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   OLG Braunschweig, 16.04.2015 - 1 Ws 90/15   

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https://dejure.org/2015,8247
OLG Braunschweig, 16.04.2015 - 1 Ws 90/15 (https://dejure.org/2015,8247)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.04.2015 - 1 Ws 90/15 (https://dejure.org/2015,8247)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. April 2015 - 1 Ws 90/15 (https://dejure.org/2015,8247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 120 Abs. 1 S. 1; StPO § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 1; StPO § 309 Abs. 2
    Bindung des Ausgangsgerichts an die Haftfortdauerentscheidung des Beschwerdegerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Ausgangsgerichts an die Haftfortdauerentscheidung des Beschwerdegerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Ausgangsgerichts an die Haftfortdauerentscheidung des Beschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wenn das LG gegen das OLG aufmuckt, oder: "Pendeltür in Braunschweig”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 397
  • NStZ-RR 2015, 223
  • StV 2016, 102
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12

    Untersuchungshaftbefehl: Entfallen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr nach

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2015 - 1 Ws 90/15
    Eine Erschwerung der Wahrheitsermittlung könne, wie das Kammergericht (Beschluss vom 11.07.2012, 4 Ws 73/12, juris) zutreffend ausgeführt habe, nicht angenommen werden, wenn "richterlich protokollierte Aussagen der Geschädigten vorliegen, deren Inhalt zudem durch Vernehmung des Amtsrichters bezeugt werden können".

    Der von der Kammer demgegenüber unter Hinweis auf einen Beschluss des Kammergerichts (Beschluss vom 11.07.2012, 4 Ws 73/12, juris) aufgestellte allgemeine Rechtssatz, wonach Verdunkelungsgefahr, die auf die Beeinflussung von Zeugen gestützt ist, in zweiter Instanz ausscheidet, wenn eine erstinstanzliche richterliche Vernehmung der Zeugen vorliegt, existiert nicht.

  • OLG Schleswig, 22.08.2000 - 2 Ws 362/00
    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2015 - 1 Ws 90/15
    Der zitierte Beschluss des Kammergerichts rechtfertigt sich erkennbar vor dem Hintergrund des konkreten Einzelfalles; jedenfalls wäre der Entscheidung - sollte sie allgemein zu verstehen sein - nicht zu folgen (zutreffend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.09.2000, 3 Ws 196/00, juris, Rn. 18; Schleswig - Holsteinisches OLG, Beschluss vom 22.08.2000, 2 Ws 362/00, juris, Rn. 3 aE; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.03.2015, 1 Ws 62/15, unveröffentlicht; Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 112 Rn. 40).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2015 - 1 Ws 90/15
    Sie ist deshalb vom Ausgangsgericht dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen und bindet dieses, solange sich der zu beurteilende Sachverhalt nicht ändert (BVerfG, Beschluss vom 08.01.1959, 1 BvR 396/55, juris, Rn. 37; Matt in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 309 Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2015 - 1 Ws 90/15
    Der zitierte Beschluss des Kammergerichts rechtfertigt sich erkennbar vor dem Hintergrund des konkreten Einzelfalles; jedenfalls wäre der Entscheidung - sollte sie allgemein zu verstehen sein - nicht zu folgen (zutreffend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.09.2000, 3 Ws 196/00, juris, Rn. 18; Schleswig - Holsteinisches OLG, Beschluss vom 22.08.2000, 2 Ws 362/00, juris, Rn. 3 aE; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.03.2015, 1 Ws 62/15, unveröffentlicht; Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 112 Rn. 40).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2015 - 1 Ws 90/15
    Ob eine Bewertungseinheit vorliegt (dazu: BGH, Beschluss vom 26.09.2012, 4 StR 345/12, juris), wird in der Hauptverhandlung zu klären sein und hat allenfalls Bedeutung für die Anzahl der Straftaten.
  • OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17

    Anschlussberechtigung eines Nebenklägers: Bindungswirkung einer Entscheidung des

    Sie ist deshalb vom Ausgangsgericht dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen und bindet dieses, solange sich der zu beurteilende Sachverhalt nicht ändert (BVerfG, Beschluss vom 08.01.1959, 1 BvR 396/55, juris, Rn. 37; LR-Matt a.a.O. § 309 Rn. 20; OLG Braunschweig, Beschl. vom 16.04.2015 - 1 Ws 90/15 - juris).
  • KG, 12.09.2017 - 4 Ws 115/17

    Berufung in Strafsachen: Zustellungsnachweis für eine Ladung des Angeklagten zu

    Denn durch die Feststellung, die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung sei nicht erforderlich, würde das Beschwerdegericht das Berufungsgericht faktisch dazu verpflichten, entgegen der eigenen Überzeugung eine Abwesenheitsverhandlung durchzuführen (zur Bindungswirkung der Entscheidung des Beschwerdegerichts vgl. OLG Braunschweig StV 2016, 102 m.w.N.).
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