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   BGH, 28.06.2016 - 2 StR 265/15   

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https://dejure.org/2016,23670
BGH, 28.06.2016 - 2 StR 265/15 (https://dejure.org/2016,23670)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2016 - 2 StR 265/15 (https://dejure.org/2016,23670)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15 (https://dejure.org/2016,23670)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK; § 143 StPO
    Entpflichtung eines Verteidigers (vom Verteidiger verschuldete wiederholte Fristversäumnis; Wiedereinsetzung hinsichtlich der Revisionsbegründung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 3 Buchst c MRK, § 44 StPO, § 45 Abs 2 S 3 StPO, § 46 StPO, § 140 StPO
    Anspruch auf wirksame Verteidigung: Folgen bei Fristversäumnis durch offenkundiges Verteidigerverschulden

  • IWW

    § 345 Abs. 1 StPO, Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK, § 346 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der versäumten Rechtshandlung und zur Begründung der Revision; Beruhen der Fristversäumung auf einem dem Angeklagten nicht zuzurechnenden Verteidigerverschulden; Fall des "offenkundigen Mangels" der Verteidigung durch ...

  • rewis.io

    Anspruch auf wirksame Verteidigung: Folgen bei Fristversäumnis durch offenkundiges Verteidigerverschulden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    (Pflicht)Verteidiger stellt sich tot - Wiedereinsetzung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Fristversäumnis des Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der versäumten Rechtshandlung und zur Begründung der Revision; Beruhen der Fristversäumung auf einem dem Angeklagten nicht zuzurechnenden Verteidigerverschulden; Fall des "offenkundigen Mangels" der Verteidigung durch ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der versäumten Rechtshandlung und zur Begründung der Revision; Beruhen der Fristversäumung auf einem dem Angeklagten nicht zuzurechnenden Verteidigerverschulden; Fall des "offenkundigen Mangels" der Verteidigung durch ...

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Anspruch auf wirksame Verteidigung: Folgen bei Fristversäumnis durch offenkundiges Verteidigerverschulden

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiedereinsetzung bei Untätigkeit des Pflichtverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 770
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 10.10.2002 - 38830/97

    Rechtssache C. gegen PORTUGAL

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 2 StR 265/15
    Es handelt sich um einen Fall des "offenkundigen Mangels' der Verteidigung durch den Pflichtverteidiger, welcher den Anspruch des Angeklagten auf eine wirksame Verteidigung gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK verletzt (vgl. EGMR, Urteil vom 10. Oktober 2002 - Nr. 38830/97, NJW 2003, 1229, 1230).
  • BGH, 09.01.2024 - 3 StR 423/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Ein offenkundiger Mangel der Verteidigung ist auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Angeklagten nicht ersichtlich (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97, NJW 2003, 1229, 1230; BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, BGHR StPO § 44 Verschulden 11; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3; vom 11. September 2019 - 2 StR 281/19, BGHR StPO § 345 Abs. 2 Rechtsanwalt 2; vom 16. Dezember 2020 - 2 StR 299/20, wistra 2021, 160; vom 20. April 2022 - 1 StR 33/22, juris Rn. 7 f.).
  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (s. Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, juris) eine derartige Zurückgabe der Sache zur Bestellung eines anderen Verteidigers vor der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Fällen angeordnet, in denen ein - das Verschulden des Angeklagten ausschließender - "offenkundiger Mangel' der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (s. Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97, NJW 2003, 1229 Tz. 59 ff. mwN) vorlag (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, BGHR StPO § 44 Verschulden 11).

    Dahinstehen kann, ob hier ein solcher "offenkundiger Mangel' der Verteidigung darin zu sehen ist, dass die Verteidigerin des Angeklagten, nachdem sie Revision eingelegt hatte, das Rechtsmittel nicht begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, aaO; ferner BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, aaO), insbesondere ob ihre fernmündliche Bekundung, sie sehe keine "Revisionsgründe', einen derartigen Mangel ausschließt.

  • BGH, 18.01.2018 - 4 StR 610/17

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei

    In dieser Situation verlangt Art. 6 Abs. 3c MRK nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (aaO) "positive Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden', um diesem Zustand abzuhelfen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StraFo 2016, 382).
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit; Angaben über den Zeitpunkt

    Ein zur Wiedereinsetzung von Amts wegen oder zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 2 StR 225/20, juris Rn. 7; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3 Rn. 2; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770).
  • BGH, 16.12.2020 - 2 StR 299/20

    Recht auf effektive und wirksame Verteidigung (Recht auf ein faires Verfahren:

    Dies wird das Landgericht durch Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers zu veranlassen haben (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StraFo 2016, 382; BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84).
  • BGH, 05.06.2018 - 4 StR 138/18

    Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (hier: "offenkundiger Mangel" der

    In dieser Situation verlangt Art. 6 Abs. 3c MRK nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (aaO) "positive Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden", um diesem Zustand abzuhelfen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StraFo 2016, 382, und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17).
  • BGH, 15.11.2021 - 6 StR 387/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Darlegung und Glaubhaftmachung der

    Es sind keine Umstände mitgeteilt, die einen "offenkundigen Mangel" der Verteidigung begründen könnten, dem das Landgericht im Blick auf die Gewährleistung einer wirksamen Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 Buchstabe c EMRK) hätte entgegenwirken müssen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, BGHR StPO § 44 Verschulden 11; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84).
  • BGH, 04.11.2020 - 2 StR 225/20

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung; keine

    Ein zur Wiedereinsetzung von Amts wegen oder zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349, vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c) Beschränkung 3; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 174/20

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ein zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers oder zur Wiedereinsetzung von Amts wegen nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770) liegt nicht vor.
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