Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14379
BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15 (https://dejure.org/2015,14379)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2015 - 1 StR 39/15 (https://dejure.org/2015,14379)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2015 - 1 StR 39/15 (https://dejure.org/2015,14379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 62 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (wiederholte Anordnung der Maßregel gegenüber einem bereits untergebrachten Angeklagten: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Voraussetzungen bei Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 StGB, § 63 StGB, § 67 Abs 4 StGB
    Strafurteil: Erneute Anordnung der Unterbringung eines bereits Untergebrachten in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Begleitstrafe

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 63 StGB, § 62 StGB, § 20 StGB, § 67 Abs. 1 StGB, § 67 Abs. 4 StGB, § 357 Satz 1 StPO, § 64 StGB, § 67 Abs. 2 StGB, § 69 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit des Absehens von einer Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Strafurteil: Erneute Anordnung der Unterbringung eines bereits Untergebrachten in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Begleitstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 62; StGB § 63
    Rechtswidrigkeit des Absehens von einer Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Erneute Anordnung der Unterbringung eines bereits Untergebrachten in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Begleitstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederholte Unterbringung in der Psychiatrie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erneute Anordnung von Maßregel ggü. bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachtem möglich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 733
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, dass die wiederholte Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB gegenüber einem bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, der nochmalige Maßregelausspruch jedoch voraussetzt, dass dieser in besonderer Weise gemäß § 62 StGB mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang steht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 201 mwN).

    Bei diesen kommt nur die isolierte Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB in Betracht, die unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit immer - und zugleich nur - dann eine geeignete und erforderliche Maßnahme ist, wenn das erneute Erkenntnis Auswirkungen auf die Ausgestaltung oder die Dauer des Maßregelvollzugs haben kann, die der bisherige Vollzug nicht zeitigt, und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 205; vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8, 9; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 8 ff.).

    Das Absehen von der wiederholten Maßregelanordnung hat deshalb nicht ausschließbar eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung des Angeklagten zur Folge (vgl. BVerfGE 130, 372 ff.; BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 11), die im vorliegenden konkreten Einzelfall einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten darstellt.

  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 466/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; erneute

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
    Bei diesen kommt nur die isolierte Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB in Betracht, die unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit immer - und zugleich nur - dann eine geeignete und erforderliche Maßnahme ist, wenn das erneute Erkenntnis Auswirkungen auf die Ausgestaltung oder die Dauer des Maßregelvollzugs haben kann, die der bisherige Vollzug nicht zeitigt, und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 205; vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8, 9; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 8 ff.).

    Das Absehen von der wiederholten Maßregelanordnung hat deshalb nicht ausschließbar eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung des Angeklagten zur Folge (vgl. BVerfGE 130, 372 ff.; BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 11), die im vorliegenden konkreten Einzelfall einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten darstellt.

  • BGH, 17.07.2012 - 4 StR 179/12

    Erneute Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Einfluss

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
    Bei diesen kommt nur die isolierte Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB in Betracht, die unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit immer - und zugleich nur - dann eine geeignete und erforderliche Maßnahme ist, wenn das erneute Erkenntnis Auswirkungen auf die Ausgestaltung oder die Dauer des Maßregelvollzugs haben kann, die der bisherige Vollzug nicht zeitigt, und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 205; vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8, 9; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 8 ff.).

    Das Absehen von der wiederholten Maßregelanordnung hat deshalb nicht ausschließbar eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung des Angeklagten zur Folge (vgl. BVerfGE 130, 372 ff.; BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 11), die im vorliegenden konkreten Einzelfall einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten darstellt.

  • BGH, 17.09.2009 - 4 StR 325/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Unverhältnismäßigkeit infolge

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
    Bei diesen kommt nur die isolierte Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB in Betracht, die unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit immer - und zugleich nur - dann eine geeignete und erforderliche Maßnahme ist, wenn das erneute Erkenntnis Auswirkungen auf die Ausgestaltung oder die Dauer des Maßregelvollzugs haben kann, die der bisherige Vollzug nicht zeitigt, und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 205; vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8, 9; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 8 ff.).

    Das Absehen von der wiederholten Maßregelanordnung hat deshalb nicht ausschließbar eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung des Angeklagten zur Folge (vgl. BVerfGE 130, 372 ff.; BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 11), die im vorliegenden konkreten Einzelfall einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten darstellt.

  • BGH, 16.10.2014 - 3 StR 329/14

    Anordnung der Unterbringungsmaßregel gegenüber einem bereits Untergebrachten;

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
    Bei diesen kommt nur die isolierte Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB in Betracht, die unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit immer - und zugleich nur - dann eine geeignete und erforderliche Maßnahme ist, wenn das erneute Erkenntnis Auswirkungen auf die Ausgestaltung oder die Dauer des Maßregelvollzugs haben kann, die der bisherige Vollzug nicht zeitigt, und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 205; vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8, 9; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 8 ff.).

    Das Absehen von der wiederholten Maßregelanordnung hat deshalb nicht ausschließbar eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung des Angeklagten zur Folge (vgl. BVerfGE 130, 372 ff.; BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 11), die im vorliegenden konkreten Einzelfall einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten darstellt.

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
    Das Absehen von der wiederholten Maßregelanordnung hat deshalb nicht ausschließbar eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung des Angeklagten zur Folge (vgl. BVerfGE 130, 372 ff.; BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 11), die im vorliegenden konkreten Einzelfall einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten darstellt.
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung -

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
    Da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB jedoch an höchstpersönliche Charaktermerkmale und Dispositionen des Täters anknüpft und diese individuellen Wertungsfragen für die Entscheidung bestimmend sind, war keine Erstreckung vorzunehmen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - 2 StR 265/94, BGHR StPO § 357 Erstreckung 4; vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15; vom 16. April 2003 - 2 StR 60/03 (jeweils zu § 64 StGB); Beschluss vom 24. November 2009 - 4 StR 422/09 (zu § 67 Abs. 2 StGB); Urteil vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14, Rn. 12 (zu § 69 Abs. 1 StGB)).
  • BGH, 24.11.2009 - 4 StR 422/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht;

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
    Da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB jedoch an höchstpersönliche Charaktermerkmale und Dispositionen des Täters anknüpft und diese individuellen Wertungsfragen für die Entscheidung bestimmend sind, war keine Erstreckung vorzunehmen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - 2 StR 265/94, BGHR StPO § 357 Erstreckung 4; vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15; vom 16. April 2003 - 2 StR 60/03 (jeweils zu § 64 StGB); Beschluss vom 24. November 2009 - 4 StR 422/09 (zu § 67 Abs. 2 StGB); Urteil vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14, Rn. 12 (zu § 69 Abs. 1 StGB)).
  • BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03

    Lückenhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Beihilfe zum Mord; Hilfeleistung

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
    Auch eine mit dem freigesprochenen Angeklagten vergleichbare Konstellation, in der die fehlerfreien Feststellungen aufzuheben sind, weil der freigesprochene Angeklagte das Urteil nicht hätte anfechten können (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 537/99 und vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499; Beschlüsse vom 25. September 2007 - 4 StR 348/07 und vom 23. April 2013 - 4 StR 485/12, NStZ 2013, 612), liegt nicht vor.
  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
    Bei diesen kommt nur die isolierte Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB in Betracht, die unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit immer - und zugleich nur - dann eine geeignete und erforderliche Maßnahme ist, wenn das erneute Erkenntnis Auswirkungen auf die Ausgestaltung oder die Dauer des Maßregelvollzugs haben kann, die der bisherige Vollzug nicht zeitigt, und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 205; vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8, 9; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 8 ff.).
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b

  • BGH, 25.09.2007 - 4 StR 348/07

    Rechtsfehlerhafte weil lückenhafte Beweiswürdigung

  • BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12

    Urteilsbegründung (Darstellung der festgestellten Tatsachen; neuerliche

  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von

  • BGH, 15.12.1999 - 5 StR 537/99

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • BGH, 16.04.2003 - 2 StR 60/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Urteilsgründe; Hang;

  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit

    Sollte die Strafkammer nach Erhebung und Würdigung aller Beweise zu dem Ergebnis gelangen, dass die Beschuldigte die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat, während Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) sicher ausgeschlossen werden kann, und muss daher gegen sie eine Freiheitsstrafe verhängt werden, so ist der erneute Maßregelausspruch nach § 63 StGB nicht nur zulässig, sondern geboten, um die Anrechenbarkeit der Zeit des Maßregelvollzugs auf die Strafe zu gewährleisten und hierdurch eine Benachteiligung der Beschuldigten auszuschließen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 9; Beschluss vom 24. März 2015 - 1 StR 39/15, BeckRS 2015, 10849).

    Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8 und juris; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, juris; Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, BeckRS 2015, 01256; Beschluss vom 24. März 2015 - 1 StR 39/15, BeckRS 10849; Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218 für den Fall einer sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Sicherungsverfahrens).

  • LG Arnsberg, 20.02.2018 - 2 KLs 1/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Verhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann gewahrt, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und wenn das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Angeklagten oder Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 24.03.2015, Az.: 1 StR 39/15, StV 2016, 733-734, Rn. 10 bei juris, und vom 07.03.2017, Az.: 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 16.07.2019 - 4 StR 551/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur

    Vorliegend war die neuerliche Anordnung der Maßregel aber deshalb geboten, um zu gewährleisten, dass der Maßregelvollzug gemäß § 67 Abs. 4 StGB auf die zugleich gegen den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, StV 2015, 217, 218; Beschlüsse vom 24. März 2015 - 1 StR 39/15, StV 2016, 733, 734; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht