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   BGH, 16.04.2013 - 3 StR 67/13   

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https://dejure.org/2013,13064
BGH, 16.04.2013 - 3 StR 67/13 (https://dejure.org/2013,13064)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2013 - 3 StR 67/13 (https://dejure.org/2013,13064)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13 (https://dejure.org/2013,13064)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 StPO, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Beweiswürdigung bei einem DNA-Vergleichsgutachten

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung des Gerichts aufgrund der Übereinstimmung von DNA-Merkmalen des bei einem aus einer Speichelprobe gewonnenen DNA-Identifizierungsmusters wegen Vergewaltigung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Beweiswürdigung bei einem DNA-Vergleichsgutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung des Gerichts aufgrund der Übereinstimmung von DNA-Merkmalen des bei einem aus einer Speichelprobe gewonnenen DNA-Identifizierungsmusters wegen Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der BGH und die Sachverständigengutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 587
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 16.04.2013 - 3 StR 67/13
    Es ist bei Anlegung dieser Maßstäbe vorrangig Sache des Tatgerichts, ob es sich allein aufgrund einer Merkmalübereinstimmung, die mit einer biostatistischen Wahrscheinlichkeit auf den Angeklagten hinweist, von dessen Täterschaft zu überzeugen vermag, ohne dass dies grundsätzlichen revisionsrechtlichen Bedenken begegnet (BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12 mwN).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für erforderlich gehalten worden, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, aaO, Rn. 13 mwN auch zur früheren Rspr.; Beschlüsse vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13; vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, aaO).
  • BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von Sachverständigengutachten im

    Wenn das Tatgericht dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, hat es die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht überprüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, und ob die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen, den Erkenntnissen der Wissenschaft und den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens möglich sind (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13, StV 2014, 587 f.; BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 422).

    Für die Überprüfung durch das Revisionsgericht, ob das Ergebnis einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung plausibel ist, bedeutet dies, dass das Tatgericht jedenfalls mitteilen muss, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (BGH aaO, StV 2014, 587 f.).

  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 403/13

    Strafverfolgungsverjährung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von

    Zwar genügen die Ausführungen des Landgerichts zu dem mittels "DNA-Analyse" untersuchten "Prostata-Sekret" nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die Darlegungen bei DNA-Vergleichsuntersuchungen stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212; Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, BGHR StPO § 261 Beweiskraft 6; Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 23; Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21).
  • BGH, 18.05.2015 - 5 StR 148/15

    Ausnahmsweise verbleibender Beweiswert einer sachverständigen

    Damit hat die Strafkammer den Darlegungserfordernissen nicht genügt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für DNA-Vergleichsgutachten grundsätzlich bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13, StV 2014, 587 Rn. 6 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 6).
  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

    Dieses weist mit hoher Wahrscheinlichkeit das DNA-Identifizierungsmuster des Geschädigten S auf (vgl. TuS, Anlage I, Trennblatt 3.6, S. 7; vgl. sachlich-rechtlich - auch zur naheliegend ergänzenden Prüfung einer schwarzafrikanischen Population - nur BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12 Tz. 8; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13 Tz. 4 und Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08).
  • LG Bonn, 26.09.2013 - 21 KLs 20/13

    Einmaligkeit einer DNA-Spur durch Seltenheitswert im Millionenbereich i.R.d.

    Bei dieser Einschätzung ist die Kammer sich bewusst, dass die Senate des Bundesgerichtshofs zuletzt in mehreren Entscheidungen Zweifel an solchen Wahrscheinlichkeitsrechnungen angemeldet haben (BGH Beschl. v. 6.3.2012 [3 StR 41/12] NStZ 2012, 464, BGH Beschl. v. 3.5.2012 [3 StR 46/12] StraFo 2012, 321; BGH Beschl. v. 7.11.2012 [5 StR 517/12] NStZ 2013, 179; BGH Beschl. 23.10.2012 [1 StR 377/12] NStZ 2013, 179; BGH Urt. v. 21.3.2013 [3 StR 247/12] StraFo 2013, 287; BGH Beschl. 16.4.2013 [3 StR 67/13] juris).
  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 425/13

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darlegungen bei

    Die Ausführungen des Landgerichts zu "DNA-Beimengungen des Angeklagten" in an der Vagina der Geschädigten gesicherten Spuren und "DNA-Spuren" des Angeklagten an der Spitze eines Kabelbinders (UA 27) genügen nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die Darlegungen bei DNA-Vergleichsuntersuchungen stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NJW 2013, 2612, 2614; Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 23; Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 1 Ss 386/15

    Will sich der Tatrichter dem Ergebnis eines zur Blutalkoholkonzentration

    der Wissenschaft und den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens möglich sind (vgl. BGH StV 2014, 587; NStZ 2013, 420; OLG Frankfurt am Main -1 Ss 200/15-; -2 Ss 32/15-).
  • LG Hamburg, 25.07.2013 - 707a Ns 53/13
    aa) Hierbei hat die Strafkammer nicht verkannt, dass es sich bei der Merkmalswahrscheinlichkeit oder Identitätswahrscheinlichkeit lediglich um einen statistischen Wert handelt, der selbst keine empirische Auskunft darüber gibt, wie viele Menschen tatsächlich eine identische Merkmalskombination aufweisen; vielmehr sagt er nur dazu etwas aus, mit welcher Wahrscheinlichkeit aufgrund statistischer, von einer beschränkten Datenbasis ausgehender Berechnungen zu erwarten ist, dass eine andere Person dieselbe Merkmalskombination aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12 Tz. 8; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13 Tz. 4).
  • LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    (1) Hierbei hat die Strafkammer nicht verkannt, dass es sich bei der Merkmalswahrscheinlichkeit oder Identitätswahrscheinlichkeit lediglich um einen statistischen Wert handelt, der selbst keine empirische Auskunft darüber gibt, wie viele Menschen tatsächlich eine identische Merkmalskombination aufweisen; vielmehr sagt er nur dazu etwas aus, mit welcher Wahrscheinlichkeit aufgrund statistischer, von einer beschränkten Datenbasis ausgehender Berechnungen zu erwarten ist, dass eine andere Person dieselbe Merkmalskombination aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12 Tz. 8; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13 Tz. 4).
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