Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.06.2016

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   BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15   

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BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15 (https://dejure.org/2016,11487)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2016 - 2 StR 405/15 (https://dejure.org/2016,11487)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15 (https://dejure.org/2016,11487)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 176 Abs. 1 Nr. 1, 3 StGB
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Erforderliche Gewissheit durch Ausschlussverfahren); sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage; Unterscheidung von Nötigungs- und sexueller Handlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176a Abs 2 Nr 1 StGB, § 177 Abs 1 Nr 1 StGB, § 177 Abs 1 Nr 3 StGB, § 184h StGB
    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung: Erforderlichkeit der Urteilsfeststellungen zur sexuellen Motivation des Täters; Vorliegen einer schutzlosen Lage bei bloßer Ausnutzung des Alleinseins; Gewaltanwendung bei Penetration eines ...

  • IWW

    § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die schutzlose Lage eines Kindes im Hinblick auf eine Vergewaltigung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung: Erforderlichkeit der Urteilsfeststellungen zur sexuellen Motivation des Täters; Vorliegen einer schutzlosen Lage bei bloßer Ausnutzung des Alleinseins; Gewaltanwendung bei Penetration eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die schutzlose Lage eines Kindes im Hinblick auf eine Vergewaltigung

  • rechtsportal.de

    StGB § 176a Abs. 2 Nr. 1 ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3
    Anforderungen an die schutzlose Lage eines Kindes im Hinblick auf eine Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesmissbrauch und sexuelle Nötigung - unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Penetration als sexuelle Handlung - oder nur eine Gewaltanwendung als Nötigungshandlung des Kindes?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verurteilung im Ausschlussverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 202
  • NStZ-RR 2016, 363
  • NStZ-RR 2016, 365
  • StV 2017, 42
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15
    Die Penetration als sexuelle Handlung ist von einer Gewaltanwendung als Nötigungshandlung zu unterscheiden, denn der Verbrechenstatbestand setzt insoweit sowohl eine Nötigung mit Gewalt als auch die Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung als Nötigungserfolg voraus (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1961 - 1 StR 407/61, BGHSt 17, 1, 3 f.; Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 669/81, BGHSt 31, 76, 77; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ 2005, 268; Fischer, StGB § 177 Rn. 14; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2013, § 177 Rn. 17; SSW/Wolters, StGB, 2. Aufl., § 177 Rn. 14).
  • BGH, 24.02.2015 - 5 StR 12/15

    Fehlende Feststellungen zu den Voraussetzungen einer sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15
    Vielmehr ist zur Erfüllung dieses Tatbestands erforderlich, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers geschehen und das Opfer keinen Widerstand leistet, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05; BGHSt 50, 359, 366; Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 StR 12/15, BGHR StGB § 176a Abs. 3 Konkurrenzen 1; Fischer, StGB § 177 Rn. 40).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15
    Die Penetration als sexuelle Handlung ist von einer Gewaltanwendung als Nötigungshandlung zu unterscheiden, denn der Verbrechenstatbestand setzt insoweit sowohl eine Nötigung mit Gewalt als auch die Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung als Nötigungserfolg voraus (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1961 - 1 StR 407/61, BGHSt 17, 1, 3 f.; Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 669/81, BGHSt 31, 76, 77; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ 2005, 268; Fischer, StGB § 177 Rn. 14; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2013, § 177 Rn. 17; SSW/Wolters, StGB, 2. Aufl., § 177 Rn. 14).
  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11

    Verurteilung wegen Mordes: Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15
    Dieses methodische Vorgehen bildet allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung eines Angeklagten, wenn alle relevanten Alternativen mit einer den Mindestanforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung genügenden Weise abgelehnt werden, wobei ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gestützte Zweifel nicht mehr zulässt (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2012 - 2 StR 395/11, StraFo 2012, 466 f.).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15
    Vielmehr ist zur Erfüllung dieses Tatbestands erforderlich, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers geschehen und das Opfer keinen Widerstand leistet, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05; BGHSt 50, 359, 366; Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 StR 12/15, BGHR StGB § 176a Abs. 3 Konkurrenzen 1; Fischer, StGB § 177 Rn. 40).
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15
    Die Penetration als sexuelle Handlung ist von einer Gewaltanwendung als Nötigungshandlung zu unterscheiden, denn der Verbrechenstatbestand setzt insoweit sowohl eine Nötigung mit Gewalt als auch die Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung als Nötigungserfolg voraus (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1961 - 1 StR 407/61, BGHSt 17, 1, 3 f.; Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 669/81, BGHSt 31, 76, 77; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ 2005, 268; Fischer, StGB § 177 Rn. 14; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2013, § 177 Rn. 17; SSW/Wolters, StGB, 2. Aufl., § 177 Rn. 14).
  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der

    Darüber hinaus galt auch nach der bisherigen Rechtsprechung, an der festzuhalten ist, dass die grundsätzlich bestehende körperliche Unterlegenheit eines Kindes gegenüber einem erwachsenen Täter für sich genommen zur Annahme einer schutzlosen Lage nicht genügt, es vielmehr einer Gesamtwürdigung aller Umstände bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15, NStZ-RR 2016, 202, 203 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).
  • BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19

    Voraussetzungen eines Mordes aus niedrigen Beweggründen bei Vorliegen eines

    Einen die Angeklagten begünstigenden Rechtsfehler weist das Urteil allerdings insofern auf, als das Landgericht nicht den Qualifikationstatbestand des § 179 Abs. 5 Nr. 1 StGB aF angenommen hat (vgl. zum Eindringen mit Gegenständen BGH, Urteil vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15, NStZ-RR 2016, 202).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 481/19

