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   BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13   

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https://dejure.org/2013,31533
BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13 (https://dejure.org/2013,31533)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2013 - 4 StR 272/13 (https://dejure.org/2013,31533)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 4 StR 272/13 (https://dejure.org/2013,31533)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO
    Anforderungen an die Darstellung und die Protokollierung von Verständigungsgesprächen (mangelnde Protokollierung eines mehr als einstündigen Rechtsgesprächs; Beruhen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 273 Abs 1a S 2 StPO
    Strafverfahren: Pflicht zur Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen außerhalb der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Protokollrüge bzgl. der Mitteilungspflicht bei Stattfinden von Erörterungen erst nach Beginn der Hauptverhandlung (hier: "Rechtsgespräch" über Gesamtstrafe)

  • rewis.io

    Strafverfahren: Pflicht zur Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen außerhalb der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 1-2; StPO § 273 Abs. 1a S. 2
    Protokollrüge bzgl. der Mitteilungspflicht bei Stattfinden von Erörterungen erst nach Beginn der Hauptverhandlung (hier: "Rechtsgespräch" über Gesamtstrafe)

  • rechtsportal.de

    StPO § 243 Abs. 4 S. 1-2; StPO § 273 Abs. 1a S. 2
    Protokollrüge bzgl. der Mitteilungspflicht bei Stattfinden von Erörterungen erst nach Beginn der Hauptverhandlung (hier: "Rechtsgespräch" über Gesamtstrafe)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafverfahren - Zum Umfang der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden nach § 243 Abs. 4 Satz 1 Strafprozessordnung (StPO)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 130
  • StV 2014, 67
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13
    Alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit sollen nicht nur darüber informiert werden, ob solche Erörterungen stattgefunden haben, sondern auch darüber, welche Standpunkte gegebenenfalls von den Teilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfG, NJW 2013, 1058, 1065; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72 f.).

    Das Fehlen der Protokollierung ist ein Rechtsfehler des Verständigungsverfahrens (vgl. BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067); er wird durch das Protokoll der Hauptverhandlung bewiesen.

    c) Ein Mangel an Transparenz und Dokumentation der Gespräche, die mit dem Ziel der Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung geführt wurden, führt - ebenso wie die mangelhafte Dokumentation einer Verständigung - regelmäßig dazu, dass ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067).

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13
    Eine solche Rüge ist zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, NJW 2013, 3046).

    Wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Grundsatzentscheidung vom 10. Juli 2013 (2 StR 195/12, NJW 2013, 3046, 3048) näher ausgeführt hat, will das Gesetz die Transparenz der Gespräche, die außerhalb der Hauptverhandlung geführt werden, durch die Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts in der Verhandlung für die Öffentlichkeit und alle Verfahrensbeteiligten, insbesondere aber für den Angeklagten, herbeiführen: Durch die Mitteilung nach § 243 Abs. 4 StPO und durch deren Protokollierung gemäß § 273 Abs. 1a StPO werde nicht nur das Ergebnis der Absprache, sondern auch der dahin führende Entscheidungsprozess festgeschrieben und der revisionsgerichtlichen Kontrolle zugänglich gemacht.

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13
    Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung dürfen kein informelles und unkontrollierbares Verfahren eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72 f.).

    Alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit sollen nicht nur darüber informiert werden, ob solche Erörterungen stattgefunden haben, sondern auch darüber, welche Standpunkte gegebenenfalls von den Teilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfG, NJW 2013, 1058, 1065; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72 f.).

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13
    aa) Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende nach Verlesung des Anklagesatzes mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, NStZ 2013, 610).
  • BGH, 13.07.2011 - 4 StR 181/11

    Unzulässige erhobene Rüge der Verletzung des § 52 Abs. 2 und 3 StPO

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13
    a) Es handelt sich nicht um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, StV 2012, 73); denn der Beschwerdeführer leitet einen Verfahrensfehler aus dem Umstand her, dass die Sitzungsniederschrift den Inhalt der Gespräche, die außerhalb der Hauptverhandlung mit dem Ziel einer Verständigung geführt wurden, nicht mitteilt.
  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

    aa) Das Transparenzgebot soll sicherstellen, dass derartige Erörterungen stets in öffentlicher Hauptverhandlung zur Sprache kommen, so dass für informelles und unkontrollierbares Verhalten unter Umgehung der strafprozessualen Grundsätze kein Raum verbleibt (vgl. BVerfGE 133, 168 ff.; BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602; Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72, 73; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67; vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 410/13, NStZ 2014, 219; vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418 und vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14).
  • BGH, 18.07.2016 - 1 StR 315/15

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    (1) Das Transparenzgebot soll sicherstellen, dass derartige Erörterungen stets in öffentlicher Hauptverhandlung zur Sprache kommen, so dass für informelles und unkontrollierbares Verhalten unter Umgehung der strafprozessualen Grundsätze kein Raum verbleibt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2883/10, 2155/11, BVerfGE 133, 168 ff.; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150, 152; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602; Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72, 73; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67; vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 410/13, NStZ 2014, 219; vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418 und vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 470/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht;

    Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung dürfen kein informelles und unkontrollierbares Verfahren eröffnen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72 f.).

    c) Ein Mangel an Transparenz und Dokumentation der Gespräche, die mit dem Ziel der Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung durchgeführt wurden, führt - ebenso wie die mangelhafte Dokumentation einer Verständigung - regelmäßig dazu, dass ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler nicht ausgeschlossen werden kann (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013 aaO; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. März 2013 aaO).

  • BGH, 17.01.2024 - 4 StR 403/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Soweit seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14 Rn. 9 f.; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13 Rn. 10 ff.) eine andere Auffassung zu entnehmen sein könnte, hält er hieran nicht fest.
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 423/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Vorliegen eines solchen Gespräches;

    Die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO greift bei sämtlichen Vorgesprächen ein, die auf eine Verständigung abzielen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67).

    a) Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil auf diesem Verstoß beruht; lediglich in Ausnahmefällen ist Abweichendes vertretbar (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67 f.).

  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Die unzutreffende oder ungenügende Protokollierung solcher Gespräche kann indes nicht mit der Revision gerügt werden (unstatthafte Protokollrüge; vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15, juris Rn. 9 ff.; BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21, juris Rn. 33; Beschlüsse vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418; vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130 Rn. 12 ff.; aA BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67 Rn. 7; Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 9 ff.; s. auch MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 138 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 273 Rn. 12c, § 344 Rn. 26a; Radtke, NStZ 2013, 669 f.; Schneider, NStZ 2014, 252, 255 f.).
  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 422/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Inhalt der Mitteilung: keine

    Auch die übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben anknüpfend an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (BVerfG, aaO) die aus § 243 Abs. 4 StPO folgende Mitteilungspflicht gemäß dem Wortlaut der Norm bislang - soweit ersichtlich - tragend lediglich auf den Inhalt von verständigungsorientierten Vorgesprächen bezogen, nicht aber auf die Art und Weise, wie solche Gespräche zustande gekommen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310; Beschlüsse vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67; vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722 m. Anm. Mosbacher; vom 25. November 2013 - 5 StR 502/13, NStZ-RR 2014, 52; vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 410/13, NStZ 2014, 219; vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418; vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 m. Anm. Allgayer; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601 m. Anm. Grube; Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14, NStZ-RR 2014, 315; vom 29. Juli 2014 - 4 StR 126/14, NJW 2014, 3385).
  • BGH, 29.07.2014 - 4 StR 126/14

    Mitteilungspflichten über außerhalb der Hauptverhandlung stattfindende

  • BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19

    Protokollierung von Mitteilungen über Verständigungsgespräche außerhalb der

  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13

    Verfahrenshindernis fehlender Anklage (Feststellung eines in der Anklage nicht

  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 149/15

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilung; Beruhen)

  • OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14

    Lösung von rechtskräftigen Strafurteilen; Urteilsabsprache; Eingehungsbetrug;

  • OLG Hamm, 03.04.2014 - 1 Ws 137/14

    Anforderungen an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte durch das

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