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   BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13   

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https://dejure.org/2014,17587
BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13 (https://dejure.org/2014,17587)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2014 - 2 StR 354/13 (https://dejure.org/2014,17587)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 2 StR 354/13 (https://dejure.org/2014,17587)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 13 Abs. 3 BtMG; § 5 BtMVV; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 46 StPO
    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgabe durch einen Arzt im Rahmen einer Substitutionsbehandlung; Strafzumessung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 BtMG, § 13 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 29a Abs 1 Nr 1 BtMG
    Strafverfahren wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln: Abgabe im Rahmen der ärztlichen Substitutionsbehandlung; fehlende Zustimmung der Erziehungsberechtigten; Strafmilderungsgrund bei indizierter Substitutionsbehandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren durch einen Substitutionsarzt (hier: Methadon als Substitutionsmittel)

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln: Abgabe im Rahmen der ärztlichen Substitutionsbehandlung; fehlende Zustimmung der Erziehungsberechtigten; Strafmilderungsgrund bei indizierter Substitutionsbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren durch einen Substitutionsarzt (hier: Methadon als Substitutionsmittel)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 640
  • NStZ 2018, 641
  • NStZ 2018, 647
  • StV 2014, 609
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13
    Das Landgericht hätte daher Feststellungen treffen müssen, ob die Überlassung der Betäubungsmittel den Vorgaben des § 13 Abs. 1 BtMG iVm § 5 BtMVV entsprach, die in ihrem Zusammenspiel die materiellen Voraussetzungen einer erlaubten ärztlichen Substitutionsbehandlung normieren (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, NStZ-RR 2014, 147).

    Ihnen ist insbesondere nicht zu entnehmen, ob die Substitutionsbehandlung aus den in § 5 Abs. 2 BtMVV genannten Gründen unzulässig war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, aaO).

  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgabe von Methadon durch einen

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13
    Die Abgabe der Substitutionsmittel war dem Angeklagten auch nicht in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 2 BtMVV erlaubt (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09, BGHR BtMG § 13 Abs. 1 Abgabe 1).
  • BGH, 04.06.2008 - 2 StR 577/07

    Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13
    Auch ein Substitutionsarzt macht sich daher strafbar, wenn er sich - wie hier - nicht an die Voraussetzungen der § 13 BtMG, § 5 BtMVV hält (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273; BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338).
  • BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98

    Voraussetzung des Überlassens von Betäubungsmitteln; Schaffung von günstigen

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13
    Eine Abgabe ist gegeben, wenn es dem Empfänger - wie hier - freigestellt wird, über die Betäubungsmittel zu verfügen und er an den Betäubungsmitteln Besitz erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1998 - 1 StR 482/98).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13
    Auch ein Substitutionsarzt macht sich daher strafbar, wenn er sich - wie hier - nicht an die Voraussetzungen der § 13 BtMG, § 5 BtMVV hält (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273; BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338).
  • BGH, 28.09.1994 - 4 StR 280/94

    Abrechnungsbetrug - Kassenarzt - Schadenshöhe - Aufwendungsersparnis -

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13
    Erfolgt die Abgabe von Betäubungsmitteln im Rahmen einer Substitutionsbehandlung, stellt dies jedenfalls dann einen bestimmenden Strafmilderungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar, wenn - wie hier (vgl. UA S. 32) - feststeht oder nicht auszuschließen ist, dass die Behandlung medizinisch indiziert war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94 NStZ 1995, 85, 86; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1200).
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13
    Erfolgt die Abgabe von Betäubungsmitteln im Rahmen einer Substitutionsbehandlung, stellt dies jedenfalls dann einen bestimmenden Strafmilderungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar, wenn - wie hier (vgl. UA S. 32) - feststeht oder nicht auszuschließen ist, dass die Behandlung medizinisch indiziert war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94 NStZ 1995, 85, 86; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1200).
  • Drs-Bund, 09.01.1980 - BT-Drs 8/3551
    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13
    Die Regelung des § 13 Abs. 2 BtMG, die eine Abgabe von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nicht vorsieht, beruht auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 8/3551, S. 31 f.).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Die Verfügungsgewalt verbleibt insoweit beim überlassenden Arzt, der Patient erhält nur eine Konsummöglichkeit (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, StV 1998, 592, vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 283, vom 27. Mai 2014 - 2 StR 354/13, StV 2014, 609 f.; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl. § 29 Teil 15 Rn. 97 f.).
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 238/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (keine Rechtfertigung des Umgangs mit

    Im Rahmen der Strafzumessung hat das Landgericht insbesondere zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass dieser schwer erkrankt war und die Tat lediglich aus Leidensdruck zum Zwecke der (medizinisch indizierten) Selbsttherapie begangen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 2 StR 354/13, StV 2014, 609, 610).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2023 - 9 B 194/23

    Keine Erlaubnis zur Einfuhr und Abgabe eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung

    vgl. zum abschließenden Charakter des § 13 Abs. 2 BtMG auch BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - 2 StR 354/13 -, juris Rn. 14.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Dem Arzt wird mithin nur eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Aushändigung einer Verschreibung an den Patienten nach § 5 Abs. 5 BtMVV 2001 eröffnet (vgl. BGH, Beschl v. 27.5.2014 - 2 StR 354/13 -, jeweils Rn. 11 ff.; Beschl. v. 28.7.2009 - 3 StR 44/09 -, juris Rn. 5 f.; Weber, BtMG, 2. Aufl. 2003, BtMVV § 5 Rn. 73 f.).
  • LG Bonn, 02.09.2014 - 23 KLs 19/14

    Unerlaubte Abgabe eines Arztes von Betäubungsmitteln in 705 Fällen anlässlich der

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof im Verfahren 2 StR 354/13 durch Beschluss vom 27.05.2014 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14.01.2013 aufgehoben.
  • VG Köln, 13.03.2018 - 7 K 7010/15

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen unerlaubter Abgabe von

    Auf die Revision des Klägers hin hob der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 27.05.2014 - 2 StR 354/13 - teilweise - unter Verwerfung der Revision im Übrigen - auf und verwies die Sache im Umfang der Aufhebung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 15/14
    Erhält der Empfänger dagegen die Verfügungsmacht über den Stoff in einer Weise, die es ihm erlaubt, den Stoff beliebig zu verbrauchen oder weiterzugeben, liegt eine Abgabe vor (Nestler aaO mwN), die nach § 29 Abs. 1 S 1 Nr. 1 BtMG strafbar ist; dies gilt auch, wenn die Abgabe im Rahmen einer Substitutionsbehandlung erfolgt (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 27. Mai 2014 - 2 StR 354/13 - juris).
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