Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41736
BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14 (https://dejure.org/2015,41736)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2015 - 2 StR 434/14 (https://dejure.org/2015,41736)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14 (https://dejure.org/2015,41736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,41736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c) EMRK; § 24 Abs. 2 StPO; § 140 StPO; § 143 StPO; § 263 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen; richterliche Verfahrensverstöße: rechtsfehlerhafter Widerruf der Bestellung eines Pflichtverteidigers); Betrug (Mittäterschaft: Voraussetzungen, wertende Gesamtbetrachtung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 263 StGB, § 267 Abs 1 Alt 3 StGB, § 24 Abs 1 StPO, § 24 Abs 2 StPO
    Richterablehnung im Strafverfahren: Befangenheitsbesorgnis bei Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Betrugstaten; Urkundenfälschung durch Gebrauchmachen

  • IWW

    § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, § ... 25 Abs. 1, Var. 1., Abs. 2 StGB, § 267 Abs. 1 StGB, § 24 Abs. 1, 2, § 338 Nr. 3 StPO, § 24 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 267 Abs. 1, Var. 3 StGB, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unrechtmäßige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • Anwaltsblatt

    § 24 StPO
    Richter maßregelt Pflichtverteidiger -Besorgnis der Befangenheit

  • Anwaltsblatt

    § 24 StPO
    Richter maßregelt Pflichtverteidiger - Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Richterablehnung im Strafverfahren: Befangenheitsbesorgnis bei Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Betrugstaten; Urkundenfälschung durch Gebrauchmachen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 1; StPO § 24 Abs. 2
    Unrechtmäßige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Richterablehnung im Strafverfahren: Befangenheitsbesorgnis bei Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Betrugstaten; Urkundenfälschung durch Gebrauchmachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    (Unberechtigte) Entpflichtung, oder: Entfernung des "missliebigen Verteidigers" als "bloße Demonstration der Macht"

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Sachbehandlung des Vorsitzenden als Befangenheitsgrund?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maßregelung unbotmäßiger Pflichtverteidiger

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Willkür bei Gericht - wenn Pflichtverteidiger zu Unrecht entpflichtet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erfolgreicher Befangenheitsantrag: Bestellung als Pflichtverteidiger willkürlich widerrufen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 884
  • NStZ-RR 2016, 115
  • StV 2016, 269
  • AnwBl 2016, 440
  • AnwBl Online 2016, 307
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 23.03.2010 - 5 StR 7/10

    Urkundenfälschung (Authentizität; Täuschung über den Urheber; schriftliche Lüge;

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14
    Daran ändert auch der darauf angebrachte handschriftliche Vermerk durch die Angeklagte G. nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2010 - 5 StR 7/10, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde, unechte 3).

    Die Strafkammer hat indes ausdrücklich keine Feststellungen dahin treffen können, ob überhaupt jemals eine (echte oder verfälschte) Urkunde vorgelegen hat (UA S. 77 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. März 2010 - 5 StR 7/10, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde, unechte 3; Senat, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 213, 214).

  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10

    Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14
    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass einer bloßen Fotokopie, die nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung kein Urkundencharakter beizumessen ist (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 213, 214 mwN).

    Die Strafkammer hat indes ausdrücklich keine Feststellungen dahin treffen können, ob überhaupt jemals eine (echte oder verfälschte) Urkunde vorgelegen hat (UA S. 77 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. März 2010 - 5 StR 7/10, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde, unechte 3; Senat, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 213, 214).

  • BGH, 04.12.2012 - 2 StR 395/12

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion;

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14
    Eine Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen Betrugs ist jedoch nach den von der Rechtsprechung zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe aufgestellten Maßstäben (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 StR 395/12, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 36, jeweils mwN) nicht ausreichend belegt.

    Ob ein Beteiligter eine Tat als Täter oder Gehilfe begeht, ist in wertender Betrachtung nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 StR 395/12, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 36).

