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Rechtsprechung
   BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16   

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https://dejure.org/2016,31586
BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16 (https://dejure.org/2016,31586)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2016 - 3 StR 283/16 (https://dejure.org/2016,31586)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2016 - 3 StR 283/16 (https://dejure.org/2016,31586)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 56a StGB; § 56g StGB
    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender Bewährung bei lediglich ausstehendem Beschluss über den Erlass der Strafe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unzutreffende Annahme eines Bewährungsbruchs; Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs; Zweispurigkeit von Strafe und Maßregel

  • rewis.io

    Strafzumessung: Straferschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzutreffende Annahme eines Bewährungsbruchs; Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs; Zweispurigkeit von Strafe und Maßregel

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
    Unzutreffende Annahme eines Bewährungsbruchs; Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs; Zweispurigkeit von Strafe und Maßregel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2018, 358
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.09.1991 - 4 StR 346/91

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt -

    Auszug aus BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16
    In diesen Fällen erweist es sich als rechtsfehlerhaft, einem Angeklagten zur Last zu legen, er habe die neuen Taten während einer laufenden Bewährungsfrist begangen (BGH, Beschluss vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91, juris Rn. 5; Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, juris Rn. 24).
  • BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11

    Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos);

    Auszug aus BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16
    In diesen Fällen erweist es sich als rechtsfehlerhaft, einem Angeklagten zur Last zu legen, er habe die neuen Taten während einer laufenden Bewährungsfrist begangen (BGH, Beschluss vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91, juris Rn. 5; Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, juris Rn. 24).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich den Urteilsgründen oder der Strafhöhe im Einzelfall entnehmen lässt, dass die Strafe und die Anordnung einer Maßregel (oder ihre Nichtanordnung) sich gegenseitig beeinflusst haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 365).
  • BGH, 23.01.2024 - 3 StR 455/23

    Berücksichtigen des erfüllten Merkmals des gesetzlichen

    e) Die Erwägungen der Strafkammer zur Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe geben dem Senat darüber hinaus Anlass, darauf hinzuweisen, dass zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt grundsätzlich keine notwendige Wechselwirkung besteht; sie sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. angeordnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, juris Rn. 5; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 8; vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 170; vom 25. August 2021 - 3 StR 352/20, juris Rn. 10).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Den Urteilsgründen sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass zwischen Strafausspruch und Nichtanordnung der Maßregel eine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2020, 37 und vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, insoweit nicht abgedruckt in StV 2018, 358).
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 76/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Ergänzend ist zu den Strafzumessungsgründen des angefochtenen Urteils zu bemerken, dass sich die strafschärfende Berücksichtigung eines Bewährungsversagens in Bezug auf Vorstrafen, bei denen die Bewährungszeit abgelaufen war und nur noch der Beschluss über den Erlass der Strafe ausstand, als rechtsfehlerhaft erweist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91; vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, StV 2018, 358 mwN).
  • BGH, 26.07.2023 - 3 StR 155/23

    Schuldspruch wegen räuberischer Erpressung; Änderung des Schuldspruchs sowie

    Allerdings beruht das Urteil unter den hier gegebenen Umständen mit Blick auf das Gewicht der weiteren Strafzumessungsgesichtspunkte nicht auf der etwaig zu Unrecht herangezogenen Erwägung (vgl. näher zu dem Rechtsfehler BGH, Beschlüsse vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, StV 2018, 358 Rn. 3 mwN; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 282/16, StraFo 2017, 16), zumal die Vorstrafe selbst, die überdies noch nicht förmlich erlassen war, Berücksichtigung finden kann.
  • BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; übermäßiger Genuss

    Zwischen beiden Sanktionen besteht grundsätzlich keine notwendige Wechselwirkung; sie sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. angeordnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, juris Rn. 5; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22

    Ergänzung des Urteils im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Entsprechendes gilt für die Fälle, in denen dem Täter ein Bewährungsversagen strafschärfend vorgehalten wurde, ausweislich der jeweiligen Urteilsfeststellungen nach Ablauf der Bewährungsfrist nur noch der Beschluss über den Erlass der Strafe fehlte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91; vom 21. Januar 2016 - 4 StR 507/15; vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16 und vom 15. April 2020 - 5 StR 76/20).
  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19

    Besitzausübung über das auf der Fensterbank abgelegte Kokain aus der Lieferung

    Da zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung grundsätzlich keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 365; Beschluss vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, insoweit nicht abgedruckt in StV 2018, 358) und ein innerer Zusammenhang zwischen beiden Entscheidungsteilen auch nicht ausnahmsweise in den Ausführungen der Strafkammer im angefochtenen Urteil hergestellt worden ist, wird der Strafausspruch entgegen der Ansicht der Verteidigung schließlich auch durch die Aufhebung der Maßregelentscheidung zu § 64 StGB nicht berührt.
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

    Den Urteilsgründen lässt sich nicht entnehmen, dass der Strafausspruch und die Nichtanordnung der Maßregel sich gegenseitig beeinflusst hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 331/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beisichführen; jederzeitige

