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   BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16   

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BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16 (https://dejure.org/2016,26200)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - 1 StR 254/16 (https://dejure.org/2016,26200)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16 (https://dejure.org/2016,26200)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 72 Abs. 1 StGB; § 64 StGB; § 63 StGB
    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegenüber der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wenn Maßregelerfolg bereits durch eine Maßregel erreicht werden kann); Anordnung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB, § 64 StGB, § 72 Abs 1 S 1 StGB, § 72 Abs 2 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Prüfungserfordernis der parallelen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Alkoholabhängigkeit

  • IWW

    § 63 StGB, § ... 45 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 346 Abs. 1 StPO, § 20 StGB, § 64 StGB, § 72 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 72 Abs. 1, 2 StGB, § 72 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB, § 72 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 72 Abs. 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 67a Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes bei der Anlasstat eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Prüfungserfordernis der parallelen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Alkoholabhängigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes bei der Anlasstat eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 63 ; StPO § 45
    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes bei der Anlasstat eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Prüfungserfordernis der parallelen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Alkoholabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung - in der Entziehungsanstalt und der Psychiatrie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 592
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
    Das gilt auch für die Maßregeln gemäß § 63 StGB und § 64 StGB (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97, StV 1998, 72; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 72 Rn. 3 und 5; Hanack in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 72 Rn. 21).

    Da dies zum Wegfall der den Angeklagten im Verhältnis zu § 64 StGB stärker beschwerenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97, StV 1998, 72; Fischer aaO § 72 Rn. 5; Hanack in Leipziger Kommentar zum StGB, aaO § 72 Rn. 21; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder aaO § 72 Rn. 4c) hätte führen können, ist der Angeklagte aber insoweit durch die unterbliebene Erörterung von § 64 StGB beschwert.

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 6/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
    Zwar wird der Angeklagte durch die unterbliebene zusätzliche Maßregel gemäß § 64 StGB nicht beschwert; vielmehr bedeutete eine kumulative Anordnung des § 64 StGB eine zusätzliche Beschwer (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16, NStZ-RR 2016, 169 f.).

    Angesichts der Feststellungen zur Gefährlichkeitsprognose dürfte es auch nicht naheliegen, dass die Gefährlichkeit des Angeklagten allein durch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beseitigt werden könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16, NStZ-RR 2016, 169 f.; siehe auch Grünebaum R&P 2004, 187, 188 f.).

  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
    Ein solcher Zustand kann auch dann vorliegen, wenn die für die Maßregelanordnung erforderliche, sicher zumindest erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit auf einem Zusammenwirken einer länger andauernden geistig-seelischen Störung und dem Konsum von Alkohol beruht (BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374 f. und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 und vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42).

    b) Das angefochtene Urteil belegt zudem in einer die revisionsgerichtlichen Überprüfung genügend ermöglichenden Weise (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342 mwN) die Auswirkungen der vorhandenen wahnhaften Störung des Angeklagten auf dessen Steuerungsfähigkeit in der konkreten Tatsituation und warum die Anlasstat auf den festgestellten psychischen Zustand zurückzuführen ist.

  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 341/14

    Unzureichende Darlegung der Gründe für ein Abweichen vom

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
    Ebenso könnte die vorhandene anhaltende wahnhafte Störung ein der hinreichenden Aussicht eines Therapieerfolges entgegenstehender Umstand sein (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14, NStZ 2015, 539 f. sowie BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315 f.).

    Seine Alkoholabhängigkeit wird zudem regelmäßig im Vollzug der Maßregel des § 63 StGB mitbehandelt werden können (BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14, NStZ 2015, 539 f.).

  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
    Ein solcher Zustand kann auch dann vorliegen, wenn die für die Maßregelanordnung erforderliche, sicher zumindest erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit auf einem Zusammenwirken einer länger andauernden geistig-seelischen Störung und dem Konsum von Alkohol beruht (BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374 f. und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 und vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42).
  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 376/09

    Brandstiftung (minder schwerer Fall; Persönlichkeitsstörung; Alkoholintoxikation;

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
    Ein solcher Zustand kann auch dann vorliegen, wenn die für die Maßregelanordnung erforderliche, sicher zumindest erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit auf einem Zusammenwirken einer länger andauernden geistig-seelischen Störung und dem Konsum von Alkohol beruht (BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374 f. und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 und vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 379/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
    Denn dieser ist bereits dann gegeben, wenn der Hang - gegebenenfalls neben anderen Ursachen - dazu beigetragen hat, dass der Täter die Tat begangen hat (BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 3, NStZ-RR 2016, 173; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
    Zwar könnten die offenbar weitgehend fehlenden deutschen Sprachkenntnisse (UA S. 9) des seit 1968 im Inland lebenden Angeklagten einer Anordnung der Maßregel des § 64 StGB entgegenstehen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138 f.; siehe aber auch BGH, Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12, NStZ-RR 2013, 171; Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689 f.; näher dazu auch van Gemmeren in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 64 Rn. 71 und 80 mwN).
  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
    Zwar könnten die offenbar weitgehend fehlenden deutschen Sprachkenntnisse (UA S. 9) des seit 1968 im Inland lebenden Angeklagten einer Anordnung der Maßregel des § 64 StGB entgegenstehen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138 f.; siehe aber auch BGH, Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12, NStZ-RR 2013, 171; Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689 f.; näher dazu auch van Gemmeren in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 64 Rn. 71 und 80 mwN).
  • BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (unverschuldete Fristversäumnis: keine

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16
    Durch die Wiedereinsetzung ist der die Revision gemäß § 346 Abs. 1 StPO verwerfende Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 7. April 2016 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163).
  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der

  • BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12

    Rechtsfehlerhaft versäumte Erörterung der Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

  • BGH, 24.11.2015 - 3 StR 444/15

    Gefährliche Körperverletzung (generelle Eignung zur Lebensgefährdung nach den

  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Solche folgen vor allem nicht aus Schutzerwägungen zugunsten des Angeklagten, denn dieser ist allein durch die Anordnung der stationären Maßregel, nicht aber durch deren Unterbleiben beschwert (BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16, NStZ-RR 2016, 169 f. und vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, StV 2017, 592, 594).

    Das sachverständig beratene Landgericht hat in nicht zu beanstandender Weise einen hinreichend konkreten Therapieerfolg wegen der völlig unzureichenden Sprachkenntnisse (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, StV 2017, 592, 594 mwN) des Angeklagten verneint.

  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

    Hingegen muss nicht gegen jeden Sprachunkundigen eine Unterbringung nach § 64 StGB angeordnet werden, insbesondere wenn eine therapeutisch sinnvolle Kommunikation mit ihm absehbar nur schwer oder gar nicht möglich sein wird (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 2 und vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281, 282; Senat, Beschluss vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 9).
  • BGH, 04.04.2018 - 1 StR 116/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Um sie beantworten zu können und zudem eine revisionsgerichtliche Kontrolle der tatgerichtlichen Entscheidung darüber zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, StV 2017, 592 f.), bedarf es im Urteil des Tatgerichts konkretisierender und widerspruchsfreier Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; siehe BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166; Beschluss vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17, Rn. 5; in NStZ-RR 2018, 69 nur redaktioneller Leitsatz und Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).

    Typischerweise wird eine derartige Psychose der für die Anordnung des § 64 StGB erforderlichen hinreichenden Aussicht auf einen Therapieerfolg entgegenstehen (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, StV 2017, 592 f. mwN).

  • BGH, 08.06.2021 - 2 StR 91/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung:

    Hingegen muss nicht gegen jeden Sprachunkundigen eine Unterbringung nach § 64 StGB angeordnet werden, insbesondere wenn eine therapeutisch sinnvolle Kommunikation mit ihm absehbar nur schwer oder gar nicht möglich sein wird (Senat, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18, juris Rn. 18; BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16 StV 2017, 592, 594; vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, aaO; vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, aaO; vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 204, 205).
  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 380/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zum Hang:

    Hingegen muss nicht gegen jeden Sprachunkundigen eine Unterbringung nach § 64 StGB angeordnet werden, insbesondere dann nicht, wenn eine therapeutisch sinnvolle Kommunikation mit ihm absehbar nur schwer oder gar nicht möglich sein wird (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 2; Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281, 282; Senat, Beschluss vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 9).
  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Um sie beantworten zu können und zudem eine revisionsgerichtliche Kontrolle der tatgerichtlichen Entscheidung darüber zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschlüsse vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 und vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, StV 2017, 592 f.), ist in den Urteilsgründen darzulegen, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166; Beschlüsse vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18, vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17, Rn. 5 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135) und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 119/17).
  • BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    aa) Zwar gestattet § 72 Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB mehrere Maßregeln nebeneinander anzuordnen, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 ? 1 StR 254/16, juris Rn. 13).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 267/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrprognose: Begründung,

    d) Sollte außer der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus auch eine solche in einer Entziehungsanstalt wegen einer Polytoxikomanie des Beschuldigten in Betracht kommen, wird das neue Tatgericht die Voraussetzungen von § 72 Abs. 1 und 2 StGB zu erörtern haben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16 Rn. 14 ff. mwN).
  • BGH, 18.08.2021 - 2 StR 153/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht; Verbindung

    Das gilt auch für Maßregeln gemäß § 63 StGB und § 64 StGB (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16-, StV 2017, 592).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2016 - 4 StR 207/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26962
BGH, 07.06.2016 - 4 StR 207/16 (https://dejure.org/2016,26962)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2016 - 4 StR 207/16 (https://dejure.org/2016,26962)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 4 StR 207/16 (https://dejure.org/2016,26962)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 63 StGB, § 261 StPO
    Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose des Tatrichters bei Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • IWW

    § 20 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Erforderlichkeit einer Gefährlichkeitsprognose bzgl. der Erwartung erheblicher rechtswidriger Taten mindestens aus dem Bereich der mittleren Kriminalität durch den ...

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose des Tatrichters bei Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Erforderlichkeit einer Gefährlichkeitsprognose bzgl. der Erwartung erheblicher rechtswidriger Taten mindestens aus dem Bereich der mittleren Kriminalität durch den ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Erforderlichkeit einer Gefährlichkeitsprognose bzgl. der Erwartung erheblicher rechtswidriger Taten mindestens aus dem Bereich der mittleren Kriminalität durch den ...

  • datenbank.nwb.de

    Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose des Tatrichters bei Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die Gefährlichkeitsprognosse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 592
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.2006 - 2 StR 582/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 207/16
    Das Gesetz fordert dem Tatrichter damit eine Gefährlichkeitsprognose ab, die eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat voraussetzt (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 2 StR 582/05, StV 2006, 579).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist derjenige der Hauptverhandlung, nicht derjenige der Tat (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2006 aaO).

  • BGH, 28.08.2012 - 5 StR 295/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 207/16
    In diese Prüfung ist eine länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten einzubeziehen (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367).
  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 207/16
    Sie darf deshalb nur angeordnet werden, wenn vom Täter infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten mindestens aus dem Bereich der mittleren Kriminalität zu erwarten sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300, 301 mwN).
  • BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Querulant; Bedrohung;

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 4 StR 207/16
    a) Bei der für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB erforderlichen Prognose wird genauer als bisher geschehen zu prüfen und zu konkretisieren sein, welche Taten von dem Beschuldigten zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 31).
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