  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14
    Einer (etwaigen) Aufhebung des Urteils auf die Revision der Staatsanwaltschaft zu Gunsten der Angeklagten (§ 301 StPO) bedarf es nicht, da das Urteil insoweit bereits auf die Revisionen der Angeklagten aufzuheben war (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 189 mwN).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14
    Der Annahme von Mittäterschaft bei den Betrugstaten stünde zwar nicht entgegen, dass der Angeklagte S. keine eigenen Täuschungshandlungen vorgenommen, sondern jeweils (lediglich) Kreditnehmer beschafft und diese an die Angeklagte G. verwiesen bzw. sie dorthin gebracht hat; auch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen kann Mittäterschaft begründen (vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 173/94, BGHSt 40, 299, 301; vom 7. Mai 1996 - 1 StR 168/96, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14
    Ob ein Beteiligter eine Tat als Täter oder Gehilfe begeht, ist in wertender Betrachtung nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 StR 395/12, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 36).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14
    Der Annahme von Mittäterschaft bei den Betrugstaten stünde zwar nicht entgegen, dass der Angeklagte S. keine eigenen Täuschungshandlungen vorgenommen, sondern jeweils (lediglich) Kreditnehmer beschafft und diese an die Angeklagte G. verwiesen bzw. sie dorthin gebracht hat; auch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen kann Mittäterschaft begründen (vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 173/94, BGHSt 40, 299, 301; vom 7. Mai 1996 - 1 StR 168/96, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14
    Misstrauen im Hinblick auf die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372, 2373; Senat, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 228/14, NJW 2015, 2986, jeweils mwN).
  • BGH, 02.05.2001 - 2 StR 149/01

    Urkundenfälschung durch Gebrauchen einer unechten Urkunde; Abgrenzung zur

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14
    Anders als die Beschwerdeführerin meint, hat die Strafkammer zudem erkennbar bedacht, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung auch in der Variante des Gebrauchmachens gemäß § 267 Abs. 1, Var. 3 StGB verwirklicht werden kann, sofern die Kopie einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung über beweiserhebliche Umstände im Rechtsverkehr verwendet, mithin von der Urschrift Gebrauch gemacht wird (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 12. Januar 1965 - 1 StR 480/64, NJW 1965, 642, 643; vom 9. Mai 1978 - 1 StR 104/78, NJW 1978, 2042, 2043; vgl. auch Senat, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4, jeweils mwN).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07

    Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum;

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14
    Verfahrensverstöße, die auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruhen, stellen grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 20. Juni 2007 - 2 StR 84/07, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 19 mwN), sondern nur dann, wenn die Entscheidungen unvertretbar sind oder den Anschein der Willkür erwecken.
  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.01.1965 - 1 StR 480/64

    Berücksichtigung zusätzlicher Schäden bei der Strafzumessung - Nachträgliche

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

  • BGH, 31.01.1990 - 2 StR 449/89

    Zur Befangenheit eines Richters bei grundloser Zurücknahme der

  • BGH, 09.03.1988 - 3 StR 567/87

    Schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - Revisionsgrund

  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88

    Ausschluss der Pflichtverteidigung wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung -

  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 264/09

    Rechtsfehlerhafte Aufrechterhaltung der Sperre nach § 69a StGB

  • BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78

    Verurteilung wegen tateinheitlich mit Urkundenfälschung begangenen Betruges -

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Voraussetzungen;

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19

    Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten

    Dies kann nicht nur durch Vorlage der Urkunde selbst, sondern auch dadurch geschehen, dass der Täter dem zu Täuschenden eine Fotokopie oder ein Lichtbild einer - in dieser Weise körperlich tatsächlich vorhandenen - Urkunde zugänglich macht, denn hierdurch wird die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten Urkunde selbst ermöglicht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142; vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14, NJW 2016, 884, 886; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4; vgl. bereits RGSt 69, 228).
  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 146/19

    Gebrauchen eines Ausweispapiers durch Vorlage einer Kopie oder Übersendung des

    Dies kann auch dadurch geschehen, dass der Täter dem zu Täuschenden eine Fotokopie oder ein Lichtbild einer - in dieser Weise körperlich tatsächlich vorhandenen - Urkunde zugänglich macht, denn hierdurch wird die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten Urkunde selbst ermöglicht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142; vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14, NJW 2016, 884, 886; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4; vgl. bereits RGSt 69, 228).
  • OLG Bamberg, 25.02.2019 - 2 OLG 110 Ss 6/19

    Urkundenfälschung bei Vorlage einer Kopie durch Gebrauchmachen der Urschrift

    Zwar handelt es sich bei einer nach außen als solche erkennbaren Kopie mangels eines ihr zukommenden Beweiswerts nicht selbst um eine Urkunde, jedoch kann durch die Verwendung der Kopie einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung über beweiserhebliche Umstände im Rechtsverkehr der Tatbestand der Urkundenfälschung in der Variante des Gebrauchmachens der Urschrift i.S.v. § 267 I 3. Alt. StGB verwirklicht werden (st.Rspr., u.a. Anschl. an BGH, Urt. v. 23.09.2015 - 2 StR 434/14 = NJW 2016, 884 = NStZ-RR 2016, 115 = wistra 2016, 161 = AnwBl. 2016, 440 = BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 39 = BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 24 = StV 2016, 269 m.w.N.).

