie regelmäßig erforderlich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Tatbeteiligten berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).

    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil der Aufhebung der Adhäsionsentscheidung gegen den Angeklagten M.    keine Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 3 StR 395/02, StV 2004, 61, 62; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).

  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
    Darüber hinaus weist der Senat darauf hin, dass im Falle der erneuten Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt zur Berechnung des Vorwegvollzugs eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe (§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB) die voraussichtliche Therapiedauer bestimmt werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08, juris Rn. 16).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
    Der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz durfte deshalb nicht straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44; S/S-Eser, StGB, 28. Aufl., § 24 Rn. 114 mwN).
  • BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Motivs der verbleibenden

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
    Schon deshalb kann der Senat offenlassen (s. bereits BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144), ob in einem Fall, in dem sich der auf das weitergehende versuchte Delikt gerichtete Vorsatz mit dem Motiv für die verbleibende vollendete Tat überschneidet, im Einzelfall etwas anderes gelten könnte.
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten

    Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13
    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil der Aufhebung der Adhäsionsentscheidung gegen den Angeklagten M.    keine Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 3 StR 395/02, StV 2004, 61, 62; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
  • BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16

    Tötungsvorsatz bei Mittätern (erforderliche Gesamtschau für jeden einzelnen

    Das gilt gegebenenfalls aber nicht, wenn Schadensfolgen den Schädigern in unterschiedlichem Umfang zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15

    Adhäsionsentscheidung (Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung bei nicht vom

    Die zur Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs gemachten Verletzungsfolgen - aus dem Einsatz des Schlagrings - können deshalb nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, den Angeklagten in gleicher Höhe wie den Mitangeklagten zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217).
  • BGH, 19.12.2017 - 3 StR 515/17

    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung für Schmerzensgeld bei

    Auch die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten kann - entgegen der Ansicht des Landgerichts - nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, die Angeklagten Ad. N. und A. N. in gleicher Höhe wie den Angeklagten K. zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 320).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2015 - 1 AK 16/11

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur

    Unabhängig davon, dass sie für deutsche Staatsangehörige ohnehin keine Gültigkeit beanspruchen kann, hat die Bundesrepublik Deutschland nämlich im November 2010 ihre Erklärung im Ratsdokument 12509/06 nach Art. 31 Abs. 2 Unterabsatz 4 RbEuHb vom 07.09.2006, wonach die mit einzelnen EU-Staaten geschlossenen bilateralen Vereinbarungen u.a. dann anwendbar bleiben, wenn sie "die Möglichkeit bieten, über die Ziele des Europäischen Haftbefehls hinauszugehen" und "zu einer Vereinfachung oder Erleichterung der Verfahren beitragen", ausdrücklich zurückgenommen, so dass der Vertrag über die Ergänzung des EuAlÜbk vom 17.07.2003 hier keine Anwendung findet (vgl. hierzu auch Senat NStZ 2013, 602; KG StraFo 2014, 217).

    Eine entsprechende Anwendung der für die Auslieferung aufgrund des Europäischen Auslieferungsübereinkommens möglichen Unterbrechung der Verjährung bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (vgl. hierzu BGHSt 33, 26; OLG München NStZ-RR 2013, 179) kommt für die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger nicht in Betracht, denn eine derart weite Auslegung der Vorschrift des § 9 Nr. 2 IRG würde die Tragweite des Grundrechts des Art. 16 GG nicht hinreichend berücksichtigen und unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit nach Art. 16 Abs. 2 GG eingreifen (BVerfG StrafFo 2009, 455; OLG Oldenburg NJW 2009, 2320; im Ergebnis ebenso für die Auslieferung nichtdeutscher Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls Senat NStZ 2013, 602; KG StraFo 2014, 217).

  • BGH, 21.02.2023 - 6 StR 493/22

    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Erziehungsgedanke: keine lediglich

    Auch das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, Rn. 2, StV 2014, 482).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21

    Keine strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Tat gerichteten

    Denn das Rücktrittsprivileg des § 24 StGB bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 35; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482 jeweils mwN).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 33/14

    Unzureichende Erörterung der Antragsberechtigung hinsichtlich des

    Da die Zurückverweisung der Sache allein wegen des zivilrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils nicht in Betracht kommt, sieht der Senat von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag ab (§ 406 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 414/17

    Unzureichende Begründung der Entscheidung über den Adhäsionsantrag

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