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Ruhen der Verjährung)

    Diese Strafvorschrift setzt voraus, dass das Opfer aus Furcht vor Gewalteinwirkungen des Täters von - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand absieht, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366 und vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3 Schutzlose Lage 4 Rn. 16; Beschlüsse vom 2. November 2017 - 3 StR 431/17; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15 Rn. 6 und vom 24. Februar 2015 - 5 StR 12/15 Rn. 3).
  • BGH, 05.09.2017 - 2 StR 256/17

    Sexuelle Nötigung (erforderliche Gewalt zur Überwindung des Opfers:

    Auch kann nicht aus der Vornahme der sexuellen Handlung, bei der es zu Verletzungen am Geschlechtsteil gekommen ist, zugleich auf die Anwendung von (weitergehender) Gewalt geschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15, StV 2017, 42); insoweit ist auch das Landgericht davon ausgegangen, dass die festgestellten Verletzungen allein durch die Manipulation am Penis, etwa durch einen Nagel, entstanden sind (UA S. 25).

    Denn dies lässt nicht ohne Weiteres den Schluss zu, der Angeklagte habe nunmehr mit seiner Manipulation am Penis des Geschädigten, die als sexuelle Handlung grundsätzlich von einer Gewaltanwendung als Nötigungshandlung zu unterscheiden ist (vgl. Senat, Urteil vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15, StV 2017, 42), ausnahmsweise zugleich den Widerstand des Opfers überwunden und überwinden wollen.

  • OLG München, 11.01.2024 - 24 U 2706/19

    Grober Behandlungsfehler, Schadensersatzpflicht, Vorläufige Vollstreckbarkeit,

    Auch wenn es nicht möglich war, eine konkrete Fehlfunktion oder Fehlbedienung des Gerätes zu identifizieren, ist der Senat aufgrund des gesamten Verfahrensstoffes im Wege des Ausschlussverfahrens (vgl. dazu etwa BGH [2. Strafsenat] vom 06.07.1990 - 2 StR 549/89 - juris Rn. 27; [2. Strafsenat] vom 30.03.2016 - 2 StR 405/15 - juris Rn. 7; OLG Rostock vom 24.08.2004 - 6 U 138/03 - juris Rn. 7; OLG Koblenz vom 29.05.2006 - 12 U 218/05 - juris Rn. 10; OLG Celle vom 23.03.2017 - 7 U 134/16 - juris Rn. 35) davon überzeugt (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO), dass es eine Insuffizienz des der Klägerin zugeführten Gasgemisches war, die zu der bei ihr aufgetretenen Hypoxie geführt hat.
  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 495/17

    Sexuelle Nötigung (Voraussetzungen einer Gewaltanwendung)

    Aus der Vornahme der sexuellen Handlung kann auch nicht zugleich auf die Anwendung von (weitergehender) Gewalt geschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15, StV 2017, 42).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2016 - 3 StR 154/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21178
BGH, 28.06.2016 - 3 StR 154/16 (https://dejure.org/2016,21178)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2016 - 3 StR 154/16 (https://dejure.org/2016,21178)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 3 StR 154/16 (https://dejure.org/2016,21178)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176a Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Tatbestandsverwirklichung durch Zungenkuss

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 176 Abs. 1 StGB, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 265 StPO, § 176a Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 176a Abs. 3 StGB, § 176 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Bewertung eines Zungenkusses mit Blick auf die Voraussetzungen des Tatbestands des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Tatbestandsverwirklichung durch Zungenkuss

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Strafrechtliche Bewertung eines Zungenkusses mit Blick auf die Voraussetzungen des Tatbestands des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • rechtsportal.de

    Strafrechtliche Bewertung eines Zungenkusses mit Blick auf die Voraussetzungen des Tatbestands des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Tatbestandsverwirklichung durch Zungenkuss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 363
  • StV 2017, 42 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 65/11

    Dem Beischlaf ähnliche Handlung im Sinne des schweren sexuellen Missbrauchs von

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 3 StR 154/16
    Ein Zungenkuss stellt keine dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlung dar und erfüllt damit den Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes nicht (BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11, BGHSt 56, 223, 225).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Zungenkuss als erhebliche sexuelle

    Bei der rechtlichen Bewertung dieser Tat, bei welcher der Angeklagte nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen das Opfer unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage dazu zwang, Berührungen an der Scheide und am Gesäß unterhalb der Kleidung sowie die Vornahme eines Zungenkusses zu dulden, hat das Landgericht übersehen, dass es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem Zungenkuss zwar um eine erhebliche sexuelle Handlung, nicht aber um eine beischlafähnliche Handlung im Sinne des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 ? 2 StR 65/11, BGHSt 56, 223; vom 28. Juni 2016 ? 3 StR 154/16 Rn. 2).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18

    Beschränkung der Verfolgung (nicht beträchtlich ins Gewicht fallende Tatteile);

    a) Nach dieser Vorschrift kann das Revisionsgericht in Übereinstimmung mit einem Antrag der Staatsanwaltschaft beim Revisionsgericht auch auf die gesetzlich niedrigste Strafe erkennen, wobei diese auch dem Normalstrafrahmen entnommen werden kann, wenn sicher auszuschließen ist, dass das Tatgericht einen Sonderstrafrahmen angewendet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2011 - 4 StR 684/10; Beschluss vom 28. Juni 2016 - 3 StR 154/16).
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