    In diesem Fall erweist es sich indes als rechtsfehlerhaft, einem Angeklagten zur Last zu legen, er habe die neue Tat während einer laufenden Bewährungsfrist begangen (BGH, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 407/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, symptomatischer

    Zwischen beiden Sanktionen besteht grundsätzlich keine Wechselwirkung; sie sind unabhängig voneinander festzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168; vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20

    Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf fehlenden Feststellungen zu Beginn und

  • BGH, 26.06.2019 - 2 StR 104/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (bereits vollstreckte andere Strafe;

  • BGH, 30.06.2021 - 6 StR 403/20

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: unter Bewährung Stehen bei

  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 304/21

    Strafzumessung (strafbeschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung während

  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 193/19

    Anforderungen an die Strafzumessung; Berücksichtigung von laufender Bewährung und

  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 329/16

    Fehlende Darstellung der bei der Überzeugungsbildung zu Grunde liegenden

  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 323/21

    Strafrahmenwahl (Bewährungszeit: Beginn der Bewährungszeit); nachträgliche

  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 167/19

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 15.11.2021 - 6 StR 506/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur strafschärfenden

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 07.04.2017 - 2 Ws 13/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38421
OLG Bamberg, 07.04.2017 - 2 Ws 13/17 (https://dejure.org/2017,38421)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.04.2017 - 2 Ws 13/17 (https://dejure.org/2017,38421)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. April 2017 - 2 Ws 13/17 (https://dejure.org/2017,38421)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Materielles Strafvollstreckungsrecht

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 II; StGB §§ 56 b, 56f, 306 I, 311
    Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Freiheitsstrafe; Strafaussetzung; Bewährung; Bewährungsbeschluss; Widerruf; Bewährungswiderruf; Bewährungsauflage; Konkretisierung; Fristbestimmung; Bestimmtheitsgebot für bewährungsflankierende Arbeitsauflagen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 II; StGB §§ 56 b, 56f, 306 I, 311
    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Arbeitsauflage

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Arbeitsauflage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewährungsbeschluss mit lediglicher Festlegung des Leistungsumfangs nicht hinreichend konkret

Papierfundstellen

  • StV 2018, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.04.2017 - 2 Ws 13/17
    Darüber hinaus gehende notwendige Konkretisierungen, wie etwa organisatorische Festlegungen zum Ort und zur Institution der Arbeitsableistung dürfen dem Bewährungshelfer oder der Gerichtshilfe überlassen werden (Anschluss an BVerfG [2. Kammer des 2. Senats], Beschl. v. 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14 = NJW 2016, 148 = StV 2016, 576; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.12.2013 - 2 Ws 61/13 = StraFo 2014, 213 = NStZ-RR 2014, 205 = OLGSt StGB § 56b).

    Nicht zwingend bedarf es zur Einhaltung des Bestimmtheitserfordernisses auch der Angabe der konkreten Einsatzstelle, weil dies praktisch kaum durchführbar wäre und ggf. zur Blockade von Stellen führen würde (vgl. neben OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2013 - 2 Ws 61/13 = StraFo 2014, 213 = NStZ-RR 2014, 205 = OLGSt StGB § 56b Nr. 7 insbesondere BVerfG [2. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14 = NJW 2016, 148 = StV 2016, 576 m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Arbeitsauflagen:

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.04.2017 - 2 Ws 13/17
    Darüber hinaus gehende notwendige Konkretisierungen, wie etwa organisatorische Festlegungen zum Ort und zur Institution der Arbeitsableistung dürfen dem Bewährungshelfer oder der Gerichtshilfe überlassen werden (Anschluss an BVerfG [2. Kammer des 2. Senats], Beschl. v. 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14 = NJW 2016, 148 = StV 2016, 576; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.12.2013 - 2 Ws 61/13 = StraFo 2014, 213 = NStZ-RR 2014, 205 = OLGSt StGB § 56b).

    Nicht zwingend bedarf es zur Einhaltung des Bestimmtheitserfordernisses auch der Angabe der konkreten Einsatzstelle, weil dies praktisch kaum durchführbar wäre und ggf. zur Blockade von Stellen führen würde (vgl. neben OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2013 - 2 Ws 61/13 = StraFo 2014, 213 = NStZ-RR 2014, 205 = OLGSt StGB § 56b Nr. 7 insbesondere BVerfG [2. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14 = NJW 2016, 148 = StV 2016, 576 m.w.N.).

