Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 13.01.2017

Rechtsprechung
   KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 - 141 AR 43/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34955
KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 - 141 AR 43/16 (https://dejure.org/2016,34955)
KG, Entscheidung vom 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 - 141 AR 43/16 (https://dejure.org/2016,34955)
KG, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - 4 Ws 13/16 - 141 AR 43/16 (https://dejure.org/2016,34955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,34955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 304 Abs 1 StPO, § 310 Abs 1 Nr 1 StPO
    Untersuchungshaft: Zulässigkeit einer prozessual überholten Haftbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde

  • rechtsportal.de

    StPO § 304 Abs. 1 ; StPO § 310 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 455
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16
    In der Gesamtschau der persönlichen Lebensverhältnisse und bisherigen Verhaltensweisen des Verurteilten, die nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. im Einzelnen Senat StV 2012, 350 = StRR 2012, 155 mit zust. Anm. Burhoff) zu beachten und abzuwägen waren, bestand der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).

    Maßgeblich für die Beurteilung der tatsächlich zu erwartenden Rechtsfolgen ist zunächst der Erwartungshorizont des Haftrichters, in dessen Prognoseentscheidung allerdings die subjektive Vorstellung des Betreffenden selbst einzubeziehen ist (vgl. Senat NJOZ 2012, 1091 mwN).

  • OLG Jena, 25.08.2010 - 1 Ws 345/10

    Vorführhaftbefehl: Weitere Beschwerde gegen den nach der Entscheidung über die

    Auszug aus KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16
    Danach ist trotz der Unterschiede im zugrunde liegenden Sachverhalt auch in der vorliegenden Fallkonstellation ein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der seiner prozessual überholten (weiteren) Haftbeschwerde zugrunde liegenden Haftentscheidung gegeben (ebenso KG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 Ws 301/16 - vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - [mwN] sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, wobei im dortigen Fall der angefochtene Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO sogar schon vor Einlegung der weiteren Beschwerde aufgehoben wurde; a. A. Thüringer OLG, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 Ws 345/10 - jeweils noch juris).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 1 Ws 166/14

    Weitere Haftbeschwerde: Zulässigkeit trotz Aufhebung des Haftbefehls

    Auszug aus KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16
    Danach ist trotz der Unterschiede im zugrunde liegenden Sachverhalt auch in der vorliegenden Fallkonstellation ein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der seiner prozessual überholten (weiteren) Haftbeschwerde zugrunde liegenden Haftentscheidung gegeben (ebenso KG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 Ws 301/16 - vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - [mwN] sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, wobei im dortigen Fall der angefochtene Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO sogar schon vor Einlegung der weiteren Beschwerde aufgehoben wurde; a. A. Thüringer OLG, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 Ws 345/10 - jeweils noch juris).
  • OLG Braunschweig, 20.06.2012 - Ws 162/12

    Haftbefehl; Haftbeschwerde; Haftanordnung; Weitere Haftbeschwerde

    Auszug aus KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16
    Danach ist trotz der Unterschiede im zugrunde liegenden Sachverhalt auch in der vorliegenden Fallkonstellation ein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der seiner prozessual überholten (weiteren) Haftbeschwerde zugrunde liegenden Haftentscheidung gegeben (ebenso KG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 Ws 301/16 - vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - [mwN] sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, wobei im dortigen Fall der angefochtene Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO sogar schon vor Einlegung der weiteren Beschwerde aufgehoben wurde; a. A. Thüringer OLG, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 Ws 345/10 - jeweils noch juris).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16
    Auch kommt es im Hinblick auf das insoweit bestehende Rehabilitierungsinteresse nach neuerer verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung weder auf den konkreten Ablauf des einzelnen Verfahrens und den Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch darauf an, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden kann (vgl. BVerfG StraFo 2006, 20 mwN [auch zu anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen]).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19

    Untersuchungshaft: Beschwerde gegen einen bereits aufgehobenen Haftbefehl;

    Auch wenn das Gericht über die Schuldfrage abschließend noch in der Hauptsache zu befinden hat, findet hinsichtlich des Haftgrundes keine inzidente Überprüfung statt, so dass dem Beschuldigten schon allein daraus ein Rehabilitierungsinteresse erwächst, welches die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls im gesetzlich vorgesehenen Instanzenzug gebietet (Anschluss an KG Berlin, Beschl. v. 25. Juli 2016 - 4 Ws 13/16, StV 2017, 455, StraFo 2017, 29).(Rn.2).

    Auch wenn das Amtsgericht über die Schuldfrage abschließend noch in der Hauptsache zu befinden haben wird, findet hinsichtlich des Haftgrundes keine inzidente Überprüfung statt, so dass dem Angeklagten schon allein daraus ein Rehabilitierungsinteresse erwächst, welches die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls im gesetzlich vorgesehenen Instanzenzug gebietet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 -, StV 2017, 455 = StraFo 2017, 29).

