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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15   

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https://dejure.org/2016,180
BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15 (https://dejure.org/2016,180)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2016 - 1 StR 435/15 (https://dejure.org/2016,180)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 (https://dejure.org/2016,180)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 S 1 StPO, § 345 Abs 1 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Verschulden des Verteidigers bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • IWW

    § 44 Satz 1 StPO, § 346 Abs. 1 StPO, § 45 StPO, § 345 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Begründung der Revision; Hinderung des Angeklagten ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Einlegung der Revision

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Verschulden des Verteidigers bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 S. 1; StPO § 345 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Begründung der Revision; Hinderung des Angeklagten ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Einlegung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Verteidiger die Revisionsbegründung vergisst…..

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strenger Maßstab bei einem Wiedereinsetzungsantrag im Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 771 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 67/89

    Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Abwicklung eines Rechtsmittels durch einen

    Auszug aus BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15
    Zu einer Überwachung seines Verteidigers ist ein Angeklagter grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1989 - 4 StR 67/89, BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 6).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens);

    Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89; vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.; vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2; vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben.
  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Damit ist der gemäß § 346 Abs. 1 StPO ergangene Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Hagen vom 15. Mai 2019 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2019 - 4 StR 41/19, NStZ 2019, 460; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148; vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164).
  • OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19

    Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat vor

    Der Angeklagte darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der von ihm rechtzeitig beauftragte und bevollmächtigte Verteidiger die Frist zur Rechtsmitteleinlegung wahrt (vgl. BGH, Beschluss vom 11.01.2016 - 1 StR 435/15, juris Rn. 7; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 26.11.2004 - Ws 113/04).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Durch die Wiedereinsetzung ist der die Revision gemäß § 346 Abs. 1 StPO verwerfende Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 7. April 2016 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163).
  • BGH, 23.04.2019 - 4 StR 41/19

    Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Prinzip der stellvertretenden

    Damit ist der gemäß § 346 Abs. 1 StPO erfolgte Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Zweibrücken vom 4. Januar 2019 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148; vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 447/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Revisionsbegründungsfrist bei

    Dadurch ist der Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Duisburg vom 19. September 2016 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 240/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

    Auch wenn ein Angeklagter seinen Verteidiger grundsätzlich hinsichtlich der zugesagten Einlegung von Rechtsmitteln und deren Begründung nicht zu überwachen braucht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163), bestand wegen der dargelegten Veränderung der Situation hier die Obliegenheit des Angeklagten zu einer Klarstellung gegenüber seinem Verteidiger, gegen das verkündete Urteil Rechtsmittel einzulegen.
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 54/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Grundsatz der

    Damit ist der gemäß § 346 Abs. 1 StPO ergangene Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Hanau vom 14. Januar 2020 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148, und vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164).
  • BGH, 08.11.2017 - 1 StR 168/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Zwar wäre der Angeklagten ein Verschulden ihrer Verteidigerin an der Fristversäumnis nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2079
BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15 (https://dejure.org/2016,2079)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2016 - 4 StR 376/15 (https://dejure.org/2016,2079)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15 (https://dejure.org/2016,2079)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 1 StPO; § 238 Abs. 1 StPO; § 69 StPO
    Revisionsbegründung (erforderliche Darstellung einer Geltendmachung des Zwischenrechtsbehelfs); Übertragung der Grundsätze, die für die Vorbereitung von Zeugenvernehmungen zu in amtlicher Eigenschaft gemachten Wahrnehmungen auf sachverständige Hilfspersonen der Polizei

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 StPO, § 85 StPO, § 238 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Vernehmung eines im polizeilichen Ermittlungsverfahren hinzugezogenen Übersetzers von Telefongesprächen als Zeuge in der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 73c StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Angeklagten bei einer Verfallsanordnung

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Vernehmung eines im polizeilichen Ermittlungsverfahren hinzugezogenen Übersetzers von Telefongesprächen als Zeuge in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Angeklagten bei einer Verfallsanordnung

  • rechtsportal.de

    StPO § 238 Abs. 2 ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Angeklagten bei einer Verfallsanordnung

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Vernehmung eines im polizeilichen Ermittlungsverfahren hinzugezogenen Übersetzers von Telefongesprächen als Zeuge in der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Dolmetscher/Sachverständiger im Ermittlungsverfahren - Zeuge im Strafprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übersetzer im Ermittlungsverfahren - Zeuge im Strafprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 771 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Da die Angeklagten Q. N. und D. mithin zunächst (Mit-)Verfügungsmacht an den an die jeweils anderen Angeklagten ausgekehrten Erlösanteilen hatten, haften die Angeklagten beim Verfall von Wertersatz in diesem Umfang als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 Rn. 7; vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).

    Der Umstand, dass das Landgericht bei den Angeklagten Q. N. und D. nach § 73c StGB von einer den Betrag des ihnen jeweils verbleibenden Erlösanteils übersteigenden Verfallsanordnung abgesehen hat, lässt das Gesamtschuldverhältnis unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12 aaO).

  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Da die Angeklagten Q. N. und D. mithin zunächst (Mit-)Verfügungsmacht an den an die jeweils anderen Angeklagten ausgekehrten Erlösanteilen hatten, haften die Angeklagten beim Verfall von Wertersatz in diesem Umfang als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 Rn. 7; vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).
  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 43/12

    Verwertbare Erinnerungen des Ermittlungsrichters bei einer Aussage über eine

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob die Grundsätze, die für die Vorbereitung von Zeugenvernehmungen zu in amtlicher Eigenschaft gemachten Wahrnehmungen gelten (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50, BGHSt 1, 4, 8; vom 11. November 1952 - 1 StR 465/52, BGHSt 3, 281, 283; vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521, 522 f.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 69 Rn. 8; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 69 Rn. 9; Franke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 69 Rn. 4), auf von der Polizei im Ermittlungsverfahren hinzugezogene sachverständige Hilfspersonen übertragen werden können.
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob die Grundsätze, die für die Vorbereitung von Zeugenvernehmungen zu in amtlicher Eigenschaft gemachten Wahrnehmungen gelten (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50, BGHSt 1, 4, 8; vom 11. November 1952 - 1 StR 465/52, BGHSt 3, 281, 283; vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521, 522 f.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 69 Rn. 8; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 69 Rn. 9; Franke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 69 Rn. 4), auf von der Polizei im Ermittlungsverfahren hinzugezogene sachverständige Hilfspersonen übertragen werden können.
  • BGH, 23.11.2011 - 4 StR 516/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (übersehene

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Da die Angeklagten Q. N. und D. mithin zunächst (Mit-)Verfügungsmacht an den an die jeweils anderen Angeklagten ausgekehrten Erlösanteilen hatten, haften die Angeklagten beim Verfall von Wertersatz in diesem Umfang als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 Rn. 7; vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01

    Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist die Strafkammer durch den Umstand, dass die beiden Übersetzer im Ermittlungsverfahren bei der Übertragung aufgezeichneter Telefongespräche in die deutsche Sprache als Sachverständige tätig waren, nicht gehindert gewesen, sie in der Hauptverhandlung ausschließlich als Zeugen zum Gegenstand ihrer sinnlichen Wahrnehmung zu vernehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, NJW 2003, 150, 151; Trück in MüKo-StPO, § 85 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1965 - 2 StR 92/65, BGHSt 20, 222, 223 f.; Beschlüsse vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44; vom 18. März 2010 - 3 StR 426/09, NStZ-RR 2010, 210 (Ls)).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob die Grundsätze, die für die Vorbereitung von Zeugenvernehmungen zu in amtlicher Eigenschaft gemachten Wahrnehmungen gelten (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50, BGHSt 1, 4, 8; vom 11. November 1952 - 1 StR 465/52, BGHSt 3, 281, 283; vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521, 522 f.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 69 Rn. 8; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 69 Rn. 9; Franke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 69 Rn. 4), auf von der Polizei im Ermittlungsverfahren hinzugezogene sachverständige Hilfspersonen übertragen werden können.
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist die Strafkammer durch den Umstand, dass die beiden Übersetzer im Ermittlungsverfahren bei der Übertragung aufgezeichneter Telefongespräche in die deutsche Sprache als Sachverständige tätig waren, nicht gehindert gewesen, sie in der Hauptverhandlung ausschließlich als Zeugen zum Gegenstand ihrer sinnlichen Wahrnehmung zu vernehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, NJW 2003, 150, 151; Trück in MüKo-StPO, § 85 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1965 - 2 StR 92/65, BGHSt 20, 222, 223 f.; Beschlüsse vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44; vom 18. März 2010 - 3 StR 426/09, NStZ-RR 2010, 210 (Ls)).
  • BGH, 07.05.1965 - 2 StR 92/65

    Abgelehnter Sachverständiger - Tatschenfeststellung - Sachverständiger Zeuge

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist die Strafkammer durch den Umstand, dass die beiden Übersetzer im Ermittlungsverfahren bei der Übertragung aufgezeichneter Telefongespräche in die deutsche Sprache als Sachverständige tätig waren, nicht gehindert gewesen, sie in der Hauptverhandlung ausschließlich als Zeugen zum Gegenstand ihrer sinnlichen Wahrnehmung zu vernehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, NJW 2003, 150, 151; Trück in MüKo-StPO, § 85 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1965 - 2 StR 92/65, BGHSt 20, 222, 223 f.; Beschlüsse vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44; vom 18. März 2010 - 3 StR 426/09, NStZ-RR 2010, 210 (Ls)).
  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 426/09

    Verfahrenshindernis (Unschuldsvermutung)

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist die Strafkammer durch den Umstand, dass die beiden Übersetzer im Ermittlungsverfahren bei der Übertragung aufgezeichneter Telefongespräche in die deutsche Sprache als Sachverständige tätig waren, nicht gehindert gewesen, sie in der Hauptverhandlung ausschließlich als Zeugen zum Gegenstand ihrer sinnlichen Wahrnehmung zu vernehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, NJW 2003, 150, 151; Trück in MüKo-StPO, § 85 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1965 - 2 StR 92/65, BGHSt 20, 222, 223 f.; Beschlüsse vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44; vom 18. März 2010 - 3 StR 426/09, NStZ-RR 2010, 210 (Ls)).
  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht

    Zwar kann bei einer zusätzlich zur Verfahrensrüge erhobenen Sachrüge ergänzend auf die Urteilsgründe zurückgegriffen werden (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15, StV 2016, 771), allein ergibt sich aber aus dieser Passage nicht, dass eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft nicht erfolgt ist.
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Dies gilt bereits deswegen, weil von dem Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO kein Gebrauch gemacht wurde; dies wäre aber erforderlich gewesen, da eine auf die Sachleitung bezogene Anordnung beanstandet wird (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 84/16, NJW 2017, 181, 182 und vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15, StV 2016, 771).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 22/16

    Bandenmäßiges und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Dies gälte auch dann, wenn das Landgericht bei einem der Angeklagten gemäß § 73c Abs. 1 StGB von einer Verfallsanordnung absehen würde; dies führt nicht zum Wegfall des Gesamtschuldverhältnisses, weil darin nur ein Verzicht auf die unmittelbare Inanspruchnahme dieses Angeklagten zu sehen ist; die übrigen Wirkungen der Gesamtschuld (Innenregress) bleiben hiervon unberührt (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15; Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12).
  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 301/17

    Abänderung der Verfallsentscheidung auf Grund gesamtschuldnerischer Haftung;

    Dass das Landgericht hinsichtlich des Angeklagten - wie auch des Mitangeklagten H. - gemäß § 73c StGB teilweise von einer Verfallsentscheidung abgesehen hat, führt nicht zum Wegfall des Gesamtschuldverhältnisses, weil hierin nur ein Verzicht auf eine unmittelbare Inanspruchnahme dieses Angeklagten zu sehen ist, die übrigen Wirkungen der Gesamtschuld (Innenregress) aber fortbestehen (Senat, Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401; vgl. auch Beschluss vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15 - Rn. 6).
  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 547/18

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen)

    Gleiches gilt für die vom Generalbundesanwalt unter Zulässigkeitsgesichtspunkten vermisste Wiedergabe des "in den Urteilsgründen erörterte(n) mündliche(n) Gutachten(s) des Sachverständigen (...)' sowie der darin wiedergegebenen Angaben der Nebenklägerin, die der Senat bei gleichzeitig erhobener Sachrüge ohnehin zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15; zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts und der Aufklärungspflicht vgl. LR-StPO/ Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 372 ff., 380).
  • LG Bochum, 19.02.2016 - 9 KLs 47/15

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Da die Angeklagten L und M gemeinsam in die Niederlande gefahren sind und dort die Betäubungsmittel veräußerten und den Erlös - 100.000 Euro - gemeinsam entgegen nahmen, hatten sie zunächst (Mit-)Verfügungsmacht an den an sie ausgekehrten Erlösanteilen und haften daher beim Verfall von Wertersatz in diesem Umfang als Gesamtschuldner (vgl. zur gesamtschuldnerischen Haftung BGH, Beschluss vom 20.01.2016 - 4 StR 376/15).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4037
BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16 (https://dejure.org/2016,4037)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2016 - 5 StR 10/16 (https://dejure.org/2016,4037)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16 (https://dejure.org/2016,4037)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100a StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge betreffend ein Verwertungsverbot hinsichtlich erlangter Erkenntnisse bei einer Telekommunikationsüberwachung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Kompensation von einem Monat der Gesamtfreiheitsstrafe nach rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung von rund sechs Monaten nach Urteilsverkündung; Rüge betreffend ein Verwertungsverbot hinsichtlich der bei der Überwachung der Telekommunikation erlangten Erkenntnisse

