Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.01.2016 - III-1 RBs 7/16   

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https://dejure.org/2016,3253
OLG Köln, 20.01.2016 - III-1 RBs 7/16 (https://dejure.org/2016,3253)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2016 - III-1 RBs 7/16 (https://dejure.org/2016,3253)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - III-1 RBs 7/16 (https://dejure.org/2016,3253)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit der Zustellung an Verteidiger, dessen Vollmacht nicht vorliegt und dessen Mandat bereits beendet ist

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit der Zustellung an Verteidiger, dessen Vollmacht nicht vorliegt und dessen Mandat bereits beendet ist

  • rechtsportal.de

    StPO § 145a
    Unwirksamkeit der Zustellung an Verteidiger, dessen Vollmacht nicht vorliegt und dessen Mandat bereits beendet ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 175
  • StV 2017, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 2 Ss OWi 104/03

    Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 1 RBs 7/16
    Die an ihn bewirkte Zustellung war daher grundsätzlich unwirksam (vgl. SenE v. 07.07.2000 - Ss 262/00; SenE v. 27.04.2001 - Ss 432/00 Z - SenE v. 30.04.2001 - Ss 159/01 Z - SenE v. 03.08.2001 - Ss 308/01 - SenE v. 16.10.2001 - Ss 416/01 - SenE v. 23.12.2005 - 81 Ss 91/05 - OLG Düsseldorf DAR 2004, 41 = VRS 105, 438 [439] = VM 2004, 5 [Nr. 5]).
  • OLG Koblenz, 27.05.1986 - 1 Ss 224/86

    Vollmacht; Zustellungen; Verteidiger; Mandant

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 1 RBs 7/16
    Die Ermächtigung zur Entgegennahme von Zustellungen bleibt auch dann, wenn im Verhältnis zwischen dem Betroffenen und dem Verteidiger die Verteidigungsvollmacht erloschen ist, aus Gründen der Rechtssicherheit im Außenverhältnis so lange bestehen, bis das Erlöschen der Vollmacht dem Gericht mitgeteilt wird (BayObLG VRS 38, 194; OLG Koblenz VRS 71, 203; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 227 - bei Juris Tz. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 154a Rz. 11; Löwe-Rosenberg- Lüderssen/Jahn , StPO, 26. Auflage 2008, § 154a Rz. 6; KMR- Müller , StPO, § 145a Rz. 7).
  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05

    Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 1 RBs 7/16
    Diese Anzeige kann durch den bisherigen Verteidiger oder durch den Betroffenen erfolgen (BayObLG und OLG Düsseldorf a.a.O.; für eine Sonderkonstellation vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1993, 403), wobei sie sich auch schlüssig aus dessen Verhalten soll ergeben können (so: SK-StPO- Wohlers , a.a.O., Rz. 9 u. H. a. die - eine andere Konstellation betreffende - Entscheidung BGH StV 2006, 284).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.1993 - 1 Ws 116/93
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2016 - 1 RBs 7/16
    Diese Anzeige kann durch den bisherigen Verteidiger oder durch den Betroffenen erfolgen (BayObLG und OLG Düsseldorf a.a.O.; für eine Sonderkonstellation vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1993, 403), wobei sie sich auch schlüssig aus dessen Verhalten soll ergeben können (so: SK-StPO- Wohlers , a.a.O., Rz. 9 u. H. a. die - eine andere Konstellation betreffende - Entscheidung BGH StV 2006, 284).
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   OLG Naumburg, 19.01.2016 - 2 Ws (s) 2/16   

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https://dejure.org/2016,8149
OLG Naumburg, 19.01.2016 - 2 Ws (s) 2/16 (https://dejure.org/2016,8149)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.01.2016 - 2 Ws (s) 2/16 (https://dejure.org/2016,8149)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 2 Ws (s) 2/16 (https://dejure.org/2016,8149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 1 Ss 259/00

    Notwendige Verteidigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2016 - 2 Ws (s) 2/16
    Für Fälle dieser Art sind wegen der unterschiedlichen Bewertungen der Rechtsfolgenerwartung durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft die zu entscheidenden Fragen als schwierig einzustufen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., Rn 26 a zu § 140, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. März 2001, Az.: 1 Ss 259/00, -juris).
  • OLG Hamburg, 31.08.2017 - 2 Ws 141/17

    Pflichtverteidigerbestellung wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage:

    (1) Das gilt auch unter Berücksichtigung des von der Verteidigung vorgebrachten Hinweises auf die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte, wonach es häufig als für die Annahme einer schwierigen Sach- oder Rechtslage ausreichend erachtet wird, wenn verschiedene am Verfahren mitwirkende Justizorgane - etwa Staatsanwaltschaft und Amtsgericht oder zwei Gerichte unterschiedlicher Instanzen - in bestimmten die Sache betreffenden Fragen unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. die Übersicht bei Schmitt a.a.O. Rn. 26a m.w.N.; KK-StPO/Laufhütte/Willnow § 140 Rn. 23 m.w.N.; MüKo-StPO/Thomas/Kämpfer § 140 Rn. 41 (betr. Sachlage), 45 (betr. Rechtslage)), namentlich auch - wie hier - bei unterschiedlicher Bewertung der Rechtsfolgenerwartung (vgl. OLG Naumburg StV 2017, 157; vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2002, 336 f.).
  • KG, 04.07.2019 - 4 Ws 62/19

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendige Verteidigung bei Strafmaßberufung der

    Der Senat folgt nicht der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte, wonach unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage bereits und stets dann ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben ist, wenn die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung die Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle einer Geldstrafe erstrebt (so OLG Naumburg StV 2017, 157 = StraFo 2016, 207) oder wenn die am Verfahren beteiligten Justizorgane (Staatsanwaltschaft einerseits und Gericht andererseits oder zwei Gerichtsinstanzen) allgemein unterschiedliche Bewertungen der Rechtsfolgenfrage vornehmen (so OLG Karlsruhe NStZ-RR 2002, 336 für den Fall, dass die Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung abzielt; in diese Richtung auch, aber jeweils nicht tragend: OLG Düsseldorf StV 1988, 290 und Senat StraFo 2013, 425; noch weitergehend, aber kaum justiziabel und zudem unter Bezugnahme auf diese Ansicht nicht tragende Rechtsprechung, Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 140 Rn. 26a: auch "bei sonstiger unterschiedlicher Bewertung der Sach- oder Rechtslage").
  • OLG Celle, 09.07.2018 - 2 Ss 79/18

    Notwendigkeit der Verteidigung bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen

    Schon allein aufgrund des hier gegebenen Bestrebens der Staatsanwaltschaft, im Rahmen des Berufungsverfahrens die Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe statt einer erstinstanzlich ergangenen Verurteilung zu einer Geldstrafe zu erreichen, wird in der Rechtsprechung teilweise die Schwierigkeit der Rechtslage i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO angenommen (vgl. nur Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 Ws (s) 2/16 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Auflage 2018.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16   

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https://dejure.org/2016,48123
OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16 (https://dejure.org/2016,48123)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16 (https://dejure.org/2016,48123)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. September 2016 - 1 Ws (s) 318/16 (https://dejure.org/2016,48123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 2017, 157
  • StV 2018, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 03.12.2007 - 3 Ws 1205/07

    Notwendige Verteidigung: Wechsel des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    Eine Auswechselung des Verteidigers ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2007, 3 Ws 1205/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.1992, 4 Ws 228/92, NStZ 1993, 201, OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2010, 2 Ws 52/10, zitiert nach juris, Rdnr. 8).

    Im Übrigen betrifft diese Vorschrift ausschließlich den Fall einer vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Gebühren und erfasst den Verzicht gegenüber der Staatskasse nicht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3 Ws 1205/07, Rn. 8 f, OLG Bamberg, a.a.O.).

  • OLG Braunschweig, 28.07.2008 - Ws 262/08
    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass dem von § 49b BRAO verfolgten Zweck, einen Preiswettbewerb um Mandate zu verhindern, in der vorliegenden Fallkonstellation ausreichend dadurch begegnet wird, dass ein Wechsel nur bei Einverständnis beider beteiligter Anwälte möglich ist (OLG Karlsruhe, a.a.O., im Ergebnis auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.07.2008 - Ws 262/08; OLG Bamberg a.a.O.).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    "Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ist ein Grund, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.2015 - 4 StR 270/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173; Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1).
  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15

    Fehlerhafte Bestellung zum Pflichtverteidiger (Interessenkonflikt); gefährliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    "Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ist ein Grund, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.2015 - 4 StR 270/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173; Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1).
  • OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    Eine Auswechselung des Verteidigers ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2007, 3 Ws 1205/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.1992, 4 Ws 228/92, NStZ 1993, 201, OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2010, 2 Ws 52/10, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    "Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ist ein Grund, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.2015 - 4 StR 270/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173; Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1).
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    Eine Auswechselung des Verteidigers ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2007, 3 Ws 1205/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.1992, 4 Ws 228/92, NStZ 1993, 201, OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2010, 2 Ws 52/10, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.05.2016 - III-2 Ws 294/16, III-2 Ws 295/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54754
OLG Köln, 09.05.2016 - III-2 Ws 294/16, III-2 Ws 295/16 (https://dejure.org/2016,54754)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.2016 - III-2 Ws 294/16, III-2 Ws 295/16 (https://dejure.org/2016,54754)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - III-2 Ws 294/16, III-2 Ws 295/16 (https://dejure.org/2016,54754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 52 StVK 212/14
  • OLG Köln, 09.05.2016 - III-2 Ws 294/16, III-2 Ws 295/16

Papierfundstellen

  • StV 2017, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (BVerfG NJW 2002, 2773; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; OLG Frankfurt/Main a.a.O.).

    Daher sind die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; KG vom 10.02.2006 - 5 Ws 61/06 - zit. nach juris).

  • OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 3 Ws 26/08

    Strafvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 140 Rn. 33).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 140 Rn. 33).
  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (BVerfG NJW 2002, 2773; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; OLG Frankfurt/Main a.a.O.).
  • OLG Hamm, 03.03.2008 - 3 Ws 704/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnungsgründe; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 140 Rn. 33).
  • OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06

    Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 140 Rn. 33).
  • KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06

    Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über die

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
    Daher sind die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; KG vom 10.02.2006 - 5 Ws 61/06 - zit. nach juris).
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