  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überschreitung der Frist zur

    Darüber hinaus kann ein Feststellungsinteresse auch bei schwerwiegenden, tatsächlich aber nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriffen zu bejahen sein (vgl. BVerfG NJW 1999, 273; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 BvR 3071/14 - m.w.N.; KG, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 4 Ws 13/16 - OLG Celle StV 2012, 524).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.01.2017 - 1 Ws 180/16 (2 Ws 176/16)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20952
OLG Bremen, 13.01.2017 - 1 Ws 180/16 (2 Ws 176/16) (https://dejure.org/2017,20952)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.01.2017 - 1 Ws 180/16 (2 Ws 176/16) (https://dejure.org/2017,20952)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Januar 2017 - 1 Ws 180/16 (2 Ws 176/16) (https://dejure.org/2017,20952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 2017, 455
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 10.01.2020 - 3 Ws 372/19

    Keine Verdunkelungsgefahr bei bloßer Möglichkeit der Gefahr für öffentliche

    Mit dem Begriff "Haftstatut" wird üblicherweise die Gesamtheit der einem Untersuchungsgefangenen nach § 119 Abs. 1 StPO auferlegten Beschränkungen bezeichnet (vgl. etwa OLG Bremen, Beschluss vom 13. Januar 2017 - 1 Ws 180/16, juris).
  • OLG Bremen, 07.09.2022 - 1 Ws 97/22

    Voraussetzungen für die Anordnung von haftgrundbezogenen Beschränkungen in der

    Sie kommen nach einheitlicher Auffassung in der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auch zur Abwehr aller anderen Gefahren in Betracht, denen durch die Anordnung der Untersuchungshaft begegnet werden soll; mithin kann auch auf im Haftbefehl nicht genannte weitere Haftgründe zur Begründung einer Beschränkungsanordnung zurückgegriffen werden (siehe KG Berlin, Beschluss vom 12.08.2013 - 4 Ws 102/13, juris Rn. 10, StV 2014, 229; OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2020 - 3 Ws 94/20, juris Rn. 20, StV 2021, 380; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2021 - 3 Ws 7/21, juris Ls., StraFo 2021, 200; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2019 - 5 Ws 217/19, juris Rn. 22; OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2021 - 2 Ws 133/21, juris Rn. 8, StV-S 2021, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, juris Rn. 14; siehe auch die Begründung des Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 21.01.2009, BT-Drucks. 16/11644, S. 24; zustimmend aus der Literatur statt vieler siehe KK-Schultheis, 8. Aufl., § 119 StPO Rn. 8; LR-Gärtner, 27. Aufl., § 119 StPO Rn. 17; Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 119 StPO Rn. 5; MK-Böhm/Werner, § 119 StPO Rn. 21; so auch die Rechtsprechung des Senats, siehe u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 13.01.2017 - 1 Ws 180/16, juris Rn. 18, StV 2017, 45; Beschluss vom 30.04.2021 - 1 Ws 30/21; Beschluss vom 10.05.2022 - 1 Ws 30/22, juris Ls.).

    Die Auslegung der Vorschriften des Untersuchungshaftrechts hat generell dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf, und es wird deswegen der Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.03.1973 - 2 BvR 664/72, juris Rn. 8 f., BVerfGE 35, 5; Beschluss vom 06.04.1976 - 2 BvR 61/76, juris Rn. 11, BVerfGE 42, 95; Beschluss vom 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07, juris Rn. 17, BVerfGK 13, 163; Beschluss vom 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14, juris Rn. 18, NStZ-RR 2015, 79; siehe auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 13.01.2017 - 1 Ws 180/16, juris Rn. 20, StV 2017, 45; Beschluss vom 10.05.2022 - 1 Ws 30/22, juris Rn. 15).

  • KG, 20.10.2022 - 5 Ws 41/22
    Ob in einer solchen Fallgestaltung die Verdunkelungsgefahr (regelmäßig) entfällt (vgl. OLG Celle, a. a. O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2020 - 1 Ws 18/20 -, juris Rdnr. 15; OLG Saarbrücken, a. a. O.; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 13. Januar 2017 - 1 Ws 180/16 -, juris Rdnr. 23; KG, Beschlüsse vom 20. Juni 2018 und 1. September 2014, jeweils a. a. O .; Gärtner, a. a. O., § 119 Rdnr. 21; differenzierend Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 10. Mai 2022 - 1 Ws 30/22 -, juris Rdnr. 17; jeweils m. w. Nachw.), lässt der Senat offen.
  • OLG Stuttgart, 08.02.2022 - 1 Ws 21/22

    Funktionelle Zuständigkeit des Vorsitzenden; Erfordernis von Beschränkungen im

    Geht es nur noch um die Abwehr einer Fluchtgefahr, die schon allein wegen des nach Erlass eines Urteils vorrangigen Zwecks der Untersuchungshaft, die spätere Strafvollstreckung zu sichern, durch anstaltsinterne Maßnahmen sichergestellt werden muss, wird es in diesem Verfahrensstadium regelmäßig keines Beschränkungsbeschlusses nach § 119 Abs. 1 StPO mehr bedürfen (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 13. Januar 2017 - 1 Ws 180/16, juris Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht