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   OLG Naumburg, 27.06.2016 - 1 VAs 2/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54752
OLG Naumburg, 27.06.2016 - 1 VAs 2/16 (https://dejure.org/2016,54752)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.06.2016 - 1 VAs 2/16 (https://dejure.org/2016,54752)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 1 VAs 2/16 (https://dejure.org/2016,54752)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.06.2016 - 1 VAs 2/16
    Aus dem zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2015, 1 BvR 857/15, folgt vielmehr das Gegenteil.
  • BGH, 24.05.2016 - 4 StR 440/15

    Freispruch des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) vom Vorwurf der Untreue

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.06.2016 - 1 VAs 2/16
    Zum einen ist das betroffene Urteil zwischenzeitlich vom BGH mit Urteil vom 24. Mai 2016 (4 StR 440/15) aufgehoben worden.
  • OLG München, 27.01.2016 - 2 Ws 79/16

    Anspruch eines verfahrensfremden Dritten auf Überlassung eines nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.06.2016 - 1 VAs 2/16
    Denn auch bei Urteilen handelt es sich um Aktenbestandteile, sodass deren Überlassung an nicht verfahrensbeteiligte Dritte als Auskunft im Sinne der §§ 474 ff. StPO anzusehen ist (OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2016, 2 Ws 79/16, zitiert nach juris, Rn. 14).
  • BGH, 20.06.2018 - 5 AR (Vs) 112/17

    Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften an private Dritte (Auskünfte

    Gegen die Verweigerung der Überlassung anonymisierter strafgerichtlicher Entscheidungsabschriften als Unterfall der in § 475 StPO geregelten Auskunftsrechte ist indes - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend dargelegt hat - der Rechtsbehelf nach § 478 Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. OVG Münster, NJW 2001, 3803; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2015 - III - 1 VAs 70/15, Rn. 7; OLG München, NStZ 2017, 311; OLG Sachsen-Anhalt, StV 2017, 168; LG Berlin, NJW 2002, 838; LG Bochum, NJW 2005, 999; LG München I, Beschluss vom 24. März 2015 - 7 Qs 5/15, Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 15; für eine analoge Anwendung von § 478 Abs. 3 StPO: Putzke/Zenthöfer, NJW 2015, 1777, 1783).

    Die ihnen zukommenden Sorgfaltspflichten können aber nicht generell zum Maßstab für das Zugänglichmachen gerichtlicher Entscheidungen gemacht werden (vgl. OLG München, NStZ 2017, 311, 312; OLG Sachsen-Anhalt, StV 2017, 168, 169).

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