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   BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15   

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https://dejure.org/2016,14768
BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15 (https://dejure.org/2016,14768)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2016 - 2 StR 394/15 (https://dejure.org/2016,14768)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15 (https://dejure.org/2016,14768)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 102 StPO; § 105 Abs. 1 StPO; § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
    Durchsuchung beim Verdächtigen (Richtervorbehalt: Beweisverwertungsverbot bei Umgehung auch bei hypothetisch rechtmäßigem Ermittlungsverlauf, Vorliegen von Gefahr im Verzug); gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten gemeinsam: gefahrsteigernde ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 1 S 1 StPO
    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Durchsuchung unter Verstoß gegen Richtervorbehalt

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 5 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsames Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung der Körperverletzung ; Begründung einer verstärkten Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer; Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der bei der Durchsuchung gewonnenen Beweismittel aufgrund des ...

  • rewis.io

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Durchsuchung unter Verstoß gegen Richtervorbehalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsames Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung der Körperverletzung; Begründung einer verstärkten Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer; Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der bei der Durchsuchung gewonnenen Beweismittel aufgrund des ...

  • rechtsportal.de

    Gemeinsames Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung der Körperverletzung; Begründung einer verstärkten Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer; Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der bei der Durchsuchung gewonnenen Beweismittel aufgrund des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung durch gemeinschaftliches Tathandeln

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei rechtswidriger Hausdurchsuchung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung: Wenn Oberstaatsanwälte irren, Beweisverwertungsverbot

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gemeinschaftliche Körperverletzung, oder das Schwingen mit dem Schlachtermesser

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Staatsanwalt angeordnete Durchsuchung - und das Beweisverwertungsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei schwerem Verstoß gegen den Richtervorbehalt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung führen bei schwerem Verstoß zu einem Beweisverwertungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 131
  • StV 2016, 539
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
    cc) Anders als der Generalbundesanwalt meint, kann dem Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4) bei - wie hier - solcher Verkennung des Richtervorbehalts keine Bedeutung zukommen (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 295 f.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8).

    Damit würde das wesentliche Erfordernis eines rechtstaatlichen Ermittlungsverfahrens aufgegeben, dass Beweise nicht unter bewusstem Rechtsbruch oder gleichgewichtiger Rechtsmissachtung erlangt werden dürfen (BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 296; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8).

  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
    cc) Anders als der Generalbundesanwalt meint, kann dem Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4) bei - wie hier - solcher Verkennung des Richtervorbehalts keine Bedeutung zukommen (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 295 f.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8).

    Damit würde das wesentliche Erfordernis eines rechtstaatlichen Ermittlungsverfahrens aufgegeben, dass Beweise nicht unter bewusstem Rechtsbruch oder gleichgewichtiger Rechtsmissachtung erlangt werden dürfen (BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 296; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8).

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
    Weder Eigenhändigkeit noch Mittäterschaft wird vorausgesetzt; ausreichend ist vielmehr schon das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung der Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 524/15, NStZ-RR 2016, 139).

    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, wonach durch ein solches Zusammenwirken - nicht anders als durch mittäterschaftliche Begehung - eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer begründet wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386).

  • BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10

    Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot;

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist von Verfassungs wegen zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61; Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10, NJW 2011, 2783, 2784).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 524/15

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
    Weder Eigenhändigkeit noch Mittäterschaft wird vorausgesetzt; ausreichend ist vielmehr schon das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung der Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 524/15, NStZ-RR 2016, 139).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03

    Verwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
    cc) Anders als der Generalbundesanwalt meint, kann dem Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4) bei - wie hier - solcher Verkennung des Richtervorbehalts keine Bedeutung zukommen (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 295 f.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8).
  • BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Straßenschuh)

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
    Ein die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründender Tatvorwurf steht nicht mehr in Frage; der Senat verweist die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO deshalb an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
    Allerdings ist eine gemeinschaftliche Begehung in dieser Beteiligungsform regelmäßig erst dann anzunehmen, wenn der am Tatort anwesende Gehilfe die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters - physisch oder psychisch (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573) - bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist.
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist von Verfassungs wegen zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61; Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10, NJW 2011, 2783, 2784).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15
    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist von Verfassungs wegen zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61; Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10, NJW 2011, 2783, 2784).
  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15

    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht

    Dem Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4) kommt bei - wie hier - grober Verkennung des Richtervorbehalts ohnehin keine Bedeutung zu (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 295 f.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8; Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15, StraFo 2010, 338).
  • OLG Koblenz, 04.03.2021 - 1 Ws 53/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Verwertungsverbot von Beweismitteln bei

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes ist aber zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind (vgl. BVerfG, 2 BvR 2072/10 v. 20.05.2011 - NJW 2011, 2783 ; BGH, 3 StR 390/17 v. 03.05.2018 - NStZ 2019, 227 ; 2 StR 46/15 v. 06.10.2016 - BGHSt 61, 266 ; 2 StR 394/15 v. 21.04.2016 - StV 2016, 539 ; 3 StR 210/11 v. 30.08.2011 - NStZ 2012, 104 ; OLG Zweibrücken, 1 OLG 2 Ss 3/18 v. 18.06.2018 - NStZ 2019, 301 ; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO , 63. Auflage 2020, § 105 Rn. 19) bzw. einer bewussten Missachtung des Richtervorbehalts oder der Verkennung seiner Voraussetzungen in gleichwertig grober Weise (vgl. BGH, 4 StR 15/20 v. 04.06.2020 - NStZ 2020, 621 ; 5 StR 566/18 v. 27.11.2018 - NStZ-RR 2019, 94 ; 5 StR 546/06 v. 18.04.2007 - BGHSt 51, 285 ; KK-StPO/Bruns, a.a.O., § 105 Rn. 22) geboten.

    Bei einer derart schwerwiegenden Verkennung des Richtervorbehalts kommt dem Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs, d.h. dem Umstand, dass bei richtiger Verfahrensweise ein Durchsuchungsbeschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erlangen gewesen wäre, keine Bedeutung mehr zu (vgl. BGH, 4 StR 15/20 v. 04.06.2020 - NStZ 2020, 621 ; 2 StR 46/15 v. 06.10.2016 - BGHSt 61, 266 ; 2 StR 394/15 v. 21.04.2016 - StV 2016, 539 ; 3 StR 210/11 v. 30.08.2011 - NStZ 2012, 104 ; 5 StR 546/06 v. 18.04.2007 - BGHSt 51, 285 ; KK-StPO/Bruns, a.a.O., § 105 Rn. 22; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, a.a.O., § 105 Rn. 19).

  • OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt; Prüfung

    Fallgestaltungen, in denen die Rechtsprechung insoweit einen schwerwiegenden Fehler angenommen hat, ist allerdings gemein, dass sich die beteiligten Staatsanwälte jeweils der bestehenden Möglichkeit, den richterlichen Bereitschaftsdienst zu kontaktieren, bewusst waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11; Beschluss vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, alle nach juris) bzw. dies sogar schon getan hatten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15 -, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2017 - 4 KLs 36/16

    Beweisverwertungsverbot, Durchsuchung, Einwilligung, Richtervorbehalt

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist von Verfassungs wegen zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BGH, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.04.2016, StV 2016, 539; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61; Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10, NJW 2011, 2783, 2784).

    Damit würde das wesentliche Erfordernis eines rechtstaatlichen Ermittlungsverfahrens aufgegeben, dass Beweise nicht unter bewusstem Rechtsbruch oder gleichgewichtiger Rechtsmissachtung erlangt werden dürfen (BGH, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.04.2016, StV 2016, 539; BGH, BGHSt 51, 285, 296; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8).

  • LG Paderborn, 12.07.2021 - 2 KLs 3/19
    Ob dies der Fall ist, wurde wiederholt bei der Frage, ob ein Verstoß gegen den Richtervorbehalt zu einem Beweisverwertungsverbot führt, als maßgebliches Kriterium herangezogen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 17.02.2016, 2 StR 25/15, BGH, Beschluss v. 21.04.2016, 2 StR 394/15).

    Auf einen möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlauf kommt es nicht an (so der BGH zu einem Fall der groben Missachtung des Richtervorbehalts, BGH, Beschluss v. 21.04.2016, 2 StR 394/15).

  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17

    Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten

    Gemeinschaftliche Tatbegehung mit einem anderen Tatbeteiligten setzt dabei nicht die eigenhändige Mitwirkung jedes einzelnen Tatbeteiligten voraus, ausreichend ist vielmehr, wenn ein am Tatort anwesender weiterer Beteiligter die Körperverletzungshandlung des Täters - physisch oder psychisch - bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 6).
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Hinzu kommt vorliegend, dass eine richterliche Anordnung nicht nur bei ex-post-Betrachtung mit Sicherheit ergangen wäre, sondern die verantwortliche Staatsanwältin hiervon auch schon bei ihrer Entscheidung ausgehen durfte (vgl. zur grundsätzlichen Berücksichtigung eines hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs im Rahmen der Abwägung etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 StR 25/15, NStZ 2016, 551; zu dessen fehlender Relevanz in Fällen grober Missachtung eines Richtervorbehalts BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 9; zum Ganzen MüKo-StPO/Hauschild aaO Rn. 37 f.).
  • AG Hamburg-St. Georg, 19.04.2022 - 942 Ls 209/21

    Durchsuchung, Gefahr im Verzug, Beweisverwertungsverbot

    geschildert hat, unter polizeilicher Aufsicht befand und er keine Möglichkeit gehabt hätte, Beweismittel zu verstecken oder zu vernichten (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 2016 - 2 StR 394/15 - in: juris Rdnr. 15.).

    Der Aspekt eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 18. November 2003 - 1 StR 455/03 - in: BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4) kann bei - wie hier - solcher Verkennung des Richtervorbehalts keine Bedeutung zukommen (BGH, Beschl. v. 21. April 2016 - 2 StR 394/15 - in: juris Rdnr. 16; dort auch zum Nachfolgenden).

  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2017 - 4 KLs 36/16 Js 240513/16

    Beweisverwertungsverbot, Durchsuchung, Einwilligung, Richtervorbehalt

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist von Verfassungs wegen zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BGH, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.04.2016, StV 2016, 539; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61; Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10, NJW 2011, 2783, 2784).

    Damit würde das wesentliche Erfordernis eines rechtstaatlichen Ermittlungsverfahrens aufgegeben, dass Beweise nicht unter bewusstem Rechtsbruch oder gleichgewichtiger Rechtsmissachtung erlangt werden dürfen (BGH, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.04.2016, StV 2016, 539; BGH, BGHSt 51, 285, 296; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 8).

  • LG Hamburg, 02.11.2022 - 711 Ns 45/22

    Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchung einer Wohnung

    In dem Beschluss des BGH vom 21. April 2016 (2 StR 394/15, juris) wurde wiederum vom BGH ein Beweisverwertungsverbot angenommen: Die Polizei hatte den dortigen Angeklagten wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen und ihm Fahrzeugschlüssel abgenommen und 10 Tage später das passende Fahrzeug auf der Straße abgeparkt entdeckt.
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