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   LG Hamburg, 04.11.2015 - 628 Qs 34/15   

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LG Hamburg, 04.11.2015 - 628 Qs 34/15 (https://dejure.org/2015,38082)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.11.2015 - 628 Qs 34/15 (https://dejure.org/2015,38082)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. November 2015 - 628 Qs 34/15 (https://dejure.org/2015,38082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigerbestellung, Aufhebung, Vertrauensschutz

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufhebung der Beiordnung eines Verteidigers; Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalt aufgrund der Einstellung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorgeschobene Entpflichtungsgründe?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Aufhebung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

Papierfundstellen

  • StV 2016, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13

    Notwendigkeit der Verteidigung, Vertrauensschutz

    Auszug aus LG Hamburg, 04.11.2015 - 628 Qs 34/15
    Sie ist insbesondere nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, weil der angegriffene Beschluss in keinem Zusammenhang mit der Urteilsfindung steht, sondern hiervon unabhängig der Sicherung eines justizförmigen Verfahrens dient und dadurch eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung erlangt (vgl. KG, NJOZ 2014, 1544, 1546).

    Dies gebietet der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 7, 69, 71; Hanseatisches OLG, Beschl. v. 18.07.2014, 1 Ws 76/14, BeckRS 2014, 16418, RdNr. 13; KG, NJOZ 2014, 1544, 1545; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 653).

    Eine Aufhebung der Beiordnung ist daher - abgesehen von dem Sonderfall des § 143 StPO - nur zulässig, wenn das Vertrauen des Angeklagten auf die Beiordnungsentscheidung ausnahmsweise nicht schutzwürdig ist, weil sich die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände wesentlich geändert haben oder das Gericht von objektiv falschen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. KG, NJOZ 2014, 1544, 1545; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 653).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10

    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der

    Auszug aus LG Hamburg, 04.11.2015 - 628 Qs 34/15
    Dies gebietet der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 7, 69, 71; Hanseatisches OLG, Beschl. v. 18.07.2014, 1 Ws 76/14, BeckRS 2014, 16418, RdNr. 13; KG, NJOZ 2014, 1544, 1545; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 653).

    Eine Aufhebung der Beiordnung ist daher - abgesehen von dem Sonderfall des § 143 StPO - nur zulässig, wenn das Vertrauen des Angeklagten auf die Beiordnungsentscheidung ausnahmsweise nicht schutzwürdig ist, weil sich die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände wesentlich geändert haben oder das Gericht von objektiv falschen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. KG, NJOZ 2014, 1544, 1545; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 653).

  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 299/54

    Verteidigerbestellung - Nachträgliche Rückgängigmachung - Absichtsänderung -

    Auszug aus LG Hamburg, 04.11.2015 - 628 Qs 34/15
    Dies gebietet der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 7, 69, 71; Hanseatisches OLG, Beschl. v. 18.07.2014, 1 Ws 76/14, BeckRS 2014, 16418, RdNr. 13; KG, NJOZ 2014, 1544, 1545; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 653).
  • OLG Hamburg, 18.07.2014 - 1 Ws 76/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Aufhebung der Beiordnungsentscheidung bei

    Auszug aus LG Hamburg, 04.11.2015 - 628 Qs 34/15
    Dies gebietet der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 7, 69, 71; Hanseatisches OLG, Beschl. v. 18.07.2014, 1 Ws 76/14, BeckRS 2014, 16418, RdNr. 13; KG, NJOZ 2014, 1544, 1545; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 653).
  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

    Dem Begehren der Angeklagten steht aber nicht nur der fehlende Anspruch auf Akteneinsicht, sondern überdies das Verbot der Herausgabe von Daten der Telekommunikationsüberwachung aus dem Kontrollbereich der Justiz entgegen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 8/15 - OLG Celle StV 2016, 156; allgemein für Beweisstücke Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 147 Rdn. 30 m.w.N.).

    Dieses Verbot besteht nach vorherrschender Ansicht grundsätzlich auch für Verteidiger, die nach § 147 Abs. 1 StPO das Recht haben, die Beweismittel am Ort der amtlichen Verwahrung bei der Polizei oder dem Gericht zu besichtigen (so OLG Nürnberg a.a.O. mit kritischer Anmerkung von Wesemann/Mehmeti in StraFo 2015, 102-107; vgl. auch OLG Celle a.a.O. mit kritischer Anm. von Killinger StV 2016, 149; KG (3. Senat), Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 114/16 - OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; OLG Celle StV 2016, 156).

  • KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16

    Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien

    Die Kammervorsitzende hat - wie der Senat im Anschluss an die herrschende Meinung (vgl. OLG Celle StV 2016, 156; OLG Nürnberg NStZ-RR 2015, 250; OLG Karlsruhe NStZ 2012, 590) meint: zu Recht - die Bereitstellung der Audiodateien u.a. mit der Begründung versagt, die Zugänglichmachung würde den unbeteiligte Dritte betreffenden Eingriff in die Grundrechte auf vertrauliche Information und auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 10 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG), den die heimliche Aufzeichnung von Telefonaten bedeutet, vertiefen.

    Der Beschwerdeführer beansprucht für sich hier aber ein Recht, das gerade eine Vertiefung des Eingriffs in die Grundrechte der am Verfahren unbeteiligten Telefongesprächspartner bedeuten würde, und er beanstandet eine Entscheidung, die deren Grundrechte gerade schützt (vgl. OLG Celle StV 2016, 156; OLG Nürnberg NStZ-RR 2015, 250).

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