Rechtsprechung
BGH, 11.10.2016 - 4 StR 352/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 404 Abs. 1 Satz 1 StPO
Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe (ausdrückliche Stellung eines Entschädigungsantrages) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 404 Abs 1 S 1 StPO, § 404 Abs 5 StPO
Adhäsionsverfahren: Erfordernis der Stellung eines Entschädigungsantrags - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 472a Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Kostenverteilung bei einem Adhäsionsverfahren
- rewis.io
Adhäsionsverfahren: Erfordernis der Stellung eines Entschädigungsantrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Kostenverteilung bei einem Adhäsionsverfahren
- rechtsportal.de
StPO § 404 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Kostenverteilung bei einem Adhäsionsverfahren - datenbank.nwb.de
Adhäsionsverfahren: Erfordernis der Stellung eines Entschädigungsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Adhäsionsanträge - Prozesskosenhilfe und der erforderliche Adhäsionsantrag
Verfahrensgang
- LG Essen, 10.02.2016 - 6 Ss 291/16
- BGH, 11.10.2016 - 4 StR 352/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 509
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.11.1989 - 5 StR 522/89
Rechtzeitigkeit des Anträge über Entschädigung von Nebenklägern
Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 4 StR 352/16
Dass die Nebenklägervertreterin in ihrem zuvor gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe die Stellung eines Entschädigungsantrages angekündigt hat, kann das von § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO ausdrücklich verlangte - und vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende - Stellen des Antrages selbst nicht ersetzen (BGH, Beschluss vom 14. November 1989 - 5 StR 522/89;… Zabeck in KKStPO, 7. Aufl., § 404 Rn. 1, 3). - BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88
Anspruch der Verletzten auf Entschädigung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - …
Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 4 StR 352/16
Das Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat weder zur Rechtshängigkeit der Anträge aus dem Schriftsatz vom 25. Januar 2016 geführt noch die Regelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos gemacht (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 194/15; Senat, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88).'. - BGH, 23.07.2015 - 3 StR 194/15
Verspätung der mündlichen Stellung des Adhäsionsantrags nach dem Schlussvortrag …
Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 4 StR 352/16
Das Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat weder zur Rechtshängigkeit der Anträge aus dem Schriftsatz vom 25. Januar 2016 geführt noch die Regelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos gemacht (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 194/15; Senat, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88).'.
- BGH, 27.07.2021 - 1 StR 210/21
Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen eines Überraschungsmoments (erforderliche …
Ein solcher Antrag wurde - was von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16 Rn. 2 …und vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07 Rn. 2 mwN) - nach dem Hauptverhandlungsprotokoll und den Sachakten weder in noch außerhalb der Hauptverhandlung gestellt, so dass kein Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Angeklagten und der Verletzten begründet worden war (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 383/19 Rn. 3 mwN). - BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21
Adhäsionsentscheidung (Fehlen eines wirksam gestellten Adhäsionsantrags: Stellen …
Denn das Prozesskostenhilfeverfahren führt weder zur Rechtshängigkeit der Anträge noch macht es die Fristenregelung des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16 und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, jeweils mwN). - BGH, 25.09.2019 - 4 StR 383/19
Stellen eines Adhäsionsantrags i.R.e. Anerkenntnisses
Da der Adhäsionskläger mit Schriftsatz vom 20. Februar 2019 lediglich einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe angebracht, aber nach deren Bewilligung den erforderlichen, den Anforderungen des § 404 Abs. 1 StPO genügenden Adhäsionsantrag nicht gestellt hatte, wurde ein Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Adhäsionskläger nicht begründet (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16, StV 2017, 509; vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18, StraFo 2018, 483). - BGH, 24.09.2019 - 4 StR 384/19
Stellen eines Adhäsionsantrags in der Hauptverhandlung auch mündlich bis zum …
Hierfür muss der Adhäsionskläger nach der Bewilligung der Prozesskostenhilfe einen den Anforderungen des § 404 Abs. 1 StPO genügenden (weiteren) Antrag stellen (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16, StV 2017, 509; vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18, StraFo 2018, 483).
Rechtsprechung
LG Flensburg, 20.05.2016 - II Qs 12/16 |
Verfahrensgang
- AG Flensburg, 09.02.2016 - 108 AR 89/15
- LG Flensburg, 20.05.2016 - II Qs 12/16
- LG Flensburg, 30.05.2016 - II Qs 12/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 509
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 11.08.2016 - 3 Ws 304/16
Rietberger Mordprozess - Untersuchungshaft dauert fort
Unter dem 27. April 2016 übersandte die Vorsitzende des Schwurgerichts eine E-Mail, gerichtet an den Präsidenten des Landgerichts, die Vizepräsidentin des Landgerichts sowie den Präsidialrichter, mit der sie auf vier im April 2016 eingegangene Haftsachen, die jeweiligen Vorlagefristen gem. §§ 121, 122 StPO, Urlaubs- und Elternzeiten der Kammermitglieder, ihren vorzeitigen Ruhestand am 30. September 2016 hinwies und mitteilte, dass für die X. Strafkammer für die Verfahren 10 Ks 10/16, 10 Ks 12/16 und 10 Ks 13/16 Beisitzer und jeweils ein Ergänzungsrichter benötigt werde, um eine rechtzeitige Terminierung zu ermöglichen.