Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.09.2014

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2014 - 2 StR 163/14   

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https://dejure.org/2014,28198
BGH, 25.09.2014 - 2 StR 163/14 (https://dejure.org/2014,28198)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2014 - 2 StR 163/14 (https://dejure.org/2014,28198)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2014 - 2 StR 163/14 (https://dejure.org/2014,28198)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 350 StPO
    Recht auf Beistand eines Verteidigers (Anwesenheit des gewählten Verteidigers in der Revisionshauptverhandlung

  • lexetius.com

    StPO §§ 140 Abs. 2 Satz 1, 350 Abs. 2 Satz 1; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c

  • openjur.de

    §§ 350 Abs. 2 Satz 1, 140 Abs. 2 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 3 EMRK

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 140 Abs 2 S 1 StPO, § 350 Abs 1 StPO, § 350 Abs 2 S 1 StPO, Art 6 Abs 3 Buchst c MRK
    Verletzung des Verfahrensgrundrechts eines Angeklagten auf Verteidigung: Durchführung einer Revisionshauptverhandlung in Abwesenheit des Wahlverteidigers; notwendige Bestellung des Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger bei dessen - angekündigten - Ausbleiben im Termin

  • IWW

    § 350 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO, § 350 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 140 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Pflichtverteidigers für die Revisionshauptverhandlung zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens bei Abwesenheit eines Wahlverteidigers

  • rewis.io

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts eines Angeklagten auf Verteidigung: Durchführung einer Revisionshauptverhandlung in Abwesenheit des Wahlverteidigers; notwendige Bestellung des Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger bei dessen - angekündigten - Ausbleiben im Termin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Pflichtverteidigers für die Revisionshauptverhandlung zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens bei Abwesenheit eines Wahlverteidigers

  • rechtsportal.de

    Bestellung eines Pflichtverteidigers für die Revisionshauptverhandlung zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens bei Abwesenheit eines Wahlverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Neues vom "Rebellensenat” des BGH: Eine Vorsitzendenverfügung mit (Pflichtverteidiger)Folgen

  • beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Keine Revisionshauptverhandlung ohne Verteidiger

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfügung eines BGH-Senatsvorsitzenden - Keine Revisionshauptverhandlung ohne Verteidiger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Revisionshauptverhandlung in Strafsachen darf nicht ohne Verteidiger stattfinden

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    Revisionshauptverhandlung nicht ohne Verteidiger

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Nicht ohne meinen Anwalt - Revisionshauptverhandlungen dürfen nicht ohne den vom Angeklagten gewählten Strafverteidiger stattfinden

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Revisionshauptverhandlung in Strafsachen darf nicht ohne Verteidiger stattfinden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Revisionshauptverhandlung in Strafsachen beim Bundesgerichtshof darf nicht (mehr) ohne Verteidiger stattfinden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Revisionshauptverhandlung in Strafsachen darf nicht ohne Verteidiger stattfinden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Revisionshauptverhandlung in Strafsachen ohne Verteidiger - Kein Verzicht für Angeklagten auf Verteidigung aus Kostengründen

Besprechungen u.ä. (4)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Neues vom "Rebellensenat” des BGH: Eine Vorsitzendenverfügung mit (Pflichtverteidiger)Folgen

  • beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Keine Revisionshauptverhandlung ohne Verteidiger

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Angeklagter muss in Revisionshauptverhandlung anwaltlich vertreten sein

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verhinderter-Verteidiger-Fall

