Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 08.12.2015

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15   

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OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15 (https://dejure.org/2015,34805)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15 (https://dejure.org/2015,34805)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. August 2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15 (https://dejure.org/2015,34805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 10 EUR wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln; Zulässigkeit der Sprungrevision; Fehlen von Feststellungen zur Qualität und zum Wirkstoffgehalt des sichergestellten Rauschgiftes; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 10 EUR wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 803 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 14.02.1996 - 3 Ss 29/96
    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15
    Nach herrschender Rechtsprechung und entgegen der überwiegenden Meinung in der Literatur kann auch in einem Fall der Annahmeberufung ein Urteil des Amtsgerichts mit der Sprungrevision grundsätzlich uneingeschränkt angefochten werden [vgl. die Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl. § 335 Rdnr. 21; BGHSt 40, 395; KG Berlin, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: (3) 1 Ss 90/09 (39/09), - juris; zweifelnd lediglich OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 174).
  • BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93
    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15
    Es besteht nach der Gesetzgebungsgeschichte (vgl. BayObLG StV 1993, 572) kein Anhalt dafür, dass dem Begriff "zulässig" in § 312 StPO durch die Einfügung des § 313 StPO nunmehr aufgrund der Gesetzesergänzung eine über die Bedeutung "statthaft" hinausgehende Bedeutung zukommen sollte.
  • OLG Köln, 12.01.1999 - Ss 2/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Absehen von

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15
    Der Wirkstoffgehalt der Drogen hat entscheidenden Einfluss u. a. auf die Beurteilung der Schwere der Tat und den Schuldumfang (BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 60/08 -juris; OLG Köln StV 1999, 440 f.).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15
    Nach herrschender Rechtsprechung und entgegen der überwiegenden Meinung in der Literatur kann auch in einem Fall der Annahmeberufung ein Urteil des Amtsgerichts mit der Sprungrevision grundsätzlich uneingeschränkt angefochten werden [vgl. die Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl. § 335 Rdnr. 21; BGHSt 40, 395; KG Berlin, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: (3) 1 Ss 90/09 (39/09), - juris; zweifelnd lediglich OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 174).
  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 2 RVs 33/14

    Bestrafung; Besitzes einer geringen Menge von BtM (Marihuana); Eigenverbrauch

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15
    Wird der Wirkstoffgehalt nicht festgestellt, wird zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ein Cannabisgemisch mit einer Gewichtsmenge von bis zu 6 Gramm als "geringe Menge" angesehen, weil sich unter Annahme einer äußerst schlechten Wirkstoffkonzentration von 0, 8 % aus 6 g Haschisch noch drei Konsumeinheiten gewinnen lassen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 2014, Az.: III-2 RVs 33/14, 2 RVs 33/14, m.w.N., - juris).
  • KG, 27.04.2009 - 1 Ss 90/09

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Sprungrevision in einem Bagatellfall

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15
    Nach herrschender Rechtsprechung und entgegen der überwiegenden Meinung in der Literatur kann auch in einem Fall der Annahmeberufung ein Urteil des Amtsgerichts mit der Sprungrevision grundsätzlich uneingeschränkt angefochten werden [vgl. die Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl. § 335 Rdnr. 21; BGHSt 40, 395; KG Berlin, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: (3) 1 Ss 90/09 (39/09), - juris; zweifelnd lediglich OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 174).
  • OLG Celle, 19.05.2011 - 32 Ss 32/11

    Auswirkungen des Fehlens von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15
    Das Fehlen von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt gefährdet jedoch den Bestand des Schuldspruchs dann nicht, wenn festgestellt ist, dass es sich tatsächlich um Betäubungsmittel handelt und nach ihrem Bruttogewicht ein Fall des § 29 Abs. 5 BtMG vorliegt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. Mai 2011 - 32 Ss 32/11 -, juris).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 60/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Kognitionspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15
    Der Wirkstoffgehalt der Drogen hat entscheidenden Einfluss u. a. auf die Beurteilung der Schwere der Tat und den Schuldumfang (BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 60/08 -juris; OLG Köln StV 1999, 440 f.).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2019 - Ss 114/18

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Fehlende Feststellungen zum

    Anlass, die Möglichkeit des Absehens von Bestrafung nach § 29 Abs. 5 BtMG zu erörtern und insoweit Feststellungen zum (Mindest-)Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel zu treffen, besteht dann nicht, wenn schon nach ihrem Bruttogewicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um eine geringe Menge im Sinne des § 29 Abs. 5 BtMG handelt (vgl. OLG Hamm StraFo 2014, 518 f., juris Rn. 19 ff.; StraFo 2015, 342 f. - juris Rn. 13 ff.; Beschl. v. 05.11.2015 - III-1 RVs 75/15, juris; Beschl. v. 08.11.2018 - III-4 RVs 150/18, juris Rn. 8; OLG Dresden, Urt. v. 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15, juris Rn. 12 ff.; Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2012 - Ss 122/2012 (78/12) -).
  • OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21

    Eine Polizeibeamtin, die im Rahmen ihres Studium für einen Aufstieg in den

    Es besteht nach der Gesetzgebungsgeschichte kein Anhalt dafür, dass dem Begriff "zulässig" in § 312 StPO durch die Einfügung des § 313 StPO eine über die Bedeutung "statthaft" hinausgehende Bedeutung zukommen sollte (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 31. August 2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15 -, juris m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2009, 1 Ss 13/09; Senatsbeschluss vom 21. Januar 2005, 1 Ss 107/04; Senatsbeschluss vom 03. November 2005, 1 Ss 89/05) und der überwiegenden Anzahl der Obergerichte (vgl. OLG Dresden StV 2016, 803; OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Hamm NStZ 2011, 42; OLG Hamm NJW 2003, 3286, 3287; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; OLG Zweibrücken StV 1994, 119; BayObLG in StV 1993, 572; OLG Stuttgart in NStZ-RR 1996, 75; OLG Rostock, Beschluss vom 10. April 2003, 1 Ss 37/03, zit. nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 8. August 2008, 31 Ss 20/08, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    In den Fällen, in denen eine Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil nach § 313 Abs. 1 S. 2 StPO der Zulassung bedürfte, ist eine Sprungrevision nach § 335 Abs. 1 StPO (vorbehaltlich der Erfüllung der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen) nach nahezu einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung immer, d.h. auch ohne vorherige Berufungszulassung, zulässig (BayObLG MDR 1993, 1228; KG Berlin, Beschl. v. 27.04.2009 - (3) 1 Ss 90/09 (39/09) - juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 01.04.2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) - juris; OLG Bremen, Beschl. v. 29.09.2008 - Ss 23/08 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 08.08.2008 - 31 Ss 20/08 - juris; OLG Dresden, Beschl. v. 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15 - juris; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406; OLG Hamm NJW 2003, 2386, 2387; OLG Hamm NStZ 2011, 42, 43; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.04.2011 - 1 Ss 54/11 - juris; OLG Zweibrücken MDR 1994, 502; a.A. lediglich: OLG Hamm, Beschl. v. 02.04.2020 - 5 RVs 19/20 = BeckRS 2020, 6915) Auch der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen (BGH, Beschl. v. 25.01.1995 - 2 StR 456/94 - juris, dort Rdn. 9) Gegen die Auffassung, man müsse in der vorliegenden Konstellation die Sache zunächst dem Landgericht zwecks Entscheidung über die Zulassung der Berufung vorlegen, spricht schon, dass der Nebenkläger im vorliegenden Fall sein Rechtsmittel abschließend als Revision bezeichnet hat.
  • KG, 16.10.2017 - 121 Ss 143/17

    Sprungrevision gegen ein Urteil im Strafbefehlsverfahren: Aufklärungsrüge gegen

    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht insbesondere nicht entgegen, dass eine Berufung gegen das angefochtene Urteil nach § 313 Abs. 1, Abs. 2 StPO der Zulassung bedurft hätte (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 31. August 2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15 - juris; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2011, 382; KG, Beschluss vom 27. April 2009 - [3] 1 Ss 90/09 [39/09] - juris; jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44706
OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15 (https://dejure.org/2015,44706)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 Rev 58/15 (https://dejure.org/2015,44706)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 Rev 58/15 (https://dejure.org/2015,44706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 325 Halbs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Mitteilungspflicht über die Verlesung des Protokolls der erstinstanzlichen Vernehmung eines Zeugen bei einer Beweisantragsrüge

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2016, 803
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09

    Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel;

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    (aa) Das Beruhen des Urteils auf einer rechtsfehlerhaften Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn der Antrag mit rechtsfehlerfreier Begründung hätte abgelehnt werden können und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch nicht berührt werden (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 558, 559; Urt. v. 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12; Urt. v. 13. November 1990 - 5 StR 413/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 14; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl. § 337 Rn. 38 m.w.N.; LR/Becker, a.a.O., Rn. 226).

    Die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände, wie sie sich in Urteil und Revisionsvorbringen darstellen, kann indessen zu dem Ergebnis führen, dass auch bei rechtsfehlerfrei begründeter Entscheidung über den Antrag von Seiten des Angeklagten keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten gestellt werden können (BGH, Urt. vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, NStZ 1997, 286f.; Beschl. v. 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 558f.).

  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    Für die Stellung eines Beweisantrages auf ergänzende (nochmalige) Vernehmung gelten deshalb dieselben Maßstäbe wie bei einem Antrag auf wiederholte Vernehmung eines in der Hauptverhandlung bereits vernommenen Zeugen (vgl. BGH, Beschl. vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, JR 2004, 212 ff. mwN für den Antrag auf Vernehmung einer Zeugin in der Hauptverhandlung nach erfolgter Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung gemäß § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. auch zum Maßstab der Ablehnung bei wiederholter Vernehmung zuletzt BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 356f.).

    Im Übrigen wäre der Antrag in Ermangelung hinreichender Konnexität zwischen der behaupteten Beweistatsache und dem Beweismittel (grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251, 253; BGH, Beschl. v. 15. April 2003 - 1 StR 64/03, StV 2003, 650; KK-StPO/Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 224; Güntge in Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl., Rn. 1629) aber auch nur am Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zu messen.

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    Die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände, wie sie sich in Urteil und Revisionsvorbringen darstellen, kann indessen zu dem Ergebnis führen, dass auch bei rechtsfehlerfrei begründeter Entscheidung über den Antrag von Seiten des Angeklagten keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten gestellt werden können (BGH, Urt. vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, NStZ 1997, 286f.; Beschl. v. 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 558f.).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    Im Übrigen wäre der Antrag in Ermangelung hinreichender Konnexität zwischen der behaupteten Beweistatsache und dem Beweismittel (grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251, 253; BGH, Beschl. v. 15. April 2003 - 1 StR 64/03, StV 2003, 650; KK-StPO/Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 224; Güntge in Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl., Rn. 1629) aber auch nur am Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zu messen.
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    (aa) Das Beruhen des Urteils auf einer rechtsfehlerhaften Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn der Antrag mit rechtsfehlerfreier Begründung hätte abgelehnt werden können und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch nicht berührt werden (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 558, 559; Urt. v. 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12; Urt. v. 13. November 1990 - 5 StR 413/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 14; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl. § 337 Rn. 38 m.w.N.; LR/Becker, a.a.O., Rn. 226).
  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    (aa) Das Beruhen des Urteils auf einer rechtsfehlerhaften Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn der Antrag mit rechtsfehlerfreier Begründung hätte abgelehnt werden können und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch nicht berührt werden (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 558, 559; Urt. v. 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12; Urt. v. 13. November 1990 - 5 StR 413/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 14; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl. § 337 Rn. 38 m.w.N.; LR/Becker, a.a.O., Rn. 226).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99

    Revisionsbegründung bei Verfahrensfehlern; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    (1) Die Darlegungspflicht nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO umfasst auch die Verpflichtung sich zu solchen Geschehnissen zu verhalten, die der Rüge den Boden entziehen können, wenn nach der konkreten Fallgestaltung das Vorliegen eines rügevernichtenden Ausnahmetatbestandes ernsthaft in Betracht kommt, (BGH, Urt. v. 28. Nov. 1990 - 3 StR 170/90, St 37, 245, 248; Beschl. v. 12. August 1999 - 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49f.).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    Für die Stellung eines Beweisantrages auf ergänzende (nochmalige) Vernehmung gelten deshalb dieselben Maßstäbe wie bei einem Antrag auf wiederholte Vernehmung eines in der Hauptverhandlung bereits vernommenen Zeugen (vgl. BGH, Beschl. vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, JR 2004, 212 ff. mwN für den Antrag auf Vernehmung einer Zeugin in der Hauptverhandlung nach erfolgter Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung gemäß § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. auch zum Maßstab der Ablehnung bei wiederholter Vernehmung zuletzt BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 356f.).
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    (1) Die Darlegungspflicht nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO umfasst auch die Verpflichtung sich zu solchen Geschehnissen zu verhalten, die der Rüge den Boden entziehen können, wenn nach der konkreten Fallgestaltung das Vorliegen eines rügevernichtenden Ausnahmetatbestandes ernsthaft in Betracht kommt, (BGH, Urt. v. 28. Nov. 1990 - 3 StR 170/90, St 37, 245, 248; Beschl. v. 12. August 1999 - 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49f.).
  • OLG Oldenburg, 20.12.2016 - 1 Ss 178/16

    Anforderungen an die Vollmacht zur Vertretung des Angeklagten im Termin zur

    Dieses gilt aber nur, wenn nach der konkreten Fallgestaltung das Vorliegen eines rügevernichtenden Ausnahmetatbestandes ernsthaft in Betracht kommt (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil v. 08.12.2015, 1 Rev 58/15, bei juris, m.w.N.).
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