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   KG, 30.04.2014 - 4 Ws 36/14 - 141 AR 211/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41870
KG, 30.04.2014 - 4 Ws 36/14 - 141 AR 211/14 (https://dejure.org/2014,41870)
KG, Entscheidung vom 30.04.2014 - 4 Ws 36/14 - 141 AR 211/14 (https://dejure.org/2014,41870)
KG, Entscheidung vom 30. April 2014 - 4 Ws 36/14 - 141 AR 211/14 (https://dejure.org/2014,41870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Beschränkungen während der Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de

    StPO § 119 Abs. 1
    Anordnung von Beschränkungen während der Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 306
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 13.09.2012 - 4 Ws 97/12

    Beschränkungsanordnung nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine reale Gefährdung

    Auszug aus KG, 30.04.2014 - 4 Ws 36/14
    Solche Anordnungen sind daher nur zulässig, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Anhaltspunkte durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht, während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht genügt (vgl. BVerfG StV 2009, 253; BerlVerfGH StV 2011, 165; OLG Düsseldorf StV 2011, 746; Senat StV 2010, 370; OLGSt StPO § 119 Nr. 40 = NStZ-RR 2013, 215 [Ls]).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Auszug aus KG, 30.04.2014 - 4 Ws 36/14
    Solche Anordnungen sind daher nur zulässig, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Anhaltspunkte durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht, während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht genügt (vgl. BVerfG StV 2009, 253; BerlVerfGH StV 2011, 165; OLG Düsseldorf StV 2011, 746; Senat StV 2010, 370; OLGSt StPO § 119 Nr. 40 = NStZ-RR 2013, 215 [Ls]).
  • KG, 29.03.2010 - 4 Ws 14/10

    Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin: Voraussetzungen und Umfang von

    Auszug aus KG, 30.04.2014 - 4 Ws 36/14
    Solche Anordnungen sind daher nur zulässig, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Anhaltspunkte durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht, während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht genügt (vgl. BVerfG StV 2009, 253; BerlVerfGH StV 2011, 165; OLG Düsseldorf StV 2011, 746; Senat StV 2010, 370; OLGSt StPO § 119 Nr. 40 = NStZ-RR 2013, 215 [Ls]).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Auszug aus KG, 30.04.2014 - 4 Ws 36/14
    Solche Anordnungen sind daher nur zulässig, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Anhaltspunkte durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht, während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht genügt (vgl. BVerfG StV 2009, 253; BerlVerfGH StV 2011, 165; OLG Düsseldorf StV 2011, 746; Senat StV 2010, 370; OLGSt StPO § 119 Nr. 40 = NStZ-RR 2013, 215 [Ls]).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2018 - 1 Ws 207/18

    Vollzug der Untersuchungshaft während des laufenden Hauptverfahrens:

    Dies setzt konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2012 - 1 Ws 2/12), während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht ausreichend ist (vgl. KG, Beschluss vom 30. April 2014 - 4 Ws 36/14, juris Rn. 7).
  • KG, 07.08.2014 - 1 Ws 52/14

    Vollzug der Untersuchungshaft: Trennung des Angeklagten von einem Mitangeklagten

    Daher genügt die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht; es bedarf vielmehr einer einzelfallbezogenen Prüfung, ob konkrete Anhaltspunkte für eine reale Gefährdung der in § 119 Abs. 1 StPO bezeichneten öffentlichen Interessen bestehen, die nicht anders als durch die in Rede stehenden Beschränkungen geschützt werden können (vgl. BVerfG StV 2009, 253; BerlVerfGH a.a.O.; KG, Beschluss vom 30. April 2014 - 4 Ws 36/14 - jeweils m.w.N.).

    Die ab dem 1. Januar 2010 in Kraft getretene Neufassung des § 119 StPO hat das in der früheren Praxis gehandhabte Regel-Ausnahme-Verhältnis bei den Beschränkungen der Freiheitsrechte der Untersuchungsgefangenen umgekehrt (vgl. KG, Beschluss vom 30. April 2014 - 4 Ws 36/14 - Gärtner in Löwe/Rosenberg a.a.O., § 119 Rdn. 4, 11 m.w.N.).

  • LG Magdeburg, 04.07.2016 - 22 Qs 29/16

    Vollzug der Untersuchungshaft: Voraussetzungen für Beschränkungen zu Lasten des

    Die Anordnung, dass die Telekommunikation und der Empfang von Besuchen der Erlaubnis bedürfen und Besuche, Telekommunikation sowie Schrift- und Paketverkehr zu überwachen sind, ist nur zulässig, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Anhaltspunkte durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht, während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht genügt (vgl. BVerfG StV 2009, 253; OLG Düsseldorf StV 2011, 746; KG StV 2015, 306; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292).
  • KG, 20.10.2022 - 5 Ws 41/22
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BVerfG, jeweils a. a. O.; VerfGH Berlin, a. a. O., juris Rdnr. 18; OLG Celle, a. a. O.; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Mai 2019 - III-5 Ws 217/19 -, juris Rdnr. 23; KG, Beschlüsse vom 5. September 2018 - 2 Ws 166/18 -, 7. August 2014, a. a. O., und 30. April 2014 - 4 Ws 36/14 -, juris Rdnr. 6 f.; Senat, jeweils a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2021 - 3 Ws 7/21

    Außenkommunikation des Untersuchungsgefangenen bei fehlender Fluchtgefahr; Recht

    Doch sind für die Annahme von Gefahren im vorgenannten Sinne konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks erforderlich; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, ist nicht ausreichend (KG, Beschluss vom 30. April 2014, 4 Ws 36/14, juris, Rn. 7).
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