Rechtsprechung
BGH, 17.02.2016 - 5 StR 554/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 306a StGB
Mittäterschaftliche schwere Brandstiftung: Rückschluss auf einen konkludenten gemeinsamen Tatplan oder psychische Beihilfe - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 25 Abs. 2 StGB, § 261 StPO
- Wolters Kluwer
Brandstiftung und Wohnungseinbruchsdiebstahl im Wege einer vermeintlichen Selbsthilfe zur Durchsetzung behaupteter finanzieller Ansprüche im Anschluss an ein gemeinschaftliches Trinkgelage sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis
- rewis.io
Mittäterschaftliche schwere Brandstiftung: Rückschluss auf einen konkludenten gemeinsamen Tatplan oder psychische Beihilfe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Brandstiftung und Wohnungseinbruchsdiebstahl im Wege einer vermeintlichen Selbsthilfe zur Durchsetzung behaupteter finanzieller Ansprüche im Anschluss an ein gemeinschaftliches Trinkgelage sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis
- datenbank.nwb.de
Mittäterschaftliche schwere Brandstiftung: Rückschluss auf einen konkludenten gemeinsamen Tatplan oder psychische Beihilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 06.08.2015 - 13 KLs 7/15
- BGH, 17.02.2016 - 5 StR 554/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 196
- StV 2017, 443
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01
Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren …
Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 5 StR 554/15
Mehr noch: Die vorgenannten Urteilsfeststellungen können im Lichte der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einmal zu einer Verurteilung wegen psychischer Beihilfe zur schweren Brandstiftung führen (siehe dazu BGH NStZ 2002, 139; 2010, 224, 225).
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Eine Mitwirkung bei der Entstehung des Planes ist ebenso wenig erforderlich, wie eine (stillschweigende) Einigung, solange ein (ggf. erst während der Tat gebildetes) gemeinsames Einverständnis besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 17.02.2016 - 5 StR 554/15, juris Rn. 6;… Hoffmann-Holland/Singelnstein, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 25 Rn. 108;… LK-Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 25 Rn. 173;… ferner Jäger, in: Klein, AO, 14. Aufl., § 370 Rn. 212). - LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20
Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis
Eine Mitwirkung bei der Entstehung des Planes ist ebenso wenig erforderlich, wie eine (stillschweigende) Einigung, solange ein (ggf. erst während der Tat gebildetes) gemeinsames Einverständnis besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 17.02.2016 - 5 StR 554/15, juris Rn. 6;… Hoffmann-Holland/Singelnstein, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 25 Rn. 108;… LK-Schünemann/Greco, StGB, 13. Aufl., § 25 Rn. 195;… ferner Jäger, in: Klein, AO, 16. Aufl., § 370 Rn. 212). - LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20
Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft
Eine Mitwirkung bei der Entstehung des Planes ist ebenso wenig erforderlich, wie eine (stillschweigende) Einigung, solange ein (ggf. erst während der Tat gebildetes) gemeinsames Einverständnis besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 17.02.2016 - 5 StR 554/15, juris Rn. 6;… Hoffmann-Holland/Singelnstein, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 25 Rn. 108;… LK-Schünemann/Greco, StGB, 13. Aufl., § 25 Rn. 195;… ferner Jäger, in: RA, AO, 15. Aufl., § 370 Rn. 212). - BGH, 05.06.2019 - 5 StR 181/19
Beteiligung eines passiv bleibenden Angeklagten an der gefährlichen …
Allein der Umstand, dass der bzw. die womöglich passiv gebliebene Angeklagte das Vorgehen des anderen beobachtete, innerlich billigte und hiergegen nichts unternahm, lässt jedoch keinen rechtlich tragfähigen Rückschluss auf einen in diesem Zeitpunkt konkludent gefassten gemeinsamen Tatentschluss und damit auf (sukzessive) Mittäterschaft zu (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 5 StR 554/15, StV 2017, 443, 444 mwN). - LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19 Allein der Umstand, dass der Angeklagte D das Vorgehen des Angeklagten C beobachtete, möglicherweise innerlich billigte und hiergegen nichts unternahm, lässt keinen Rückschluss auf einen konkludenten gemeinsamen Tatplan der Angeklagten zu (vgl. BGH, Beschl. v. 17.02.2016, 5 StR 554/15, BeckRS 2016, 5085).