Rechtsprechung
KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14 - 141 AR 315/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 140 Abs 2 StPO, § 142 Abs 1 S 1 StPO, § 142 Abs 1 S 2 StPO
Fortdaueranordnung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Pflichtverteidigung im Überprüfungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmen einer Überlegungsfrist bzgl. Überlassung der Auswahl des Pflichtverteidigers durch das Gericht als Erklärung eines Verurteilten bei einer mündlichen Anhörung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswahl des Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren
- rechtsportal.de
StPO § 140 Abs. 2 ; StPO § 142 Abs. 1 S. 1
Auswahl des Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verurteilter kann Auswahl des Pflichtverteidigers dem Gericht überlassen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.05.2014 - 1 Bra Js 2545/04 (29102) V - 594 StVK 180/14
- KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14 - 141 AR 315/14
Papierfundstellen
- StV 2015, 19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00
Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger …
Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
Das bedeutet, dass einem zeitgerecht vorgetragenem Wunsch auf Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts grundsätzlich zu entsprechen ist (vgl. BGH NJW 2001, 237). - BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07
Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (Rüge mangelhafter Verteidigung; …
Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
Voraussetzung ist jedoch, dass ein ausdrücklicher Verzicht auf das Wahlrecht zum Ausdruck gebracht wurde (vgl. BGH NStZ 2008, 231). - KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01
Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach § …
Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
Im Vollstreckungsverfahren, in dem die Bestellung eines Pflichtverteidigers immer nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt gilt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. August 2001 - 5 Ws 380/01 - juris - mit weit. Nachweisen; std. Rspr.), hat dies grundsätzlich zu Beginn eines jeden Vollstreckungsabschnittes erneut zu erfolgen.
- KG, 08.07.2013 - 2 Ws 349/13
Auswahl des Pflichtverteidigers - Ortsnähe
Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
Die Ablehnung der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger steht nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Beschlussfassung in dem Sinne, dass die dieser notwendig vorausgeht; sie dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eine eigenständige prozessuale Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2013 - 2 Ws 349/13 - und vom 13. März 2006 - 5 Ws 127-128/06 -). - OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - 4 Ws 127/11
Entscheidung des Gerichts über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den …
Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
Bestehen hieran Zweifel, darf im Interesse eines fairen Verfahrens von der Einräumung einer Überlegungs- und Erklärungsfrist nicht abgesehen werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2011, 1618). - OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11
Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl …
Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
Da gemäß § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO der vom Verurteilten bezeichnete Verteidiger zu bestellen ist, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen, kommt die "Soll"-Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. OLG Stuttgart StV 2014, 11; OLG Koblenz StV 2011, 349).