  • KG, 18.03.2014 - 4 Ws 23/14

    Bestimmtheit einer Bewährungsauflage

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.04.2017 - 2 Ws 13/17
    Eine Konkretisierung der Auflage durch das Gericht hinsichtlich des Ortes oder der Institution, bei der die Arbeitsauflage zu erfüllen ist, ist nämlich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, denn die Auswahl und Vermittlung der konkreten Arbeitsstelle begründet kein eigenständiges Weisungsrecht der Bewährungs- oder Gerichtshilfe bzw. eines freien Trägers (BVerfG und OLG Bamberg, jew. a.a.O.; ferner u.a. OLG Rostock, Beschluss vom 02.06.2015 - 20 Ws 110/15; KG, Beschluss vom 04.04.2014 - 3 Ws 165/14 [bei juris] sowie 18.03.2014 - 4 Ws 23/14 = StraFo 2014, 338 = StV 2014, 746 = StV 2014, 746; OLG Braunschweig, Urt. v. 13.06.2012 - Ss 19/12 = NStZ 2012, 575; vgl. auch Fischer § 56b Rn. 8; LK/Hubrach StGB 12. Aufl. § 56b Rn.19).
  • KG, 04.04.2014 - 3 Ws 165/14

    Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.04.2017 - 2 Ws 13/17
    Eine Konkretisierung der Auflage durch das Gericht hinsichtlich des Ortes oder der Institution, bei der die Arbeitsauflage zu erfüllen ist, ist nämlich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, denn die Auswahl und Vermittlung der konkreten Arbeitsstelle begründet kein eigenständiges Weisungsrecht der Bewährungs- oder Gerichtshilfe bzw. eines freien Trägers (BVerfG und OLG Bamberg, jew. a.a.O.; ferner u.a. OLG Rostock, Beschluss vom 02.06.2015 - 20 Ws 110/15; KG, Beschluss vom 04.04.2014 - 3 Ws 165/14 [bei juris] sowie 18.03.2014 - 4 Ws 23/14 = StraFo 2014, 338 = StV 2014, 746 = StV 2014, 746; OLG Braunschweig, Urt. v. 13.06.2012 - Ss 19/12 = NStZ 2012, 575; vgl. auch Fischer § 56b Rn. 8; LK/Hubrach StGB 12. Aufl. § 56b Rn.19).
  • OLG Braunschweig, 13.06.2012 - Ss 19/12

    JGG; Jugendgerichtshilfe; Arbeitsleistungen; Jugendrichterliche Weisung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.04.2017 - 2 Ws 13/17
    Eine Konkretisierung der Auflage durch das Gericht hinsichtlich des Ortes oder der Institution, bei der die Arbeitsauflage zu erfüllen ist, ist nämlich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, denn die Auswahl und Vermittlung der konkreten Arbeitsstelle begründet kein eigenständiges Weisungsrecht der Bewährungs- oder Gerichtshilfe bzw. eines freien Trägers (BVerfG und OLG Bamberg, jew. a.a.O.; ferner u.a. OLG Rostock, Beschluss vom 02.06.2015 - 20 Ws 110/15; KG, Beschluss vom 04.04.2014 - 3 Ws 165/14 [bei juris] sowie 18.03.2014 - 4 Ws 23/14 = StraFo 2014, 338 = StV 2014, 746 = StV 2014, 746; OLG Braunschweig, Urt. v. 13.06.2012 - Ss 19/12 = NStZ 2012, 575; vgl. auch Fischer § 56b Rn. 8; LK/Hubrach StGB 12. Aufl. § 56b Rn.19).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 3 Ws 528/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.04.2017 - 2 Ws 13/17
    Insoweit hatte bereits das die Bewährungsaufsicht führende AG zutreffend erkannt, dass die Arbeitsauflage in Ziff. 5 des ursprünglichen Bewährungsbeschlusses vom 08.04.2014 mangels näherer zeitlicher Bestimmung für die Ableistung der festgesetzten 400 Arbeitsstunden nicht dem aus Art. 2 II GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügte und Verstöße gegen unzulässige Auflagen einen Bewährungswiderruf nicht rechtfertigen (vgl. nur Fischer StGB 64. Aufl. § 56f Rn. 10 a unter Hinweis auf OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 199).
  • OLG Rostock, 02.06.2015 - 20 Ws 110/15

    Verständigung im Strafprozess: Konsequenzen einer fehlenden Verständigung über

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.04.2017 - 2 Ws 13/17
    Eine Konkretisierung der Auflage durch das Gericht hinsichtlich des Ortes oder der Institution, bei der die Arbeitsauflage zu erfüllen ist, ist nämlich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, denn die Auswahl und Vermittlung der konkreten Arbeitsstelle begründet kein eigenständiges Weisungsrecht der Bewährungs- oder Gerichtshilfe bzw. eines freien Trägers (BVerfG und OLG Bamberg, jew. a.a.O.; ferner u.a. OLG Rostock, Beschluss vom 02.06.2015 - 20 Ws 110/15; KG, Beschluss vom 04.04.2014 - 3 Ws 165/14 [bei juris] sowie 18.03.2014 - 4 Ws 23/14 = StraFo 2014, 338 = StV 2014, 746 = StV 2014, 746; OLG Braunschweig, Urt. v. 13.06.2012 - Ss 19/12 = NStZ 2012, 575; vgl. auch Fischer § 56b Rn. 8; LK/Hubrach StGB 12. Aufl. § 56b Rn.19).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 3 Ws 647/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,60056
OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 3 Ws 647/17 (https://dejure.org/2017,60056)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.09.2017 - 3 Ws 647/17 (https://dejure.org/2017,60056)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. September 2017 - 3 Ws 647/17 (https://dejure.org/2017,60056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 358 (Ls.)
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