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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10923
BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15 (https://dejure.org/2016,10923)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2016 - 4 StR 474/15 (https://dejure.org/2016,10923)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 (https://dejure.org/2016,10923)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 1 StGB; § 44 StPO; § 85 Abs. 2 ZPO; § 278 BGB
    Anordnung des Vorwegvollzugs (Anforderungen an die Begründung); Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (dem Nebenkläger zuzurechnendes Verschulden seines Prozessbevollmächtigten: Haftung des bevollmächtigten Anwalts für Kanzleipersonal, Anforderungen an die Begründung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB, § 67 Abs 1 StGB, § 67 Abs 2 S 1 StGB, § 44 StPO, § 45 StPO
    Revision des Nebenklägers: Begründungsanforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Sicherstellung der Fristwahrung vor Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den Nebenklägervertreter; notwendige Begründung einer ...

  • IWW

    § 345 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 67 Abs. 1 StGB, § 85 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rehabilitationsinteresse des Verurteilten als Richtschnur für die Frage des Vorwegvollzugs der Strafe; Eingehende Begründung für eine Abweichung von ...

  • rewis.io

    Revision des Nebenklägers: Begründungsanforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Sicherstellung der Fristwahrung vor Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den Nebenklägervertreter; notwendige Begründung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rehabilitationsinteresse des Verurteilten als Richtschnur für die Frage des Vorwegvollzugs der Strafe; Eingehende Begründung für eine Abweichung von ...

  • rechtsportal.de

    Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rehabilitationsinteresse des Verurteilten als Richtschnur für die Frage des Vorwegvollzugs der Strafe; Eingehende Begründung für eine Abweichung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei einem Regionalliga-Fußballspiel ist rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Hooligan hält Polizeibeamten 15 bis 20 Sekunden im Würgegriff - versuchter Totschlag

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe: Fußballfan würgt Polizeibeamten an den Rand der Bewusstlosigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei einem Regionalliga-Fußballspiel ist rechtskräftig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Würgen eines Menschen über 15-20 Sek mit voller Kraft beinhaltet Tötungsvorsatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Würgen eines Polizeibeamten - Verurteilung bestätigt

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Versuchtes Tötungsdelikt an einem Polizeibeamten bei Regionalliga-Fußballspiel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 214
  • StV 2016, 736
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.06.2015 - VIII ZB 100/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Kanzleiorganisation

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Für die Frage, ob der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für ein Verschulden seines Kanzleipersonals haftet, kommt es darauf an, ob dieses sorgfältig ausgewählt und überwacht wird und ob eine zur Verhinderung von Fristüberschreitungen taugliche Büroorganisation vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 17. März 2010- 2 StR 27/10; Beschluss vom 9. Juni 2015 - VIII ZB 100/14, Tz. 9, IBR 2015, 523).

    Dies betrifft insbesondere die organisatorischen Vorkehrungen, durch die im Rahmen der Arbeitsabläufe in der Kanzlei sichergestellt werden soll, dass ein fristgebundener Schriftsatz nicht nur rechtzeitig fertig gestellt wird, sondern auch innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 aaO).

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 27/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des Verschuldens von

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Für die Frage, ob der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für ein Verschulden seines Kanzleipersonals haftet, kommt es darauf an, ob dieses sorgfältig ausgewählt und überwacht wird und ob eine zur Verhinderung von Fristüberschreitungen taugliche Büroorganisation vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 17. März 2010- 2 StR 27/10; Beschluss vom 9. Juni 2015 - VIII ZB 100/14, Tz. 9, IBR 2015, 523).

    Vorzutragen sind ferner diejenigen Tatsachen, die ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden des Bevollmächtigten ausschließen (Senatsbeschluss vom 28. August 2013; BGH, Beschlüsse vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10 und vom 9. Juni 2015, jeweils aaO).

  • BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06

    Sexuelle Nötigung (hilflose Lage; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Gerade bei längerer Strafdauer muss es darum gehen, den Angeklagten frühzeitig zu heilen und seine Persönlichkeitsstörung zu behandeln, damit er im Strafvollzug an der Verwirklichung des Vollzugsziels arbeiten kann (vgl. nur Senatsurteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161 f.; BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 1 StR 75/06, StraFo 2006, 299).

    Steht zu besorgen, dass der an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichtemachen könnte, so müssen dafür überzeugende Gründe vorliegen, die in den Urteilsgründen darzulegen sind (BGH, Beschluss vom 22. März 2006 aaO; ebenso BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 1 StR 109/01, jeweils mwN).

  • BGH, 27.10.2011 - 3 StR 351/11

    Totschlag; Tötungsvorsatz (lückenhafte Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Dies gilt insbesondere für die Wertung des Landgerichts, der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt (zum bedingten Tötungsvorsatz vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 3 StR 351/11, NStZ 2012, 151 mwN).
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Im Unterschied zum Angeklagten ist dem Nebenkläger das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten, der nach Versäumung der Revisionsbegründung Wiedereinsetzung beantragt, nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 336/13, BGHR StPO § 44 Verschulden 10 mwN; SSW-StPO/Tsambikakis, 2. Aufl., § 44 Rn. 40).
  • BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04

    Zulässiger Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN).
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Gerade bei längerer Strafdauer muss es darum gehen, den Angeklagten frühzeitig zu heilen und seine Persönlichkeitsstörung zu behandeln, damit er im Strafvollzug an der Verwirklichung des Vollzugsziels arbeiten kann (vgl. nur Senatsurteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161 f.; BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 1 StR 75/06, StraFo 2006, 299).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZB 58/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Fristwahrung vor

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Aber schon das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung darf er beispielsweise nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn durch geeignete organisatorische Vorkehrungen sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09, NJW 2010, 1080 mwN).
  • BGH, 26.04.2001 - 1 StR 109/01

    Teilweiser Vorwegvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
    Steht zu besorgen, dass der an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichtemachen könnte, so müssen dafür überzeugende Gründe vorliegen, die in den Urteilsgründen darzulegen sind (BGH, Beschluss vom 22. März 2006 aaO; ebenso BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 1 StR 109/01, jeweils mwN).
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
    Denn einem Nebenkläger ist anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22; vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
  • BGH, 11.07.2018 - 2 StR 467/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Zurechnung des

    Für die Frage, ob der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für Verschulden seines Kanzleipersonals haftet, kommt es darauf an, ob dieses sorgfältig ausgewählt und überwacht wird und ob eine zur Verhinderung von Fristüberschreitungen taugliche Büroorganisation vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 44, Rn. 19 f.; KK-Maul, StPO, 7. Aufl., § 44, Rn. 34 f., jeweils m.w.N.).

    Deshalb erfordert die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht nur eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumnis gekommen ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH, Beschluss vom 3. April 1987 - 2 StR 109/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1).

    Dies betrifft insbesondere die organisatorischen Vorkehrungen, durch die im Rahmen der Arbeitsabläufe in der Kanzlei sichergestellt werden soll, dass ein fristgebundener Schriftsatz nicht nur rechtzeitig fertiggestellt, sondern auch innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).

    Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Die frühere, noch auf Grundlage der alten Bundesdisziplinarordnung ergangene Rechtsprechung des Senats, wonach ein Verschulden des Anwaltes, das zur Fristversäumnis geführt hat, entsprechend den strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60 - BGHSt 14, 306 , vom 6. Mai 1975 - 5 StR 139/75 - BGHSt 26, 126 , vom 9. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 - NJW 1993, 742, vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 - NStZ-RR 2016, 214 f. und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 - NStZ-RR 2018, 84), dem Beamten nicht zuzurechnen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. März 1991 - 1 DB 1, 91 - BVerwGE 93, 45 ), ist wegen der veränderten Rechtslage überholt.
  • BSG, 01.11.2017 - B 14 AS 26/17 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist -

    Selbst wenn hier der Bürokraft gleichwohl die Berechnung der Frist zur Einlegung der Revision überlassen werden durfte, darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aber nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl nur BSG vom 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 - juris RdNr 6; BGH vom 26.3.1996 - VI ZB 1/96 und VI ZB 2/96 - VersR 1996, 1390; BGH vom 2.2.2010 - VI ZB 58/09 - juris RdNr 6; BGH vom 28.4.2016 - 4 StR 474/15 - juris RdNr 17; BVerwG vom 4.2.2013 - 6 B 55/12 - juris RdNr 6 mwN) .

    Welche organisatorischen Vorkehrungen in der Kanzlei der Bevollmächtigten des Klägers getroffen wurden, um trotz der Rückgabe des Empfangsbekenntnisses ohne Vorlage der Handakte und vor Eintragung der Rechtsmittelfrist zu verhindern, dass die Fristeintragung in Vergessenheit gerät, hat der Kläger indes nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl hierzu BGH vom 20.1.2009 - XI ZB 6/08 - juris RdNr 8; BGH vom 28.4.2016 - 4 StR 474/15 - juris RdNr 13).

  • BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23

    Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung

    Das gilt jedenfalls für Nebenkläger (grundlegend BayObLG, Beschluss vom 16. Januar 1970 - GSSt 1/70, BayObLGSt 1970, 9; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15, NStZ-RR 2016, 214; vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22), für Privatkläger (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 1 Ws 99 - 100/92, NJW 1993, 1344) und für Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. August 1988 - 1 Ws 711/88, wistra 1989, 79; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. November 1997 - Ws 1078/97, NStZ-RR 1998, 143).
  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22

    Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig wegen Fristversäumnis

    Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens des Beschwerdeführers (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19; LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN) gegeben ist, da einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39846
BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15 (https://dejure.org/2015,39846)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2015 - 4 StR 387/15 (https://dejure.org/2015,39846)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 4 StR 387/15 (https://dejure.org/2015,39846)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im Urteil, revisionsrechtliche Kontrolle; kein automatischer Schluss auf Tötungsvorsatz bei objektiv lebensgefährlichen Handlungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 3 JGG, § 105 Abs 1 JGG, § 64 StGB, § 212 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Jugendstrafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung durch gezielte Messerstiche; Gesamtwürdigung durch das Tatgericht; Entbehrlichkeit der Verhängung von ...

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB, § 5 Abs. 3 JGG, § 301 StPO, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Umfassende Prüfung des Wissens- und des Willenselementes bei der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes; Anforderungen an eine lückenlose Beweiswürdigung bei der Vorsatzprüfung; Begründung eines dauerhaften Zustandes bei der Unterbringung des Angeklagten in einem ...

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung durch gezielte Messerstiche; Gesamtwürdigung durch das Tatgericht; Entbehrlichkeit der Verhängung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Umfassende Prüfung des Wissens- und des Willenselementes bei der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes; Anforderungen an eine lückenlose Beweiswürdigung bei der Vorsatzprüfung; Begründung eines dauerhaften Zustandes bei der Unterbringung des Angeklagten in einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Tötungsvorsatz - und die Gesamtschau aller Tatumstände

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die Jugendstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 668
  • StV 2016, 736
  • StV 2017, 538
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
    Darin läge eine vom Einzelfall gelöste Festlegung des Beweiswerts und der Beweisrichtung eines im Zusammenhang mit derartigen Delikten immer wieder auftretenden Umstandes, die einer Beweisregel nahekäme und deshalb dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung widerspräche (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 16. März 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243 mwN; ferner auch Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).

    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (BGH, Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).

    Soweit die Revisionsführer Feststellungen zur verbliebenen Länge der in den Körper des Geschädigten eindringenden Klinge oder dazu vermissen, wie weit der Angeklagte die Klinge hätte verkürzen müssen, damit die Stiche nicht lebensgefährlich sind, hätte es der Erhebung einer zulässigen Verfahrensrüge bedurft (vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 mwN).

    Zwar ist der Tatrichter nicht verpflichtet, einer Einlassung zu folgen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt, mittels derer die Behauptung sicher widerlegt werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 mwN).

  • BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
    Insofern reicht zwar die Diagnose einer "emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ' zur Begründung eines dauerhaften Zustandes im Sinne des § 63 StGB nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; ferner Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14), da eine auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, nicht ohne weiteres einen dauernden Zustand im Sinne des § 63 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 StR 595/07; vgl. ferner Beschluss vom 22. Februar 2006 - 3 StR 479/05).

    Die von ihr festgestellten konkreten Auswirkungen auf das Leben des Angeklagten gehen damit über verbreitete Persönlichkeitsakzentuierungen hinaus und belegen nicht nur eine dauerhaft erheblich verminderte Schuldfähigkeit, sondern auch einen Zustand, der die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermag; denn dieser liegt auch dann vor, wenn alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; zum Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholeinfluss auch BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15; Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13).

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
    Dies gilt auch für die revisionsgerichtliche Überprüfung im Fall der Nichtverurteilung wegen eines idealkonkurrierenden Delikts aus tatsächlichen Gründen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85).

    Zwar ist der Tatrichter nicht verpflichtet, einer Einlassung zu folgen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt, mittels derer die Behauptung sicher widerlegt werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 mwN).

  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
    Die von ihr festgestellten konkreten Auswirkungen auf das Leben des Angeklagten gehen damit über verbreitete Persönlichkeitsakzentuierungen hinaus und belegen nicht nur eine dauerhaft erheblich verminderte Schuldfähigkeit, sondern auch einen Zustand, der die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermag; denn dieser liegt auch dann vor, wenn alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; zum Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholeinfluss auch BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15; Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
    Die von ihr festgestellten konkreten Auswirkungen auf das Leben des Angeklagten gehen damit über verbreitete Persönlichkeitsakzentuierungen hinaus und belegen nicht nur eine dauerhaft erheblich verminderte Schuldfähigkeit, sondern auch einen Zustand, der die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermag; denn dieser liegt auch dann vor, wenn alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; zum Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholeinfluss auch BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15; Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13).
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14

    Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
    Jedoch ist der Entscheidungstenor - wie vom Generalbundesanwalt angeregt - dahin klarzustellen, dass das in dem einbezogenen Urteil seinerseits einbezogene frühere Urteil ebenfalls einbezogen ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14).
  • BGH, 29.01.2002 - 4 StR 529/01

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Entbehrlichkeit

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
    Diese spezifisch jugendstrafrechtliche Vorschrift ermöglicht es, dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung zu tragen (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2002 - 4 StR 529/01, NStZ-RR 2002, 182, 183; vom 26. Mai 2011 - 4 StR 159/11, StraFo 2011, 288).
  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 349/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
    Insofern reicht zwar die Diagnose einer "emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ' zur Begründung eines dauerhaften Zustandes im Sinne des § 63 StGB nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; ferner Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14), da eine auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, nicht ohne weiteres einen dauernden Zustand im Sinne des § 63 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 StR 595/07; vgl. ferner Beschluss vom 22. Februar 2006 - 3 StR 479/05).
  • BGH, 22.02.2006 - 3 StR 479/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vorübergehende verminderte

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
    Insofern reicht zwar die Diagnose einer "emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ' zur Begründung eines dauerhaften Zustandes im Sinne des § 63 StGB nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; ferner Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14), da eine auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, nicht ohne weiteres einen dauernden Zustand im Sinne des § 63 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 StR 595/07; vgl. ferner Beschluss vom 22. Februar 2006 - 3 StR 479/05).
  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 595/07

    Tenorierung bei der Vergewaltigung; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
    Insofern reicht zwar die Diagnose einer "emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ' zur Begründung eines dauerhaften Zustandes im Sinne des § 63 StGB nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; ferner Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14), da eine auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, nicht ohne weiteres einen dauernden Zustand im Sinne des § 63 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 StR 595/07; vgl. ferner Beschluss vom 22. Februar 2006 - 3 StR 479/05).
  • BGH, 22.07.2009 - 2 StR 240/09

    Verhältnis von Jugendstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09

    Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Willenselement; eigenständige Prüfung);

  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche

  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 159/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer Jugendstrafe

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12

    Abgrenzung von Körperverletzungsvorsatz und bedingtem Tötungsvorsatz

  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13

    Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der

  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 442/14

    Tötungsvorsatz (tatrichterliche Beweiswürdigung: Anwendung des in-dubio-Satzes);

  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 358/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (länger

  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Die Feststellung, ob ein Angeklagter vorsätzlich gehandelt hat, ist Tatfrage und obliegt allein dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 367/15, NStZ 2016, 668, 669 f.; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 583; vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05, NJW 2006, 386 f.; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 15 Rn. 63).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei spontanen, unüberlegten und in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen auch aus dem Wissen um den möglichen Todeseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten auf das selbstständig neben dem Wissenselement stehende Willenselement des Vorsatzes geschlossen werden kann (siehe nur BGH, Urteile vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267 f. und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StraFo 2016, 110 f.).

    Die Einordnung und Würdigung eines spontanen oder in affektiver Erregung erfolgenden Handelns obliegt dabei dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StraFo 2016, 110 f.).

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei spontanen, unüberlegten und in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen aus dem Wissen um den möglichen Todeseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten auf das selbstständig neben dem Wissenselement stehende Willenselement des Vorsatzes geschlossen werden kann (siehe nur BGH, Urteile vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267 f. und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StraFo 2016, 110 f.).

    Die Einordnung und Würdigung eines spontanen oder in affektiver Erregung erfolgenden Handelns obliegt dabei dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StraFo 2016, 110 f.).

  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist vielmehr, dass der Zustand der Grunderkrankung länger andauert, sofern er dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f., juris Rn. 32; vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, BGHR StGB § 63 Ablehnung 2, juris Rn. 17; vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 25; Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136, juris Rn. 9; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7 jeweils mwN).

    Denn eine allein auf eine geistig-seelische Störung und Alkoholkonsum zurückzuführende Disposition, nicht aufgrund von alltäglichen Ereignissen, sondern lediglich in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, stellt keinen dauerhaften Zustand im Sinn des § 63 StGB dar (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14, juris Rn. 7, sowie vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 24; Beschlüsse vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7; vom 29. Januar 2008 - 4 StR 595/07, juris Rn. 12 jeweils mwN).

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, Rn. 13, StraFo 2016, 110; Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 197/15, Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06 und vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87).

    Dies gilt in gleicher Weise für die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, Rn. 24) wie für die Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers gegen einen Freispruch (vgl. dazu BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, Rn. 13, StraFo 2016, 110 und vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87).

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch

    Die spezifisch jugendstrafrechtliche Regelung ermöglicht es nach dem Verständnis des Bundesgerichtshofs, die im allgemeinen Strafrecht vorgesehene Kumulation von Strafe und freiheitsentziehender Maßregel zu vermeiden und dem Gedanken der Einspurigkeit im Jugendstrafrecht Rechnung zu tragen (BGH, Urteile vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 95 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StV 2016, 736 mwN; Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 159/11, StraFo 2011, 288).

    Das zu beurteilen, ist jedoch Aufgabe des Tatrichters (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 159/11, StraFo 2011, 288; zum Ermessen des Tatrichters BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28; Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StV 2016, 736).

  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten

    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. BGH StraFo 2016, 110 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben zu prüfen, ob sich die Tat als spontane, unüberlegte und in affektiver Erregung ("wie besessen') ausgeführte Handlung erweist und wie dies gegebenenfalls zu würdigen ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, NStZ 2016, 668, 669; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267 f.) und ob die Angeklagten aufgrund ihrer Alkoholisierung - unabhängig von deren Bewertung unter dem Gesichtspunkt des § 21 StGB - die von ihrem Handeln ausgehende Lebensgefahr für das Opfer unzutreffend beurteilt haben könnten oder ob - im Gegenteil - diese geeignet war, bei den Angeklagten die Hemmschwelle für besonders gravierende Gewalthandlungen herabzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 ? 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37; Senat, Urteile vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13, NStZ-RR 2013, 343; vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13, NStZ-RR 2013, 341 f., jeweils mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder gar naheliegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15 mwN).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist vielmehr, dass der Zustand der Grunderkrankung länger andauert, sofern er dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f., juris Rn. 32; vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, BGHR StGB § 63 Ablehnung 2, juris Rn. 17 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 25; Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136, juris Rn. 9; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7 und vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 10 (NStZ-RR 2017, 108 nur redaktioneller Leitsatz) jeweils mwN).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 49/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Auseinandersetzen mit alternativen Tathergängen;

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 385/16

    Versuchter Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz; Rücktritt);

  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 11/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 04.08.2021 - 2 StR 378/20

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Darlegungs- und

  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen eines sächlichen Beweismittels

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

  • KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19

    "Geschäfts- und Betriebszeit" eines Zirkus

  • KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19

    Strafschärfungsgrund, Zulässiges Verteidigungsverhalten

  • KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19

    Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund

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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22412
BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16 (https://dejure.org/2016,22412)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2016 - 2 StR 88/16 (https://dejure.org/2016,22412)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 2 StR 88/16 (https://dejure.org/2016,22412)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 333 StPO; § 300 StPO; § 66 StGB
    Statthaftes Rechtsmittel (Bestimmung nach der verfahrensrechtlich zulässigen Entscheidung; hier: Rechtsmittel gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66a Abs 2 StGB vom 21.08.2002, § 66a StGB vom 22.12.2010, Art 316e Abs 2 S 2 StGBEG, § 275a StPO
    Nachträgliche Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung in einem Altfall: Anzuwendende Vorschrift bei vor Inkrafttreten der Neuregelung begangenen Anlasstaten; Rechtscharakter der Frist für die Anordnung

