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   BGH, 23.10.2013 - 5 StR 411/13   

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BGH, 23.10.2013 - 5 StR 411/13 (https://dejure.org/2013,31906)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2013 - 5 StR 411/13 (https://dejure.org/2013,31906)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13 (https://dejure.org/2013,31906)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 273 Abs. 1a S. 1 StPO
    Mitteilungspflicht bei erfolglosen Verständigungsversuchen (Anforderungen an den wesentlichen Inhalt erfolgter Erörterungen als Gegenstand der Mitteilung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202a StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO, § 337 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Umfang der Mitteilungspflicht des Strafkammervorsitzenden bei Verständigungsgesprächen im Zwischenverfahren

  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflicht gem. § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über Einzelheiten des Gesprächs hinsichtlich Verständigung

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Umfang der Mitteilungspflicht des Strafkammervorsitzenden bei Verständigungsgesprächen im Zwischenverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 1; StPO § 273 Abs. 1a S. 1
    Mitteilungspflicht gem. § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über Einzelheiten des Gesprächs hinsichtlich Verständigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Ein häufiger Fehler beim "Deal" begründet die Revision

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafverfahren - Zur Mitteilungspflicht des Vorsitzenden bei stattgefundenen Vorgesprächen über Möglichkeiten einer Verfahrensverständigung, wenn diese nicht zustande gekommen ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 722
  • StV 2014, 66
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 411/13
    Angesichts dessen kann der Senat offen lassen, ob er den - nach Ansicht des Revisionsführers "freilich revisionsverfahrensrechtlich fremdelnden" - Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts folgen könnte, nach denen auch mitzuteilen sei, "welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden" und "von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde" (BVerfG, NJW 2013, 1058, 1065; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, NJW 2013, 3046; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 411/13
    Angesichts dessen kann der Senat offen lassen, ob er den - nach Ansicht des Revisionsführers "freilich revisionsverfahrensrechtlich fremdelnden" - Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts folgen könnte, nach denen auch mitzuteilen sei, "welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden" und "von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde" (BVerfG, NJW 2013, 1058, 1065; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, NJW 2013, 3046; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 411/13
    Angesichts dessen kann der Senat offen lassen, ob er den - nach Ansicht des Revisionsführers "freilich revisionsverfahrensrechtlich fremdelnden" - Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts folgen könnte, nach denen auch mitzuteilen sei, "welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden" und "von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde" (BVerfG, NJW 2013, 1058, 1065; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, NJW 2013, 3046; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung).
  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

    Die Mitteilungspflicht gilt auch dann, wenn eine Verständigung im Sinne von § 257c StPO letztlich nicht zustande gekommen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, Rn. 6 und 25, und 2 BvR 2055/14, Rn. 4 und 19; vgl. auch die entsprechende stRspr der Strafsenate des BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13 -, NStZ 2013, S. 722, vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13 -, NStZ 2014, S. 416 , vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13 -, NStZ 2014, S. 601 , und vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16 -, NStZ 2017, S. 363 ).
  • BGH, 07.01.2014 - 5 StR 613/13

    Anforderungen an die Begründung für eine Geschäftsverteilungsänderung im

    Sie muss über den wesentlichen Inhalt erfolgter Erörterungen informieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722).
  • BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14

    Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht

    Insofern kann offen bleiben, ob hierzu auch gehört, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen und welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722).
  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 422/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Inhalt der Mitteilung: keine

    Zu dem mitzuteilenden Inhalt gehört auch dann, wenn keine Verständigung zustande gekommen ist, jedenfalls der Verständigungsvorschlag und die zu diesem abgegebenen Erklärungen der übrigen Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722 und vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416).

    Auch die übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben anknüpfend an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (BVerfG, aaO) die aus § 243 Abs. 4 StPO folgende Mitteilungspflicht gemäß dem Wortlaut der Norm bislang - soweit ersichtlich - tragend lediglich auf den Inhalt von verständigungsorientierten Vorgesprächen bezogen, nicht aber auf die Art und Weise, wie solche Gespräche zustande gekommen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310; Beschlüsse vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67; vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722 m. Anm. Mosbacher; vom 25. November 2013 - 5 StR 502/13, NStZ-RR 2014, 52; vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 410/13, NStZ 2014, 219; vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418; vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 m. Anm. Allgayer; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601 m. Anm. Grube; Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14, NStZ-RR 2014, 315; vom 29. Juli 2014 - 4 StR 126/14, NJW 2014, 3385).

  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Eine Unterrichtung, die sich auf die Mitteilung beschränkt, es hätten Vorgespräche stattgefunden, aber noch nicht zu einer Einigung geführt, ist nicht ausreichend (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, StV 2014, 66; vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ-RR 2014, 85, 86).
  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 612/13

    Mitteilungspflichten über Erörterungsgespräche zur Möglichkeit einer

    Hierzu gehört auch dann, wenn keine Verständigung zustande gekommen ist, jedenfalls der Verständigungsvorschlag und die zu diesem abgegebenen Erklärungen der übrigen Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13).
  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

    Eine Unterrichtung, die sich auf die Mitteilung beschränkt, es hätten Vorgespräche stattgefunden, aber noch nicht zu einer Einigung geführt, ist nicht ausreichend (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, StV 2014, 66; vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ-RR 2014, 85, 86 sowie zuletzt BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13).
  • BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19

    Protokollierung von Mitteilungen über Verständigungsgespräche außerhalb der

    Mit dem Wortlaut von § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO ist dies ebenso vereinbar (vgl. Mosbacher, NStZ 2013, 722, 723 f.) wie mit dem Schutzkonzept der Verständigungsvorschriften (dazu näher BVerfGE 133, 168).
  • BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht)

    Hierzu gehört auch dann, wenn keine Verständigung zustande gekommen ist, jedenfalls der Verständigungsvorschlag und die zu diesem abgegebenen Erklärungen der übrigen Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722 und vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416).
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