    Zwar handelt es sich bei der vom Angekl. vorgelegten Kopie als solcher, wenn sie nach außen als Reproduktion erkennbar ist, nicht um eine Urkunde i.S.d. § 267 I StGB, weil der Kopie kein Beweiswert zukommt (BGH, Urt. v. 23.09.2015 - 2 StR 434/14 = NJW 2016, 884 = NStZ-RR 2016, 115 = wistra 2016, 161 = AnwBl. 2016, 440 = BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 39 = BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 24 = StV 2016, 269 m.w.N.).

  • BGH, 04.12.2019 - 4 ARs 14/19

    Aufgabe bisheriger Rechtsprechung durch den 4. Strafsenat (Missbrauch von

    aa) Wie im Anfragebeschluss näher ausgeführt ist, entspricht es der ständigen - allerdings im Schrifttum vielfach kritisierten (vgl. etwa MüKo-StGB/Erb, 3. Aufl., § 267 Rn. 198 ff.; SSW-StGB/Wittig, 4. Aufl., § 267 Rn. 81; LK-StGB/Zieschang, 12. Aufl., § 267 Rn. 120, 217; jeweils mwN) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB, dass von einer Urkunde auch durch Vorlage einer Kopie oder sonstigen Abbildung der Urkunde im Sinne von § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB Gebrauch gemacht werden kann, da auf diese Weise die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten Urkunde selbst ermöglicht wird (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142; vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14, NJW 2016, 884, 886).
  • BGH, 29.12.2022 - 1 StR 284/22

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung, wenn keine angemessene Verteidigung

    Die hierin zweifellos zum Ausdruck gekommene Grenzüberschreitung des Angeklagten gefährdet den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und einen geordneten Verfahrensablauf zu gewährleisten, nicht und rechtfertigt damit keinen Eingriff in die Verteidigungsbelange des Angeklagten, der seiner Verteidigerin gegenüber sein Vertrauen ausgesprochen hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14 Rn. 23).
  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 484/17

    Vorsatz des Täters hinsichtlich der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten

    Die Verurteilung des Angeklagten wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB im Fall II 2 der Urteilsgründe, bei dem der Angeklagte zur Täuschung im Rechtsverkehr mittels Email eine "digital verfälschte Kopie einer Gewerbeanmeldung' übersandte, hält rechtlicher Nachprüfung ebenfalls nicht stand, weil der digitalen Kopie keine unechte oder verfälschte Urkunde i.S.d. § 267 Abs. 1 StGB zugrunde lag (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14, NStZ-RR 2016, 115, 116 mwN).
  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22

    Antrag auf Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung (endgültige Zerstörung

    Unüberwindbare, die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erschütternde Meinungsverschiedenheiten oder gar ein von verteidigungsfremden Motiven getragenes pflichtwidriges Handeln von Rechtsanwalt H., in deren bzw. dessen Folge der Zweck der Pflichtverteidigung - dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und einen geordneten Verfahrensablauf zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14 Rn. 23) - ernsthaft gefährdet worden wäre, lassen bzw. lässt sich dem Vorbringen des Angeklagten nicht entnehmen.
  • BGH, 08.02.2017 - 2 StR 434/14

    Bewilligung einer Pauschvergütung (Gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer;

    In der Hauptverhandlung waren die im Senatsurteil vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14 (NJW 2016, 884, 886) entschiedenen Fragen zu erörtern.
  • LG Bochum, 24.01.2019 - 11 KLs 10/18
    Der Tatbestand der Urkundenfälschung kann auch in der Variante des Gebrauchmachens gem. § 267 Abs. 1, Var. 3 StGB verwirklicht werden, sofern die Kopie einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung über beweiserhebliche Tatschen im Rechtsverkehr verwendet, mithin von der Urschrift Gebrauch gemacht wird (vgl. BGH, Urteil v. 23.09.2015 - 2 StR 434/14).
  • BGH, 13.04.2016 - 2 StR 434/14

    Bewilligung einer Pauschgebühr

    In der Hauptverhandlung waren die im Senatsurteil vom 23. September 2015 (2 StR 434/14, NJW 2016, 884 ff.) entschiedenen Fragen zu erörtern.
  • BGH, 13.05.2020 - 1 StR 43/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht