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   KG, 06.08.2014 - 4 VAs 26/14 - 121 Zs 664/14   

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https://dejure.org/2014,33939
KG, 06.08.2014 - 4 VAs 26/14 - 121 Zs 664/14 (https://dejure.org/2014,33939)
KG, Entscheidung vom 06.08.2014 - 4 VAs 26/14 - 121 Zs 664/14 (https://dejure.org/2014,33939)
KG, Entscheidung vom 06. August 2014 - 4 VAs 26/14 - 121 Zs 664/14 (https://dejure.org/2014,33939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 35 Abs 1 BtMG, § 35 Abs 6 Nr 2 BtMG
    Voraussetzungen der Annahme eines Zurückstellungshindernisses bei Vollstreckung einer weiteren Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen fehlender Therapiewilligkeit und Therapiefähigkeit eines Verurteilten; Annahme eines Zurückstellungshindernisses bei Vollstreckung einer weiteren Freiheitsstrafe

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zurückstellung von Strafvollstreckung kann nicht nur wegen Vollstreckung weiterer Strafe abgelehnt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 653
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 15.02.2016 - 1 VAs 1/16

    Kausalzusammenhang bei § 35 BtMG

    Nach § 28 Abs. 3 EGGVG ist dabei lediglich überprüfbar, ob die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, den richtigen Begriff des Versagungsgrunds zugrunde gelegt und die Grenzen des ihr zustehenden Ermessens eingehalten hat (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. Beschluss vom 6. August 2014 - 4 VAs 26/14 - m.w.N.).
  • OLG Celle, 05.07.2021 - 2 VAs 8/21

    Zulässige Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen BTM-Delikt aufgrund

    Hierzu gehört die Überprüfung, ob überhaupt ein Ermessen ausgeübt wurde (Ermessensausfall), ob die Grenzen des Ermessens eingehalten wurden oder ob eine etwaige Ermessensreduzierung auf Null übersehen wurde (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2015, NdsRpfl 2016, 269; KG, Beschluss vom 6. August 2014, StV 2015, 653).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt sind die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung - um missbräuchliche Antragstellungen auszuscheiden und die begrenzte Anzahl kostspieliger Therapieplätze ernsthaft therapiewilligen Patienten vorzubehalten - grundsätzlich auch auf den fehlenden Therapiewillen bzw. die fehlende Therapiebereitschaft eines Verurteilten gestützt werden kann (vgl. nur OLG Frankfurt StraFo 2013, 351 ; KG, Beschluss vom 6. August 2014 - 4 VAs 26/14 -, juris; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 204; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 110, 122; MüKo-StGB/Kornprobst, 2. Aufl., § 35 BtMG Rn. 94).
  • OLG Celle, 14.10.2015 - 2 VAs 9/15

    Überprüfung der Entscheidung des Gerichts über die Versagung der gerichtlichen

    Hierzu gehört die Überprüfung, ob überhaupt ein Ermessen ausgeübt wurde (Ermessensausfall), ob die Grenzen des Ermessens eingehalten wurden oder ob eine etwaige Ermessensreduzierung auf Null übersehen wurde (Körner/Patzak/Volkmer, aaO., Rn. 397, 406; KG Berlin, Beschl. v. 6.08.2014, StV 2015, 653).
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