    §§ 140, 350 Abs. 2 StPO, Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK
    Notwendige Verteidigung, Anwesenheit des Verteidigers, Pflichtverteidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • (Für BGHSt vorgesehen)
  • NJW 2014, 3527
  • NStZ 2015, 47
  • StV 2015, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 2 StR 163/14
    Nach der bisherigen Rechtsprechung und Übung ist ein Pflichtverteidiger für die Revisionshauptverhandlung nur dann zu bestellen, wenn ein "schwerwiegender Fall" vorliegt (BVerfGE 46, 202) oder die Rechtslage besonders schwierig ist (vgl. BGHSt 19, 258; Meyer-Goßner/ Schmitt StPO 57. Aufl. § 350 Rn. 7 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 2 StR 163/14
    Nach der bisherigen Rechtsprechung und Übung ist ein Pflichtverteidiger für die Revisionshauptverhandlung nur dann zu bestellen, wenn ein "schwerwiegender Fall" vorliegt (BVerfGE 46, 202) oder die Rechtslage besonders schwierig ist (vgl. BGHSt 19, 258; Meyer-Goßner/ Schmitt StPO 57. Aufl. § 350 Rn. 7 f. mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31776
BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14 (https://dejure.org/2014,31776)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2014 - 1 StR 212/14 (https://dejure.org/2014,31776)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2014 - 1 StR 212/14 (https://dejure.org/2014,31776)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 231a Abs 2 StPO, § 231b Abs 2 StPO, § 247 StPO, § 336 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der anschließenden Augenscheinseinnahme; Wiederherstellung der Öffentlichkeit durch den Strafkammervorsitzenden

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit der Revision in vollem Umfang bei Vorliegen von Verfahrensfehlern als auch materiell-rechtlicher Fehler

  • rewis.io

    Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der anschließenden Augenscheinseinnahme; Wiederherstellung der Öffentlichkeit durch den Strafkammervorsitzenden

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Begründetheit der Revision in vollem Umfang bei Vorliegen von Verfahrensfehlern als auch materiell-rechtlicher Fehler

  • rechtsportal.de

    Begründetheit der Revision in vollem Umfang bei Vorliegen von Verfahrensfehlern als auch materiell-rechtlicher Fehler

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 806
  • NVwZ-RR 2015, 136
  • NStZ 2015, 181
  • StV 2015, 79
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
    Näherer Vortrag war daher im vorliegenden Fall für die Beurteilung durch das Revisionsgericht entbehrlich (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. April 2004 - 2 StR 436/03).

    Ein Einfluss des Verfahrensfehlers ist insoweit ausgeschlossen (vgl. u.a. Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 2 zu § 338), weil sich die Beweisaufnahme durch die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder bei der Vernehmung der Zeugin B. darauf nicht bezog (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. April 2004 - 2 StR 436/03).

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06

    Keine Verletzung der Öffentlichkeit durch teilweise Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
    Denn diese Vorschrift ist bei unzulässiger Erweiterung der Öffentlichkeit nicht anwendbar (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. November 1969 - 3 StR 249/68, BGHSt 23, 82, 85; 176, 178; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06).

    Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen Entscheidungen nicht, die ausdrücklich für unanfechtbar erklärt sind (§ 336 Satz 2 StPO; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06; BGH, Beschluss vom 31. August 1999 - 1 StR 410/99, BGH NJW 2007, 709).

  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13

    Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
    Die Verwendung von Augenscheinsobjekten als Vernehmungsbehelfe im Verlaufe einer Zeugenvernehmung hätte keiner Aufnahme in die Sitzungsniederschrift bedurft (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 4 StR 529/13 mwN).

    Es liegt der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO vor, weil ein Teil der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt wurde (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 4 StR 529/13), ohne dass dies durch den Entfernungsbeschluss gedeckt war; denn die Augenscheinnahme gehörte nicht zur Vernehmung (vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt 57. Aufl. Rn. 7 und 20 ff. zu § 247 StPO).

  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
    Gleichwohl neigt der Senat im vorliegenden Fall dazu, in dem das Landgericht überhaupt keine Entscheidung getroffen, sondern nur der Vorsitzende (einige Verfahrensabschnitte vorher und deshalb zu diesem Zeitpunkt rechtsfehlerfrei, weshalb eine Beanstandung nach § 238 Abs. 2 StPO nicht zu verlangen ist) die Wiederherstellung der Öffentlichkeit angeordnet hat, die Anfechtbarkeit zu bejahen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14

    Unerlaubtes Besitzen von Waffen (Konkurrenzverhältnis zu gleichzeitigen anderen

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
    Zutreffend führt der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 27. Mai 2014 dazu aus, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft insoweit von drei selbständigen Taten ausgegangen ist, statt insgesamt Tateinheit (§ 52 StGB) anzunehmen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 226/69
    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
    Denn diese Vorschrift ist bei unzulässiger Erweiterung der Öffentlichkeit nicht anwendbar (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. November 1969 - 3 StR 249/68, BGHSt 23, 82, 85; 176, 178; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
    Denn diese Vorschrift ist bei unzulässiger Erweiterung der Öffentlichkeit nicht anwendbar (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. November 1969 - 3 StR 249/68, BGHSt 23, 82, 85; 176, 178; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06).
  • BGH, 31.08.1999 - 1 StR 410/99

    Ausschluß der Öffentlichkeit; Aufklärungsrüge; Unanfechtbarkeit gemäß § 171b Abs.