  • IWW

    § 66a Abs. 2 StGB, § ... 66a Abs. 3 StGB, § 66a StGB, Art. 316f Abs. 2 EGStGB, §§ 304 ff. StPO, § 275a Abs. 2, 3 StPO, § 260 Abs. 1 StPO, § 300 StPO, Art. 316e Abs. 1 Satz 1 EGStGB, Art. 316e Abs. 2 Satz 2 EGStGB, Art. 316e Abs. 1 Satz 2 EGStGB, Art. 316f Abs. 2, 3 EGStGB, § 66a Abs. 3 StGB, § 66a Abs. 2 Satz 1, § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Vorbehalt; Verstreichen der Ausschlussfrist

  • rewis.io

    Nachträgliche Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung in einem Altfall: Anzuwendende Vorschrift bei vor Inkrafttreten der Neuregelung begangenen Anlasstaten; Rechtscharakter der Frist für die Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Vorbehalt; Verstreichen der Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Vorbehalt; Verstreichen der Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung in einem Altfall: Anzuwendende Vorschrift bei vor Inkrafttreten der Neuregelung begangenen Anlasstaten; Rechtscharakter der Frist für die Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschluss statt urteil - und das richtige Rechtsmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Anordnung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung - und die Sechmonatsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 7
  • StV 2016, 736 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 16/11

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16
    Sind Verhandlung und Verkündung entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180, 186; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62, 63 f.; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693 f. mwN).

    Die Entscheidung stellt daher auch dann ein Urteil dar, wenn sie die Bezeichnung "Beschluss' trägt und ohne Verhandlung und Verkündung erlassen wurde (Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180 ff; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693 f.; KK-StPO/Greger 7. Aufl. § 275a Rn. 19).

    Ungeachtet dessen, dass schon fraglich ist, ob die im Beschlussverfahren ergangene Entscheidung auf diesem Rechtsfehler überhaupt beruhen kann, weil die Sicherungsverwahrung schon wegen Fristversäumnis und damit aus zwingenden Rechtsgründen nicht angeordnet werden konnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 441/05, NStZ 2006, 178, 179; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693, 694; KK-StPO/Greger, 7. Aufl., § 275a Rn. 24), fehlt es jedenfalls an einer insoweit erforderlichen Verfahrensrüge.

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16
    Sind Verhandlung und Verkündung entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180, 186; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62, 63 f.; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693 f. mwN).

    Die Entscheidung stellt daher auch dann ein Urteil dar, wenn sie die Bezeichnung "Beschluss' trägt und ohne Verhandlung und Verkündung erlassen wurde (Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180 ff; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693 f.; KK-StPO/Greger 7. Aufl. § 275a Rn. 19).

    Diese Vorschrift gilt auch für Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft (Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 300 Rn. 2).

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16
    Zwar ist damit in der Regel auch die allgemeine Sachrüge erhoben, weil die Revision zumindest Einzelausführungen zu einzelnen Urteilsteilen- oder grundlagen enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44, 46).
  • BGH, 25.10.2005 - 1 StR 324/05

    Nachträgliche Anordnung der ursprünglich vorbehaltenen Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16
    Ob eine Sicherungsverwahrung ausnahmsweise angeordnet werden kann, wenn die Frist nur wenige Tage überschritten ist (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 324/05, StV 2006, 63 f.) und die Gründe dafür nicht im Verantwortungsbereich der Justiz liegen, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05

    Nachträgliche Unterbringung des Betroffenen in Sicherungsverwahrung (Entscheidung