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge betreffend ein Verwertungsverbot hinsichtlich erlangter Erkenntnisse bei einer Telekommunikationsüberwachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kompensation von einem Monat der Gesamtfreiheitsstrafe nach rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung von rund sechs Monaten nach Urteilsverkündung; Rüge betreffend ein Verwertungsverbot hinsichtlich der bei der Überwachung der Telekommunikation erlangten Erkenntnisse

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge betreffend ein Verwertungsverbot hinsichtlich erlangter Erkenntnisse bei einer Telekommunikationsüberwachung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telekommunikationsüberwachung - und das Verwertungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 129
  • StV 2016, 771
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16
    Der Senat neigt der Auffassung zu, dass diese Voraussetzung auch dann zu wahren ist, wenn - wie vorliegend - eine täuschungsähnliche Situation behauptet wird, aus der der Beschwerdeführer ein umfassendes Beweisverwertungsverbot hinsichtlich sämtlicher weiterer Überwachungsmaßnahmen herleitet (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 445/95, NStZ 1996, 290, 291).
  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 493/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Vernehmung des Vernehmungsbeamten nach Berufung auf

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16
    Die vollständige Kenntnis der einschlägigen Unterlagen wäre jedoch zumindest für die Beurteilung der Frage unabdingbar gewesen, ob die durch den Beschwerdeführer geltend gemachten Verfahrensverstöße ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 493/11).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 391/14

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Berechnung der Kompensation)

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16
    Diese kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst aussprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 4 StR 391/14 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 417/22

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Die Verfahrensrüge der Verletzung des § 105 StPO ist grundsätzlich nur dann in zulässiger Weise erhoben, wenn auch die polizeilichen Berichte über die Durchsuchungsmaßnahmen mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2022 - 5 StR 373/21, vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16, StV 2016, 771, 772, vom 24. Januar 2012 - 4 StR 493/11 und vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 464/10; KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 105 Rn. 23; MüKo-StPO/Hauschild, 2. Aufl., § 105 Rn. 45).

    Dem Senat ist es daher verwehrt, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung umfassend zu beurteilen und gegebenenfalls weitergehend zu prüfen, ob aus dem Verfahrensfehler im konkreten Fall ein Beweisverwertungsverbot folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; BGH, Urteile vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, NStZ 2017, 367 Rn. 24, und vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 289; Beschlüsse vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94, 95, vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16, aaO, und vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, NStZ 2012, 104 Rn. 9).

  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer)

    Der Revisionsführer nimmt zur Begründung seines Vorbringens auf Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vom 30. September 2016, vom 25. November 2016, vom 1. und vom 23. Februar 2017, vom 16. März 2017 und vom 17. Mai 2017 Bezug, die eine Vielzahl von Anschlüssen zum Gegenstand haben, sowie auf Verwertungswidersprüche vom 17. August 2018 und vom 12. November 2018, ohne diese jedoch vollständig vorzulegen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17 Rn. 18 und vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16 Rn. 4 mwN; KK-Bruns, StPO, 8. Aufl., § 100a Rn. 70; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 100a Rn. 39).
  • BGH, 07.12.2022 - 2 StR 437/20

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten);

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss einer Beweisverwertung in dieser Konstellation aber bei dem Tatgericht widersprochen werden, um sich ein entsprechendes Rügerecht zu erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1, 3; Beschluss vom 15. August 2000 - 5 StR 223/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 260; Beschluss vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16, StV 2016, 771, 772).
  • KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17

    1. Die schuldhafte Begehung der Anlasstat muss bei einer Entscheidung nach § 56f

    Der Bundgerichtshof verwarf die Revision des Beschwerdeführers nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe, dass von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe - wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nach Urteilsverkündung - ein Monat als verbüßt gilt (Beschluss vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16 -, juris).

    dd) Im Anlassverfahren hat sich Bundesgerichtshof auf die Revision des Beschwerdeführers mit der Frage eines Beweisverwertungsverbotes aufgrund von Fehlern bei der Durchsuchung nur mittelbar und mit nicht tragenden Erwägungen befasst (Beschluss vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16 -, juris Rdnr. 5).

  • OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 1 Ss 71/20

    Unerlaubter Umgang mit Abfällen; Bildung von Sickerwasser durch gelagerten Abfall

    Denn über das Bestehen eines Beweisverwertungsverbotes ist regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalls unter Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte sowie der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BGH a.a.O., 108; ferner Beschluss vom 16.02.2016 - 5 StR 10/16, juris Rn. 4 jew. m.w.N.).
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