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
    Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen Entscheidungen nicht, die ausdrücklich für unanfechtbar erklärt sind (§ 336 Satz 2 StPO; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06; BGH, Beschluss vom 31. August 1999 - 1 StR 410/99, BGH NJW 2007, 709).
  • BGH, 13.11.2002 - 1 StR 270/02

    Absolute Revisionsgründe (Anwesenheit des Angeklagten; Entfernungsbeschluss;

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
    Umstände, die die Beweiskraft des Urteils in Zweifel ziehen könnten (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 1 StR 270/02), liegen danach nicht vor.
  • BGH, 12.12.2002 - 5 StR 477/02

    Zeugenvernehmung; Vorhalt von Urkunden (Vernehmungshilfsmittel; Freibeweis;

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
    Nach den Gesamtumständen ist hier davon auszugehen, dass es sich um einen förmlichen Augenschein gehandelt hat und die Lichtbilder nicht lediglich als Vernehmungsbehelf eingesetzt worden sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 5 StR 477/02).
  • BGH, 04.05.2004 - 1 StR 391/03

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Entfernung bei

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07

    Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter Revisionsgrund;

  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 487/16

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussanträge (letztes Wort des

    Dies soll nicht nur den Zeugen schützen, sondern ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach § 171b Abs. 1 Satz 1 GVG vielmehr auch dann vorgesehen, wenn allein der Angeklagte dies zum Schutz seines persönlichen Lebensbereichs beantragt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 1 StR 212/14 und vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15, NStZ 2016, 180).
  • BGH, 12.11.2015 - 2 StR 311/15

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge (Beruhen;

    Nichts anderes kann gelten, wenn nur der Vorsitzende in einem Verfahrensabschnitt vor Anbringung der Schlussanträge (zu diesem Zeitpunkt rechtsfehlerfrei, weshalb eine Beanstandung nach § 238 StPO nicht in Betracht kommt) die Wiederherstellung der Öffentlichkeit angeordnet hat und das Gericht - wie vorliegend - weiterverhandelt und überhaupt keine Entscheidung über die Öffentlichkeit des Verfahrens getroffen hat (so schon zutreffend BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - 1 StR 212/14, BeckRS 2014, 19859 - nicht tragend).

    Wie die Revision und der Generalbundesanwalt zutreffend ausführen, ist zwar der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO nicht gegeben, weil diese Vorschrift bei einer unzulässigen Erweiterung der Öffentlichkeit nicht anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - 1 StR 212/14, BeckRS 2014, 19859 mwN).

  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 240/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge (Ausschluss für alle

    Umstände aus ihrem persönlichen Lebensbereich, insbesondere aus dem Sexualbereich, sollen in der Regel nicht öffentlich erörtert werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 487/16, StV 2017, 369; vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15, NStZ 2016, 180, 181; vom 17. September 2014 - 1 StR 212/14, NStZ 2015, 181); das Öffentlichkeitsprinzip tritt insoweit hinter den verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Achtung der Privatsphäre zurück (vgl. BT-Drucks. 10/5305, S. 22 f.; KK-StPO/Diemer, aaO, § 171b GVG Rn. 1; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 171b GVG Rn. 1).
  • KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15

    Eigenmächtiges Ausbleiben

    Eine spätere Wiederholung dieses Teils der Beweisaufnahme in Anwesenheit des Angeklagten, die zur Heilung des Verfahrensverstoßes hätte führen und ein Beruhen hätte ausschließen können (vgl. BGHSt 30, 74, 76; BGH NStZ 2015, 181; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 337 Rdn. 185 ff. und § 338 Rdn. 3), ist ausweislich des insoweit maßgeblichen Sitzungsprotokolls nicht erfolgt.
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