Weitere Entscheidung unten: KG, 05.10.2015

Rechtsprechung
   KG, 22.08.2014 - (3) 121 Ss 106/14 (67/14)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33438
KG, 22.08.2014 - (3) 121 Ss 106/14 (67/14) (https://dejure.org/2014,33438)
KG, Entscheidung vom 22.08.2014 - (3) 121 Ss 106/14 (67/14) (https://dejure.org/2014,33438)
KG, Entscheidung vom 22. August 2014 - (3) 121 Ss 106/14 (67/14) (https://dejure.org/2014,33438)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 53 StGB, § 315b Abs 1 Nr 3 StGB, § 315c Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst b StGB, § 315c Abs 3 Nr 1 StGB
    Straßenverkehrsdelikte: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Annahme mehrerer Delikte unter Alkoholeinfluss; Annahme von Tatmehrheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot zum Führen eines Kfz wegen konkreter Alkoholisierung i.R.d. vorsätzlichen Tatbegehung der Trunkenheit im Verkehr

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung; ...

  • blutalkohol PDF, S. 52
  • strafrechtsiegen.de

    Trunkenheit im Straßenverkehr: Mehrere Delikte - Tatmehrheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 297
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.2013 - 4 StR 454/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gesundheitsgefahr:

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    aaa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls" so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH NZV 2014, 184; BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6 mwN).

    Insgesamt gibt der geschilderte Sachverhalt zudem Anlass zu der Prüfung, ob der Angeklagte darauf vertraut hat, es werde "schon nichts passieren" (vgl. BGH NZV 2014, 184).

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Schließlich weist der Senat darauf hin, dass das Verschlechterungsverbot einer Schuldspruchänderung zuungunsten des Angeklagten nicht entgegensteht (vgl. BGHSt 14, 5), so dass wegen des Tatkomplexes 3 eine Verurteilung wegen eines besonders schweren Falls des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Abs. 2 Nr. 1, 52 StGB nahe liegt, wenn das Amtsgericht im neuen Rechtsgang ähnliche Feststellungen trifft.
  • BGH, 30.05.1978 - 1 StR 736/77
    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Wie der Senat aufgrund der insoweit von Amts wegen gebotenen Überprüfung (vgl. etwa BGHSt 28, 48) den Strafakten entnimmt, haben die betroffenen Polizeibeamten Strafanträge gestellt, so dass der Verurteilung wegen Beleidigung kein Verfahrenshindernis entgegensteht.
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Der nach der ursprünglichen fristgemäßen Rechtsmitteleinlegung innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten erklärte Übergang zur (Sprung-) Revision (§ 335 StPO) ist zulässig (vgl. Meyer-Goßner/Schmidt, StPO 57. Auflage, § 335 Rn. 10; BGH NJW 1995, 2367).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (vgl. BGHSt 48, 233).
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    aaa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls" so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH NZV 2014, 184; BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6 mwN).
  • BGH, 24.09.2013 - 4 StR 324/13

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben anderer oder

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Einzelheiten zur Art der konkreten Begegnung der Fahrzeuge werden nicht mitgeteilt, weshalb sich die vom Amtsgericht weiter gebrauchte Formulierung, ohne das Ausweichen "wäre es zu einem schweren Unfall gekommen", als bloße Bewertung erweist, die einer hinreichenden Tatsachengrundlage gerade entbehrt (vgl. BGH JA 2014, 72).
  • KG, 05.04.2000 - 1 Ss 35/00
    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Dabei liegen besondere Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters dann vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat von den durchschnittlichen gewöhnlich vorkommenden Taten gleicher Art unterscheiden oder wenn bestimmte Eigenschaften oder Verhältnisse bei dem Täter einen Unterschied gegenüber dem durchschnittlichen Täter derartiger strafbarer Handlungen begründen (vgl. KG, Beschluss vom 5. April 2000 - (4) 1 Ss 35/00 (27/00) -).
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Rechtsprechung
   KG, 05.10.2015 - (5) 161 Ss 190/15 (40/15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30916
KG, 05.10.2015 - (5) 161 Ss 190/15 (40/15) (https://dejure.org/2015,30916)
KG, Entscheidung vom 05.10.2015 - (5) 161 Ss 190/15 (40/15) (https://dejure.org/2015,30916)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - (5) 161 Ss 190/15 (40/15) (https://dejure.org/2015,30916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vorwurf eines manipulierten Unfalles; Anforderungen an die Beweiswürdigung; Indizien für ein manipuliertes Unfallgeschehen

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Manipulierter Verkehrsunfall mal anders, nämlich als Betrug

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    5 Seitenschäden in eineinhalb Jahren - das riecht nach manipulierten Unfällen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Feststellung einer Unfallmanipulation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 90
  • StV 2016, 297
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.03.2000 - 3 StR 585/99

    Schwere Brandstiftung; Überzeugungsbildung des Tatrichters - Überprüfung durch

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Hierfür müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht etwa nur eine Annahme sind oder sich als bloße Vermutungen erweisen, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermögen (vgl. zum Vorstehenden BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 518/14 - juris Rz. 12; vom 24. März 2000 - 3 StR 585/99 - juris Rz. 9).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06

    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation;

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Solche typischen Indizien für einen manipulierten Unfall sind unter anderem, dass der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis abrechnet, der Schädiger aufgrund der Unfallsituation voll haften muss, das geschädigte Fahrzeug hochwertig ist, während das schädigende Fahrzeug wertlos ist, der Unfall ohne nennenswerte Verletzungsrisiken war, er im Dunkeln geschah, neutrale Zeugen nicht anwesend waren und sich die Unfallbeteiligten zur Tatzeit in finanziellen schlechten Verhältnissen befanden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 96/12 - juris Rz. 32 ff. und Rz. 49; KG, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 12 U 210/09 - juris Rz. 20 ff; vom 1. Oktober 2007 - 12 U 72/06 - juris Rz. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 - juris Rz. 27 f.).
  • KG, 01.10.2007 - 12 U 72/06

    Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Solche typischen Indizien für einen manipulierten Unfall sind unter anderem, dass der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis abrechnet, der Schädiger aufgrund der Unfallsituation voll haften muss, das geschädigte Fahrzeug hochwertig ist, während das schädigende Fahrzeug wertlos ist, der Unfall ohne nennenswerte Verletzungsrisiken war, er im Dunkeln geschah, neutrale Zeugen nicht anwesend waren und sich die Unfallbeteiligten zur Tatzeit in finanziellen schlechten Verhältnissen befanden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 96/12 - juris Rz. 32 ff. und Rz. 49; KG, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 12 U 210/09 - juris Rz. 20 ff; vom 1. Oktober 2007 - 12 U 72/06 - juris Rz. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 - juris Rz. 27 f.).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Fehlen Beweismittel, mit denen der Verdacht auf ein manipuliertes Unfallgeschehen nachgewiesen werden könnte, bedarf es einer Häufung von Beweisanzeichen, die für einen fingierten Unfall typisch sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 - juris Rz. 28; BayObLG, Urteil vom 3. Juli 1997 - 5 St RR 36/97 - juris Rz. 51).
  • KG, 07.09.2010 - 12 U 210/09

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Überzeugungsbildung von einer Unfallmanipulation;

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Solche typischen Indizien für einen manipulierten Unfall sind unter anderem, dass der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis abrechnet, der Schädiger aufgrund der Unfallsituation voll haften muss, das geschädigte Fahrzeug hochwertig ist, während das schädigende Fahrzeug wertlos ist, der Unfall ohne nennenswerte Verletzungsrisiken war, er im Dunkeln geschah, neutrale Zeugen nicht anwesend waren und sich die Unfallbeteiligten zur Tatzeit in finanziellen schlechten Verhältnissen befanden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 96/12 - juris Rz. 32 ff. und Rz. 49; KG, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 12 U 210/09 - juris Rz. 20 ff; vom 1. Oktober 2007 - 12 U 72/06 - juris Rz. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 - juris Rz. 27 f.).
  • BayObLG, 03.07.1997 - 5St RR 36/97
    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Fehlen Beweismittel, mit denen der Verdacht auf ein manipuliertes Unfallgeschehen nachgewiesen werden könnte, bedarf es einer Häufung von Beweisanzeichen, die für einen fingierten Unfall typisch sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 - juris Rz. 28; BayObLG, Urteil vom 3. Juli 1997 - 5 St RR 36/97 - juris Rz. 51).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 1 U 99/12

    Anforderungen an den Nachweis einer Unfallprovokation durch den Geschädigten bzw.

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Zwar könnte im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung ein - starkes - Indiz für ein manipuliertes Unfallgeschehen sein, dass der BMW innerhalb von nur rund eineinhalb Jahren in insgesamt fünf gleichartige Verkehrsunfälle verwickelt war (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. März 2013 - 1 U 99/12 - juris Rz. 40 f).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12

    Beweisanzeichen für einen fingierten Kfz-Unfall

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Solche typischen Indizien für einen manipulierten Unfall sind unter anderem, dass der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis abrechnet, der Schädiger aufgrund der Unfallsituation voll haften muss, das geschädigte Fahrzeug hochwertig ist, während das schädigende Fahrzeug wertlos ist, der Unfall ohne nennenswerte Verletzungsrisiken war, er im Dunkeln geschah, neutrale Zeugen nicht anwesend waren und sich die Unfallbeteiligten zur Tatzeit in finanziellen schlechten Verhältnissen befanden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 96/12 - juris Rz. 32 ff. und Rz. 49; KG, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 12 U 210/09 - juris Rz. 20 ff; vom 1. Oktober 2007 - 12 U 72/06 - juris Rz. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 - juris Rz. 27 f.).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Er ist im Falle einer Verurteilung aber grundsätzlich verpflichtet, die für den Schuldspruch wesentlichen Beweismittel im Rahmen seiner Beweiswürdigung heranzuziehen und einer erschöpfenden Würdigung zu unterziehen (vgl. zum Vorstehenden BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 - juris Rz. 3).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Dabei hat er in seine Erwägungen auch diejenigen Umstände einzubeziehen, die seine Überzeugung vom Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals in Frage stellen können (vgl. zum Vorstehenden BGH, Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14 - juris Rz. 8).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Bewertung des partiellen Schweigens des

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