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16
    Ungeachtet dessen, dass schon fraglich ist, ob die im Beschlussverfahren ergangene Entscheidung auf diesem Rechtsfehler überhaupt beruhen kann, weil die Sicherungsverwahrung schon wegen Fristversäumnis und damit aus zwingenden Rechtsgründen nicht angeordnet werden konnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 441/05, NStZ 2006, 178, 179; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693, 694; KK-StPO/Greger, 7. Aufl., § 275a Rn. 24), fehlt es jedenfalls an einer insoweit erforderlichen Verfahrensrüge.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16
    Durch den in Art. 316e Abs. 2 Satz 2 EGStGB erfolgten Verweis auf Art. 316f Abs. 2 EGStGB soll lediglich sichergestellt werden, dass die bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Vorschriften über die Sicherungsverwahrung in Fällen rückwirkender Gesetzesanwendung oder nachträglicher Sicherungsverwahrung (sog. Vertrauensschutzfälle) nur unter den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326, 404 ff.) formulierten hohen Voraussetzungen weiter anwendbar sind (vgl. BT-Drucks. 17/9874 vom 6. Juni 2012, S. 30; BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13, BGHSt 58, 292, 294 f.).
  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12

    Unbegründeter Antrag auf nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16
    Die Einhaltung der Frist des § 66a Abs. 2 StGB a.F. stellt vielmehr eine grundsätzlich verbindliche materiellrechtliche Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsverwahrung dar (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 StR 269/06 -, BGHSt 51, 159, 160 ff.; Urteil vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12, NStZ 2013, 100, 101; KK-StPO/Greger, 7. Aufl. § 275a Rn. 7).
  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 48/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Abstandsgebot;

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16
    Durch den in Art. 316e Abs. 2 Satz 2 EGStGB erfolgten Verweis auf Art. 316f Abs. 2 EGStGB soll lediglich sichergestellt werden, dass die bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Vorschriften über die Sicherungsverwahrung in Fällen rückwirkender Gesetzesanwendung oder nachträglicher Sicherungsverwahrung (sog. Vertrauensschutzfälle) nur unter den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326, 404 ff.) formulierten hohen Voraussetzungen weiter anwendbar sind (vgl. BT-Drucks. 17/9874 vom 6. Juni 2012, S. 30; BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13, BGHSt 58, 292, 294 f.).
  • BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (Rückgewinnungshilfe; Aufnahme in die

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16
    Sind Verhandlung und Verkündung entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180, 186; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62, 63 f.; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693 f. mwN).
  • BGH, 14.12.2006 - 3 StR 269/06

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Ausschlussfrist); sinnvolle Vollzugsplanung;

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16
    Die Einhaltung der Frist des § 66a Abs. 2 StGB a.F. stellt vielmehr eine grundsätzlich verbindliche materiellrechtliche Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsverwahrung dar (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 StR 269/06 -, BGHSt 51, 159, 160 ff.; Urteil vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12, NStZ 2013, 100, 101; KK-StPO/Greger, 7. Aufl. § 275a Rn. 7).
  • BGH, 07.08.2013 - 1 StR 246/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Übergangsvorschriften zur Anwendung der

  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen der

    Die Frist des § 66a Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung vom 22. Dezember 2010 (BGBl I 2300), deren Versäumnis ein Verfahrenshindernis zur Folge hätte (vgl. BGH, Urteile vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12, NStZ 2013, 100 und vom 8. Juni 2016 - 2 StR 88/16, NStZ-RR 2017, 7 mwN), ist gewahrt.
  • BGH, 02.06.2021 - 1 StR 111/21

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung

    b) Betrifft also ein Verfahren eine Tat, die - wie hier - vor dem 1. Januar 2011 begangen wurde, ist weiterhin die bis zum 31. Dezember 2010 geltende Fassung aller materiellrechtlichen und prozessualen Vorschriften über die Sicherungsverwahrung anzuwenden, vorbehaltlich der Modifikationen in Art. 316f Abs. 2 und 3 EGStGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13, BGHSt 58, 292 Rn. 20 ff.; Beschluss vom 7. August 2013 - 1 StR 246/13 Rn. 4; Urteile vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56 Rn. 14 f. und vom 8. Juni 2016 - 2 StR 88/16 Rn. 14 f.; Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 486/19 Rn. 11).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 486/19

    Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung (Verfahrenshindernis bei

    Betrifft also ein Verfahren eine Tat, die - wie hier - vor dem 1. Januar 2011 begangen wurde, ist weiterhin die bis zum 31. Dezember 2010 geltende Fassung aller materiellrechtlichen und prozessualen Vorschriften über die Sicherungsverwahrung anzuwenden, vorbehaltlich der Modifikationen in Artikel 316f Abs. 2 und 3 EGStGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13, BGHSt 58, 292; Beschluss vom 7. August 2013 - 1 StR 246/13; Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56; Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 88/16; Gerhold aaO).
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