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Rechtsprechung
   LG Berlin, 19.02.2014 - (533) 254 Js 33/13 KLs (33/13)   

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LG Berlin, 19.02.2014 - (533) 254 Js 33/13 KLs (33/13) (https://dejure.org/2014,2998)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.02.2014 - (533) 254 Js 33/13 KLs (33/13) (https://dejure.org/2014,2998)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - (533) 254 Js 33/13 KLs (33/13) (https://dejure.org/2014,2998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Urkundsbeweisliche Verlesung von polizeilichen Observationsprotokollen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Verlesung polizeilicher Observationsberichte

Papierfundstellen

  • StV 2015, 544
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.08.2012 - 5 StR 251/12

    Selbstleseverfahren (unterlassene Entscheidung trotz Widerspruchs; kein Verlust

    Auszug aus LG Berlin, 19.02.2014 - 533 KLs 33/13
    Die Kammer sieht sich, ohne dass dies tragend wäre, in ihrer Auffassung zumindest indirekt durch die Entscheidung BGH, NStZ 2012, 708 bestärkt. Dort ging es zwar um ein anderes Problem, nämlich die Revisibilität einer unterlassenen Bescheidung des Widerspruchs gegen das Selbstleseverfahren (§ 249 Abs. 2 Satz 2 StPO).

    Der BGH hat im dortigen Fall ein Beruhen des Urteils auf besagter Unterlassung ausgeschlossen, weil "in Anbetracht der im Urteil der Beweiswürdigung zugrunde gelegten Urkundeninhalte ... nicht ansatzweise ersichtlich" sei, "wie eine Verlesung in der Hauptverhandlung zu einer anderen Bewertung der eingeführten Telefongespräche und Observationsberichte hätte führen sollen" (BGH, NStZ 2012, 708 [709]).

  • OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13

    Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der

    Auszug aus LG Berlin, 19.02.2014 - 533 KLs 33/13
    Dieser bereits vom OLG Celle, StV 2013, 742 vertretenen Argumentation folgt die Kammer, ohne dass es auf die in der Widerspruchsbegründung aufgeworfene Frage ankommt, ob sich das OLG Celle dabei zu Unrecht auch auf die Entscheidung BGH, NStZ 2008, 529 berufen hat.

    Überzeugender erscheint es, eine derartige Beweiserhebung als möglich - wenn auch nicht zwingend - zu erachten und das Unterlassen einer unter Aufklärungsgesichtspunkten gebotenen (mindestens zusätzlichen) Beweiserhebung, bei § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO also insbesondere die Vernehmung des Ermittlungsbeamten, auf eine Aufklärungsrüge hin zu prüfen (in diesem Sinne auch OLG Celle, StV 2013, 742 [743]).

  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem

    Auszug aus LG Berlin, 19.02.2014 - 533 KLs 33/13
    Die zitierten Stimmen stützen sich allerdings - ergänzend zu eher knappen Begründungen - in erster Linie auf die Entscheidung BGH, NStZ 1982, 79.
  • BGH, 30.04.2008 - 2 StR 132/08

    Beweisantrag (Bescheidungspflicht); Ersetzung von Beweismitteln (gleich sichere

    Auszug aus LG Berlin, 19.02.2014 - 533 KLs 33/13
    Dieser bereits vom OLG Celle, StV 2013, 742 vertretenen Argumentation folgt die Kammer, ohne dass es auf die in der Widerspruchsbegründung aufgeworfene Frage ankommt, ob sich das OLG Celle dabei zu Unrecht auch auf die Entscheidung BGH, NStZ 2008, 529 berufen hat.
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2007 - 5 Ss 105/07

    Anforderungen an die gerichtliche Erforschung einer Straftat und die Ermittlung

    Auszug aus LG Berlin, 19.02.2014 - 533 KLs 33/13
    Auch der in diesem Zusammenhang gelegentlich zitierte (OLG Düsseldorf NStZ 2008, 358; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl. 2013, § 256 Rdnr. 57) Wille des Gesetzgebers gebietet die besagte Beschränkung nicht.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 13.02.2015 - 117 KLs 1/15   

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https://dejure.org/2015,8394
LG Köln, 13.02.2015 - 117 KLs 1/15 (https://dejure.org/2015,8394)
LG Köln, Entscheidung vom 13.02.2015 - 117 KLs 1/15 (https://dejure.org/2015,8394)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2015 - 117 KLs 1/15 (https://dejure.org/2015,8394)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2015, 544 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Dessau-Roßlau, 22.11.2021 - 8 KLs 651 Js 17036/21

    Pflichtverteidigerwechsel: Aufhebung der Beiordnung wegen unterlassenen Besuchen

    Zum einen ist es allgemein anerkannt, dass der fehlende Besuch eines Pflichtverteidigers über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaft das fehlende Vertrauen des Beschuldigten zu dem beigeordneten Verteidiger rechtfertigt und deshalb einen wichtigen Grund für die Entpflichtung darstellt (vgl. OLG Köln, StraFo 2007, 157; LG Ingolstadt, StV 2015, 27; LG Köln, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 117 KLs 1/15-, Rn. 8, juris).
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