Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.06.2016

Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15   

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https://dejure.org/2015,47028
BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15 (https://dejure.org/2015,47028)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 StR 302/15 (https://dejure.org/2015,47028)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 StR 302/15 (https://dejure.org/2015,47028)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG
    Anforderungen an das Handeltreiben im Betäubungsmittelstrafrecht (jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; verbindliches Angebot; sondierende Gespräche über künftige Betäubungsmittelgeschäfte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Betäubungsmittelhandel: Abgrenzung des Handeltreibens von strafloser Vorbereitungshandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 354 Abs. 1, § 467 Abs. 1 StPO, § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 8 Abs. 1, 2 StrEG

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Allgemein sondierende Gespräche über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte als straflose ...

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Abgrenzung des Handeltreibens von strafloser Vorbereitungshandlung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Betäubungsmittelstrafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Allgemein sondierende Gespräche über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte als straflose ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    BtM: Das war kein "Handeltreiben"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Handel mit Betäubungsmitteln - und die Vorgespräche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 419
  • StV 2017, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15
    Danach ist Handeltreiben im Sinne dieser Vorschriften jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256, 262).
  • BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; Vorfeld des

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15
    Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1999 - 3 StR 479/99, NStZ 2000, 207, 208; vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, NStZ 2007, 100, 101; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 81; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 374 ff.).
  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15
    Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1999 - 3 StR 479/99, NStZ 2000, 207, 208; vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, NStZ 2007, 100, 101; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 81; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 374 ff.).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 411/23

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung des

    Ein (vollendetes) Handeltreiben liegt nicht erst vor, wenn es tatsächlich zu einem Betäubungsmittelumsatz kommt, sondern schon dann, wenn der Täter hierauf gerichtete konkrete Bemühungen entfaltet, etwa ernsthafte Ver- oder Ankaufsverhandlungen bezogen auf ein bestimmtes Umsatzgeschäft führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2023 - 4 StR 85/23, NStZ-RR 2023, 250; vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 371/22, juris Rn. 3; vom 17. Juni 2020 - 1 StR 110/20, NStZ 2021, 53 Rn. 8 f.; vom 10. November 2015 - 3 StR 302/15, NStZ 2016, 419, 420; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl. 2021, § 29 Rn. 376).

    Allgemein sondierende Gespräche über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte begründen dagegen noch kein vollendetes Handeltreiben; bei ihnen handelt es sich lediglich um straflose Vorbereitungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 302/15, NStZ 2016, 419, 420; OLG München, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 St RR (1) 34/10, NStZ 2011, 464, 465; MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., § 29 BtMG Rn. 421; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 375; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 378).

  • BGH, 17.06.2020 - 1 StR 110/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

    Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 302/15 Rn. 6 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14961
BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16 (https://dejure.org/2016,14961)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - 1 StR 161/16 (https://dejure.org/2016,14961)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 1 StR 161/16 (https://dejure.org/2016,14961)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 25 Abs 2 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mittäterschaft bei Veranlassen einer Kurierfahrt

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mittäterschaft bei Veranlassen einer Kurierfahrt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Unerlaubte Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Unerlaubte Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mittäterschaft bei Veranlassen einer Kurierfahrt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Täterschaft zu Beihilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - und das bloße Veranlassen der Beschaffungsfahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 285
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16
    Voraussetzung dafür ist nach den auch hier geltenden und vom Landgericht zugrunde gelegten Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633 und vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04, NStZ 2005, 229).

    Dabei ist aber entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 907 mwN).

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16
    Bloßes Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt dagegen nicht (BGH aaO; Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, StV 2012, 410 mwN).
  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 353/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16
    Voraussetzung dafür ist nach den auch hier geltenden und vom Landgericht zugrunde gelegten Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633 und vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04, NStZ 2005, 229).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 366/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, (Mit-)Täter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein, wenn er einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht nur als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und der die Tathandlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319 mwN; Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 f.; vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209, 210 und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 3; siehe auch BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).

    Entscheidender Bezugspunkt bei allen vorgenannten Merkmalen ist aber wegen der rechtlich gebotenen tatbestandsspezifischen Bewertung der verwirklichten Beteiligungsform der Einfuhrvorgang selbst (siehe bereits BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN sowie BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, NStZ-RR 2016, 316; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4 und vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).

    Wegen des notwendigen Bezugs der den Täterwillen ausfüllenden Kriterien (Tatinteresse; Umfang der Tatbeteiligung; Tatherrschaft und Wille dazu) zur tatbestandlichen Handlung, der Einfuhr, kommt eine (mit)täterschaftliche Beteiligung daran für den Empfänger der eingeführten Drogen regelmäßig aber nur dann in Betracht, wenn er Einfluss auf den Einfuhrvorgang als solchen hat (vgl. BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4).

  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16

    Revisionsfrist (Beginn der Frist mit Zustellung des Urteils: mehrere

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 578/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Voraussetzungen bei

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16; und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16).
  • BGH, 20.09.2018 - 1 StR 316/18

    Mittäterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Voraussetzungen:

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, StV 2017, 285).
  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16

    Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland

    Entscheidender Bezugspunkt für all diese Merkmale ist der Einfuhrvorgang selbst, wobei dem Interesse des mit den zu beschaffenden Betäubungsmitteln Handel Treibenden am Gelingen des Einfuhrvorgangs keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, juris Rn. 3 f.; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 5 Rn. 166 mwN).
  • BGH, 20.01.2022 - 2 StR 489/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch:

    Jedenfalls keine ausschlaggebende Bedeutung hat das Interesse am Gelingen des Einfuhrvorgangs; vielmehr ist die Tatherrschaft bei der eigentlichen Einfuhrhandlung oder der Wille von zentraler Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, StV 2017, 285; Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 309/20, BeckRS 2020, 34012).
  • BGH, 27.03.2019 - 1 StR 36/19

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft: erforderliche

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, StV 2017, 285, 286).
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18

    Voraussetzungen einer mittäterschaftlich begangenen Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Entscheidender Bezugspunkt für all diese Merkmale ist der Einfuhrvorgang selbst, wobei dem Interesse des Handeltreibenden am Gelingen des Einfuhrvorgangs keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, und vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296).
  • BGH, 21.06.2017 - 2 StR 57/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: erforderliche wertende

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, StV 2017, 295 f. und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, StV 2017, 285, 286).
  • BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft)

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 316/18 Rn. 4; vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16 Rn. 4 und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4).
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