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   KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14 - 141 AR 315/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24573
KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14 - 141 AR 315/14 (https://dejure.org/2014,24573)
KG, Entscheidung vom 08.07.2014 - 2 Ws 239/14 - 141 AR 315/14 (https://dejure.org/2014,24573)
KG, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 2 Ws 239/14 - 141 AR 315/14 (https://dejure.org/2014,24573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Abs 2 StPO, § 142 Abs 1 S 1 StPO, § 142 Abs 1 S 2 StPO
    Fortdaueranordnung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Pflichtverteidigung im Überprüfungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmen einer Überlegungsfrist bzgl. Überlassung der Auswahl des Pflichtverteidigers durch das Gericht als Erklärung eines Verurteilten bei einer mündlichen Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahl des Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2 ; StPO § 142 Abs. 1 S. 1
    Auswahl des Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilter kann Auswahl des Pflichtverteidigers dem Gericht überlassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 19
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
    Das bedeutet, dass einem zeitgerecht vorgetragenem Wunsch auf Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts grundsätzlich zu entsprechen ist (vgl. BGH NJW 2001, 237).
  • BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (Rüge mangelhafter Verteidigung;

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
    Voraussetzung ist jedoch, dass ein ausdrücklicher Verzicht auf das Wahlrecht zum Ausdruck gebracht wurde (vgl. BGH NStZ 2008, 231).
  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
    Im Vollstreckungsverfahren, in dem die Bestellung eines Pflichtverteidigers immer nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt gilt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. August 2001 - 5 Ws 380/01 - juris - mit weit. Nachweisen; std. Rspr.), hat dies grundsätzlich zu Beginn eines jeden Vollstreckungsabschnittes erneut zu erfolgen.
  • KG, 08.07.2013 - 2 Ws 349/13

    Auswahl des Pflichtverteidigers - Ortsnähe

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
    Die Ablehnung der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger steht nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Beschlussfassung in dem Sinne, dass die dieser notwendig vorausgeht; sie dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eine eigenständige prozessuale Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2013 - 2 Ws 349/13 - und vom 13. März 2006 - 5 Ws 127-128/06 -).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - 4 Ws 127/11

    Entscheidung des Gerichts über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
    Bestehen hieran Zweifel, darf im Interesse eines fairen Verfahrens von der Einräumung einer Überlegungs- und Erklärungsfrist nicht abgesehen werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2011, 1618).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14
    Da gemäß § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO der vom Verurteilten bezeichnete Verteidiger zu bestellen ist, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen, kommt die "Soll"-Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. OLG Stuttgart StV 2014, 11; OLG Koblenz StV 2011, 349).
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